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   BAG, 18.01.1989 - 7 ABR 89/87   

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BAG, 18.01.1989 - 7 ABR 89/87 (https://dejure.org/1989,1020)
BAG, Entscheidung vom 18.01.1989 - 7 ABR 89/87 (https://dejure.org/1989,1020)
BAG, Entscheidung vom 18. Januar 1989 - 7 ABR 89/87 (https://dejure.org/1989,1020)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Betriebsratsmitglied - Kostenerstattungsanspruch - Betriebsratstätigkeit - Fahrtkosten - Reisekosten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVerfG § 40 Abs. 1
    Anspruch eines einzelnen Betriebsratsmitglieds gegen den Arbeitgeber auf Erstattung von Kosten für Betriebsratstätigkeit: prozessuale Durchsetzung im Beschlussverfahren; Kostenerstattung für die Fahrt zur Betriebsratssitzung; Anspruch auf [Verzugs-/Prozess-] Verzinsung ...

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    ArbGG § 2a, §§ 80 ff.; BetrVG § 40 Abs. 1; BGB § 288, § 291
    Anspruch eines Betriebsratsmitglieds auf Verzinsung Von Kosten aus Betriebsratstätigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 60, 385
  • NZA 1989, 641
  • BB 1989, 1346
  • BB 1989, 1618
  • DB 1989, 1829
  • JR 1989, 396
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 21.11.1978 - 6 ABR 10/77

    Betriebsrat - Betriebsratsmitglieder - Schulungsveranstaltung - Darlegung der

    Auszug aus BAG, 18.01.1989 - 7 ABR 89/87
    Hat ein Betriebsratsmitglied Kosten i. S. von § 40 Abs. 1 BetrVG bereits aufgewendet, z. B. Reisekosten oder durch Bezahlung einer von ihm eingegangenen Verbindlichkeit, so ist die Erstattungsforderung bei Verzug oder nach Eintritt der Rechtshängigkeit zu verzinsen (Aufgabe von BAG Beschluß vom 21. November 1978 -- 6 ABR 10/77 -- AP Nr. 35 zu § 37 BetrVG 1972; Beschluß vom 24. Juli 1979 -- 6 ABR 96/77 -- AP Nr. 1 zu § 51 BetrVG 1972).

    Dies gilt auch dann, wenn nicht der Betriebsrat als betriebsverfassungsrechtliches Organ die Erstattung der Kosten an eines seiner Mitglieder nach § 40 Abs. 1 BetrVG geltend macht, sondern wenn ein einzelnes Betriebsratsmitglied die Erstattung von Kosten an sich selbst verlangt, die ihm persönlich entstanden sind (ständige Rechtsprechung, vgl. BAGE 24, 459, 461 [BAG 31.10.1972 - 1 ABR 7/72] = AP Nr. 2 zu § 40 BetrVG 1972, zu A 1 der Gründe; BAG Beschluß vom 21. November 1978 - 6 ABR 10/77 - AP Nr. 35 zu § 37 BetrVG 1972).

    Nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG Beschluß vom 21. November 1978 - 6 ABR 10/77 - AP Nr. 35 zu § 37 BetrVG 1972; Beschluß vom 24. Juli 1979 - 6 ABR 96/77 - AP Nr. 1 zu § 1 BetrVG 1972) ist ein Anspruch eines einzelnen Betriebsratsmitgliedes auf Zahlung von Prozeßzinsen auf seine Erstattungsforderung nach § 40 Abs. 1 BetrVG abgelehnt worden.

    Sein Anspruch könne in Umfang und Art nicht anders gestaltet sein als der Anspruch, von dem er abgeleitet sei (vgl. für Kosten aufgrund der Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung: BAG Beschluß vom 21. November 1978, aaO, zu III 5 der Gründe; für Kosten einer Reise zu einer auswärtigen Gesamtbetriebsratssitzung: Beschluß vom 24. Juli 1979, aaO, unter III 3 der Gründe).

  • BAG, 24.07.1979 - 6 ABR 96/77

    Einberufung von Sitzungen des Gesamtbetriebsrats

    Auszug aus BAG, 18.01.1989 - 7 ABR 89/87
    Hat ein Betriebsratsmitglied Kosten i. S. von § 40 Abs. 1 BetrVG bereits aufgewendet, z. B. Reisekosten oder durch Bezahlung einer von ihm eingegangenen Verbindlichkeit, so ist die Erstattungsforderung bei Verzug oder nach Eintritt der Rechtshängigkeit zu verzinsen (Aufgabe von BAG Beschluß vom 21. November 1978 -- 6 ABR 10/77 -- AP Nr. 35 zu § 37 BetrVG 1972; Beschluß vom 24. Juli 1979 -- 6 ABR 96/77 -- AP Nr. 1 zu § 51 BetrVG 1972).

    Nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG Beschluß vom 21. November 1978 - 6 ABR 10/77 - AP Nr. 35 zu § 37 BetrVG 1972; Beschluß vom 24. Juli 1979 - 6 ABR 96/77 - AP Nr. 1 zu § 1 BetrVG 1972) ist ein Anspruch eines einzelnen Betriebsratsmitgliedes auf Zahlung von Prozeßzinsen auf seine Erstattungsforderung nach § 40 Abs. 1 BetrVG abgelehnt worden.

    Sein Anspruch könne in Umfang und Art nicht anders gestaltet sein als der Anspruch, von dem er abgeleitet sei (vgl. für Kosten aufgrund der Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung: BAG Beschluß vom 21. November 1978, aaO, zu III 5 der Gründe; für Kosten einer Reise zu einer auswärtigen Gesamtbetriebsratssitzung: Beschluß vom 24. Juli 1979, aaO, unter III 3 der Gründe).

  • BAG, 31.10.1972 - 1 ABR 7/72

    Kostentragung bei gewerkschaftlichen Schulungen

    Auszug aus BAG, 18.01.1989 - 7 ABR 89/87
    Dies gilt auch dann, wenn nicht der Betriebsrat als betriebsverfassungsrechtliches Organ die Erstattung der Kosten an eines seiner Mitglieder nach § 40 Abs. 1 BetrVG geltend macht, sondern wenn ein einzelnes Betriebsratsmitglied die Erstattung von Kosten an sich selbst verlangt, die ihm persönlich entstanden sind (ständige Rechtsprechung, vgl. BAGE 24, 459, 461 [BAG 31.10.1972 - 1 ABR 7/72] = AP Nr. 2 zu § 40 BetrVG 1972, zu A 1 der Gründe; BAG Beschluß vom 21. November 1978 - 6 ABR 10/77 - AP Nr. 35 zu § 37 BetrVG 1972).

    Allerdings dürfen wegen des in § 2 Abs. 1 BetrVG enthaltenen Gebotes der vertrauensvollen Zusammenarbeit dem Arbeitgeber nur die für eine sachgerechte Interessenwahrnehmung erforderlichen Kosten auferlegt werden (ständige Rechtsprechung, siehe BAGE 19, 314, 318 [BAG 18.04.1967 - 1 ABR 11/66] = AP, aaO, zu 4 der Gründe; BAGE 24, 459, 466 [BAG 31.10.1972 - 1 ABR 7/72] = AP, aaO, zu B 4 der Gründe; Senatsbeschluß vom 11. Dezember 1987 - 7 AZR 76/86 - n. v., unter B II 2 a der Gründe).

  • BAG, 18.04.1967 - 1 ABR 11/66

    Betriebsratskosten - Einigungsstelle - Gewerkschaftssekretär

    Auszug aus BAG, 18.01.1989 - 7 ABR 89/87
    Der Anspruch eines Betriebsratsmitglieds auf Erstattung aufgewendeter Kosten für seine Betriebsratstätigkeit ist im Beschlußverfahren zu verfolgen (ständige Rechtsprechung seit BAGE 19, 314, 316 f.) [BAG 18.04.1967 - 1 ABR 11/66].

    Allerdings dürfen wegen des in § 2 Abs. 1 BetrVG enthaltenen Gebotes der vertrauensvollen Zusammenarbeit dem Arbeitgeber nur die für eine sachgerechte Interessenwahrnehmung erforderlichen Kosten auferlegt werden (ständige Rechtsprechung, siehe BAGE 19, 314, 318 [BAG 18.04.1967 - 1 ABR 11/66] = AP, aaO, zu 4 der Gründe; BAGE 24, 459, 466 [BAG 31.10.1972 - 1 ABR 7/72] = AP, aaO, zu B 4 der Gründe; Senatsbeschluß vom 11. Dezember 1987 - 7 AZR 76/86 - n. v., unter B II 2 a der Gründe).

  • BAG, 17.09.1974 - 1 ABR 98/73

    Betriebliche Reisekostenregelung - Kenntnis - Betriebsratsmitglied

    Auszug aus BAG, 18.01.1989 - 7 ABR 89/87
    Sie ist im Hinblick auf § 78 Satz 2 BetrVG auch für Fahrten oder Reisen von Betriebsratsmitgliedern mit eigenem Pkw maßgebend (ständige Rechtsprechung, vgl. BAG Beschluß vom 17. September 1974 - 1 ABR 98/73 - AP Nr. 6 zu § 40 BetrVG 1972).
  • BAG, 16.01.2008 - 7 ABR 71/06

    Betriebsratsmitglied - Erstattung von Reisekosten

    Allerdings hat der Arbeitgeber wegen des in § 2 Abs. 1 BetrVG enthaltenen Gebots der vertrauensvollen Zusammenarbeit nur die für eine sachgerechte Interessenwahrnehmung erforderlichen Kosten zu tragen (BAG 18. Januar 1989 - 7 ABR 89/87 - BAGE 60, 385 = AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 28 = EzA BetrVG 1972 § 40 Nr. 60, zu B II 1 der Gründe; 25. Mai 2005 - 7 ABR 45/04 - AP BetrVG 1972 § 24 Nr. 13 = EzA BetrVG 2001 § 40 Nr. 9, zu B I der Gründe).

    Die Tatsache, dass das Betriebsratsmitglied von seinem Wohnort zum Betrieb fahren muss, um an den Sitzungen teilzunehmen, ist kein Grund zur Annahme eines Verhinderungsfalls iSv. § 25 Abs. 1 Satz 2 BetrVG (vgl. zur Betriebsratssitzung: BAG 18. Januar 1989 - 7 ABR 89/87 - BAGE 60, 385 = AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 28 = EzA BetrVG 1972 § 40 Nr. 60, zu B II 2 der Gründe).

    Das ist der Fall, wenn das Betriebsratsmitglied den Betrieb außerhalb seiner persönlichen Arbeitszeit ausschließlich wegen der Teilnahme an einer Sitzung des Betriebsrats oder des Betriebsausschusses, dem es angehört, aufsuchen muss und ihm dadurch Reisekosten für die Fahrt von seiner Wohnung zum Betrieb entstehen (vgl. hierzu BAG 18. Januar 1989 - 7 ABR 89/87 - aaO).

  • BAG, 25.05.2005 - 7 ABR 45/04

    Fahrtkosten für Betriebsratstätigkeit - Elternzeit

    Deshalb stellen die Fahrtkosten, die sie für die Fahrten zu den Betriebsratssitzungen aufgewendet hat, allein durch die Betriebsratstätigkeit entstandene Aufwendungen dar, deren Erstattung weder gegen den Grundsatz der Unentgeltlichkeit der Amtsführung noch gegen das Begünstigungsverbot verstößt (vgl. BAG 18. Januar 1989 - 7 ABR 89/87 - BAGE 60, 385 = AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 28 = EzA BetrVG 1972 § 40 Nr. 60, zu B II 2 der Gründe).

    a) Wegen des in § 2 Abs. 1 BetrVG enthaltenen Gebots der vertrauensvollen Zusammenarbeit hat der Arbeitgeber nur die für eine sachgerechte Interessenwahrnehmung erforderlichen Kosten zu tragen (BAG 18. Januar 1989 - 7 ABR 89/87 - BAGE 60, 385 = AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 28 = EzA BetrVG 1972 § 40 Nr. 60, zu B II 1 der Gründe).

    Der Kostenerstattungsanspruch eines Betriebsratsmitglieds nach § 40 Abs. 1 BetrVG ist nach den gesetzlichen Vorschriften zu verzinsen (vgl. BAG 18. Januar 1989 - 7 ABR 89/87 - BAGE 60, 385 = AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 28 = EzA BetrVG 1972 § 40 Nr. 60, zu B III 4 der Gründe).

  • BAG, 28.08.1991 - 7 ABR 46/90

    Fahrtkosten für freigestelltes Betriebsratsmitglied

    Derartige Rechtsstreitigkeiten sind im Beschlußverfahren auszutragen (ständige Rechtsprechung, vgl. statt vieler: BAGE 60, 385, 387 = AP Nr. 28 zu § 40 BetrVG 1972, unter B I der Gründe, m. w. N.).

    Die Kosten des Betriebsrats i. S. dieser Vorschrift können auch Aufwendungen eines Betriebsratsmitgliedes umfassen, wenn und soweit sie durch die Tätigkeit des Betriebsrats entstanden sind (vgl. BAGE 60, 385, 388 = AP Nr. 28 zu § 40 BetrVG 1972, unter B II 1 der Gründe, m. w. N.).

    Hieran ändert sich nichts, wenn anstelle der nach dem Arbeitsvertrag geschuldeten Arbeit konkrete Betriebsratsaufgaben zu erledigen sind, der Arbeitnehmer indessen zur Erbringung der ihm sonst obliegenden Arbeitsleistung gleichermaßen den Weg zwischen seiner Wohnung und dem Betrieb und zurück auf seine Kosten hätte überwinden müssen (vgl. BAGE 60, 385, 389 = AP Nr. 28 zu § 40 BetrVG 1972, unter B II 2 der Gründe).

  • BAG, 25.10.2023 - 7 AZR 338/22

    Betriebsrat - Kosten - Rückforderung vom Betriebsratsmitglied

    Das betrifft auch die Erstattung oder Freistellung der von einem Betriebsratsmitglied gemachten Aufwendungen, wenn diese in einer betriebsrätlichen Tätigkeit rühren (vgl. BAG 18. Januar 1989 - 7 ABR 89/87 - zu B I der Gründe, BAGE 60, 385) .
  • BAG, 30.03.1994 - 7 ABR 45/93

    Schulung durch gewerkschaftseigenes Unternehmen

    Anspruchsgrundlage für den abgeleiteten Anspruch des Mitglieds der Jugend- und Auszubildendenvertretung ist § 65 Abs. 1, § 40 Abs. 1 BetrVG (vgl. u. a. BAGE 24, 459, 461 [BAG 31.10.1972 - 1 ABR 7/72] = AP Nr. 2 zu § 40 BetrVG 1972, zu B 1 der Gründe; BAGE 25, 357, 359 = AP Nr. 6 zu § 37 BetrVG 1972, zu II 1 der Gründe; BAG Beschluß vom 6. Mai 1975 - 1 ABR 135/73 - AP Nr. 5 zu § 65 BetrVG 1972, zu II 2 der Gründe; BAG Beschluß vom 10. Juni 1975 - 1 ABR 140/73 - AP Nr. 1 zu § 73 BetrVG 1972, zu II 2 der Gründe; BAGE 60, 385, 387 f. = AP Nr. 28 zu § 40 BetrVG 1972, zu B I der Gründe).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 29.01.2020 - 7 TaBV 14/19

    Erstattung von Reisekosten - Betriebsratsschulung - Grundsatz der

    Dies folgt aus § 2a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 iVm. den §§ 80 ff. ArbGG (vgl. BAG 18. Januar 1989 - 7 ABR 89/87 - Rn. 12).

    Dies gilt auch dann, wenn nicht der Betriebsrat als betriebsverfassungsrechtliches Organ die Erstattung der Kosten an eines seiner Mitglieder nach § 40 Abs. 1 BetrVG geltend macht, sondern wenn ein einzelnes Betriebsratsmitglied die Erstattung von Kosten an sich selbst verlangt, die ihm persönlich entstanden sind (BAG 18. Januar 1989 - 7 ABR 89/87 - Rn. 12 mwN.).

    Einem Betriebsratsmitglied stehen Verzugs- oder Prozesszinsen auf seine Forderung auf Erstattung von ihm bereits aufgewendeter Kosten für seine Betriebsratstätigkeit zu, wenn die Voraussetzungen hierfür im Übrigen gegeben sind (BAG 18. Januar 1989 - 7 ABR 89/87- Rn. 22).

  • LAG Hessen, 12.10.2006 - 9 TaBV 57/06

    Erforderlichkeit einer Schulungsveranstaltung - Anwendung des

    Im Rahmen des betriebsverfassungsrechtlichen Erstattungsanspruchs kann die Beteiligte zu 1) nach § 291 BGB auch die Verzinsung der Forderung seit Rechtshängigkeit verlangen (BAG Beschluss vom 18. Jan. 1989 - 7 ABR 89/87 - EzA § 40 BetrVG 1972 Nr. 60).
  • LAG Hessen, 29.06.2006 - 9 TaBV 197/05

    Erstattung von Fahrtkosten und Tagegeld bei der Teilnahme an

    Hierzu zählen auch die Aufwendungen seiner Mitglieder, wenn diese für eine sachgerechte Interessenwahrnehmung erforderlich waren (BAG Beschluss vom 18. Jan. 1989 - 7 ABR 89/87 - EzA § 40 BetrVG 1972 Nr. 60).

    Im Rahmen des betriebsverfassungsrechtlichen Erstattungsanspruchs kann der Beteiligte zu 2) auch die Verzinsung seiner Forderung gemäß § 286 Abs. 3 Nr. 1 BGB verlangen (BAG Beschluss vom 18.Jan. 1989 - 7 ABR 89/87 - EzA § 40 BetrVG 1972 Nr. 60).

  • BAG, 10.08.1994 - 7 ABR 35/93

    Betriebsrat: Besprechung mit Mitgliedern anderer Betriebsräte - Verpflichtung des

    Das Landesarbeitsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, daß hierunter auch die erforderlichen Aufwendungen einzelner Betriebsratsmitglieder fallen, die ihnen bei der Wahrnehmung ihrer betriebsverfassungsrechtlichen Aufgaben entstehen (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BAG Beschlüsse vom 18. Januar 1989 - 7 ABR 89/87 - und vom 28. August 1991 - 7 ABR 46/90 - AP Nr. 28 und 39 zu § 40 BetrVG 1972; zuletzt BAG Urteil vom 11. August 1993 - 7 AZR 619/92 -, n.v.).
  • LAG Köln, 25.04.2008 - 11 TaBV 10/08

    Kosten einer Betriebsratsschulung

    Hat ein Betriebsratsmitglied Kosten i.S.v. § 40 Abs. 1 BetrVG bereits aufgewendet, so ist die Erstattungsforderung bei Verzug oder nach Eintritt der Rechtshängigkeit zu verzinsen (BAG 18. Januar 1989 - 7 ABR 89/87 - EzA § 40 BetrVG 1972 Nr. 60).
  • BAG, 28.10.1992 - 7 ABR 10/92

    Aufwendungen eines knieverletzten Betriebsratsmitgliedes für die Anreise zu einer

  • BAG, 13.11.1991 - 7 ABR 70/90

    Sachverständigenkosten als Kosten der Einigungsstelle

  • BAG, 24.07.1991 - 7 AZR 61/90

    Arbeitsbefreiung wg. Betriebsratstätigkeit - Entgeltfortzahlung - Voraussetzungen

  • LAG Baden-Württemberg, 20.09.2007 - 11 TaBV 5/07

    Schulungskosten - Haushaltsersparnis - Kosten der Betriebsratstätigkeit

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 04.12.2012 - 5 TaBV 6/11

    Fahrtkosten zu den Sitzungen der Hauptschwerbehindertenvertretung für den Bereich

  • BAG, 14.02.1996 - 7 ABR 32/95

    Konflikt über Mitbestimmungsrechte in bestimmten Fragen der Vergütung der

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