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   BAG, 07.06.1988 - 3 AZR 1/87   

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BAG, 07.06.1988 - 3 AZR 1/87 (https://dejure.org/1988,1939)
BAG, Entscheidung vom 07.06.1988 - 3 AZR 1/87 (https://dejure.org/1988,1939)
BAG, Entscheidung vom 07. Juni 1988 - 3 AZR 1/87 (https://dejure.org/1988,1939)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Altersversorgung und Hinterbliebenenversorgung - Berücksichtigung von unter Tage verbrachten Vordienstzeiten bei der Berechnung der Zusatzversorgung - Anspruch auf Versicherung von unter Tage verbrachten Dienstzeiten - Anspruch auf Versicherung unter eigener Beteiligung ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebliche Altersversorgung: Berücksichtigung der Untertagezeit im Bergbau

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BVSG NW i.d.F. vom 10.7.1948, 14.6.1954, 14.4.1971, 20.12.1983 § 9; BAT § 46; Tarifvertrag über die zusätzliche Alters- und Hinterbliebenenversorgung der Arbeitnehmer der Länder vo... m 31.7.1955/4.2.1957 (versTV 1955/57) § 2; Tarifvertrag über die Versorgung der Arbeitnehmer des Bundes und der Länder sowie von Arbeitnehmern kommunaler Verwaltungen und Betriebe vom 4.11.1966 (VersTV 1966) § 5; VBL-Satzung §§ 26, 29, 41
    Keine volle Berücksichtigung Von Untertagezeiten für die Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 58, 359
  • NZA 1989, 301
  • BB 1989, 76
  • DB 1989, 933
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 15.05.1984 - 3 AZR 400/82

    Wiederholte Anrechnung von Untertagedienstzeiten - Inhaber eines

    Auszug aus BAG, 07.06.1988 - 3 AZR 1/87
    Ein Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes ist nicht verpflichtet, die unter Tage verbrachten Vordienstzeiten eines Bergmannversorgungsscheininhabers bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder zu versichern (teilweise Abweichung von BAGE 46, 25, 34 = AP § 9 BergmannsVersorgScheinG Nr. 23).

    Der Arbeitgeber braucht die unter Tage verbrachten Zeiten eines Bergmannsversorgungsscheininhabers bei der Gewährung von Leistungen der betrieblichen Altersversorgung jedoch nur zu berücksichtigen, wenn die Entstehung oder die Höhe eines Versorgungsanspruchs von der Dauer der Betriebs- oder Berufszugehörigkeit abhängt (vgl. BAG Urteil des Senats vom 26. Oktober 1978 - 3 AZR 604/77 - AP Nr. 15 zu § 9 BergmannsVersorgScheinG NRW; BAGE 46, 25, 31 = AP Nr. 23, aa0).

    Er hat einem Landesarbeitsgericht aufgegeben zu ermitteln, in welchem Umfang ein weiterer Folgearbeitgeber Versorgungsleistungen des Landes Nordrhein-Westfalen oder der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder bei Berechnung der Ruhegeldleistungen berücksichtigen darf (vgl. BAGE 46, 25, 34 = AP Nr. 23 zu § 9 BergmannsVersorgScheinG NRW, zu III 2 c der Gründe).

  • BAG, 26.10.1978 - 3 AZR 604/77

    Inhaber eines Bergmannsversorgungsscheins - Zeiten unter Tage - Höhe eines

    Auszug aus BAG, 07.06.1988 - 3 AZR 1/87
    Der Arbeitgeber braucht die unter Tage verbrachten Zeiten eines Bergmannsversorgungsscheininhabers bei der Gewährung von Leistungen der betrieblichen Altersversorgung jedoch nur zu berücksichtigen, wenn die Entstehung oder die Höhe eines Versorgungsanspruchs von der Dauer der Betriebs- oder Berufszugehörigkeit abhängt (vgl. BAG Urteil des Senats vom 26. Oktober 1978 - 3 AZR 604/77 - AP Nr. 15 zu § 9 BergmannsVersorgScheinG NRW; BAGE 46, 25, 31 = AP Nr. 23, aa0).
  • BAG, 23.03.1999 - 3 AZR 647/97

    Leistungen einer Pensionskasse - Bergmannsversorgungsschein

    § 9 Abs. 3 Bergmannsversorgungsscheingesetz Nordrhein-Westfalen ist auf Versicherungsleistungen einer Pensionskasse nicht anwendbar (im Anschluß an das Urteil des Senats vom 7. Juni 1988 - 3 AZR 1/87 - BAGE 58, 359, 364 = AP Nr. 27 zu § 9 BergmannsVersorgScheinG NRW, zu II der Gründe).

    Die Vorschrift kommt nicht zum Zuge, wenn sich die Rentenhöhe nach den geleisteten Beiträgen oder Umlagen bestimmt (Bestätigung des Urteils des Senats vom 7. Juni 1988 - 3 AZR 1/87 - BAGE 58, 359, 362 f. = AP Nr. 27 zu § 9 BergmannsVersorgScheinG NRW, zu I 2 b der Gründe).

    Dies hat der Senat bereits im Urteil vom 7. Juni 1988 (- 3 AZR 1/87 - BAGE 58, 359, 364 = AP Nr. 27 zu § 9 BergmannsVersorgScheinG NRW, zu II der Gründe) ausdrücklich betont.

    a) Der Senat hat im Urteil vom 7. Juni 1988 (- 3 AZR 1/87 - BAGE 58, 359, 362 f. = AP Nr. 27 zu § 9 BergmannsVersorgScheinG NRW, zu I 2 b der Gründe) bei umlage- oder beitragsorientierten Renten eine Anwendung des § 9 Abs. 3 Bergmannsversorgungsscheingesetz Nordrhein-Westfalen abgelehnt und insoweit seine Rechtsprechung im Urteil vom 15. Mai 1984 (- 3 AZR 400/82 - BAGE 46, 25, 34 = AP Nr. 23 zu § 9 BergmannsVersorgScheinG NRW, zu III 2 c der Gründe) korrigiert.

  • LAG Düsseldorf, 18.08.1997 - 9 Sa 477/97

    Betriebliche Altersversorgung: Kürzung wegen vorzeitigen Ausscheidens -

    Die unter Tage verbrachten Zeiten eines Bergmannversorgungsscheininhabers sind bei der Gewährung von Leistungen der betrieblichen Altersversorgung nur dann zu berücksichtigen, wenn die Entstehung oder die Höhe eines Versorgungsanspruchs von der Dauer der Betriebs- oder Berufszugehörigkeit abhängt (BAG 07.06.1988 3 AZR 1/87 NZA 1989, 301).

    Die unter Tage verbrachten Zeiten eines Bergmannversorgungsscheininhabers bei der Gewährung von Leistungen der betrieblichen Altersversorgung sind jedoch nur dann zu berücksichtigen, wenn die Entstehung oder die Höhe eines Versorgungsanspruchs von der Dauer der Betriebs- oder Berufszugehörigkeit abhängt (BAG 07.06.1988 - 3 AZR 1/87 - NZA 1989, 301 = DB 1989, 933 m. w. N.).

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