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   BAG, 15.12.1987 - 3 AZR 420/87   

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BAG, 15.12.1987 - 3 AZR 420/87 (https://dejure.org/1987,414)
BAG, Entscheidung vom 15.12.1987 - 3 AZR 420/87 (https://dejure.org/1987,414)
BAG, Entscheidung vom 15. Dezember 1987 - 3 AZR 420/87 (https://dejure.org/1987,414)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch gegen den Konkursverwalter auf Zahlung einer Betriebsrente aus der Konkursmasse - Erlöschen einer Versorgungszusage auf Grund der Eröffnung des Konkursverfahrens - Angebot der Weiterbeschäftigung als Zusage zur Fortsetzung der bis zur Konkurseröffnung erdienten ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrAVG § 1; BetrAVG § 7; KO § 59; KO § 22; KO § 6; BGB § 133; BGB § 157; BGB § 242

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 57, 152
  • ZIP 1988, 327
  • NZA 1988, 397
  • VersR 1988, 529
  • BB 1988, 837
  • DB 1988, 654
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 17.01.1980 - 3 AZR 160/79

    Versorgungsanwartschaften bei Betriebsübergang im Konkursverfahren

    Auszug aus BAG, 15.12.1987 - 3 AZR 420/87
    Im übrigen tritt der Konkursverwalter gemäß § 6 KO in die Position des Gemeinschuldners (ständige Rechtsprechung, vgl. BAGE 32, 326, 336 [BAG 17.01.1980 - 3 AZR 160/79] = AP Nr. 18 zu § 613 a BGB, zu III 2 der Gründe, mit zust. Anm. von Heinze; ferner Kuhn/Uhlenbruck, KO, 10. Aufl., Vorbemerkung Rz 67 c; Hess/Kropshofer, KO, 2. Aufl., Anhang V zu § 7 BetrAVG Rz 37; Kilger, KO, 15. Aufl., § 22 Anm. 4).

    Es bleibt insoweit gleich, ob der Arbeitnehmer selbst als Inhaber einer verfallbaren Anwartschaft oder der Träger der Insolvenzsicherung als Erwerber des Anspruchs (§ 9 Abs. 2 BetrAVG) sich am Konkurs des Arbeitgebers zu beteiligen hat (BAGE 32, 326, 328 f. [BAG 17.01.1980 - 3 AZR 160/79] = AP Nr. 18 zu § 613 a BGB, zu I der Gründe; Urteil vom 29. Oktober 1985 - 3 AZR 485/83 - zur Veröffentlichung vorgesehen, zu B II 3 der Gründe; ebenso Blomeyer/Otto, BetrAVG, § 7 Rz 201; Wiedemann/Willemsen, RdA 1979, 418, 426 f.; Willemsen, Anm. AP Nr. 15 zu § 613 a BGB).

  • BAG, 16.06.1978 - 3 AZR 783/76

    Anfechtbare Gläubigerbenachteiligung durch bedingte Abtretung von Rechten aus

    Auszug aus BAG, 15.12.1987 - 3 AZR 420/87
    Zwar verwandele sich die Anwartschaft bei Eröffnung des Konkurses in einen Abfindungsanspruch, der nach § 69 KO zu schätzen sei (so auch BAGE 24, 204, 211 = AP Nr. 9 zu § 61 KO, zu I 5 der Gründe; Urteil vom 16. Juni 1978 - 3 AZR 783/76 - AP Nr. 4 zu § 30 KO, zu I 1 der Gründe); hier sei die Rechtslage jedoch deshalb grundlegend anders, weil erst die jahrelange Weiterführung des Arbeitsverhältnisses nach Konkurseröffnung zum Erwerb des Pensionsanspruchs geführt habe.
  • BAG, 16.03.1972 - 3 AZR 191/71

    Ruhegehalt - Versorgungsanwartschaft - Konkurs

    Auszug aus BAG, 15.12.1987 - 3 AZR 420/87
    Zwar verwandele sich die Anwartschaft bei Eröffnung des Konkurses in einen Abfindungsanspruch, der nach § 69 KO zu schätzen sei (so auch BAGE 24, 204, 211 = AP Nr. 9 zu § 61 KO, zu I 5 der Gründe; Urteil vom 16. Juni 1978 - 3 AZR 783/76 - AP Nr. 4 zu § 30 KO, zu I 1 der Gründe); hier sei die Rechtslage jedoch deshalb grundlegend anders, weil erst die jahrelange Weiterführung des Arbeitsverhältnisses nach Konkurseröffnung zum Erwerb des Pensionsanspruchs geführt habe.
  • BAG, 29.10.1985 - 3 AZR 485/83

    Konkurs - Betriebsrente - Unterstützungskasse - Betriebsübergang -

    Auszug aus BAG, 15.12.1987 - 3 AZR 420/87
    Es bleibt insoweit gleich, ob der Arbeitnehmer selbst als Inhaber einer verfallbaren Anwartschaft oder der Träger der Insolvenzsicherung als Erwerber des Anspruchs (§ 9 Abs. 2 BetrAVG) sich am Konkurs des Arbeitgebers zu beteiligen hat (BAGE 32, 326, 328 f. [BAG 17.01.1980 - 3 AZR 160/79] = AP Nr. 18 zu § 613 a BGB, zu I der Gründe; Urteil vom 29. Oktober 1985 - 3 AZR 485/83 - zur Veröffentlichung vorgesehen, zu B II 3 der Gründe; ebenso Blomeyer/Otto, BetrAVG, § 7 Rz 201; Wiedemann/Willemsen, RdA 1979, 418, 426 f.; Willemsen, Anm. AP Nr. 15 zu § 613 a BGB).
  • BAG, 20.02.2014 - 2 AZR 859/11

    Wartezeit - Leiharbeitnehmer

    Masseverbindlichkeiten können dementsprechend durch Bestandsschutzprozesse entstehen, wenn das Arbeitsverhältnis nicht nur die Grundlage für in der Vergangenheit begründete Insolvenzforderungen ist, sondern sein Bestand über den Eröffnungszeitpunkt hinaus geklärt werden soll (BAG 18. Oktober 2006 - 2 AZR 563/05 - Rn. 25, BAGE 120, 27; 15. Dezember 1987 - 3 AZR 420/87 - zu III 2 b der Gründe, BAGE 57, 152) .
  • BAG, 15.06.2010 - 3 AZR 334/06

    Direktversicherung - Insolvenz

    cc) Die Insolvenzeröffnung selbst unterbricht den Lauf der gesetzlichen Fristen zur Erreichung der Unverfallbarkeit nicht (vgl. BAG 15. Dezember 1987 - 3 AZR 420/87 - BAGE 57, 152).
  • BAG, 18.10.2006 - 2 AZR 563/05

    Aufnahme eines Kündigungsschutzprozesses nach Unterbrechung wegen

    Deshalb können Masseverbindlichkeiten durch Bestandsschutzprozesse betroffen werden, wenn der Bestand des Arbeitsverhältnisses über den Eröffnungszeitpunkt hinaus im Prozess geltend gemacht wird (vgl. Zwanziger Das Arbeitsrecht der Insolvenzordnung 2. Aufl. § 185 InsO Rn. 19; Smid Insolvenzordnung 2.Aufl. § 55 Rn. 32; MüKo-InsO/Hefermehl § 55 Rn. 164; Kübler/Prütting/Pape InsO Stand März 2006 § 55 Rn. 45 und 53; Berscheid ZInsO 1999, 205, 207; siehe auch BAG 15. Dezember 1987 - 3 AZR 420/87 -BAGE 57, 152) bzw. wenn die maßgeblichen Verhältnisse, die den Streitgegenstand bilden, nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens liegen (LAG Baden-Württemberg 18. April 2002 - 4 Sa 84/01 -).
  • BGH, 06.12.2007 - IX ZR 284/03

    Ansprüche eines Vorstandsmitglieds einer Aktiengesellschaft auf Überbrückungsgeld

    Zutreffend hat es aber dann, wenn das Arbeitsverhältnis nach Konkurseröffnung fortdauerte, die während des Verfahrens zeitanteilig erdiente Rente als Masseschuld gemäß § 59 Abs. 1 Nr. 2 KO gewertet (BAGE 57, 152, 157; zustimmend Kübler/Prütting/Pape, Insolvenzordnung § 55 Rn. 58; a.A. MünchKomm-InsO/Hefermehl, 2. Aufl. § 55 Rn. 192).

    Dies gilt selbst dann, wenn sie bei Fortdauer des Anstellungsverhältnisses im Verlaufe des Konkursverfahrens unverfallbar wird (vgl. Blomeyer/Otto, Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung 3. Aufl. § 7 Rn. 142, 144; Höfer, Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung § 7 Rn. 4332; Griebeling, Kassler Handbuch zum Arbeitsrecht 2. Aufl. Nr. 2.9 Rn. 751; siehe auch BAGE 57, 152, 157).

  • BAG, 04.04.2000 - 3 AZR 222/99

    Konkursrechtliche Einordnung einer Betriebsrentendynamik

    Die Versorgungszusage besteht mit dem bisherigen Inhalt fort (vgl. ua. BAG 20. Oktober 1987 - 3 AZR 200/86 - BAGE 56, 251, 257; 15. Dezember 1987 - 3 AZR 420/87 - BAGE 57, 152, 154).

    Nach dieser Vorschrift sind die bis zur Konkurseröffnung und die danach erdienten Rentenanteile unterschiedlich zu behandeln (vgl. BAG 20. Oktober 1987 - 3 AZR 200/86 - BAGE 56, 251, 257 f.; 15. Dezember 1987 - 3 AZR 420/87 - BAGE 57, 152, 157 f.).

    Der Grundsatz der gleichmäßigen Gläubigerbefriedigung gilt auch für Versorgungsansprüche und -anwartschaften (vgl. BAG 15. Dezember 1987 - 3 AZR 420/87 - BAGE 57, 152, 157).

  • LAG Niedersachsen, 12.09.2003 - 3 Sa 918/02

    Konkursrechtliche Behandlung der nach einer Konkurseröffnung entstandenen

    Sie hat aber keinen Einfluss auf die Verteilungsgrundsätze des Konkurses (BAG, Urt. v. 29.10.1985 - 3 AZR 485/83 - AP 4 zu § 1 BetrAVG Betriebsveräußerung; BAG, Urt. v. 15.12.1987 - 3 AZR 420/87 - AP 18 zu § 1 BetrAVG).

    Denn die nach Konkurseröffnung bis zum Betriebsübergang zeitanteilig erdienten Betriebsrentenansprüche sind grundsätzlich Masseschulden (vgl. auch BAG, Urt. v. 15.12.1987 - 3 AZR 420/87 - AP 18 zu § 1 BetrAVG).

  • BAG, 15.06.2010 - 3 AZR 985/06

    Betriebliche Altersversorgung - Direktversicherung - Bezugsrecht - Insolvenz

    cc) Die Insolvenzeröffnung selbst unterbricht den Lauf der gesetzlichen Fristen zur Erreichung der Unverfallbarkeit nicht (vgl. BAG 15. Dezember 1987 - 3 AZR 420/87 - BAGE 57, 152).
  • BAG, 15.06.2010 - 3 AZR 994/06

    Betriebliche Altersversorgung - Direktversicherung - Bezugsrecht - Insolvenz

    (3) Die Insolvenzeröffnung selbst unterbricht den Lauf der gesetzlichen Fristen zur Erreichung der Unverfallbarkeit nicht (vgl. BAG 15. Dezember 1987 - 3 AZR 420/87 - BAGE 57, 152).
  • BAG, 26.02.1991 - 3 AZR 213/90

    Widerrufliches Bezugsrecht im Konkurs des Arbeitgebers

    Der vor Eröffnung des Konkursverfahrens erdiente Teil ist im Konkurs geltend zu machen (BAGE 57, 152, 157 f. = AP Nr. 18 zu § 1 BetrAVG).
  • BGH, 08.03.2007 - IX ZR 284/03

    Teilweise Zulassung der Revision betreffend ein zum Zeitpunkt der

    Die Ansprüche des Klägers auf Überbrückungsgeld bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres und anschließendes Altersruhegeld wären nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur konkursrechtlichen Behandlung von Ruhegeldern Konkursforderung, soweit sie vor der Verfahrenseröffnung erdient worden sind, im Übrigen jedoch Masseschulden gemäß § 59 Abs. 1 Nr. 2 KO (vgl. BAGE 57, 152, 157; zum entsprechenden Aufteilungsmodell bei der Altersteilzeit in der Insolvenz siehe auch BAGE 114, 13).
  • LAG Saarland, 04.02.1999 - 3 Sa 185/98

    Arbeitsverhältnis: Aufhebungsvereinbarung - Unterzeichnung durch Konkursverwalter

  • BAG, 21.07.1988 - 2 AZR 75/88

    Betriebsbedingte Kündigung durch einen Konkursverwalter - Wirksamkeit der

  • BAG, 15.06.1993 - 9 AZR 18/92

    Vorruhestandsgeld im Konkurs - Beginn des Vorruhestandes nach Konkurseröffnung

  • BAG, 15.06.1993 - 9 AZR 102/92

    Vorruhestandsgeld: Ansprüche im Konkurs, wenn der Beginn des Vorruhestandes nach

  • BAG, 21.07.1988 - 2 AZR 76/88

    Kündigung eines Arbeitsverhältnis durch den Konkursverwalter - Umfang des

  • BAG, 21.07.1988 - 2 AZR 78/88

    Wirksamkeit einer Kündigung durch Konkursverwalter - Abgabe der Kündigung durch

  • BAG, 21.07.1988 - 2 AZR 77/88

    Wirksamkeit einer Kündigung durch Konkursverwalter - Abgabe der Kündigung durch

  • BAG, 21.07.1988 - 2 AZR 82/88

    Wirksamkeit einer Kündigung durch Konkursverwalter - Abgabe der Kündigung von

  • BAG, 21.07.1988 - 2 AZR 79/88

    Wirksamkeit einer Kündigung durch Konkursverwalter - Abgabe der Kündigung von

  • BAG, 21.07.1988 - 2 AZR 80/88

    Wirksamkeit einer Kündigung durch Konkursverwalter - Abgabe der Kündigung von

  • BAG, 21.07.1988 - 2 AZR 81/88

    Wirksamkeit einer Kündigung durch Konkursverwalter - Abgabe der Kündigung von

  • ArbG Nürnberg, 07.08.2003 - 9 Ca 3159/03

    Entgeltansprüche des Arbeitnehmers in der Freistellungsphase bei

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