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   BAG, 24.02.1988 - 4 AZR 614/87   

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https://dejure.org/1988,446
BAG, 24.02.1988 - 4 AZR 614/87 (https://dejure.org/1988,446)
BAG, Entscheidung vom 24.02.1988 - 4 AZR 614/87 (https://dejure.org/1988,446)
BAG, Entscheidung vom 24. Februar 1988 - 4 AZR 614/87 (https://dejure.org/1988,446)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 57, 334
  • NZA 1988, 553
  • BB 1988, 1822
  • DB 1988, 1323
 
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Wird zitiert von ... (48)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 10.03.1955 - 2 AZR 508/54

    Rechtsmittelstreitwert: Auslegung des Streitwerbeschlusses anhand von Tatbestand

    Auszug aus BAG, 24.02.1988 - 4 AZR 614/87
    Demgemäß hat der erkennende Senat bereits in Übereinstimmung mit der früheren Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und der Rechtslehre entschieden, daß - bei der umgekehrten Fallgestaltung - eine rechtsirrtümliche Rechtsmittelbelehrung des Inhalts, daß gegen das berufungsgerichtliche Urteil Revision beim Bundesarbeitsgericht eingelegt werden könne, die Zulässigkeit des Rechtsmittels für sich allein nicht begründen könne, wenn die Zulassung im Urteil selbst unterblieben ist (vgl. das Urteil des Senats vom 10. Dezember 1986, BAGE 53, 396, im Anschluß an BAGE 1, 289, 291 = AP Nr. 3 zu § 64 ArbGG 1953, auch Grunsky, ArbGG, 5. Aufl., § 9 Rz 28; Dietz/Nikisch, ArbGG, § 64 Anm. 23 und Dersch/Volkmar, ArbGG, § 64 Anm. 25).
  • BAG, 10.12.1986 - 4 AZR 384/86

    Rechtsmittelbelehrung - Anfechtbarkeit - Anfechtung eines Urteils -

    Auszug aus BAG, 24.02.1988 - 4 AZR 614/87
    Demgemäß hat der erkennende Senat bereits in Übereinstimmung mit der früheren Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und der Rechtslehre entschieden, daß - bei der umgekehrten Fallgestaltung - eine rechtsirrtümliche Rechtsmittelbelehrung des Inhalts, daß gegen das berufungsgerichtliche Urteil Revision beim Bundesarbeitsgericht eingelegt werden könne, die Zulässigkeit des Rechtsmittels für sich allein nicht begründen könne, wenn die Zulassung im Urteil selbst unterblieben ist (vgl. das Urteil des Senats vom 10. Dezember 1986, BAGE 53, 396, im Anschluß an BAGE 1, 289, 291 = AP Nr. 3 zu § 64 ArbGG 1953, auch Grunsky, ArbGG, 5. Aufl., § 9 Rz 28; Dietz/Nikisch, ArbGG, § 64 Anm. 23 und Dersch/Volkmar, ArbGG, § 64 Anm. 25).
  • BAG, 31.10.1958 - 1 AZR 632/57

    Friedenspflicht - Schlichtungsvereinbarung der IG Metall

    Auszug aus BAG, 24.02.1988 - 4 AZR 614/87
    Daraus folgt zugleich, daß Regelungen im Rechtsbereich von § 1 Abs. 1 TVG umfassende Schlichtungssprüche wie der vorliegende insoweit wie sonstige tarifliche Bestimmungen normativ und zwingend gelten (vgl. Wiedemann/Stumpf, TVG, 5. Aufl., § 1 Rz 364-366; Hueck/Nipperdey, Lehrbuch des Arbeitsrechts, 7. Aufl., Band II/1, § 16 III 1 b ß, S. 327 sowie Münchener Rechtslexikon (1987), Band 3, S. 256, auch BAGE 6, 321, 340 = AP Nr. 2 zu § 1 TVG Friedenspflicht).
  • BAG, 09.03.1983 - 4 AZR 61/80

    Einschlägige Lehrabschlußprüfung - Tarifauslegung - Öffentlicher Dienst -

    Auszug aus BAG, 24.02.1988 - 4 AZR 614/87
    Auch in diesem Zusammenhang muß vielmehr beachtet werden, daß ein Schlichtungsspruch wie der vorliegende, der Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern festlegt, tarifliche Wirkung und Normencharakter hat, so daß wie ein Dissens der Tarifvertragsparteien beim Tarifabschluß auch ein Dissens der Mitglieder einer Schlichtungsstelle bei der Abfassung eines Schlichtungsspruches die allgemeine Wirksamkeit des Schlichtungsspruches nicht beeinflußt (vgl. BAGE 42, 86, 93 [BAG 09.03.1983 - 4 AZR 61/80] = AP Nr. 128 zu § 1 TVG Auslegung sowie Hueck/Nipperdey, aaO, Band II/1, § 18 IV 3 h, S. 360 und Wiedemann/Stumpf, aaO, § 1 Rz 109).
  • BAG, 29.08.1984 - 4 AZR 309/82

    Eingruppierung: Amtlicher Landwirtschaftlicher Sachverständiger bei einem

    Auszug aus BAG, 24.02.1988 - 4 AZR 614/87
    Eine bewußte Tariflücke liegt vor, wenn die Tarifvertragsparteien eine regelungsbedürftige Frage bewußt ungeregelt lassen und das in einer entsprechenden Auslassung seinen Ausdruck findet (vgl. BAGE 46, 292, 298 = AP Nr. 93 zu §§ 22, 23 BAT 1975 mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 336/82

    Tarifauslegung - Bargeldlose Gehaltszahlung

    Auszug aus BAG, 24.02.1988 - 4 AZR 614/87
    Dazu ist auch auf den Gesamtzusammenhang des Schlichtungsspruches abzustellen, da sich - wie auch bei Tarifverträgen - häufig erst daraus der wirkliche Wille der Mitglieder der Schlichtungsstelle ergibt (vgl. BAGE 46, 308, 313 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung).
  • BAG, 10.10.1984 - 4 AZR 411/82

    Eingruppierung: Küchenlehrmeister bei der Bundeswehr

    Auszug aus BAG, 24.02.1988 - 4 AZR 614/87
    Dann aber hätten die Gerichte für Arbeitssachen grundsätzlich die Möglichkeit, eine derartige unbewußte Regelungslücke unter Rückgriff auf eine artverwandte und vergleichbare Regelung zu schließen (vgl. BAGE 48, 17, 22 = AP Nr. 99 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und BAGE 47, 61, 68 = AP Nr. 95 zu §§ 22, 23 BAT 1975 mit weiteren Nachweisen auf die ständige Rechtsprechung des Senats).
  • BAG, 23.01.1985 - 4 AZR 14/84

    Eingruppierung: Geprüfter Küchenmeister bei der Bundeswehr

    Auszug aus BAG, 24.02.1988 - 4 AZR 614/87
    Dann aber hätten die Gerichte für Arbeitssachen grundsätzlich die Möglichkeit, eine derartige unbewußte Regelungslücke unter Rückgriff auf eine artverwandte und vergleichbare Regelung zu schließen (vgl. BAGE 48, 17, 22 = AP Nr. 99 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und BAGE 47, 61, 68 = AP Nr. 95 zu §§ 22, 23 BAT 1975 mit weiteren Nachweisen auf die ständige Rechtsprechung des Senats).
  • BGH, 14.11.2007 - IV ZR 74/06

    BGH billigt Umstellung der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes -

    Bei bewussten Regelungslücken ist eine ergänzende richterliche Auslegung des Tarifvertrages in der Regel ausgeschlossen (vgl. BAGE 36, 218, 224 f.; 40, 345, 352; 57, 334, 342; 77, 94, 98, 101; 91, 358, 367; 97, 251, 259; BAG NZA 1999, 999, 1000).
  • BAG, 24.08.1999 - 9 AZR 804/98

    Auskunftspflicht während des Annahmeverzugs - Ausschlußfristen

    aa) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts können zwar als lückenhaft erkannte Regelungen in einem Tarifvertrag durch die Gerichte für Arbeitssachen geschlossen werden, wenn es sich um eine sog. unbewußte Lücke handelt und zudem gesichert ist, daß die Tarifvertragsparteien diesen ungeregelten Sachverhalt in einer bestimmten Weise normiert hätten (vgl. BAG 24. Februar 1988 - 4 AZR 614/87 - BAGE 57, 334).
  • BAG, 20.05.1999 - 6 AZR 451/97

    Tarifliche Überbrückungsbeihilfe und Einkommenssteuer

    Liegt eine solche Regelungslücke vor, ist ihre Ausfüllung durch die Gerichte unzulässig, weil sie einen Eingriff in die Tarifautonomie darstellen würde (BAG 24. Februar 1988 - 4 AZR 614/87 - BAGE 57, 334, mwN).

    Im Falle einer unbewußten Regelungslücke haben die Gerichte hingegen grundsätzlich die Möglichkeit und Pflicht (vgl. insoweit BAG 23. Januar 1980 - 4 AZR 105/78 - BAGE 32, 364, 369), diese zu schließen, wenn sich unter Berücksichtigung von Treu und Glauben ausreichende Anhaltspunkte für den mutmaßlichen Willen der Tarifvertragsparteien ergeben (BAG 24. Februar 1988, aaO; 10. Dezember 1986 - 5 AZR 517/85 - BAGE 54, 30, 35; 3. November 1998 - 3 AZR 432/97 - ZTR 1999, 375, zu I 2 a der Gründe, jeweils mwN).

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