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   BAG, 18.10.1988 - 1 ABR 33/87   

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https://dejure.org/1988,314
BAG, 18.10.1988 - 1 ABR 33/87 (https://dejure.org/1988,314)
BAG, Entscheidung vom 18.10.1988 - 1 ABR 33/87 (https://dejure.org/1988,314)
BAG, Entscheidung vom 18. Oktober 1988 - 1 ABR 33/87 (https://dejure.org/1988,314)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Neueinstellung - Betriebsrat - Auskunftspflicht - Arbeitsvertrag - Zustimmungsersetzung - Zustimmungsverweigerung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVerfG § 99 Abs. 2 Nr. 1

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrVG § 99, §§ 101, 80; ZPO § 308
    Keine Verpflichtung des Arbeitgebers, anläßlich einer Einstellung über gesamten Arbeitsvertrag des Bewerbers Auskunft zu geben -- Zustimmungsersetzungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 60, 57
  • NZA 1989, 355
  • BB 1989, 626
  • DB 1989, 530
  • DB 1989, 531
 
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Wird zitiert von ... (80)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 28.01.1986 - 1 ABR 10/84

    Betriebsrat - Unterrichtungspflicht

    Auszug aus BAG, 18.10.1988 - 1 ABR 33/87
    Das entspricht der Entscheidung des Senats vom 28. Januar 1986 (BAGE 51, 42 = AP Nr. 34 zu § 99 BetrVG 1972).

    Richtig ist, daß die Unterrichtung des Betriebsrats durch den Arbeitgeber Voraussetzung dafür ist, daß dieser seine Rechte nach § 99 Abs. 2 BetrVG wahrnehmen kann (BAGE 51, 42 = AP Nr. 34 zu § 99 BetrVG 1972).

    Darüber hinaus hat der Senat schon in seiner Entscheidung vom 28. Januar 1986 (BAGE 51, 42 = AP Nr. 34 zu § 99 BetrVG 1972) ausgesprochen, daß eine Verletzung der Unterrichtungspflicht des § 99 Abs. 1 BetrVG durch den Arbeitgeber keinen Gesetzesverstoß im Sinne von § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG darstellt.

    Der Senat hat in seiner Entscheidung vom 28. Januar 1986 (BAGE 51, 42 = AP Nr. 34 zu § 99 BetrVG 1972) für den Fall, daß Streit darüber besteht, ob die Zustimmung des Betriebsrats schon als erteilt gilt oder vom Gericht noch ersetzt werden muß, den Arbeitgeber auf die Möglichkeit verwiesen, in erster Linie die Feststellung zu beantragen, daß die Zustimmung des Betriebsrats als erteilt gilt, und nur hilfsweise einen Antrag auf Ersetzung der Zustimmung zu stellen.

  • BAG, 16.07.1985 - 1 ABR 35/83

    Zustimmungsersetzung bei befristeter Einstellung

    Auszug aus BAG, 18.10.1988 - 1 ABR 33/87
    Der Senat hat daher in seiner Entscheidung vom 16. Juli 1985 (BAGE 49, 180 = AP Nr. 21 zu § 99 BetrVG 1972) auch ausgesprochen, daß der Betriebsrat seine Zustimmung zur Einstellung eines Arbeitnehmers nicht mit der Begründung verweigern könne, die vertraglich vorgesehene Befristung des Arbeitsverhältnisses sei unzulässig.
  • BAG, 06.04.1973 - 1 ABR 13/72

    Betriebsrat: Informationspflicht des Arbeitgebers über nicht berücksichtigte

    Auszug aus BAG, 18.10.1988 - 1 ABR 33/87
    Soweit der Senat in seinen Entscheidungen vom 6. April 1973 und 6. Juni 1978 (- 1 ABR 13/72 - AP Nr. 1 zu § 99 BetrVG 1972 und - 1 ABR 66/75 - AP Nr. 6 zu § 99 BetrVG 1972) die Auskunftsrechte des Betriebsrats nach § 99 Abs. 1 BetrVG auch im Hinblick auf die allgemeinen Aufgaben des Betriebsrats bestimmt hat, hält der Senat daran nicht fest.
  • BAG, 26.01.1988 - 1 AZR 531/86

    Anforderungen an die Begründung des Betriebsrats für die Verweigerung seiner

    Auszug aus BAG, 18.10.1988 - 1 ABR 33/87
    Nach der Entscheidung des Senats vom 26. Januar 1988, BAGE 57, 242, ist eine Verweigerung der Zustimmung des Betriebsrats zu einer personellen Einzelmaßnahme dann ausreichend begründet, wenn die vom Betriebsrat für die Verweigerung seiner Zustimmung vorgetragene Begründung es als möglich erscheinen läßt, daß einer der in § 99 Abs. 2 BetrVG abschließend genannten Zustimmungsverweigerungsgründe geltend gemacht wird.
  • BAG, 06.06.1978 - 1 ABR 66/75

    Betriebsrat und Einsicht in Arbeitnehmerüberlassungsverträge

    Auszug aus BAG, 18.10.1988 - 1 ABR 33/87
    Soweit der Senat in seinen Entscheidungen vom 6. April 1973 und 6. Juni 1978 (- 1 ABR 13/72 - AP Nr. 1 zu § 99 BetrVG 1972 und - 1 ABR 66/75 - AP Nr. 6 zu § 99 BetrVG 1972) die Auskunftsrechte des Betriebsrats nach § 99 Abs. 1 BetrVG auch im Hinblick auf die allgemeinen Aufgaben des Betriebsrats bestimmt hat, hält der Senat daran nicht fest.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 20.09.2018 - 21 Sa 390/18

    Elternzeit - Verlängerung - Ablehnung - Schriftform - Zustimmungsfiktion -

    87 aa) Dabei kann dahingestellt bleiben, ob es sich bei dem Antrag um eine Klageerweiterung iSv. § 263 oder auch § 264 Nr. 2 ZPO handelt oder ob der Feststellungsantrag vom Antrag auf Zustimmung zur Verringerung der Arbeitszeit bereits umfasst ist ( so im Fall eines Antrages auf Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats nach § 99 Abs. 4 BetrVG BAG vom 18. Oktober 1988 - 1 ABR 33/87 - unter B II der Gründe, NZA 1989, 355 ).

    Ein Leistungsantrag auf Zustimmung zur Verringerung der Arbeitszeit und deren Verteilung wäre, wenn die Zustimmungsfiktion eingetreten ist, als unbegründet abzuweisen, weil eine Zustimmung, die bereits als erteilt gilt, nicht mehr erteilt werden kann ( vgl. BAG vom 18. Oktober 1988 - 1 ABR 33/87 - unter B II der Gründe, aaO. ).

  • BAG, 27.10.2010 - 7 ABR 36/09

    Unterrichtungsanspruch des Betriebsrats nach § 99 Abs. 1 Satz 1 und 2 BetrVG bei

    Denn auch soweit der Betriebsrat bei einer Einstellung darüber zu wachen hat, dass die personelle Maßnahme nicht gegen einen Tarifvertrag verstößt, geht es allein darum, ob die vorgesehene Einstellung, also die Eingliederung in den Betrieb, von den tariflichen Vorschriften untersagt ist, nicht aber darum, ob die Bestimmungen des Arbeitsvertrags einen Tarifverstoß beinhalten (so bereits BAG 18. Oktober 1988 - 1 ABR 33/87 - zu B I 1 b der Gründe, BAGE 60, 57) .

    Zur Durchführung dieser Aufgabe kann er gegenüber dem Arbeitgeber einen Anspruch haben, über einzelne Vereinbarungen in den Arbeitsverträgen unterrichtet zu werden (BAG 18. Oktober 1988 - 1 ABR 33/87 - zu B I 1 d der Gründe, BAGE 60, 57) .

    Dabei ist ein allein auf § 80 Abs. 2 BetrVG gestützter Unterrichtungsanspruch unabhängig von einer konkreten Einstellung und dem dabei stets gegebenen Unterrichtungsanspruch nach § 99 Abs. 1 Satz 1 und 2 BetrVG (vgl. BAG 18. Oktober 1988 - 1 ABR 33/87 - aaO) .

    Um der Überwachungsaufgabe nach § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG gerecht zu werden, kann es geboten sein, aus gegebenem Anlass über einzelne Vereinbarungen in Arbeitsverträgen unterrichtet zu werden (vgl. BAG 18. Oktober 1988 - 1 ABR 33/87 - zu B I 1 d der Gründe, BAGE 60, 57) .

  • BAG, 08.12.2009 - 1 ABR 41/09

    Betriebsstilllegung - Restmandat - Versetzung

    Er erfasst ohne Weiteres das Begehren festzustellen, dass die Zustimmung des Betriebsrats als erteilt gilt, wenn sich im Verfahrensverlauf herausstellt, dass seine Zustimmungsverweigerung nicht den Anforderungen des § 99 Abs. 3 Satz 1 BetrVG genügt (BAG 18. Oktober 1988 - 1 ABR 33/87 - BAGE 60, 57).
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