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   BAG, 17.05.1988 - 3 AZR 419/87   

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https://dejure.org/1988,2295
BAG, 17.05.1988 - 3 AZR 419/87 (https://dejure.org/1988,2295)
BAG, Entscheidung vom 17.05.1988 - 3 AZR 419/87 (https://dejure.org/1988,2295)
BAG, Entscheidung vom 17. Mai 1988 - 3 AZR 419/87 (https://dejure.org/1988,2295)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines im Baugewerbe beschäftigten Italieners auf Gewährung von Vorruhestandsleistungen bei bestehender Versicherung in der deutschen Rentenversicherung und vorausgehender Pflichtversicherung in der italienischen Sozialversicherung - Tarifvertrag über den ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 58, 260
  • NZA 1989, 312
  • BB 1988, 1184
  • BB 1988, 1895
  • DB 1988, 2159
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 22.02.1984 - 7 RAr 55/82

    Vorzeitige Altersrente - Beendigung des Arbeitsverhältnisses - Ähnliche Leistung

    Auszug aus BAG, 17.05.1988 - 3 AZR 419/87
    Das gelte z.B. für die "pension proportionelle de vieillesse", die der Knappschaftsausgleichsleistung ähnlich sei (BSGE 43, 26), sowie für ein zeitlich beschränktes Übergangsgeld, das die Seemannskasse früheren Seeleuten nach Vollendung des 55. Lebensjahres gewährt (BSG Urteil vom 9. November 1983 - RAr 55/82 - SozR 4100 § 118 AFG Nr. 12) wie schließlich für eine vorgezogene Altersrente einer öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt (BSG Urteil vom 22. Februar 1984 - 7 RAr 55/82 -).
  • BSG, 29.10.1997 - 7 RAr 10/97

    Anwendbarkeit von § 142 AFG iVm § 118 Abs. 1 Nr. 4 AFG bei italienischer

    Die ihm (dem Kläger) gezahlte Altersrente dürfe den Alhi-Anspruch nicht in vollem Umfang zum Ruhen bringen; ähnliches habe das Bundesarbeitsgericht (BAG) durch Urteil vom 7. Mai 1988 (BAGE 58, 260 für für den Fall des Zusammentreffens von Vorruhestandsgeld (Vog) und italienischer Altersrente entschieden.

    Der Entscheidung über das vollständige Ruhen des Alhi-Anspruchs steht nicht das vom Kläger angeführte Urteil des BAG zum Verhältnis von tariflichem Vog und italienischer Altersrente vom 7. Mai 1988 (BAGE 58, 260 ff) entgegen; das BAG selbst betont vielmehr die unterschiedliche Funktion des § 118 AFG und der tariflichen Regelung über das Vog.

  • BAG, 24.03.1992 - 9 AZR 451/90

    Ruhegehalt wegen Dienstunfähigkeit - Vorruhestand

    Altersruhegeld vor Vollendung des 65. Lebensjahres im Sinne dieser Vorschrift ist das vorgezogene Altersruhegeld aus der gesetzlichen Rentenversicherung (BAGE 60, 22 = AP Nr. 1 zu § 5 VRG; BAGE 60, 38 = AP Nr. 2 zu § 5 VRG; BAGE 58, 260 = AP Nr. 3 zu § 2 VRG) und das beamtenversorgungsrechtliche Ruhegehalt, das nach vorzeitiger Versetzung in den Ruhestand ohne den Nachweis der Dienstunfähigkeit nach § 42 Abs. 3 BBG in der bis zum 31. Dezember 1991 geltenden Fassung geleistet wird (so auch die Dienstanweisung der Bundesanstalt für Arbeit Nr. 114/84, zu 2.11.9 Bsp. 1).

    § 5 Abs. 1 VRG ist an § 118 AFG angelehnt (BAGE 58, 260, 264; BAGE 60, 22, 29).

    b) Die Begriffe "ähnliche Bezüge öffentlich-rechtlicher Art" in § 118 Abs. 1 Nr. 4 AFG und in § 2 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b VRG mögen nicht im vollen Umfang inhaltsgleich sein (BAGE 58, 260, 267), so daß im Einzelfall ein sozialrechtlicher Ruhenstatbestand gegeben sein kann (BSGE 43, 26), während ein Erlöschenstatbestand nach dem Vorruhestandsgesetz nicht oder nur teilweise vorliegen muß (BAGE 58, 260, 267; BAGE 60, 22, 29).

  • BAG, 15.06.1993 - 9 AZR 18/92

    Vorruhestandsgeld im Konkurs - Beginn des Vorruhestandes nach Konkurseröffnung

    Denn eine derartige Vereinbarung enthielte neben der Vereinbarung über die Gewährung von Vorruhestandsleistungen auch notwendig die Vereinbarung über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses (zu diesem Inhalt einer einzelvertraglichen Vorruhestandsvereinbarung vgl. BAG Urteil vom 17. Mai 1988 - 3 AZR 419/87 - AP Nr. 3 zu § 2 VRG, zu I der Gründe; Grüner/Dalichau, VRG - AltersteilzeitG, Einführung, Anm. I 2, II 2, III).

    Diese umfaßt ihrem Inhalt nach zwei Rechtsgeschäfte, nämlich die Vereinbarung über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses und die Vereinbarung über die Gewährung von Vorruhestandsleistungen (vgl. BAG Urteil vom 17. Mai 1988 - 3 AZR 419/87 - AP Nr. 3 zu § 2 VRG, zu I der Gründe; Grüner/Dalichau, VRG - AltersteilzeitG, Einführung, Anm. 12, II 3, 111).

  • BAG, 15.06.1993 - 9 AZR 102/92

    Vorruhestandsgeld: Ansprüche im Konkurs, wenn der Beginn des Vorruhestandes nach

    Denn eine derartige Vereinbarung enthielte neben der Vereinbarung über die Gewährung von Vorruhestandsleistungen auch notwendig die Vereinbarung über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses (zu diesem Inhalt einer einzelvertraglichen Vorruhestandsvereinbarung vgl. BAG Urteil vom 17. Mai 1988 - 3 AZR 419/87 - AP Nr. 3 zu § 2 VRG , zu I der Gründe; Grüner-Dalichau, VRG - AltersteilzeitG, Einführung, Anm. I 2, II 2, III).

    Diese umfaßt ihrem Inhalt nach zwei Rechtsgeschäfte, nämlich die Vereinbarung über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses und die Vereinbarung über die Gewährung von Vorruhestandsleistungen (vgl. BAG Urteil vom 17. Mai 1988 - 3 AZR 419/87 - AP Nr. 3 zu § 2 VRG , zu I der Gründe; Grüner-Dalichau, VRG - AltersteilzeitG, Einführung, Anm. I 2, II 3, III).

  • BAG, 11.10.1988 - 3 AZR 804/87

    Anspruch auf die Gewährung von Vorruhestandsleistungen - Berücksichtigung der

    Die zu § 118 AFG ergangene Rechtsprechung hat ihren Rechtsgrund darin, daß Leistungen der Arbeitslosenversicherung nicht zum Ausgleich anderer Rentensysteme dienen sollen (BAG Urteil vom 17. Mai 1988 - 3 AZR 419/87 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, zu II 3 b der Gründe).

    Der Senat kann unentschieden lassen, ob der Arbeitgeber das Vorruhestandsverhältnis kündigen oder widerrufen kann, wenn der Arbeitnehmer sich arbeitslos meldet (vgl. BAG Urteil vom 17. Mai 1988 - 3 AZR 419/87 - zur Veröffentlichung vorgesehen, zu III der Gründe); die Beklagte hat nichts für eine Kündigung oder den Widerruf vorgetragen.

  • BAG, 27.06.1995 - 9 AZR 401/94

    Rückgewähr überzahlten tariflichen Vorruhestandsgelds - Anspruch auf eine Rente

    Dabei handelt es sich um ein dem Altersruhegeld vor Vollendung des 65. Lebensjahres ähnlichen Bezug öffentlich-rechtlicher Art i.S. des § 16 Nr. 1 a VRTV-Chemie (BAG Urteil vom 17. Mai 1988 - 3 AZR 419/87 - BAGE 58, 260 = AP Nr. 3 zu § 2 VRG).

    Der Anspruch des Beklagten ist für die Zeit, in der er nur die italienische Rente bezog, nach ständiger Rechtsprechung des BAG (Urteil vom 17. Mai 1988 - 3 AZR 419/87 - BAGE 58, 260 = AP, a.a.O.; Urteil vom 11. Oktober 1988 - 3 AZR 804/87 - BAGE 60, 38 = AP Nr. 2 zu § 5 VRG und Senatsurteil vom 28. Juli 1992 - 9 AZR 509/90 - BAGE 71, 21 [BAG 28.07.1992 - 9 AZR 509/90] = AP Nr. 14 zu § 2 VRG) allerdings nur teilweise erloschen.

  • BAG, 11.10.1988 - 3 AZR 768/87

    Entstehung des Anspruchs auf Vorruhestandsgeld - Auslegung des § 8 Tarifvertrag

    Die zu § 118 AFG ergangene Rechtsprechung hat ihren Rechtsgrund darin, daß Leistungen der Arbeitslosenversicherung nicht zum Ausgleich anderer Rentensysteme dienen sollen (BAG Urteil vom 17. Mai 1988 - 3 AZR 419/87 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, zu II 3 b der Gründe).

    Insoweit hat die Beklagte keine Erklärungen zur Beendigung des Vorruhestandsvertrages abgegeben (BAG Urteil vom 17. Mai 1988 - 3 AZR 419/87 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, zu III der Gründe).

  • BAG, 11.10.1988 - 3 AZR 639/86

    Vorruhestandsgeld - Vorruhestand - Befreiende Lebensversicherung -

    Die zu § 118 AFG ergangene Rechtsprechung hat ihren Rechtsgrund darin, daß Leistungen der Arbeitslosenversicherung nicht zum Ausgleich anderer Rentensysteme dienen sollen (BAG Urteil vom 17. Mai 1988, BAGE 58, 260 zu II 3 b der Gründe).
  • LAG Hessen, 30.08.1991 - 15 Sa 216/91
    Die Vorruhestandsvereinbarung umfaßt nach Ansicht des Bundesarbeitsgerichts zwei Rechtsgeschäfte, nämlich die Vereinbarung der Beendigung des Arbeitsverhältnisses und die Vereinbarung über die Gewährung von Vorruhestandsleistungen ( BAG, Urt. v. 17. Mai 1988 - 3 AZR 419/87 - AP Nr. 3 zu § 2 VRG; vgl. auch BAG, Urt. v. 03. April 1990 - 3 AZR 273/88 - ).
  • LAG Hessen, 09.12.1991 - 11 Sa 277/90

    Konkursrechtliche Qualifizierung von Ansprüchen auf Zahlung von

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  • LAG Hessen, 29.10.1990 - 11 Sa 62/90

    Erstattung von Vorruhestandsleistungen an die Arbeitgeber des Baugewerbes ;

  • ArbG Wiesbaden, 14.11.1991 - 4 Ca 1615/91

    Klage gegen den insolventen Arbeitgeber auf anteilige Tragung der

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