Rechtsprechung
   BAG, 21.06.1988 - 1 AZR 651/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,373
BAG, 21.06.1988 - 1 AZR 651/86 (https://dejure.org/1988,373)
BAG, Entscheidung vom 21.06.1988 - 1 AZR 651/86 (https://dejure.org/1988,373)
BAG, Entscheidung vom 21. Juni 1988 - 1 AZR 651/86 (https://dejure.org/1988,373)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1988,373) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Streikausschreitungen am kurzen Samstag

Art. 9 GG, keine Privilegierung von Warnstreiks, ultima-ratio-Prinzip;

§ 823 Abs. 1 BGB, eingerichteter und ausgeübter Gewerbebetrieb, § 31, § 831 BGB;

§ 1004 BGB

Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Arbeitskampf - Streik - Behinderung Arbeitswilliger - Unerlaubte Handlung - Schadenersatz - Ultima Ratio - Scheitern von Tarifverhandlungen - Warnstreik

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Zulässigkeit von Warnstreiks

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Streikminimierung durch Risikomaximierung - Die neue Arbeitskampfrechtsprechung des BAG (Thomas Blanke)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 58, 364
  • NJW 1989, 57
  • MDR 1989, 94
  • NZA 1988, 846
  • BB 1988, 1329
  • BB 1988, 1894
  • BB 1988, 2461
  • DB 1988, 1952
  • DB 1989, 1566
  • JR 1989, 176
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (60)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 12.09.1984 - 1 AZR 342/83

    Warnstreiks und ultima-ratio-Prinzip

    Auszug aus BAG, 21.06.1988 - 1 AZR 651/86
    Seine gegenteilige Ansicht (BAGE 46, 322 [BAG 12.09.1984 - 1 AZR 342/83] = NZA 1984, 393 = NJW 1985, 85 = AP Art. 9 GG - Arbeitskampf - Nr. 81; AP Art. 9 GG - Arbeitskampf - Nr. 83) gibt der Senat auf.

    Der Senat hat in seiner Entscheidung vom 12. September 1984 (BAGE 46, 322 [BAG 12.09.1984 - 1 AZR 342/83] = AP Nr. 81 zu Art. 9 GG Arbeitskampf) ausgesprochen, daß das ultima-ratio-Prinzip nicht kurze und zeitlich befristete Streiks verbietet, zu denen die Gewerkschaft während laufender Tarifverhandlungen - nach Ablauf der vertraglich vereinbarten Friedenspflicht - aufruft.

    Solche Handlungen stellen sich ebenso wie ein rechtswidriger Streik als solcher als eine Verletzung des Rechts am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb des bestreikten Arbeitgebers und damit als unerlaubte Handlung im Sinne von § 823 Abs. 1 BGB dar (ständige Rechsprechung des Senats, BABE 41, 209, 222 = AP Nr. 76 zu Art. 9 GG Arbeitskampf, zu A II 2 der Gründe; BAGE 46, 322 [BAG 12.09.1984 - 1 AZR 342/83] = AP Nr. 81 zu Art. 9 GG Arbeitskampf; BAGE 48, 160, 165 [BAG 05.03.1985 - 1 AZR 468/83] = AP Nr. 85 zu Art. 9 GG Arbeitskampf, zu II 1 der Gründe).

    Damit erweist sich der Unterlassungsantrag der Klägerin zu 2 a als unbegründet (BAGE 46, 322, 354 [BAG 12.09.1984 - 1 AZR 342/83] = AP Nr. 81 zu Art. 9 GG Arbeitskampf, zu B II 2 e der Gründe).

  • BAG, 21.04.1971 - GS 1/68

    Arbeitskampfmaßnahmen

    Auszug aus BAG, 21.06.1988 - 1 AZR 651/86
    Arbeitskampfmaßnahmen unterliegen nach ständiger Rechtsprechung dem ultima-ratio-Prinzip (grundlegend BAGE 23, 292 = AP Nr. 43 zu Art. 9 GG Arbeitskampf).

    a) Der Große Senat hat in seiner Entscheidung vom 21. April 1971 (BAGE 23, 292 = AP Nr. 43 zu Art. 9 GG Arbeitskampf) ausgesprochen:.

  • LAG Köln, 02.07.1984 - 9 Sa 602/84

    Arbeitskampf - Streik - Einstweilige Verfügung gegen Übergriff

    Auszug aus BAG, 21.06.1988 - 1 AZR 651/86
    Dementsprechend ist vom Streikrecht auch umfaßt der Versuch, Arbeitnehmer des bestreikten Betriebes, die sich dem Streik bislang noch nicht angeschlossen haben, zur Teilnahme am Streik zu bewegen, sofern dieser Versuch mit Mitteln des gütlichen Zuredens und des Appells an die Solidarität erfolgt (Seiter, aaO, S. 520 f.; Löwisch, AR-Blattei, Arbeitskampf VI unter A II 2 a; LAG Köln vom 2. Juli 1984 - 9 Sa 602/84 - EzA Art. 9 GG Arbeitskampf Nr. 53 = NZA 1984, 402).
  • BAG, 05.03.1985 - 1 AZR 468/83

    Sympathiestreik

    Auszug aus BAG, 21.06.1988 - 1 AZR 651/86
    Solche Handlungen stellen sich ebenso wie ein rechtswidriger Streik als solcher als eine Verletzung des Rechts am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb des bestreikten Arbeitgebers und damit als unerlaubte Handlung im Sinne von § 823 Abs. 1 BGB dar (ständige Rechsprechung des Senats, BABE 41, 209, 222 = AP Nr. 76 zu Art. 9 GG Arbeitskampf, zu A II 2 der Gründe; BAGE 46, 322 [BAG 12.09.1984 - 1 AZR 342/83] = AP Nr. 81 zu Art. 9 GG Arbeitskampf; BAGE 48, 160, 165 [BAG 05.03.1985 - 1 AZR 468/83] = AP Nr. 85 zu Art. 9 GG Arbeitskampf, zu II 1 der Gründe).
  • BAG, 20.12.1963 - 1 AZR 157/63

    Streik - Absperrungsmaßnahmen - Boykott - Arbeitskampf

    Auszug aus BAG, 21.06.1988 - 1 AZR 651/86
    Vom Streikrecht mit umfaßt ist auch der Versuch und gegebenenfalls das Gelingen des Versuchs, neue, dem bestreikten Betrieb bisher nicht zugehörige Arbeitskräfte mit Mitteln des gütlichen Zuredens und des Appells an die Solidarität von der Aufnahme der Arbeit im bestreikten Betrieb abzuhalten (Urteil des Senats vom 20. Dezember 1963 - 1 AZR 157/63 - AP Nr. 34 zu Art. 9 GG Arbeitskampf).
  • BGH, 19.10.1954 - 5 StR 171/54
    Auszug aus BAG, 21.06.1988 - 1 AZR 651/86
    Handlungen, die darüber hinausgehen und gar strafrechtlich geschützte Interessen des Arbeitgebers oder Dritter verletzen, werden durch das Streikrecht nicht gerechtfertigt (BGH Urteil vom 19. Oktober 1954 - 5 StR 171/54 - AP Nr. 1 zu § 125 StGB).
  • BVerfG, 07.04.1981 - 2 BvR 446/80

    Verfassungsmäßigkeit einer Disziplinarmaßnahme wegen Verstoßes gegen das

    Auszug aus BAG, 21.06.1988 - 1 AZR 651/86
    Vom Streikrecht mit umfaßt ist auch der Versuch und gegebenenfalls das Gelingen des Versuchs, neue, dem bestreikten Betrieb bisher nicht zugehörige Arbeitskräfte mit Mitteln des gütlichen Zuredens und des Appells an die Solidarität von der Aufnahme der Arbeit im bestreikten Betrieb abzuhalten (Urteil des Senats vom 20. Dezember 1963 - 1 AZR 157/63 - AP Nr. 34 zu Art. 9 GG Arbeitskampf).
  • RG, 13.02.1911 - VI 652/09

    Boykott. Schadenhaftung; Verlagshandlung und Druckerei

    Auszug aus BAG, 21.06.1988 - 1 AZR 651/86
    Unzulässig ist danach auch die Verhinderung des Zu- und Abgangs von Waren und Kunden (RGZ 76, 35; Seiter, aaO, S. 522) sowie die Behinderung arbeitswilliger Arbeitnehmer am Betreten des Betriebes durch Maßnahmen, die über bloßes Zureden, sich am Streik zu beteiligen, hinausgehen (Löwisch, aaO; LAG Köln, aaO).
  • BAG, 08.06.1982 - 1 AZR 464/80

    Warnstreik - Notdienst - Kaufhaus

    Auszug aus BAG, 21.06.1988 - 1 AZR 651/86
    Darauf hat der Senat schon in seiner Entscheidung vom 8. Juni 1982 (1 AZR 464/80 - DB 1982, 1827) hingewiesen.
  • BAG, 29.01.1985 - 1 AZR 179/84

    Rechtliche Zulässigkeit von Warnstreiks - Anspruch auf Unterlassung von

    Auszug aus BAG, 21.06.1988 - 1 AZR 651/86
    Er hat an dieser Entscheidung in seinem Urteil vom 29. Januar 1985 (- 1 AZR 179/84 - AP Nr. 83 zu Art. 9 GG Arbeitskampf) festgehalten.
  • BAG, 17.12.1976 - 1 AZR 605/75

    Arbeitskampf: Zulässigkeit kurzer Warnstreiks

  • BAG, 20.11.2018 - 1 AZR 189/17

    Streikmobilisierung auf Firmenparkplatz

    Hiervon umfasst ist der Versuch, Arbeitnehmer eines bestreikten Betriebs, die sich arbeitswillig zeigen, zur Teilnahme am Streik zu bewegen, sofern das mit Mitteln des gütlichen Zuredens und des Appells an die Solidarität erfolgt (BAG 21. Juni 1988 - 1 AZR 651/86 - zu A II 2 der Gründe, BAGE 58, 364; vgl. bereits BAG 29. März 1957 - 1 AZR 547/55 - zu 2 der Gründe, BAGE 4, 41 mit zust. Anm. Schnorr von Carolsfeld AP GG Art. 9 Arbeitskampf Nr. 5; ebenso Kissel Arbeitskampfrecht § 35 Rn. 33; Melot de Beauregard Tarif- und Arbeitskampfrecht für die Praxis Rn. 473; Seiter Streikrecht und Aussperrungsrecht S. 520 f.; Otto Arbeitskampf- und Schlichtungsrecht § 12 Rn. 5; weitergehend Wolter/Schubert/Rödl in Däubler Arbeitskampfrecht 4. Aufl. § 16 Rn. 45; ebenso Klein AuR 2018, 216) .
  • BAG, 19.06.2007 - 1 AZR 396/06

    Rechtmäßigkeit eines Unterstützungsstreiks

    Auch insoweit umfasst deren Betätigungsfreiheit grundsätzlich die Einschätzung, ob sie zur Erreichung des verfolgten Ziels das gewählte Mittel für erforderlich oder andere Mittel für ausreichend erachtet (vgl. dazu auch BAG 21. Juni 1988 - 1 AZR 651/86 - BAGE 58, 364, zu A I 3 der Gründe).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.03.2012 - 3d A 317/11

    Streikrecht für Beamte?

    vgl. BAG, Urteil vom 17. Dezember 1976 - 1 AZR 605/75 -, BAGE 28, 295 = AP Nr. 51 zu Art. 9 GG Arbeitskampf; Urteil vom 21. Juni 1988 - 1 AZR 651/86 -, BAGE 58, 364 = AP Nr. 108 zu Art. 9 GG Arbeitskampf.

    vgl. BAG, Urteile vom 21. Juni 1988 - 1 AZR 651/86 -, BAGE 58, 364, vom 5. März 1985 - 1 AZR 468/83 -, juris, Beschluss vom 21. April 1971 - GS 1/68 -, BAGE 23, 292.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht