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   BAG, 27.04.1988 - 7 AZR 593/87   

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https://dejure.org/1988,281
BAG, 27.04.1988 - 7 AZR 593/87 (https://dejure.org/1988,281)
BAG, Entscheidung vom 27.04.1988 - 7 AZR 593/87 (https://dejure.org/1988,281)
BAG, Entscheidung vom 27. April 1988 - 7 AZR 593/87 (https://dejure.org/1988,281)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Befristetes Arbeitsverhältnis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BeschFG Art.1 § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, Nr. 2
    Befristung des Arbeitsvertrags nach Art. 1 § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Beschäftigungsförderungsgesetz 1985 [ BeschFG ]: Voraussetzungen zulässiger Befristung; keine Notwendigkeit der Schaffung eines neuen Arbeitsplatzes für den einzustellenden Arbeitnehmer; möglicher Vorrang ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 58, 183
  • NZA 1988, 771
  • BB 1988, 1675
  • BB 1988, 1751
  • DB 1988, 1803
  • JR 1989, 132
 
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Wird zitiert von ... (58)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 25.09.1987 - 7 AZR 315/86

    Vorrang der SR 2y BAT vor Art 1 § 1 BeschFG 1985

    Auszug aus BAG, 27.04.1988 - 7 AZR 593/87
    Denn die Vorschrift des Art. 1 § 1 BeschFG 1985 will aus beschäftigungspolitischen Gründen den Abschluß befristeter Arbeitsverträge in dem dort festgelegten Umfang von den Schranken des staatlichen Rechts und der daraus abgeleiteten Rechtsprechung befreien (vgl. BAG Urteil vom 25. September 1987 BAGE 56, 155 zu C I 3 a cc der Gründe).

    Wie der Senat im Urteil vom 25. September 1987 (aaO) entschieden hat, wird die Protokollnotiz Nr. 1 zu Nr. 1 SR 2y BAT als für den Arbeitnehmer günstigere Tarifnorm zwar nicht durch Art. 1 § 1 BeschFG 1985 verdrängt.

    a) Der Senat hat bereits in dem Urteil vom 25. September 1987 (aaO, unter C I 3 a cc der Gründe) klargestellt, daß die Protokollnotiz Nr. 1 zu Nr. 1 SR 2y BAT, nach "der Zeitangestellte nur eingestellt werden dürfen, wenn hierfür sachliche oder in der Person des Angestellten liegende Gründe vorliegen", mangels Allgemeinverbindlichkeit des BAT unmittelbar und zwingend nur für tarifgebundene Arbeitnehmer gilt.

    Der Senat ist damit im Urteil vom 25. September 1987 (aaO) davon ausgegangen, daß es sich bei der Protokollnotiz Nr. 1 zu Nr. 1 SR 2y BAT jedenfalls nicht um eine tarifliche Norm über betriebliche Fragen i. S. des § 3 Abs. 2 TVG handelt.

    Wie der Senat bereits in dem Urteil vom 25. September 1987 (aaO, unter C II der Gründe) entschieden hat, handelt es sich bei der Protokollnotiz Nr. 1 zu Nr. 1 SR 2y BAT um eine Tarifnorm, die zugunsten des Arbeitnehmers von der gesetzlichen Befristungsregelung des Art. 1 § 1 BeschFG 1985 abweicht, weil sie die Zulässigkeit befristeter Arbeitsverträge von strengeren Voraussetzungen abhängig macht als das Gesetz.

  • BAG, 21.01.1987 - 4 AZR 547/86

    Vorruhestand

    Auszug aus BAG, 27.04.1988 - 7 AZR 593/87
    Als Rechtsnormen über betriebliche Fragen können nur solche Tarifvorschriften angesehen werden, die in der sozialen Wirklichkeit aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nur einheitlich gelten können (BAG Urteil vom 21. Januar 1987 BAGE 54, 113 = AP Nr. 47 zu Art. 9 GG; Wiedemann/Stumpf, TVG, 5. Aufl. 1977, § 3 Rz 69).

    Hierzu zählen z. B. Fragen der Betriebsgestaltung, die sich auf die Betriebsmittel, auf die Mitarbeiter und auf die organisatorische Zusammenfassung des Ganzen beziehen (BAG Urteil vom 21. Januar 1987, aaO; Dieterich, Die betrieblichen Normen nach dem TVG vom 9.4. 1949, 1964, S. 39 f.).

    Dies gilt aber nur, soweit sie nach ihrem Regelungsgehalt einheitlich für alle Arbeitnehmer oder bestimmte Arbeitnehmergruppen gelten sollen, z. B. wenn es um die fachlichen Anforderungen an bestimmte Arbeitnehmergruppen oder um das zahlenmäßige Verhältnis bestimmter Arbeitnehmergruppen zur Gesamtzahl der Mitarbeiter eines Betriebs geht (BAG Urteil vom 21. Januar 1987, aaO; Dieterich, aaO, S. 42).

  • BAG, 12.10.1960 - GS 1/59

    Befristung mit sachlichem Grund / Beendigung durch Fristablauf bei schwangerer

    Auszug aus BAG, 27.04.1988 - 7 AZR 593/87
    Da die Voraussetzungen des Art. 1 § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BeschFG 1985 hier vorliegen, bedurfte es aus Gründen des staatlichen Rechts keiner Prüfung, ob die Befristung des Arbeitsvertrages der Klägerin im Sinne der Befristungsrechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (grundlegend: BAGE GS 10, 65 = AP Nr. 16 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag) durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt war.

    Eine derartige Auslegung steht auch mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (seit BAGE GS 10, 65 = AP Nr. 16 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; vgl. auch Senatsurteil BAGE 54, 10 = AP Nr. 110 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, unter II der Gründe, m. w. N.) im Einklang.

  • BAG, 03.12.1986 - 7 AZR 354/85

    Arbeitsverhältnis: Befristung, Vertretungslehrer

    Auszug aus BAG, 27.04.1988 - 7 AZR 593/87
    Eine derartige Auslegung steht auch mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (seit BAGE GS 10, 65 = AP Nr. 16 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; vgl. auch Senatsurteil BAGE 54, 10 = AP Nr. 110 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, unter II der Gründe, m. w. N.) im Einklang.
  • BAG, 08.05.1985 - 7 AZR 182/84
    Auszug aus BAG, 27.04.1988 - 7 AZR 593/87
    Diese tarifliche Regelung schränkt nur das Ermessen des Arbeitgebers bei der Auswahl der Bewerber für Dauerarbeitsplätze ein (vgl. das unveröffentlichte Senatsurteil vom 8. Mai 1985 - 7 AZR 182/84 -).
  • BAG, 07.07.2010 - 4 AZR 549/08

    Grundsatz der Tarifeinheit - Rechtsprechungsänderung

    Diese wird in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auch wahrgenommen (vgl. etwa 27. April 1988 - 7 AZR 593/87 - zu I 3 b der Gründe, BAGE 58, 183; 26. April 1990 - 1 ABR 84/87 - zu B V der Gründe, BAGE 64, 368).
  • BAG, 27.01.2010 - 4 AZR 549/08

    Grundsatz der Tarifeinheit - Anfragebeschluss

    Diese wird in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auch wahrgenommen (vgl. etwa 27. April 1988 - 7 AZR 593/87 - zu I 3 b der Gründe, BAGE 58, 183; 26. April 1990 - 1 ABR 84/87 - zu B V der Gründe, BAGE 64, 368).
  • BVerwG, 07.12.1994 - 6 P 35.92

    Recht des Personalrats zur Verweigerung der Zustimmung zur Einstellung in ein

    Bei der strittigen Protokollnotiz handelt es sich um eine normative Regelung (vgl. BAG, Urteil vom 27. April 1988 - 7 AZR 593/87 - AP Nr. 1 zu § 1 BeschFG 1985).

    Die tarifliche Regelung schränkt nur (im Rahmen des nach höherrangigem Recht, insbesondere des Art. 33 Abs. 2 GG, Zulässigen) das Ermessen bei der Auswahl der Bewerber für Dauerarbeitsplätze ein (BAG, Urteil vom 8. Mai 1985 - 7 AZR 182/84 - EzBAT SR 2 y BAT Besetzung von Dauerarbeitsplätzen Nr. 4; Urteil vom 27. April 1988 a.a.O.; Fenn, Anm. AP Nr. 39 zu § 620 BGB; Hillebrecht in Gemeinschaftskommentar zum Kündigungsschutzgesetz, 3. Aufl., § 620 BGB Rn. 226); sie begründet insoweit letztlich auch Darlegungslasten (vgl. Clemens/Scheuring/Steingen/Wiese, BAT, SR 2 y - Zeitangestellte, Aushilfsangestellte, Erl. zu Nr. 1).

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