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   BAG, 04.05.1988 - 4 AZR 728/87   

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BAG, 04.05.1988 - 4 AZR 728/87 (https://dejure.org/1988,819)
BAG, Entscheidung vom 04.05.1988 - 4 AZR 728/87 (https://dejure.org/1988,819)
BAG, Entscheidung vom 04. Mai 1988 - 4 AZR 728/87 (https://dejure.org/1988,819)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen einer tarifgerechten Eingruppierung - Anspruch auf Vergütung aus einer bestimmten Vergütungsgruppe - Begriff des Arbeitsvorganges

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 58, 230
  • BB 1988, 1676
 
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Wird zitiert von ... (47)Neu Zitiert selbst (19)

  • BAG, 01.04.1987 - 4 AZR 397/86

    Eingruppierung: Sozialpädagogin mit Betreuungsaufgaben für gefährdete Kinder

    Auszug aus BAG, 04.05.1988 - 4 AZR 728/87
    Damit entspricht die Beurteilung der Vorinstanzen der Senatsrechtsprechung in vergleichbaren Fällen (vgl. BAGE 42, 29, 34 = AP Nr. 70 zu §§ 22, 23 BAT 1975 sowie die weiteren Urteile des Senats vom 24. Oktober 1984 - 4 AZR 386/82 - AP Nr. 96 zu §§ 22, 23 BAT , 6. Juni 1984 - 4 AZR 218/82 - AP Nr. 90 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und 1. April 1987 - 4 AZR 397/86 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Gegenteiliges ist aus dem Tarifwerk nicht zu entnehmen, so daß auch vorliegend der allgemeine Grundsatz der Senatsrechtsprechung gilt: Verwenden die Tarifvertragsparteien in einem Tarifvertrag einen Begriff, der in der Rechtsterminologie eine bestimmte vorgegebene Bedeutung hat, dann ist davon auszugehen, daß sie ihn auch in ihrem Regelungsbereich, sofern sie nicht selbst etwas anderes bestimmen, in seiner allgemeinen rechtlichen Bedeutung verwenden und angewendet wissen wollen (vgl. die Urteile des Senats vom 1. April 1987 - 4 AZR 397/86 -, zur Veröffentlichung vorgesehen; BAGE 42, 272, 277 = AP Nr. 61 zu § 616 BGB sowie BAGE 50, 147, 151 = AP Nr. 35 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie und 12. März 1986 - 4 AZR 547/84 - AP Nr. 3 zu § 1 TVG Tarifverträge: Seeschiffahrt mit weiteren Nachweisen auf die ständige Rechtsprechung des Senats).

  • BAG, 29.10.1980 - 4 AZR 750/78

    Entsprechende Tätigkeiten - Örtliche Leitung von Bauten - Bauwesen - Baurecht -

    Auszug aus BAG, 04.05.1988 - 4 AZR 728/87
    Das gilt auch für den Bereich des öffentlichen Dienstes und speziell für den Regelungsbereich des BAT (vgl. die Urteile des Senats vom 29. Oktober 1980 - 4 AZR 750/78 - AP Nr. 41 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und 17. Mai 1972 - 4 AZR 280/71 - AP Nr. 51 zu §§ 22, 23 BAT).
  • BAG, 10.12.1986 - 4 ABR 20/86

    Eingruppierung von ungelernten Ettikettenschneidern - Zustimmung des Betriebsrats

    Auszug aus BAG, 04.05.1988 - 4 AZR 728/87
    Nach einem allgemeinen Grundsatz der Senatsrechtsprechung sind nämlich die allgemeinen, abstrakten Tätigkeitsmerkmale einer Vergütungsordnung bzw. Vergütungsgruppe dann als erfüllt anzusehen, wenn ein Arbeitnehmer ein darin ausdrücklich und singulär aufgeführtes Tätigkeitsbeispiel erfüllt (vgl. die Entscheidungen des Senats BAGE 45, 121, 125 ff. = AP Nr. 134 zu § 1 TVG Auslegung, vom 10. Dezember 1986 - 4 AZR 20/86 - AP Nr. 11 zu § 1 TVG Tarifverträge: Druckindustrie und 18. Februar 1987 - 4 AZR 35/86 -, mit weiteren Nachweisen auf die ständige Rechtsprechung des Senats).
  • BAG, 16.04.1986 - 4 AZR 595/84

    Eingruppierung - Angestellter als Mietzinssachverständiger; als gerichtlicher

    Auszug aus BAG, 04.05.1988 - 4 AZR 728/87
    Dabei ist von dem von der Senatsrechtsprechung entwickelten Begriff des Arbeitsvorganges auszugehen, wonach darunter eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten und bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten zu verstehen ist (vgl. BAGE 51, 59, 65 = AP Nr. 115 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAGE 51, 282, 287 = AP Nr. 116 zu §§ 22, 23 BAT 1975 sowie BAGE 51, 356, 360 = AP Nr. 120 zu §§ 22, 23 BAT 1975 mit weiteren Nachweisen auf die ständige Senatsrechtsprechung).
  • BAG, 17.05.1972 - 4 AZR 280/71

    Sonstiger Angestellter - Technischer Angestellter - Technische Ausbildung -

    Auszug aus BAG, 04.05.1988 - 4 AZR 728/87
    Das gilt auch für den Bereich des öffentlichen Dienstes und speziell für den Regelungsbereich des BAT (vgl. die Urteile des Senats vom 29. Oktober 1980 - 4 AZR 750/78 - AP Nr. 41 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und 17. Mai 1972 - 4 AZR 280/71 - AP Nr. 51 zu §§ 22, 23 BAT).
  • BAG, 24.10.1984 - 4 AZR 386/82

    Tätigkeitsmerkmale: Fachschulingenieur - Darlegungs- und Beweislast

    Auszug aus BAG, 04.05.1988 - 4 AZR 728/87
    Damit entspricht die Beurteilung der Vorinstanzen der Senatsrechtsprechung in vergleichbaren Fällen (vgl. BAGE 42, 29, 34 = AP Nr. 70 zu §§ 22, 23 BAT 1975 sowie die weiteren Urteile des Senats vom 24. Oktober 1984 - 4 AZR 386/82 - AP Nr. 96 zu §§ 22, 23 BAT , 6. Juni 1984 - 4 AZR 218/82 - AP Nr. 90 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und 1. April 1987 - 4 AZR 397/86 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 19.03.1986 - 4 AZR 642/84

    Eingruppierung: Ein mit der Herstellung eines Atlasses beauftragter

    Auszug aus BAG, 04.05.1988 - 4 AZR 728/87
    Dabei ist von dem von der Senatsrechtsprechung entwickelten Begriff des Arbeitsvorganges auszugehen, wonach darunter eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten und bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten zu verstehen ist (vgl. BAGE 51, 59, 65 = AP Nr. 115 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAGE 51, 282, 287 = AP Nr. 116 zu §§ 22, 23 BAT 1975 sowie BAGE 51, 356, 360 = AP Nr. 120 zu §§ 22, 23 BAT 1975 mit weiteren Nachweisen auf die ständige Senatsrechtsprechung).
  • BAG, 08.02.1984 - 4 AZR 158/83

    Vergütungsmerkmale: Beispiele - Kassierer an Verbrauchermarktkassen im

    Auszug aus BAG, 04.05.1988 - 4 AZR 728/87
    Nach einem allgemeinen Grundsatz der Senatsrechtsprechung sind nämlich die allgemeinen, abstrakten Tätigkeitsmerkmale einer Vergütungsordnung bzw. Vergütungsgruppe dann als erfüllt anzusehen, wenn ein Arbeitnehmer ein darin ausdrücklich und singulär aufgeführtes Tätigkeitsbeispiel erfüllt (vgl. die Entscheidungen des Senats BAGE 45, 121, 125 ff. = AP Nr. 134 zu § 1 TVG Auslegung, vom 10. Dezember 1986 - 4 AZR 20/86 - AP Nr. 11 zu § 1 TVG Tarifverträge: Druckindustrie und 18. Februar 1987 - 4 AZR 35/86 -, mit weiteren Nachweisen auf die ständige Rechtsprechung des Senats).
  • BAG, 12.03.1986 - 4 AZR 547/84

    Fahrgastzulage für den Koch eines Taucherbasisschiffes - Definition des

    Auszug aus BAG, 04.05.1988 - 4 AZR 728/87
    Gegenteiliges ist aus dem Tarifwerk nicht zu entnehmen, so daß auch vorliegend der allgemeine Grundsatz der Senatsrechtsprechung gilt: Verwenden die Tarifvertragsparteien in einem Tarifvertrag einen Begriff, der in der Rechtsterminologie eine bestimmte vorgegebene Bedeutung hat, dann ist davon auszugehen, daß sie ihn auch in ihrem Regelungsbereich, sofern sie nicht selbst etwas anderes bestimmen, in seiner allgemeinen rechtlichen Bedeutung verwenden und angewendet wissen wollen (vgl. die Urteile des Senats vom 1. April 1987 - 4 AZR 397/86 -, zur Veröffentlichung vorgesehen; BAGE 42, 272, 277 = AP Nr. 61 zu § 616 BGB sowie BAGE 50, 147, 151 = AP Nr. 35 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie und 12. März 1986 - 4 AZR 547/84 - AP Nr. 3 zu § 1 TVG Tarifverträge: Seeschiffahrt mit weiteren Nachweisen auf die ständige Rechtsprechung des Senats).
  • BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 336/82

    Tarifauslegung - Bargeldlose Gehaltszahlung

    Auszug aus BAG, 04.05.1988 - 4 AZR 728/87
    Dazu ist auch auf den tariflichen Gesamtzusammenhang abzustellen, der häufig schon deswegen mitberücksichtigt werden muß, weil nur daraus und nicht aus der einzelnen Tarifnorm auf den wirklichen Willen der Tarifvertragsparteien geschlossen und der Sinn und Zweck der Tarifnormen zutreffend ermittelt werden kann (vgl. BAGE 46, 308, 313 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung).
  • BVerwG, 13.01.1971 - V C 70.70

    Behinderung i.S.d. Sozialhilferechts - Nebeneinander von Sozialhilfe und

  • BAG, 27.04.1983 - 4 AZR 506/80

    Bezahlte freie Tage

  • BAG, 06.06.1984 - 4 AZR 218/82

    Brückenbau - Eingruppierung eines technischen Angestellten - Niedrigere

  • BAG, 18.02.1970 - 4 AZR 257/69

    Bewährung - Bewährungsaufstieg - Erheblicher Umfang - Überwiegend auszuübende

  • BAG, 29.01.1986 - 4 AZR 465/84

    Verfahrensgrundrechte: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör -

  • BAG, 23.02.1983 - 4 AZR 222/80

    Angestellter mit Forschungsaufgaben - Eingruppierung - Arbeitsvorgang -

  • BVerwG, 02.07.1969 - V C 101.67

    Leistungen nach dem Tuberkulosehilfegesetz (THG) - Hilfe zur Eingliederung in das

  • BAG, 13.11.1985 - 4 AZR 269/84

    Ehegattenunterhalt - Erbe - Bedürftigkeit - Tarifvertrag - Höchstpersönlicher

  • BAG, 06.06.1973 - 4 AZR 387/72

    Eingruppierungsprozeß - Hinweispflicht - Gesamttätigkeit - Einheitlich zu

  • BAG, 09.09.2020 - 4 AZR 195/20

    Eingruppierung einer Beschäftigten in einer Serviceeinheit bei einem Amtsgericht

    Sie haben damit ihre Auffassung zum Ausdruck gebracht, dass die dort angeführten Tätigkeiten die tarifliche Anforderung der schwierigen Tätigkeit erfüllen (vgl. hierzu BAG 8. September 1999 - 4 AZR 609/98 - BAGE 92, 266; 20. März 1996 - 4 AZR 967/94 - zu II 3 b der Gründe, BAGE 82, 252; 4. Mai 1988 - 4 AZR 728/87 - BAGE 58, 230) .
  • BAG, 09.09.2020 - 4 AZR 196/20

    Eingruppierung - Bestimmung von Arbeitsvorgängen

    Sie haben damit ihre Auffassung zum Ausdruck gebracht, dass die dort angeführten Tätigkeiten die tarifliche Anforderung der schwierigen Tätigkeit erfüllen (vgl. hierzu BAG 8. September 1999 - 4 AZR 609/98 - BAGE 92, 266; 20. März 1996 - 4 AZR 967/94 - zu II 3 b der Gründe, BAGE 82, 252; 4. Mai 1988 - 4 AZR 728/87 - BAGE 58, 230) .
  • BAG, 12.12.1990 - 4 AZR 306/90

    Tätigkeit als Sozialarbeiter in einem Nichtsesshaftenheim - Sozialarbeiter, denen

    Ein Sozialarbeiter, der in mehr als der Hälfte seiner Arbeitszeit in der begleitenden und nachgehenden Fürsorge von Heiminsassen eingesetzt ist, erfüllt die Voraussetzungen der Vergütungsgruppe IV b der Anl. 1 a Berufsgruppeneinteilung A Einzelgruppenplan 22 a (Sozialpädagogen/Sozialarbeiter im Sozialdienst) der AVR (Weiterführung der Rechtsprechung des Senats zu wortgleichen Eingruppierungsmerkmalen der Anl. 1 a Teil II Abschnitt G Unterabschnitt I (Angestellte im Sozialdienst) der Anlage 1 a zum BAT: BAGE 58, 231 [BAG 04.05.1988 - 4 AZR 728/87] = AP Nr. 143 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Die darin in Bezug genommene Protokollnotiz Nr. 9 entspricht wörtlich der hier maßgebenden Anmerkung 11. Zur Protokollnotiz Nr. 9 hat der Senat in einem Urteil vom 4. Mai 1988 - 4 AZR 728/87 - (BAGE 58, 230, 236 = AP Nr. 143 zu §§ 22, 23 BAT 1975) ausgeführt: "Wenn die Tarifvertragsparteien die Abkürzung "zB" verwenden und alsdann enumeratorisch Beispielstätigkeiten anführen, dann hat das eine zweifache rechtliche Bedeutung: Würde die Tätigkeit des Klägers nicht unter die in der Protokollnotiz genannten Beispielstätigkeiten fallen, müßte geprüft werden, ob aus anderen Gründen nach den allgemeinen Merkmalen der VergGr.

    Der Kläger übt nach der unstreitigen Arbeitsplatzbeschreibung fürsorgerische Tätigkeiten aus, wobei es sich bei der fürsorgerischen Tätigkeit für die Heimbewohner (Aufnahmegespräche, Beratungen, Betreuungsgespräche usw.) um eine "begleitende Fürsorge" handelt und bei der Fürsorge für frühere Heimbewohner um eine "nachgehende" Fürsorge (vgl. BAG Urteil vom 4. Mai 1988 - 4 AZR 728/87 - BAGE 58, 230, 239 f. = AP Nr. 143 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Auch bei der nachgehenden Fürsorge geht es um Beratungen, Betreuungsgespräche, Hilfen zur Wohnungssuche, Wohnungsaufnahme und Wohnungserhaltung, Durchführung von Freizeiten usw. All dies wird von dem Begriff der Fürsorge umfaßt, unter dem man die Gewährung von Leistungen (Hilfe) an Menschen versteht, deren durch Bedürftigkeit, Abhängigkeit und Not bedingte Lebensumstände mit Mitteln des öffentlichen Sozialrechts durch die dafür zuständigen Verwaltungen geändert werden sollen (BAG Urteil vom 4. Mai 1988 - 4 AZR 728/87 - BAGE 58, 230, 238 = AP Nr. 143 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

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