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   BAG, 27.04.1988 - 5 AZR 358/87   

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BAG, 27.04.1988 - 5 AZR 358/87 (https://dejure.org/1988,516)
BAG, Entscheidung vom 27.04.1988 - 5 AZR 358/87 (https://dejure.org/1988,516)
BAG, Entscheidung vom 27. April 1988 - 5 AZR 358/87 (https://dejure.org/1988,516)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Haftung einer Betriebsübernehmerin für Ansprüche auf Arbeitsentgelt nach Konkurs des bisherigen Arbeitgebers - Abgrenzung zwischen Betriebsübergang und Betriebsneugründung - Forderungsübergang auf die Bundesanstalt für Arbeit nach Stellung des Antrags auf ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 613a; KO § 59
    Betriebsübergang: Lohnverzicht - Konkursausfallgeld

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 58, 176
  • NJW 1988, 3035
  • ZIP 1988, 989
  • NZA 1988, 655
  • BB 1988, 1467
  • DB 1988, 1653
  • JR 1988, 528
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 22.05.1985 - 5 AZR 173/84

    Betriebsübergang - Voraussetzungen

    Auszug aus BAG, 27.04.1988 - 5 AZR 358/87
    Wie der Senat ausführlich auseinandergesetzt hat, ist ein Rechtsgeschäft im Sinne von § 613 a Abs. 1 Satz 1 BGB auch dann zu bejahen, wenn der Betriebsübergang durch eine Vielzahl von Rechtsgeschäften vermittelt wird, sofern diese Rechtsgeschäfte auf den Übergang eines funktionsfähigen Betriebes gerichtet sind (BAGE 48, 376, 383 ff. [BAG 22.05.1985 - 5 AZR 173/84] = AP Nr. 43 zu § 613 a BGB, zu B II 3 der Gründe).

    Der Senat hat in dem bereits erwähnten Urteil ausgeführt, die fehlende Übernahme gewerblicher Schutzrechte, wie etwa des Firmennamens, bleibe für die Annahme eines Betriebsübergangs dann ohne Belang, wenn dem neuen Inhaber mit der Übertragung der Betriebsmittel die Möglichkeit gegeben werde, den Betrieb mit dem gleichen Betriebszweck fortzuführen (BAGE 48, 376, 387 f. [BAG 22.05.1985 - 5 AZR 173/84] = AP Nr. 43 aaO, zu B III 1 b der Gründe).

    Das kommt nach außen in der Auflösung der Betriebsorganisation zum Ausdruck (BAGE 41, 72, 78 f. [BAG 14.10.1982 - 2 AZR 568/80] = AP Nr. 1 zu § 1 KSchG 1969 Konzern, zu B I 1 der Gründe; BAGE 48, 376, 388 [BAG 22.05.1985 - 5 AZR 173/84] = AP Nr. 43 aaO, zu B III 2 a der Gründe).

    Wenn schon alsbaldige Wiederaufnahme der Produktion durch den Betriebserwerber gegen die ernsthafte Absicht der Betriebsstillegung spricht (BAGE 48, 376, 388 f. [BAG 22.05.1985 - 5 AZR 173/84] = AP Nr. 43 aaO, zu B III 2 a der Gründe), dann muß dies um so mehr gelten, wenn es überhaupt nicht zu einer zeitlichen Unterbrechung im Angebot der Dienstleistungen gekommen ist.

  • BSG, 06.11.1985 - 10 RAr 3/84

    Eröffnung des Konkursverfahrens - Ablehnung mangels Masse - Übergang eines

    Auszug aus BAG, 27.04.1988 - 5 AZR 358/87
    Dem hat sich das Bundessozialgericht angeschlossen (Urteil vom 6. November 1985 - 10 RAr 3/84 - NZA 1986, 303 f.).

    Deshalb ist auch im Falle der Betriebsübernahme zunächst Konkursausfallgeld zu gewähren und die Bundesanstalt demzufolge darauf angewiesen, die gemäß § 141 m AFG auf sie übergehenden Ansprüche geltend zu machen (BSG Urteil vom 6. November 1985 - 10 RAr 3/84 - zu II der Gründe, NZA 1986, 303, 304; anders Gagel, AFG, vor § 141 a Rz 17, der jedoch davon ausgeht, die Bundesanstalt werde übergegangene Ansprüche nicht geltend machen).

  • BAG, 20.11.1984 - 3 AZR 584/83

    Anspruch auf Zahlung einer Betriebsrente aus abgetretenem Recht

    Auszug aus BAG, 27.04.1988 - 5 AZR 358/87
    Diese Bestimmung (zu ihren Zielen vgl. nur BAGE 32, 326, 331 f. [BAG 17.01.1980 - 3 AZR 160/79] = AP Nr. 18 zu § 613 a BGB, zu II 2 der Gründe) ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auch dann anzuwenden, wenn über das Vermögen des bisherigen Arbeitgebers das Konkursverfahren eröffnet oder - wie vorliegend - dessen Eröffnung mangels Masse abgelehnt worden ist (vgl. dazu BAGE 43, 13, 16 ff. [BAG 26.05.1983 - 2 AZR 477/81] = AP Nr. 34 zu § 613 a BGB, zu B II der Gründe; BAGE 47, 206, 213 f. [BAG 20.11.1984 - 3 AZR 584/83] = AP Nr. 38 zu § 613 a BGB, zu 2 b der Gründe).

    Seine Aufgabe ist es dagegen nicht, Sanierungen im Falle von Betriebsübernahmen zu ermöglichen oder zu erleichtern (vgl. BAGE 47, 206, 213 f. [BAG 20.11.1984 - 3 AZR 584/83] = AP Nr. 38 zu § 613 a BGB, zu 2 b a.E. der Gründe).

  • BAG, 22.05.1985 - 5 AZR 30/84

    Betriebsübergang aufgrund Funktionsnachfolge?

    Auszug aus BAG, 27.04.1988 - 5 AZR 358/87
    Entscheidend ist vielmehr, daß der neue Inhaber den Betrieb mit den übernommenen Betriebsmitteln im wesentlichen unverändert fortführen kann (BAGE 48, 365, 371 [BAG 22.05.1985 - 5 AZR 30/84] = AP Nr. 42 zu § 613 a BGB, zu II 1 der Gründe, m.w.N.).
  • BAG, 10.02.1982 - 5 AZR 936/79

    RÜckständiger Lohn - Lohnforderungsanspruch - Konkursausfallgeld

    Auszug aus BAG, 27.04.1988 - 5 AZR 358/87
    Da die N KG die Arbeitsentgelte für Februar 1983 nicht mehr zahlen konnte, lag im Zeitpunkt der Betriebsübernahme ein Fall vor, in dem auch nur die entfernte Möglichkeit eines Konkurses und damit auch die Möglichkeit eines Anspruchs auf Konkursausfallgeld bestand (§ 141 b Abs. 3 Nr. 1 AFG, vgl. ferner BAGE 38, 1, 4 ff. [BAG 10.02.1982 - 5 AZR 936/79] = AP Nr. 1 zu § 141 m AFG, zu III 3 der Gründe mit zustimmender Anm. von Brackmann).
  • BAG, 17.01.1980 - 3 AZR 160/79

    Versorgungsanwartschaften bei Betriebsübergang im Konkursverfahren

    Auszug aus BAG, 27.04.1988 - 5 AZR 358/87
    Diese Bestimmung (zu ihren Zielen vgl. nur BAGE 32, 326, 331 f. [BAG 17.01.1980 - 3 AZR 160/79] = AP Nr. 18 zu § 613 a BGB, zu II 2 der Gründe) ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auch dann anzuwenden, wenn über das Vermögen des bisherigen Arbeitgebers das Konkursverfahren eröffnet oder - wie vorliegend - dessen Eröffnung mangels Masse abgelehnt worden ist (vgl. dazu BAGE 43, 13, 16 ff. [BAG 26.05.1983 - 2 AZR 477/81] = AP Nr. 34 zu § 613 a BGB, zu B II der Gründe; BAGE 47, 206, 213 f. [BAG 20.11.1984 - 3 AZR 584/83] = AP Nr. 38 zu § 613 a BGB, zu 2 b der Gründe).
  • BAG, 26.05.1983 - 2 AZR 477/81

    Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung wegen Betriebsübergangs -

    Auszug aus BAG, 27.04.1988 - 5 AZR 358/87
    Diese Bestimmung (zu ihren Zielen vgl. nur BAGE 32, 326, 331 f. [BAG 17.01.1980 - 3 AZR 160/79] = AP Nr. 18 zu § 613 a BGB, zu II 2 der Gründe) ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auch dann anzuwenden, wenn über das Vermögen des bisherigen Arbeitgebers das Konkursverfahren eröffnet oder - wie vorliegend - dessen Eröffnung mangels Masse abgelehnt worden ist (vgl. dazu BAGE 43, 13, 16 ff. [BAG 26.05.1983 - 2 AZR 477/81] = AP Nr. 34 zu § 613 a BGB, zu B II der Gründe; BAGE 47, 206, 213 f. [BAG 20.11.1984 - 3 AZR 584/83] = AP Nr. 38 zu § 613 a BGB, zu 2 b der Gründe).
  • BAG, 14.10.1982 - 2 AZR 568/80

    Bei Betriebsstilllegung können wenige Arbeitnehmer kurzfristig weiterbeschäftigt

    Auszug aus BAG, 27.04.1988 - 5 AZR 358/87
    Das kommt nach außen in der Auflösung der Betriebsorganisation zum Ausdruck (BAGE 41, 72, 78 f. [BAG 14.10.1982 - 2 AZR 568/80] = AP Nr. 1 zu § 1 KSchG 1969 Konzern, zu B I 1 der Gründe; BAGE 48, 376, 388 [BAG 22.05.1985 - 5 AZR 173/84] = AP Nr. 43 aaO, zu B III 2 a der Gründe).
  • BSG, 28.06.1983 - 10 RAr 26/81

    Anspruch auf Konkursausfallgeld - Insolventer Vorgänger-Betrieb - Unverändert

    Auszug aus BAG, 27.04.1988 - 5 AZR 358/87
    Zweck des Konkursausfallgeldes ist die vorrangige Sicherung der Arbeitnehmer (vgl. dazu näher BSGE 55, 195, 200).
  • BAG, 18.08.1976 - 5 AZR 95/75

    Betriebsinhaberwechsel - Arbeitgeber - Schuldner - RückständigeLohnforderungen -

    Auszug aus BAG, 27.04.1988 - 5 AZR 358/87
    Zwar wird der Verzicht auf rückständigen Lohn aus Anlaß eines Betriebsüberganges, soweit es sich nicht um Tariflohn handelt (§ 4 Abs. 4 TVG), grundsätzlich als wirksam angesehen, zu fordern ist aber stets, daß hierfür sachliche Gründe vorliegen (BAG Urteil vom 18. August 1976 - 5 AZR 95/75 - AP Nr. 4 zu § 613 a BGB, zu 2 c der Gründe).
  • BAG, 19.03.2009 - 8 AZR 722/07

    Betriebsübergang - Erlassvertrag zur Umgehung der Rechtsfolgen des § 613a Abs. 1

    Dagegen bezweckt § 613a BGB nicht, Sanierungen im Falle von Betriebsübernahmen zu ermöglichen oder zu erleichtern (BAG 27. April 1988 - 5 AZR 358/87 -, BAGE 58, 176 = AP BGB § 613a Nr. 71 = EzA BGB § 613a Nr. 70).
  • BAG, 07.11.2007 - 5 AZR 1007/06

    Vertragsänderung nach Betriebsübergang - Anfechtungsfrist

    Für derartige Sachverhalte hat das Bundesarbeitsgericht in der Vergangenheit die Auffassung vertreten, § 613a BGB gewähre einen Schutz vor einer Veränderung des Vertragsinhalts, sofern kein sachlicher Grund für die dem Arbeitnehmer nachteilige Regelung bestehe (Senat 18. August 1976 - 5 AZR 95/75 - AP BGB § 613a Nr. 4 = EzA BGB § 613a Nr. 7; 26. Januar 1977 - 5 AZR 302/75 - AP BGB § 613a Nr. 5 = EzA BGB § 613a Nr. 11; BAG 17. Januar 1980 - 3 AZR 160/79 - BAGE 32, 326, 337; 29. Oktober 1985 - 3 AZR 485/83 - BAGE 50, 62 ff., 72 f.; Senat 27. April 1988 - 5 AZR 358/87 - BAGE 58, 176 ff., 182 f.; BAG 12. Mai 1992 - 3 AZR 247/91 - BAGE 70, 209 ff.; vgl. auch BAG 23. November 2006 - 8 AZR 349/06 - AP BGB § 613a Wiedereinstellung Nr. 1 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 61; 18. August 2005 - 8 AZR 523/04 - BAGE 115, 340).
  • BAG, 20.06.2002 - 8 AZR 459/01

    Betriebsübergang - Insolvenzverfahren - Insolvenzgeld

    Seine Aufgabe ist es dagegen nicht, Sanierungen im Falle von Betriebsübernahmen zu ermöglichen oder zu erleichtern (BAG 27. April 1988 - 5 AZR 358/87 - BAGE 58, 176 = AP BGB § 613 a Nr. 71, zu II 1 der Gründe).
  • BAG, 12.02.2014 - 4 AZR 317/12

    Nichtigkeit eines Verzichts auf einen tariflichen Anspruch

    Die von dem Beklagten herangezogene Rechtsprechung des Fünften Senats, nach der ein "Verzicht auf rückständigen Lohn aus Anlaß eines Betriebsüberganges ... grundsätzlich als wirksam angesehen [wird, wenn] ... hierfür sachliche Gründe vorliegen", enthält ausdrücklich den Vorbehalt, "soweit es sich nicht um Tariflohn handelt (§ 4 Abs. 4 TVG)" (BAG 27. April 1988 - 5 AZR 358/87 - zu III der Gründe mwN, BAGE 58, 176) .
  • LAG Düsseldorf, 28.04.1997 - 10 Sa 1534/96

    Betriebsübergang: Umgehung des Schutzzwecks des § 613a BGB

    Es ist nicht Aufgabe des § 613 a Abs. 1 BGB, Sanierungen im Fall von Be triebsübernahmen zu ermöglichen oder zu erleichtern (BAG Urteil vom 27.05.1988 - 5 AZR 358/87 - EzA § 613 a BGB Nr. 70).

    Da der Schutzzweck des § 613 a Abs. 1 BGB aber darin besteht, zur Sicherung der Arbeitsplätze den Übergang des Arbeitsverhältnisses auf den neuen Betriebsinhaber vom Einvernehmen der am Übergang des Betriebes beteiligten Arbeitgeber unabhängig zu machen (vgl. BAG Urteil v. 29.10.1985 - 3 AZR 485/83 - EzA § 613 a BGB Nr. 52), und es nicht seine Aufgabe ist, Sanierungen im Fall von Betriebsübernahmen zu ermöglichen oder zu erleichtern (BAG Urteil v. 27.05.1988 - 5 AZR 358/87 - EzA § 613 a BGB Nr. 70), verstößt auch die einvernehmliche Beendigung der Arbeitsverhältnisse fast aller Beschäftigten mit dem alten Betriebsinhaber und der Abschluß neuer Arbeitsverträge mit einer Beschäftigungsgesellschaft im Fall der Betriebsübernahme im zeitlichen Zusammenhang mit diesem Arbeitsplatzwechsel gegen diesen Schutzzweck, wenn gleichzeitig zugesichert wird, daß jedenfalls ein Teil dieser Mitarbeiter von dem auf diese Weise personell entlasteten Betriebsübernehmer später wieder eingestellt wird.

  • BAG, 21.02.1990 - 5 AZR 160/89

    Betriebsübergang und Konkursausfallgeld

    Sie machen dann einen Betrieb aus, wenn der neue Inhaber mit ihnen und mit Hilfe der Arbeitnehmer bestimmte arbeitstechnische Zwecke verfolgen kann (BAGE 35, 104, 106 = AP Nr. 24 zu § 613 a BGB, zu 1 der Gründe; BAGE 58, 176, 179 = AP Nr. 71 zu § 613 a BGB, zu I 1 der Gründe).

    Die Stillegung erfordert die Auflösung der zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bestehenden Betriebs- und Produktionsgemeinschaft, die ihre Veranlassung und zugleich ihren sichtbaren Ausdruck darin findet, daß der Unternehmer die bisherige wirtschaftliche Betätigung in der ernstlichen Absicht einstellt, den bisherigen Betriebszweck dauernd oder für eine ihrer Dauer nach unbestimmte, wirtschaftlich nicht unerhebliche Zeitspanne aufzugeben (BAGE 58, 176, 180 = AP Nr. 71 zu § 613 a BGB, zu I 2 d der Gründe, m. w. N.).

  • LAG Köln, 02.03.2005 - 8 (7) Sa 1354/04

    Betriebsübergang ohne Übernahme von Personal bei Nutzung bereitgestellter

    Im übrigen ist § 613 a BGB in allen Fällen anwendbar, in denen die für den Betrieb des Unternehmens verantwortliche natürliche oder juristische Person, die die Arbeitgeberverpflichtung gegenüber den Beschäftigten des Unternehmens eingeht, im Rahmen vertraglicher Beziehungen wechselt (vgl. BAG vom 27.04.1988 - 5 AZR 358/87 - AP Nr. 71 zu § 613 a BGB).
  • BAG, 08.02.1989 - 5 AZR 66/88

    Betriebsübergang: Haftung des Übernehmers, auch bei Ablehnung des

    § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB ist auch dann anzuwenden, wenn die Arbeitnehmer eines notleidenden Betriebes die Arbeit bei dem Übernehmer zunächst fortsetzen, erst später den Antrag auf Konkursausfallgeld stellen und die Eröffnung des Konkursverfahrens nach dem Betriebsübergang beantragt und mangels Masse abgelehnt wird (vergleiche BAG Urteil vom 27.04.1988 5 AZR 358/87).

    Sie machen dann einen Betrieb aus, wenn der neue Inhaber mit ihnen und mit Hilfe der Arbeitnehmer bestimmte arbeitstechnische Zwecke verfolgen kann (BAGE 35, 104, 106 = AP Nr. 24 zu § 613 a BGB, zu 1 der Gründe; BAG Urteil vom 27. April 1988 - 5 AZR 358/87 - NJW 1988, 3035, zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

  • LAG Köln, 19.10.2007 - 11 Sa 698/07

    Betriebübergang bei Neuvergabe von Rettungsdienstaufträgen

    Beide Entscheidungen hatten jeweils völlig anders gelagerte Sachverhalte zum Gegenstand, die mit dem vorliegenden Streitfall nicht einmal ansatzweise identisch sind: In der Entscheidung vom 27.04.1988 hatte das Bundesarbeitsgericht über das Vorliegen eines Betriebsübergangs von einem Autohaus zu befinden (BAG, Urteil vom 27.04.1988 - 5 AZR 358/87, AP Nr. 71 zu § 613 a BGB), die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 22.01.1998 betraf die Fremdvergabe von bisher in eigenen Verkaufsabteilungen ausgeführten Kundendienstleistungen durch eine Kaufhauskette (BAG, Urteil vom 22.01.1998 - 8 AZR 243/95, AP Nr. 173 zu § 613 a BGB).
  • LAG Hamm, 02.02.2012 - 17 Sa 1299/11

    Betriebsübergang von einem privaten Klinikträger auf einen öffentlich-rechtlichen

    Das gilt jedoch nur insoweit, als kein tarifliches Entgelt betroffen ist (BAG 27.04.1988 - 5 AZR 358/87, BAGE 58, 176; 26.01.1977 - 5 AZR 302/75, DB 1977, 1192, 18.08.1976 a.a.O.).
  • LAG Köln, 12.08.2004 - 6 TaBV 42/04

    Betriebsübergang, Betriebsrat, Fluggastkontrolle, einstweilige Verfügung

  • LAG Sachsen, 27.03.2007 - 7 Sa 308/06

    Zahlung von Weihnachtsgratifikation; Wirksamkeit einer Verzichtsvereinbarung

  • BAG, 17.10.1990 - 7 AZR 614/89

    Erneute Probezeitbefristung, wenn sich der Arbeitnehmer schon bewährt hat -

  • LSG Sachsen, 07.06.2007 - L 3 AL 234/04

    Bestehen eines Anspruches eines Arbeitnehmers auf Insolvenzgeld gem. § 183 Abs. 1

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