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   BAG, 10.11.1987 - 1 AZR 360/86   

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BAG, 10.11.1987 - 1 AZR 360/86 (https://dejure.org/1987,928)
BAG, Entscheidung vom 10.11.1987 - 1 AZR 360/86 (https://dejure.org/1987,928)
BAG, Entscheidung vom 10. November 1987 - 1 AZR 360/86 (https://dejure.org/1987,928)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 56, 304
  • ZIP 1988, 388
  • MDR 1988, 522
  • NZA 1988, 287
  • BB 1988, 842
  • DB 1988, 609
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 17.12.1985 - 1 ABR 78/83

    Anspruch des Betriebsrats auf Aufstellung eines Sozialplans anlässlich der

    Auszug aus BAG, 10.11.1987 - 1 AZR 360/86
    In ihm werden die betriebsverfassungsrechtlichen Pflichten aus Anlaß einer geplanten Maßnahme vorab beurteilt (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. Beschluß vom 15. Oktober 1979 - 1 ABR 49/77 - AP Nr. 5 zu § 111 BetrVG 1972, zu B I der Gründe; zuletzt BAG Beschluß vom 17. Dezember 1985 - 1 ABR 78/83 - AP Nr. 15 zu § 111 BetrVG 1972, zu B I der Gründe, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt).

    Für ein Beschlußverfahren über die Verpflichtung, einen Interessenausgleich durchzuführen, besteht, wenn die Maßnahme durchgeführt wurde, kein Rechtsschutzinteresse (§ 256 Abs. 1 ZPO) mehr (vgl. BAG Beschluß vom 17. Dezember 1985 - 1 ABR 78/83 - AP Nr. 15 zu § 111 BetrVG 1972).

    Steht rechtskräftig fest, daß die bereits vollzogene Maßnahme eine Betriebsänderung war, und daß der Arbeitgeber noch zur Aufstellung eines Sozialplans verpflichtet ist (vgl. BAG Beschluß vom 17. Dezember 1985 - 1 ABR 78/83 - AP Nr. 15 zu § 111 BetrVG 1972 - nur die Feststellung eines bestehenden Rechtsverhältnisses kann Gegenstand eines Beschlußverfahrens sein, s.o. Abschnitt 2 b), können sich die Arbeitnehmer mit Erfolg darauf berufen, daß eine Anspruchsvoraussetzung im Sinne von § 113 Abs. 3 BetrVG erfüllt ist.

  • BAG, 18.03.1975 - 1 ABR 102/73

    Beschlußverfahren: Rechtsschutzinteresse

    Auszug aus BAG, 10.11.1987 - 1 AZR 360/86
    Der Senat hatte zunächst ein Vorabentscheidungsverfahren nicht zugelassen (vgl. BAG Beschluß vom 18. März 1975 - 1 ABR 102/73 - AP Nr. 1 zu § 111 BetrVG 1972).

    Im Schrifttum hat sich nur Pfarr (Anm. zur Entscheidung des Senats in AP Nr. 1 zu § 111 BetrVG 1972, zu VII) zu dem hier behandelten Problem geäußert.

  • BAG, 15.10.1979 - 1 ABR 49/77

    Betriebsänderung - Zuständigkeit der Einigungsstelle - Herbeiführung eines

    Auszug aus BAG, 10.11.1987 - 1 AZR 360/86
    In ihm werden die betriebsverfassungsrechtlichen Pflichten aus Anlaß einer geplanten Maßnahme vorab beurteilt (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. Beschluß vom 15. Oktober 1979 - 1 ABR 49/77 - AP Nr. 5 zu § 111 BetrVG 1972, zu B I der Gründe; zuletzt BAG Beschluß vom 17. Dezember 1985 - 1 ABR 78/83 - AP Nr. 15 zu § 111 BetrVG 1972, zu B I der Gründe, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt).
  • BGH, 28.05.1969 - V ZR 46/66

    Rechtskraft und Abtretung

    Auszug aus BAG, 10.11.1987 - 1 AZR 360/86
    Die Entscheidung erwuchs in Rechtskraft nur zwischen den Parteien des voraufgegangenen Rechtsstreits (vgl. BGHZ 52, 150, 151) [BGH 28.05.1969 - V ZR 46/66].
  • BAG, 01.08.1983 - 1 ABR 33/83
    Auszug aus BAG, 10.11.1987 - 1 AZR 360/86
    Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats wurde als unzulässig verworfen (Beschluß des Senats vom 1. August 1983 - 1 ABR 33/83 -).
  • BAG, 18.10.2006 - 2 AZR 434/05

    Betriebsbedingte Kündigung

    aa) In der Rechtsprechung wird zwar zB bei Entscheidungen in Zustimmungsersetzungsverfahren nach § 103 Abs. 2 BetrVG für das nachfolgende Kündigungsschutzverfahren sowie Beschlussverfahren über die Mitbestimmungspflichtigkeit einer Betriebsänderung für nachfolgende Ansprüche auf Nachteilsausgleich (§ 113 Abs. 3 BetrVG) eine aus der Rechtskraft folgende Präklusionswirkung angenommen (vgl. BAG 15. August 2002 - 2 AZR 214/01 - BAGE 102, 190; 11. Mai 2000 - 2 AZR 276/99 -BAGE 94, 313; 31. Januar 1990 - 1 ABR 39/89 - BAGE 65, 28; 24. April 1975 - 2 AZR 118/74 - BAGE 27, 113; 10. November 1987 - 1 AZR 360/86 - BAGE 56, 304).
  • BAG, 18.11.2020 - 7 ABR 37/19

    Betriebsrat - Freistellungsanspruch - Pfändung - Verjährung

    So ist etwa bei Entscheidungen über die Mitbestimmungspflichtigkeit einer Betriebsänderung für nachfolgende Ansprüche auf Nachteilsausgleich (§ 113 Abs. 3 BetrVG) oder eine Maßnahme des Arbeitgebers nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG eine aus der Rechtskraft folgende Präklusionswirkung anzunehmen (vgl. BAG 10. März 1998 - 1 AZR 658/97 -; 31. Januar 1990 - 1 ABR 39/89 - BAGE 65, 28; 10. November 1987 - 1 AZR 360/86 - BAGE 56, 304) .
  • BAG, 23.02.2016 - 1 AZR 73/14

    Beschlussverfahren - präjudizielle Bindungswirkung

    So ist etwa bei Entscheidungen über die Mitbestimmungspflichtigkeit einer Betriebsänderung für nachfolgende Ansprüche auf Nachteilsausgleich (§ 113 Abs. 3 BetrVG) oder eine Maßnahme des Arbeitgebers nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG eine aus der Rechtskraft folgende Präklusionswirkung anzunehmen (vgl. BAG 10. März 1998 - 1 AZR 658/97 -; 31. Januar 1990 - 1 ABR 39/89 - BAGE 65, 28; 10. November 1987 - 1 AZR 360/86 - BAGE 56, 304) .

    Entsprechend kann sich der einzelne Arbeitnehmer auch dann, wenn er an dem vorherigen Beschlussverfahren nicht beteiligt war, im nachfolgenden Individualprozess nicht darauf berufen, die Entscheidung über die kollektivrechtliche Streitfrage, die als Vorfrage auch im Individualprozess zu beantworten ist, sei unrichtig entschieden (vgl. BAG 10. März 1998 - 1 AZR 658/97 - zu III 2 a bb der Gründe; 3. Juli 1996 - 2 AZR 813/95 - zu II 2 b der Gründe, BAGE 83, 267; 23. November 1993 - 1 AZR 441/93 - zu I 1 a der Gründe; 17. Februar 1992 - 10 AZR 448/91 - BAGE 69, 367; 10. November 1987 - 1 AZR 360/86 - zu 2 c der Gründe, BAGE 56, 304) .

  • BAG, 09.04.1991 - 1 AZR 488/90

    Rechtskraft im Beschlußverfahren

    Der Senat hat in seiner Entscheidung vom 10. November 1987 (BAGE 56, 304 = AP Nr. 15 zu § 113 BetrVG 1972) eine Erstreckung der Rechtskraft für den Fall bejaht, daß in einem Beschlußverfahren zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat rechtskräftig festgestellt worden ist, daß eine vom Arbeitgeber geplante Maßnahme keine Beteiligungsrechte des Betriebsrats in bezug auf einen Interessenausgleich und einen Sozialplan auslöse.
  • BAG, 10.03.1998 - 1 AZR 658/97

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Arbeitsleistung für "Dritte"

    Insoweit hat das Beschlußverfahren präjudizielle Wirkung (so auch Germelmann/Matthes/Prütting, ArbGG, 2. Aufl., § 84 Rz 27; Leinemann/Senne, GK-ArbGG, Stand 12/97, § 84 Rz 32; Dütz, FS Gnade (1992), S. 487, 499; Konzen, FS Zeuner (1994), S. 401, 429; Krause, Rechtskrafterstreckung im kollektiven Arbeitsrecht, S. 443 ff.; Otto, RdA 1989, 247, 254; Rieble, Anm. zu BAG EzA § 112 BetrVG 1972 Nr. 59; vgl. zur Bindungswirkung gerichtlicher Entscheidungen im Beschlußverfahren gegenüber dem einzelnen Arbeitnehmer auch Senatsurteil vom 10. November 1987 - 1 AZR 360/86 - BAGE 56, 304 = AP Nr. 15 zu § 113 BetrVG 1972; ferner: BAG Urteil vom 17. Februar 1992 - 10 AZR 448/91 - BAGE 69, 367 = AP Nr. 1 zu § 84 ArbGG 1979).
  • LAG Düsseldorf, 15.11.2023 - 12 TaBV 35/23

    Flugbetrieb; betriebsratsfähige Einheit; Unzulässigkeit eines einseitigen Antrags

    Leipold (Anm. zu BAG 10.11.1987 - 1 AZR 360/86 in AP Nr. 15 zu § 113 BetrVG) hat die präjudizielle Wirkung nach Ansicht der Kammer zutreffend mit einer kollektiv-rechtlichen Repräsentation der Arbeitnehmer analog § 9 TVG begründet.
  • BAG, 03.07.1996 - 2 AZR 813/95

    Kündigung wegen Auflösung eines Kulturorchesters - Personalratsbeteiligung

    Der einzelne Arbeitnehmer kann sich dann, auch wenn er an dem vorherigen Beschlußverfahren nicht beteiligt war, im nachfolgenden Individualprozeß nicht darauf berufen, die Entscheidung über die kollektivrechtliche Streitfrage, die als Vorfrage auch im Individualprozeß zu beantworten ist, sei unrichtig entschieden (so BAGE 56, 304 = AP Nr. 15 zu § 113 BetrVG 1972 für die Entscheidung über Beteiligungsrechte des Betriebsrats gemäß §§ 111 f. BetrVG im Verhältnis zu Ansprüchen auf Nachteilsausgleich gemäß § 113 BetrVG; BAGE 68, 1 = AP Nr. 8 zu § 18 BetrVG 1972 für die Verneinung eines gemeinsamen Betriebes zweier Unternehmen gemäß § 18 Abs. 2 BetrVG im Verhältnis zu Ansprüchen aus § 113 BetrVG, die einen gemeinsamen Betrieb zur Voraussetzung gehabt hätten; BAGE 69, 367 = AP Nr. 1 zu § 84 ArbGG 1979 für Ansprüche aus einem Sozialplan, dessen streitige Reichweite bereits in einem Beschlußverfahren zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat geklärt worden war).

    Diese Rechtskrafterstreckung rechtfertigt sich daraus, daß der Betriebsrat in dem vorausgegangenen Beschlußverfahren die Interessen aller Arbeitnehmer des Betriebes zu vertreten hatte, also aus dem Gedanken der Repräsentation, wie er für den Bereich des Tarifrechts in § 9 TVG einen positiv-rechtlichen Ausdruck gefunden hat (vgl. Leipold, Anm. zu AP Nr. 15 zu § 113 BetrVG 1972; Dütz, Arbeitsgerichtliches Beschlußverfahren und Individualprozeß, Festschrift für Gnade, S. 487, 497 ff.; ähnlich Konzen, Die Präjudizialität rechtskräftiger arbeitsgerichtlicher Beschlüsse im nachfolgenden Individualprozeß, Festschrift für Zeuner, S. 401, 425 ff.; wohl auch Grunsky, EWiR 1988, 329 f.; ders. ArbGG, 7. Aufl., § 80 Rz 50 b; a.A. Zeiss, SAE 1988, 230, der allerdings die in BAGE 56, 304 vertretene Ansicht als praktikabel und vernünftig bezeichnet; ferner Jox, NZA 1990, 424 ff. und Prütting, RdA 1991, 257, 263 f.).

  • LAG Hamm, 20.04.2012 - 10 TaBVGa 3/12

    Begriff der Betriebsänderung i.S. von § 111 BetrVG; Rechte des Betriebsrats bei

    Interessenausgleichsverhandlungen können auch in einer Einigungsstelle nicht mehr nachgeholt werden, wenn der Arbeitgeber die Betriebsänderung bereits endgültig beschlossen und mit der Durchführung begonnen hat (BAG 17.12.1985 - 1 ABR 78/83 - AP BetrVG 1972 § 111 Nr. 15; BAG 10.11.1987 - 1 AZR 360/86 - AP BetrVG 1972 § 113 Nr. 15; BAG 28.03.2006 - 1 ABR 5/05 - AP BetrVG 1972 § 112 a Nr. 12; LAG Nürnberg 21.08.2001 - 6 TaBV 24/01 - NZA-RR 2002, 138; LAG Berlin 23.01.2003 - 18 TaBV 2141/02 - NZA-RR 2003, 477; LAG Brandenburg 08.11.2005 - 1 Sa 276/05 - DB 2006, 568 m.w.N.).
  • BAG, 03.07.1996 - 2 AZR 825/95

    Kündigung: Beteiligung des Personalrats bei Kündigung wegen Auflösung eines

    Der einzelne Arbeitnehmer kann sich dann, auch wenn er an dem vorherigen Beschlußverfahren nicht beteiligt war, im nachfolgenden Individualprozeß nicht darauf berufen, die Entscheidung über die kollektiv-rechtliche Streitfrage, die als Vortrage auch im Individualprozeß zu beantworten ist, sei unrichtig entschieden (so BAGE 56, 304 = AP Nr. 15 zu § 113 BetrVG 1972 für die Entscheidung über Beteiligungsrechte des Betriebsrats gemäß §§ 111 f. BetrVG im Verhältnis zu Ansprüchen auf Nachteilsausgleich gemäß § 113 BetrVG; BAGE 68, 1 = AP Nr. 8 zu § 18 BetrVG 1972 für die Verneinung eines gemeinsamen Betriebes zweier Unternehmen gemäß § 18 Abs. 2 BetrVG im Verhältnis zu Ansprüchen aus § 113 BetrVG, die einen gemeinsamen Betrieb zur Voraussetzung gehabt hätten; BAGE 69, 367 = AP Nr. 1 zu § 84 ArbGG 1979 für Ansprüche aus einem Sozialplan, dessen streitige Reichweite bereits in einem Beschlußverfahren zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat geklärt worden war).

    Diese Rechtskrafterstreckung rechtfertigt sich daraus, daß der Betriebsrat in dem vorausgegangenen Beschlußverfahren die Interessen aller Arbeitnehmer des Betriebes zu vertreten hatte, also aus dem Gedanken der Repräsentation, wie er für den Bereich des Tarifrechts in § 9 TVG einen positiv-rechtlichen Ausdruck gefunden hat (vgl. Leipold, Anm. zu AP Nr. 15 zu § 113 BetrVG 1972; Dütz, Arbeitsgerichtliches Beschlußverfahren und Individualprozeß, Festschrift für Gnade, S. 487, 497 ff.; ähnlich Konzern, Die Präjudizialität rechtskräftiger arbeitsgerichtlicher Beschlüsse im nachfolgenden Individualprozeß, Festschrift für Zeuner, S. 401, 425 ff.; wohl auch Grunsky, EWiR 1988, 329 f.; ders. ArbGG, 7. Aufl., § 80 Rz 50 b; a.A. Zeiss, SAE 1988, 230, der allerdings die in BAGE 56, 304 vertretene Ansicht als praktikabel und vernünftig bezeichnet; ferner Jox, NZA 1990, 424 ff. und Prütting, RdA 1991, 257, 263 f.).

  • BAG, 17.02.1992 - 10 AZR 448/91

    Rechtskrafterstreckung im Beschlußverfahren

    Es hat sich dabei auf die Entscheidung des Ersten Senats vom 10. November 1987 (BAGE 56, 304 = AP Nr. 15 zu § 113 BetrVG 1972) bezogen.
  • BAG, 03.07.1996 - 2 AZR 815/95
  • BAG, 03.07.1996 - 2 AZR 828/95
  • BAG, 03.07.1996 - 2 AZR 826/95
  • BAG, 18.10.2006 - 2 AZR 435/05

    Betriebsbedingte Kündigung

  • BAG, 03.07.1996 - 2 AZR 814/95
  • BAG, 03.07.1996 - 2 AZR 818/95
  • BAG, 03.07.1996 - 2 AZR 823/95
  • BAG, 03.07.1996 - 2 AZR 824/95
  • BAG, 03.07.1996 - 2 AZR 817/95
  • BAG, 03.07.1996 - 2 AZR 833/95
  • BAG, 01.02.1989 - 4 ABR 86/88

    Absenkung der Vergütung - Zustimmungspflicht des Betriebsrats bei Anwendung des

  • LAG Nürnberg, 23.12.2002 - 6 Sa 66/00

    Kündigung einer Betriebsvereinbarung über betriebliche Altersversorgung;

  • LAG Hamm, 08.08.2008 - 10 TaBV 21/08

    Mitbestimmung des Betriebsrats; Betriebsänderung; geplante Betriebsänderung;

  • LAG Hessen, 17.06.2010 - 9 TaBV 247/09

    Nichtiger Einigungsstellenteilspruch zur Unterweisung über Sicherheit und

  • LAG Hamm, 19.02.1990 - 20 (10) Sa 1439/89

    Arbeitsverhältnis; Nachteilsausgleich; Kündigung; Abfindung; Auflösung;

  • LAG Berlin, 03.06.1994 - 6 TaBV 1/94

    Einigungsstelle: Anrufung zum Abschluss eines Interessenausgleichs

  • BAG, 23.11.1993 - 1 AZR 441/93

    Tarifvertragliche Eingruppierung - Verweigerung der Zustimmung der Eingruppierung

  • LAG Baden-Württemberg, 21.03.1989 - 14 TaBV 1/89

    Antrag auf Einstweilige Verfügung zur Beachtung verschiedener Beteiligungs- und

  • ArbG Berlin, 19.07.2007 - 63 BV 1346/07

    Keine Betriebsänderung durch Einstellung des Französischen Roulettes in einem

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