Rechtsprechung
   BAG, 26.05.1988 - 8 AZR 774/85   

Volltextveröffentlichungen (3)

  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Tariflicher Urlaubsanspruch bei Erwerbsunfähigkeit

  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Tariflicher Urlaubsanspruch bei Bezug von Erwerbsunfähigkeitsrente

  • Betriebs-Berater

    Tariflicher Urlaubsanspruch bei Erwerbsunfähigkeit

Kurzfassungen/Presse

Zeitschriftenfundstellen

  • BAGE 58, 304
  • MDR 1989, 290
  • BB 1989, 288
  • BB 1989, 75
  • DB 1989, 182
  • NZA 1989, 362



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Wird zitiert von ... (19)  

  • LAG Düsseldorf, 01.10.2010 - 9 Sa 1541/09  

    Urlaubsansprüche und Abgeltungsansprüche im ruhenden Arbeitsverhältnis

    Der Entscheidung des BAG vom 26.05.1988 (8 AZR 774/85 - NZA 1989, 308) lag eine Fallkonstellation zugrunde, in der die Klägerin im gesamten Urlaubsjahr arbeitsunfähig erkrankt war und eine Erwerbsminderungsrente erhielt.
  • LAG Hamm, 27.06.2002 - 4 Sa 468/02  

    Urlaubsabgeltung nach Verfahrenseröffnung Masseverbindlichkeit

    Der Urlaubsanspruch setzt nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BAG v. 26.05.1988 - 8 AZR 774/85, BB 1989, 288 = DB 1989, 182) nur den Bestand des Arbeitsverhältnisses und die Erfüllung der sechsmonatigen Wartezeit, nicht aber die Erbringung von Arbeitsleistungen im Urlaubsjahr voraussetzt.
  • BAG, 26.01.1989 - 8 AZR 730/87  

    Urlaub: Entstehen von Teilurlaubsansprüchen, Bruchteile von Urlaubstagen

    Maßgeblich ist für den Urlaubsanspruch vielmehr allein das Bestehen des Arbeitsverhältnisses (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. z. B. Urteile des erkennenden Senats vom 14. Mai 1986, BAGE 52, 67 = AP Nr. 26 zu § 7 BUrlG Abgeltung und vom 25. August 1987 - 8 AZR 331/85 - AP Nr. 37 zu § 7 BUrlG Abgeltung; zuletzt vom 26. Mai 1988 - 8 AZR 774/85 - AP Nr. 19 zu § 1 BUrlG ).
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