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   BAG, 21.01.1988 - 2 AZR 581/86   

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BAG, 21.01.1988 - 2 AZR 581/86 (https://dejure.org/1988,88)
BAG, Entscheidung vom 21.01.1988 - 2 AZR 581/86 (https://dejure.org/1988,88)
BAG, Entscheidung vom 21. Januar 1988 - 2 AZR 581/86 (https://dejure.org/1988,88)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Kündigungsschutzklage - Feststellungsantrag - Prozeßvollmacht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erweiterter Streitgegenstand einer mit der Kündigungsschutzklage (§ 4 KSchG ) verbundenen Feststellungsklage über das Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses - dementsprechend Erstreckung des - innerhalb der Frist des § 4 KSchG gestellten - Feststellungsantrags auf weitere ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 57, 231
  • NJW 1988, 2691
  • MDR 1988, 890
  • NZA 1988, 651
  • BB 1988, 1468
  • BB 1988, 1533
  • DB 1988, 1758
  • JR 1988, 484
 
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Wird zitiert von ... (103)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 06.09.1979 - 2 AZR 532/77
    Auszug aus BAG, 21.01.1988 - 2 AZR 581/86
    Der Streitgegenstand dieses Klagebegehrens unterscheidet sich wesentlich von dem einer beschränkten Kündigungsschutzklage nach § 4 KSchG, wie der Senat bereits in dem Urteil vom 6. September 1979 - 2 AZR 532/77 - zu II der Gründe, nicht veröffentlicht, näher ausgeführt hat.

    Die Klage eines gekündigten Arbeitnehmers auf Feststellung, daß sein Arbeitsverhältnis fortbesteht, erfüllt wegen ihrer weitergehenden Wirkung zugleich die Anforderungen, die an eine Kündigungsschutzklage nach § 4 KSchG zu stellen sind (vgl. bereits Senatsurteil vom 6. September 1979, aaO).

    Der Senat hat das im Urteil vom 6. September 1979 (aaO) noch offengelassen und damals ausgeführt, gegen die zeitlich unbeschränkte Geltendmachung der Unwirksamkeit weiterer, späterer Kündigungen könne das Gebot der Rechtssicherheit im Kündigungsrecht und der zeitlichen Begrenzung der Geltendmachung des Kündigungsschutzes sprechen (so vor allem auch KR-Friedrich, aaO).

    c) Diese Bestimmung der Auswirkungen einer Feststellungsklage nach § 256 ZPO ist die Konsequenz der herrschenden und zutreffenden Auffassung, nach der auch die Unwirksamkeit einer bestimmten einzelnen Kündigung nicht ausschließlich mit einer Kündigungsschutzklage nach § 4 KSchG geltend zu machen ist, sondern auch eine Feststellungsklage nach § 256 ZPO ausreicht, um die Heilung der Sozialwidrigkeit nach § 7 KSchG zu verhindern (Auffahrth/Müller, KSchG, § 3 Rz 12; Hueck, KSchG, 10. Aufl., § 4 Rz 50; Herschel/Löwisch, KSchG, 6. Aufl., § 4 Rz 52; Urteil des Senates vom 6. September 1979, aaO).

  • BGH, 04.11.1959 - V ZR 45/59

    Fortgesetzte Gütergemeinschaft

    Auszug aus BAG, 21.01.1988 - 2 AZR 581/86
    Die Prozeßvollmacht, aufgrund derer eine allgemeine Festellungsklage nach § 256 ZPO erhoben wird, ermächtigt den Prozeßbevollmächtigten auch zur Abgabe und zur Entgegennahme von Willenserklärungen, die sich auf den Streitgegenstand beziehen (BGHZ 31, 206, 209; BAG Urteil vom 10. August 1977 - 5 AZR 394/76 - AP Nr. 2 zu § 81 ZPO; Stein/Jonas/Leipold, ZPO, 20. Aufl., § 81 Rz 10, 13), vorliegend also auch zum Empfang von Kündigungen, die bis zum 30. Juni 1985 beim Prozeßbevollmächtigten des Klägers eingegangen sind.
  • BAG, 27.08.1970 - 2 AZR 519/69

    Willenserklärung - Kündigung

    Auszug aus BAG, 21.01.1988 - 2 AZR 581/86
    Dem Senat ist eine Nachprüfung nur daraufhin möglich, ob die Auslegungsregeln der §§ 133, 157 BGB selbst verletzt sind, gegen Denk- oder allgemeine Erfahrungssätze verstoßen oder Umstände, die für die Auslegung irgendwie von Bedeutung sind, außer acht gelassen wurden (BAGE 22, 424, 426 [BAG 27.08.1970 - 2 AZR 519/69] = AP Nr. 33 zu § 133 BGB, zu 1 der Gründe; BAG Urteil vom 30. Mai 1980 - 7 AZR 215/78 - AP Nr. 8 zu § 611 BGB Arzt-Krankenhaus-Vertrag).
  • BAG, 30.05.1980 - 7 AZR 215/78

    Pflegesatz - Liquidationsrecht - Änderungskündigung - Gestaltungsmittel -

    Auszug aus BAG, 21.01.1988 - 2 AZR 581/86
    Dem Senat ist eine Nachprüfung nur daraufhin möglich, ob die Auslegungsregeln der §§ 133, 157 BGB selbst verletzt sind, gegen Denk- oder allgemeine Erfahrungssätze verstoßen oder Umstände, die für die Auslegung irgendwie von Bedeutung sind, außer acht gelassen wurden (BAGE 22, 424, 426 [BAG 27.08.1970 - 2 AZR 519/69] = AP Nr. 33 zu § 133 BGB, zu 1 der Gründe; BAG Urteil vom 30. Mai 1980 - 7 AZR 215/78 - AP Nr. 8 zu § 611 BGB Arzt-Krankenhaus-Vertrag).
  • BAG, 31.05.1979 - 2 AZR 473/77

    Feststellungsklage - Unwirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung -

    Auszug aus BAG, 21.01.1988 - 2 AZR 581/86
    Demgegenüber ist Streitgegenstand bei einer Feststellungsklage nach § 256 ZPO die Frage, ob ein Arbeitsverhältnis im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz oder über einen bestimmten späteren Zeitpunkt hinaus fortbesteht (vgl. Senatsurteil vom 31. Mai 1979 - 2 AZR 473/77 - AP Nr. 50 zu § 256 ZPO).
  • BAG, 10.08.1977 - 5 AZR 394/76

    Prozeßvollmacht - Ermächtigung zu materiell-rechtlichen Willenserklärungen -

    Auszug aus BAG, 21.01.1988 - 2 AZR 581/86
    Die Prozeßvollmacht, aufgrund derer eine allgemeine Festellungsklage nach § 256 ZPO erhoben wird, ermächtigt den Prozeßbevollmächtigten auch zur Abgabe und zur Entgegennahme von Willenserklärungen, die sich auf den Streitgegenstand beziehen (BGHZ 31, 206, 209; BAG Urteil vom 10. August 1977 - 5 AZR 394/76 - AP Nr. 2 zu § 81 ZPO; Stein/Jonas/Leipold, ZPO, 20. Aufl., § 81 Rz 10, 13), vorliegend also auch zum Empfang von Kündigungen, die bis zum 30. Juni 1985 beim Prozeßbevollmächtigten des Klägers eingegangen sind.
  • BAG, 20.06.2000 - 9 AZR 405/99

    Urlaubserteilung - Rückrufrecht des Arbeitgebers

    Das Urlaubsentgelt als Arbeitsentgelt, das während des Urlaubs des Arbeitnehmers gezahlt wird, ist daher ebenso wie dieses und im gleichen Umfang pfändbar (noch offen gelassen in BAG 11. Januar 1990 - 8 AZR 440/88 - AP TVG § 4 Gemeinsame Einrichtungen Nr. 11 = EzA TVG § 4 Bauindustrie Nr. 57; wie hier Leinemann/Linck Urlaubsrecht § 11 Rn. 102; Schaub Arbeitsrechts-Handbuch 9. Aufl. § 102 Rn. 110; ErfK/Dörner § 11 BUrlG Rn. 51; GK BUrlG Bleistein 5. Aufl. § 1 Rn. 71 ff.; Heilmann Urlaubsrecht § 1 Rn. 8 f.; Schütz/Hauck Gesetzliches und tarifliches Urlaubsrecht Rn. 785; anderer Ansicht Dersch/Neumann BUrlG 8. Aufl. § 1 Rn. 76 ff., 87; Hohmeister BUrlG § 1 Rn. 11 f.; zur Urlaubsabgeltung BAG 21. Januar 1988 - 2 AZR 581/86 - AP KSchG 1969 § 4 Nr. 19 = EzA KSchG nF § 4 Nr. 33 zu C II 1 der Gründe).
  • BGH, 18.12.2002 - VIII ZR 72/02

    Zur Wirksamkeit eines mit Vergleichswohnungen begründeten Mieterhöhungsverlangens

    Im gleichen Umfang, wie die Prozeßvollmacht zur Abgabe von Erklärungen befugt, ermächtigt sie auch den Prozeßbevollmächtigten der Gegenseite zu deren Entgegennahme (MünchKomm-ZPO/v. Mettenheim, aaO Rdnr. 12; Stein/Jonas/Bork, aaO Rdnr. 13), so beispielsweise zum Empfang einer im Zusammenhang mit einer Räumungsklage oder einer arbeitsrechtlichen Kündigungsschutzklage abgegebenen Folgekündigung (vgl. BGH, Beschluß vom 23. Februar 2000 - XII ZR 77/98, NJW-RR 2000, 745 und BAG, Urteil vom 21. Januar 1988 - 2 AZR 581/86, NJW 1988, 2691 unter II 2 d).
  • BAG, 26.09.2013 - 2 AZR 682/12

    Kündigungsschutzklage - Klagefrist

    Der Arbeitnehmer kann deshalb im Rahmen eines solchen allgemeinen Feststellungsantrags sonstige Kündigungen noch nach Ablauf der Dreiwochenfrist in den Prozess einführen und sich auf deren Unwirksamkeit berufen (vgl. BAG 12. Mai 2005 - 2 AZR 426/04 - zu B II 1 b der Gründe; 13. März 1997 - 2 AZR 512/96 - zu II 1 der Gründe, BAGE 85, 262; 21. Januar 1988 - 2 AZR 581/86 - zu B II 2 ff. der Gründe, BAGE 57, 231) .
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