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   BAG, 28.09.1988 - 7 AZR 451/87   

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BAG, 28.09.1988 - 7 AZR 451/87 (https://dejure.org/1988,479)
BAG, Entscheidung vom 28.09.1988 - 7 AZR 451/87 (https://dejure.org/1988,479)
BAG, Entscheidung vom 28. September 1988 - 7 AZR 451/87 (https://dejure.org/1988,479)
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Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 60, 1
  • NVwZ 1990, 408 (Ls.)
  • NVwZ-RR 1990, 91
  • NZA 1989, 964 (Ls.)
  • BB 1989, 1347
  • JR 1989, 528
 
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Wird zitiert von ... (55)Neu Zitiert selbst (18)

  • BAG, 26.03.1986 - 7 AZR 599/84

    Zweckbefristung; Vertretung einer beurlaubten Lehrkraft

    Auszug aus BAG, 28.09.1988 - 7 AZR 451/87
    1. Nach der nunmehr ständigen Rechtsprechung des Senats (BAGE 49 73, 79, 80; 50, 298, 307; 51, 319, 323, 324 = AP Nr. 97, 100 unc 103 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; BAG Urteil vom 21. Januar 1987 - 7 AZR 265/85 - AP Mr. 4 zu § 620 BGB Hoch schule) ist bei mehreren aneinandergereihten befristeten Arbeits vertragen im Rahmen der arbeitsgerichtlichen Befristungskontroll grundsätzlich nur die Befristung des letzten Arbeitsvertrages au ihre sachliche Rechtfertigung hin zu prüfen; ob die vorangegangenen Verträge wirksam befristet waren, ist grundsätzlich unerheblich.

    chung, vgl. etwa BAG Urteile vom 9. März 1972 - 5 AZR 246/71 - AP Nr. 12 zu § 622 BGB, zu 2 der Gründe und vom 26. März 1986, BAGE 51, 319 = AP Nr. 103 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).

  • BAG, 27.02.1987 - 7 AZR 376/85

    Rechtswirksamkeit der Befristung eines Arbeitsverhältnisses eines Lehrers wegen

    Auszug aus BAG, 28.09.1988 - 7 AZR 451/87
    Das hat der Senat bereits in seinem Urteil vom 27. Februar 1987 (BAGE 55, 104 = AP Nr. 112 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag) für den Fall angenommen, daß die befristete Einstellung mit einer bestimmten, infolge unbezahlten Sonderurlaubs ihres Inhabers zeitweise nicht in Anspruch genommenen Planstelle verknüpft war und die Dauer der Befristung mit der Dauer des dem Planstelleninhaber bewilligten Sonderurlaubs übereinstimmte.

    gesteiicen Lehrkräfte von vornherein bestimmten Planstellen mit vorübergehend freien Mitteln zuzuordnen und die Befristungen auf diese Weise sachlich zu rechtfertigen (vgl. hierzu BAGE 55, 104 = AP Nr. 112 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).

  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

    Auszug aus BAG, 28.09.1988 - 7 AZR 451/87
    Die Grundsätze des Beschlusses des Großen Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 27. Februar 1985 (BAGE 48, 122 = AP Nr. 14 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht) gelten entsprechend auch dann, wenn - wie hier - um die Wirksamkeit einer Befristung des 22.
  • BAG, 13.06.1985 - 2 AZR 410/84

    Weiterbeschäftigung bei Streit über Befristung

    Auszug aus BAG, 28.09.1988 - 7 AZR 451/87
    Arbeitsverhältnisses gestritten wird (BAG Urteil vom 13 Juni 1985 - 2 AZR 410/84 - AP Nr. 19 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht).
  • BAG, 08.05.1985 - 7 AZR 191/84

    Befristeter Arbeitsvertrag

    Auszug aus BAG, 28.09.1988 - 7 AZR 451/87
    1. Nach der nunmehr ständigen Rechtsprechung des Senats (BAGE 49 73, 79, 80; 50, 298, 307; 51, 319, 323, 324 = AP Nr. 97, 100 unc 103 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; BAG Urteil vom 21. Januar 1987 - 7 AZR 265/85 - AP Mr. 4 zu § 620 BGB Hoch schule) ist bei mehreren aneinandergereihten befristeten Arbeits vertragen im Rahmen der arbeitsgerichtlichen Befristungskontroll grundsätzlich nur die Befristung des letzten Arbeitsvertrages au ihre sachliche Rechtfertigung hin zu prüfen; ob die vorangegangenen Verträge wirksam befristet waren, ist grundsätzlich unerheblich.
  • BAG, 14.01.1982 - 2 AZR 245/80

    Voraussetzungen für die Annahme eines sachlichen Grundes zur Befristung von

    Auszug aus BAG, 28.09.1988 - 7 AZR 451/87
    Die Regelung soll einem Streit der Parteien Vorbeugen, welcher Grund für die Befristung maßgeblich war (vgl. BAG Urteil vom 31 Oktober 1974 - 2 AZR 483/73 - AP Nr. 39 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu I 3 der Gründe; BAGE 37, 283, 295 = AP Nr. 64 zu § 620 BGB Be- 10.
  • BAG, 21.01.1987 - 7 AZR 265/85

    Wirksamkeit der Befristung eines Arbeitsverhältnisses bei mehrfacher Befristung

    Auszug aus BAG, 28.09.1988 - 7 AZR 451/87
    1. Nach der nunmehr ständigen Rechtsprechung des Senats (BAGE 49 73, 79, 80; 50, 298, 307; 51, 319, 323, 324 = AP Nr. 97, 100 unc 103 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; BAG Urteil vom 21. Januar 1987 - 7 AZR 265/85 - AP Mr. 4 zu § 620 BGB Hoch schule) ist bei mehreren aneinandergereihten befristeten Arbeits vertragen im Rahmen der arbeitsgerichtlichen Befristungskontroll grundsätzlich nur die Befristung des letzten Arbeitsvertrages au ihre sachliche Rechtfertigung hin zu prüfen; ob die vorangegangenen Verträge wirksam befristet waren, ist grundsätzlich unerheblich.
  • BAG, 13.04.1983 - 7 AZR 51/81

    Befristeter Arbeitsvertrag - Lehrer

    Auszug aus BAG, 28.09.1988 - 7 AZR 451/87
    fristeter Arbeitsvertrag, zu B II 2 a der Gründe; BAGE 42, 203, 210 f. = AP Nr. 76 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu II 5 der Gründe; Clemens/Scheuring/Steingen/Wiese, BAT, Stand Februar 1988, SR 2y Nr. 2 Erl.
  • BAG, 26.08.1988 - 7 AZR 101/88

    Befristeter Arbeitsvertrag - Dauer der Befristung

    Auszug aus BAG, 28.09.1988 - 7 AZR 451/87
    Wie der Senat im zur Veröffentlichung bestimmten Urteil vom 26. August 1988 - 7 AZR 101/88 - entschieden hat, bedarf es zur Wirksamkeit der Befristung eines ArbeitsVertrages außer einem sachlichen Grund für die Befristung nicht noch zusätzlich einer besonderen sachlichen Rechtfertigung auch der gewählten Dauer der Befristung.
  • BAG, 29.09.1958 - 2 AZR 324/57

    Zulassung der Revision - Endurteil - Vorangegangenes Grundurteil - Nachprüfung

    Auszug aus BAG, 28.09.1988 - 7 AZR 451/87
    Da es sich bei dem Änderungsvertrag vom 24. Oktober 1984 um einen für eine unbestimmte Anzahl von Arbeitsverhältnissen vor gesehenen Formularvertrag und damit um einen sog. typischen Vertrag handelt, kann der Senat den Vertrag selbst auslegen (ständige Recntsprechung, vgl. BAGE 6, 280, 285 - AP Nr. 17 zu § 64 ArbGG 1953j zu II 2 a der Gründe; BAG Urteil vom 15. Dezember 1956 - 2 AZR 364/56 - AP Nr. 4 zu § 549 ZPO).
  • BAG, 11.12.1985 - 7 AZR 329/84

    Universität - Befristung - Lektor - Promotion - Dienstaufgaben

  • BAG, 31.08.1988 - 7 AZR 630/86

    Befristeter Arbeitsvertrag mit einem Gymnasiallehrer aufgrund der Wahrnehmung der

  • BAG, 22.06.1988 - 7 AZR 251/86

    Schuljahresbezogene Befristung des Arbeitsvertrages mit einem Gymnasiallehrer -

  • BAG, 22.06.1988 - 7 AZR 259/86

    Schuljahresbezogene Befristungen des Arbeitsvertrages - Erheblichkeit des zuletzt

  • BAG, 22.06.1988 - 7 AZR 278/86

    Schuljahresbezogene Befristungen des Arbeitsvertrages mit einer Lehrerin -

  • BAG, 31.10.1974 - 2 AZR 483/73

    Befristeter Arbeitsvertrag - Kernforschungszentrum der öffentlichen Hand -

  • BAG, 09.03.1972 - 5 AZR 246/71

    Vertragsstrafe - Fristgemäße Kündigung - Wirksamkeit

  • BAG, 15.12.1956 - 2 AZR 364/56

    Arbeitsvertrag: Auslegung eines von der Industrie- und Handelkammer

  • BAG, 10.08.1994 - 7 AZR 695/93

    Befristung von Arbeitsverträgen mit Studenten

    Aus dem Vortrag des Klägers geht nicht hervor, ob er die vorläufige Weiterbeschäftigung bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die Zulässigkeit der Befristung erstrebt (vgl. dazu im Anschluß an den Beschluß des Großen Senats vom 27. Februar 1985, BAGE 48, 122 = AP Nr. 14 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht Senatsurteil vom 28. September 1988, BAGE 60, 1, 14 [BAG 28.09.1988 - 7 AZR 451/87] = AP Nr. 125 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu V der Gründe) oder den allgemeinen Weiterbeschäftigungsanspruch geltend macht.
  • BAG, 15.01.2013 - 3 AZR 4/11

    Betriebliche Altersversorgung - Benachteiligung befristet beschäftigter

    bb) Die Unwirksamkeit der Befristungen kann auch deshalb nicht mehr geltend gemacht werden, weil der Kläger die jeweils anschließenden Folgeverträge abgeschlossen hat, ohne einen Vorbehalt zu vereinbaren, dass der jeweils neue Vertrag nur gelten sollte, wenn nicht bereits aufgrund des vorangegangenen Arbeitsvertrags ein unbefristetes Arbeitsverhältnis bestand (vgl. etwa BAG 18. Juni 2008 - 7 AZR 214/07 - Rn. 12, AP TzBfG § 14 Nr. 50 = EzA TzBfG § 14 Nr. 50; 12. September 1996 - 7 AZR 790/95 - zu II 1 a der Gründe, AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 182 = EzA BGB § 620 Nr. 142; 28. September 1988 - 7 AZR 451/87 - zu II 1 der Gründe, BAGE 60, 1) .
  • BAG, 25.04.1996 - 2 AZR 609/95

    Änderungskündigung zur nachträglichen Befristung eines unbefristeten

    Entgegen der Ansicht der Revision ist es insoweit auch nicht erforderlich, daß sich der Haushaltsgesetzgeber speziell mit der dem Kläger angebotenen Überhangstelle und ihrer personellen Zuordnung befaßt hat (vgl. BAGE 60, 1 [BAG 28.09.1988 - 7 AZR 451/87] = AP Nr. 125 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).
  • BAG, 15.08.2001 - 7 AZR 263/00

    Befristeter Arbeitsvertrag zur Vertretung

    Nach der Senatsrechtsprechung liegt ein sachlicher Grund für die Befristung eines Arbeitsvertrags vor, wenn die befristete Einstellung nur auf Grund von Haushaltsmitteln möglich ist, die durch die zeitweise Beurlaubung von anderen Arbeitskräften vorübergehend frei sind (vgl. insbesondere BAG 27. Februar 1987 - 7 AZR 376/85 - BAGE 55, 104 ff. = AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 112, zu II 3 a bb der Gründe; 28. September 1988 - 7 AZR 451/87 - BAGE 60, 1 ff. = AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 125, zu IV 2 a der Gründe; 12. Februar 1997 - 7 AZR 317/96 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 187 = EzA BGB § 620 Nr. 145, zu 1 der Gründe mwN).
  • LAG Düsseldorf, 11.03.1996 - 11 Sa 10/96

    Arbeitsverhältnis: Befristung - frei werdende Haushaltsmittel

    Wird die Beschäftigung einer Arbeitnehmerin im öffentlichen Dienst haushaltsrechtlich erst dadurch möglich, daß durch zeitlich begrenzte Bewilligung von Teilzeitbeschäftigung für vorhandene planmäßige Arbeitskräfte (hier nach § 7 Abs. 3 S. 2 HG NRW 1994) entsprechende Haushaltsmittel frei werden, kann dies wegen der nur vorübergehenden Verfügbarkeit dieser Mittel eine Befristung des Arbeitsverhältnisses mit der betreffenden Arbeitnehmerin sachlich rechtfertigen (wie BAG vom 28.09.1988 - 7 AZR 451/87 - in EzA § 620 BGB Nr. 104).

    Der Umstand, daß die infolge der Bewilligung von Teilzeitbeschäftigung eines Planstelleninhabers freiwerdenden Haushaltsmittel jeweils nur befristet für die Dauer der im Einzelfall bewilligten Teilzeitbeschäftigung zur Verfügung stehen (vgl. § 7 Abs. 3 Satz 1 HG NRW 1994 vom 15.12.1993 [GVBlS. 998]), kann es sachlich rechtfertigen, von der Begründung eines Dauerarbeitsverhältnisses mit dem aus solchen nur vorübergehend verfügbaren Mitteln zu vergütenden Angestellten abzusehen und mit ihm lediglich ein Arbeitsverhältnis auf Zeit zu begründen (BAG v. 28.09.1988 - 7 AZR 451/87 - in EzA § 620 BGB Nr. 104).

    Damit ständen aber Befristungsgrund und Befristungsdauer nicht miteinander ein Einklang und der zugunsten des beklagten Landes angenommene Befristungsgrund, freiwerdende Haushaltsmittel aufgrund des von Frau Zweig in Anspruch genommenen Erziehungsurlaubs, könnte deshalb die vertraglich vereinbarte Befristung bis zum 10.09.1995 nicht tragen (vgl. BAG v. 28.09.1988 - 7 AZR 451/87 - in EzA § 620 BGB Nr. 104).

  • BAG, 25.11.1992 - 7 AZR 191/92

    Befristung; Gemeinschaftsunterkunft für Asylsuchende

    Für diese Vereinbarung ist keine bestimmte Ausdrucksweise vorgeschrieben (ständige Rechtsprechung seit BAG Urteil vom 31. Oktober 1974 - 2 AZR 483/73 - AP Nr. 39 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu I 3 der Gründe; vgl. z.B. BAGE 60, 1, 6 [BAG 28.09.1988 - 7 AZR 451/87] = AP Nr. 125, aaO, zu III 2 der Gründe, m.w.N.; BAG Urteil vom 20. Februar 1991 - 7 AZR 81/90 - AP Nr. 137 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu II 1 a der Gründe).

    Das Urteil vom 28. September 1988 (BAGE 60, 1 [BAG 28.09.1988 - 7 AZR 451/87] = AP Nr. 125 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag) beruhte auf haushaltsrechtlichen Erwägungen, die im vorliegenden Fall nicht zutreffen.

  • BAG, 28.10.1992 - 7 AZR 220/92

    Wirksamkeit der Befristung eines Arbeitsverhältnisses - Befristung eines

    Will der Arbeitnehmer dieses Ergebnis vermeiden und sich seine Rechte aus einer etwaigen Unwirksamkeit der Befristung des vorangegangenen Vertrages sichern, so muß er mit dem Arbeitgeber einen entsprechenden Vorbehalt dergestalt vereinbaren, daß der neue befristete Vertrag nur gelten soll, wenn die Parteien nicht schon auf Grund des vorangegangenen Vertrages in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis stehen (BAGE 60, 1, 4 = AP Nr. 125 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu II 1 der Gründe).

    Eine verbindliche haushaltsrechtliche Vorgabe, die eine Befristung des Arbeitsverhältnisses sachlich zu rechtfertigen vermag, kann aber in der haushaltsrechtlichen Entscheidung gesehen werden, daß zusätzlicher, nicht durch die vorhandenen und einsetzbaren Arbeitnehmer abzudeckender Arbeitsbedarf nur befriedigt werden soll, soweit hierfür Mittel aus Planstellen beurlaubter Arbeitnehmer zur Verfügung stehen, daß aber ein bei Erschöpfung auch dieser Mittel etwa noch vorhandener weiterer Arbeitsbedarf ungedeckt bleiben soll (vgl. BAGE 55, 104, 114 f. = AP Nr. 112 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu II 3 a bb der Gründe; BAG Urteil vom 27. Januar 1988 - 7 AZR 292/87 - AP Nr. 116 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu I 3 b bb der Gründe; BAGE 60, 1, 9 = AP Nr. 125 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu IV 2 a der Gründe).

    Vielmehr genügt es, daß die Klägerin während der gesamten Vertragsdauer nur aus solchen Mitteln vergütet werden sollte, die während des Erziehungsurlaubs der Arbeitnehmerin S. vorübergehend frei geworden waren (vgl. BAGE 60, 1, 9 ff. = AP Nr. 125 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu IV 2 a der Gründe).

    Die im Beschluß des Großen Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 27. Februar 1985 (BAGE 48, 122 = AP Nr. 14 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht) entwickelten Grundsätze zum Weiterbeschäftigungsanspruch des gekündigten Arbeitnehmers während des Kündigungsschutzprozesses gelten entsprechend auch dann, wenn die Parteien darüber streiten, ob das Arbeitsverhältnis durch Ablauf einer vereinbarten Befristung endete (BAG Urteil vom 13. Juni 1985 - 2 AZR 410/84 - AP Nr. 19 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht, zu B II 5 der Gründe; BAGE 60, 1, 14 = AP Nr. 125 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu V der Gründe; BAG Urteil vom 15. März 1989 - 7 AZR 264/88 - AP Nr. 126 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu IV der Gründe).

  • BAG, 25.11.1992 - 7 AZR 193/92

    Wirksamkeit i.R.d. Befristung eines Arbeitsverhältnisses - Ansprüche eines

    Für diese Vereinbarung ist keine bestimmte Ausdrucksweise vorgeschrieben (ständige Rechtsprechung seit BAG Urteil vom 31. Oktober 1974 - 2 AZR 483/73 - AP Nr. 39 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu I 3 der Gründe; vgl. z.B. BAGE 60, 1, 6 = AP Nr. 125, a.a.O. zu III 2 der Gründe, m.w.N.; BAG Urteil vom 20. Februar 1991 - 7 AZR 81/90 - AP Nr. 137 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu II 1 a der Gründe).

    Das Urteil vom 28. September 1988 (BAGE 60, 1 = AP Nr. 125 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag) beruhte auf haushaltsrechtlichen Erwägungen, die im vorliegenden Fall nicht zutreffen.

    Die Grundsätze des Beschlusses des Großen Senats des BAG vom 27. Februar 1985 (BAGE 48, 122 = AP Nr. 14 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht) gelten entsprechend auch dann, wenn - wie hier - um die Wirksamkeit einer Befristung gestritten wird (vgl. u.a. BAG Urteil vom 13. Juni 1985 - 2 AZR 410/84 - AP Nr. 19 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht und BAGE 60, 1, 14 = AP Nr. 125 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu V der Gründe).

  • BAG, 25.11.1992 - 7 AZR 192/92

    Vorliegen eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses aufgrund der Unzulässigkeit

    Für diese Vereinbarung ist keine bestimmte Ausdrucksweise vorgeschrieben (ständige Rechtsprechung seit BAG Urteil vom 31. Oktober 1974 - 2 AZR 483/73 - AP Nr. 39 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu I 3 der Gründe; vgl. z.B. BAGE 60, 1, 6 = AP Nr. 125, a.a.O., zu III 2 der Gründe, m.w.N.; BAG Urteil vom 20. Februar 1991 - 7 AZR 81/90 - AP Nr. 137 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu II 1 a der Gründe).

    Das Urteil vom 28. September 1988 (BAGE 60, 1 = AP Nr. 125 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag) beruhte auf haushaltsrechtlichen Erwägungen, die im vorliegenden Fall nicht zutreffen.

    Die im Beschluß des Großen Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 27. Februar 1985 (BAGE 48.122 = AP Nr. 14 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht) entwickelten Grundsätze zum Weiterbeschäftigungsanspruch des gekündigten Arbeitnehmers während des Kündigungsschutzprozesses gelten entsprechend auch dann, wenn - wie hier - um die Wirksamkeit einer Befristung des Arbeitsverhältnisses gestritten wird (vgl. u.a. BAG Urteil vom 13. Juni 1985 - 2 AZR 410/84 - AP Nr. 19 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht und BAGE 60, 1, 14 = AP Nr. 125 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu V der Gründe).

  • BAG, 12.02.1997 - 7 AZR 317/96

    Befristeter Arbeitsvertrag aufgrund vorübergehend freier Haushaltsmittel infolge

    Das Landesarbeitsgericht folgt der Rechtsprechung des Senats (vgl. insbesondere BAG Urteile vom 27. Februar 1987 - 7 AZR 376/85 - BAGE 55, 104 = AP Nr. 112 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; vom 22. Juni 1988 - 7 AZR 251/86, 259/86 und 278/86 -, alle nicht veröffentlicht; vom 31. August 1988 - 7 AZR 630/86 -, n.v.; vom 28. September 1988 - 7 AZR 451/87 - BAGE 60, 1 [BAG 28.09.1988 - 7 AZR 451/87] = AP Nr. 125 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag), nach der ein sachlicher Grund für die Befristung des Arbeitsvertrags darin liegt, daß die Einstellung nur aufgrund von Haushaltsmitteln möglich ist, die durch die zeitweise Beurlaubung von anderen Arbeitskräften vorübergehend frei sind.
  • LAG Düsseldorf, 27.10.2006 - 17 Sa 613/06

    Befristung aus haushaltsrechtlichen Gründen

  • BAG, 09.11.1994 - 7 AZR 19/94

    Einstellungsanspruch; Berufliche Rehabilitierung

  • BAG, 25.04.2001 - 7 AZR 113/00

    Befristeter Arbeitsvertrag/Einstellungszusage

  • BAG, 08.04.1992 - 7 AZR 135/91

    Befristeter Arbeitsvertrag; Hauptschulabschlußkurse

  • BAG, 25.11.1992 - 7 AZR 109/92

    Vorliegen eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses aufgrund der Unzulässigkeit

  • BAG, 20.02.1991 - 7 AZR 81/90

    Angabe des Befristungsgrundes im Arbeitsvertrag

  • LAG Köln, 18.08.2000 - 4 (3) Sa 618/00

    Befristung des Arbeitsverhältnis; Annex-Verträge mit lediglich verhältnismäßig

  • LAG Köln, 13.09.1995 - 2 Sa 568/95

    Arbeitsverhältnis: Befristung eines Arbeitsvertrages wegen Erziehungsurlaubs

  • BAG, 10.06.1992 - 7 AZR 346/91

    Vorliegen eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses - Befristung eines

  • BAG, 13.03.1991 - 7 AZR 37/90
  • LAG Düsseldorf, 07.04.2006 - 10 (9) Sa 65/06

    Befristung eines Arbeitsvertrages aus haushaltsrechtlichen Gründen

  • BAG, 24.09.1997 - 7 AZR 654/96

    Arbeitsverhältnis: Befristung - sachliche Rechtfertigung - Haushaltsmittel

  • LAG Niedersachsen, 20.10.1989 - 3 Sa 1610/88

    Wirksamkeit der Befristung eines Arbeitsverhältnisses; Erfordernis einer

  • LAG Hamm, 15.08.2006 - 5 Sa 2293/05

    Befristung, vorübergehend freie Haushaltsmittel

  • LAG Berlin, 01.04.2003 - 3 Sa 51/03

    Befristete Aufstockung der Arbeitszeit um 1/4 der vertraglich vereinbarten

  • LAG Düsseldorf, 20.02.2007 - 3 Sa 1180/06

    Befristung aus haushaltsrechtlichen Gründen

  • LAG Düsseldorf, 26.04.2013 - 6 Sa 1874/12

    Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei Schließung einer Betriebskrankenkasse

  • BAG, 15.03.1995 - 7 AZR 659/93

    Befristung, Auflösung einer Einrichtung

  • BAG, 01.12.1993 - 7 AZR 526/93

    Wirksamkeit tarifvertraglicher Altersgrenzenregelungen - Auslegung des Begriffs

  • LAG Düsseldorf, 08.03.2013 - 6 Sa 781/12

    Beendigung eines Arbeitsverhältnisses; Schließung einer Betriebskrankenkasse

  • BAG, 11.03.1992 - 7 AZR 188/91

    Arbeitnehmerstatus eines Dozenten für VHS-Abschlusskurse - Grad der persönlichen

  • LAG Düsseldorf, 08.03.2013 - 6 Sa 1328/12

    Beendigung eines Arbeitsverhältnisses; Schließung einer Betriebskrankenkasse

  • BAG, 13.05.1992 - 7 AZR 195/91

    Arbeitnehmerstatus - VHS-Dozentin in Schulabschlusskursen - Streit über das

  • BAG, 11.03.1992 - 7 AZR 189/91

    Arbeitnehmerstatus eines VHS-Dozenten in Schulabschlusskursen - Sachlicher Grund

  • VGH Bayern, 19.10.2022 - 4 BV 22.871

    Zur Verteilung von Ausschusssitzen

  • BAG, 10.06.1992 - 7 AZR 345/91
  • BAG, 13.09.1989 - 7 AZR 608/88
  • LAG Sachsen-Anhalt, 11.02.2000 - 2 Sa 150/99

    Abhängigkeit der Rechtmäßigkeit der vertraglichen Befristung eines

  • LAG Sachsen, 01.07.1999 - 8 Sa 983/98

    Kündigung nach Stellenplanänderung im Öffentlichen Dienst; Bestellung einer

  • BAG, 22.06.1994 - 7 AZR 609/93

    Einzelvertragliche und tarifliche Altersgrenzenregelungen - Anspruch eines

  • BAG, 08.04.1992 - 7 AZR 206/91

    Rechtliche Ausgestaltung eines befristeten Arbeitsvertrags zwischen einer

  • BAG, 15.05.2002 - 4 AZR 419/01

    Revisionsbegründung - Auseinandersetzung mit dem Berufungsurteil

  • BAG, 08.04.1992 - 7 AZR 136/91

    Rechtliche Ausgestaltung eines befristeten Arbeitsvertrags zwischen einer

  • LAG Bremen, 05.05.1998 - 1 Sa 198/97

    Arbeitsverhältnis: Befristung - sachliche Rechtfertigung

  • LAG Schleswig-Holstein, 01.12.1999 - 2 Sa 12/99

    Beendigung des Anstellungsverhältnisses auf Grund Fristablaufs trotz Zusicherung

  • ArbG Oberhausen, 16.11.2005 - 3 Ca 1859/05
  • BAG, 21.06.1989 - 7 AZR 119/88

    Arbeitsverhältnis: Befristung - sachliche Rechtfertigung - Haushaltsrecht

  • BAG, 13.05.1992 - 7 AZR 178/91

    Voraussetzungen für das Bestehen eines unbefristeten Vollzeitarbeitsverhältnisses

  • LAG Schleswig-Holstein, 03.05.1989 - 5 Sa 84/89

    Streitigkeit über das Bestehen eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses;

  • LAG Schleswig-Holstein, 13.02.2002 - 2 Sa 538/01

    Maschinenbauingenieur, Kieler Modell für Gewerbelehrer, Schuldienst, Übernahme,

  • BAG, 13.04.1994 - 7 AZR 147/93

    Rechtsirrtum über die Berechnung der Höchstgrenze für befristete Arbeitsverträge

  • LAG Berlin, 26.03.1999 - 6 Sa 76/99

    Arbeitsverhältnis - Befristung - sachliche Rechtfertigung

  • LAG Hamm, 10.07.1997 - 17 Sa 280/97

    Beendigung eines Arbeitsverhältnisses aufgrund Befristung; Beendigung eines

  • LAG Berlin, 14.02.1997 - 6 Sa 125/96

    Unbefristetes Fortbestehen eines als befristet geplanten Arbeitsverhältnisses

  • LAG Schleswig-Holstein, 14.04.1998 - 3 Sa 541a/97

    Missbrauchskontrolle bei Kündigungen innerhalb der 6-monatigen Wartefrist

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