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   BAG, 14.03.1989 - 1 ABR 80/87   

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https://dejure.org/1989,580
BAG, 14.03.1989 - 1 ABR 80/87 (https://dejure.org/1989,580)
BAG, Entscheidung vom 14.03.1989 - 1 ABR 80/87 (https://dejure.org/1989,580)
BAG, Entscheidung vom 14. März 1989 - 1 ABR 80/87 (https://dejure.org/1989,580)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Widerspruch des Betriebsrats gegen die Einstellung eines Geschäftsstellenleiters - Fiktion der Zustimmung des Betriebsrats nach Fristablauf - Kein Fristbeginn bei nicht ordnungsgemäßer Unterrichtung über die geplante Maßnahme - Pflicht zur Unterrichtung über den in ...

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrVG § 99 Abs. 3, § 2 Abs. 1, §§ 101, 102
    Fiktion der Zustimmung des Betriebsrats zu geplanter personeller Einzelmaßnahme bei nicht rechtzeitiger Einholung ergänzender Informationen beim Arbeitgeber

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BetrVerfG § 99 Abs. 3 S. 2

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 61, 189
  • MDR 1989, 849
  • NZA 1989, 639
  • BB 1989, 1346
  • DB 1989, 1523
 
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Wird zitiert von ... (48)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 28.01.1986 - 1 ABR 10/84

    Betriebsrat - Unterrichtungspflicht

    Auszug aus BAG, 14.03.1989 - 1 ABR 80/87
    Das entspricht der Rechtsprechung des Senats seit der Entscheidung vom 28. Januar 1986 (BAGE 51, 42 = AP Nr. 34 zu § 99 BetrVG 1972; zuletzt Beschluß vom 20. Dezember 1988 - 1 ABR 68/87 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Das Landesarbeitsgericht hat sich zur Begründung auf Erwägungen gestützt, die der Senat in seiner Entscheidung vom 28. Januar 1986 (BAGE 51, 42 = AP Nr. 34 zu § 99 BetrVG 1972) angestellt hat, die aber letztlich für die damalige Entscheidung nicht maßgeblich waren.

    Hat der Arbeitgeber den Betriebsrat anläßlich einer geplanten Einstellung von der geplanten Maßnahme unterrichtet, ihm die Bewerbungsunterlagen aller Bewerber vorgelegt, Auskünfte über die Person der Beteiligten gegeben, den in Aussicht genommenen Arbeitsplatz genannt, die vorgesehene Eingruppierung mitgeteilt und zu den Auswirkungen der geplanten Maßnahme Stellung genommen sowie um die Zustimmung des Betriebsrats gebeten, so muß der Betriebsrat, wenn er die gegebenen Informationen für nicht ausreichend hält, um eine abschließende Stellungnahme abgeben zu können, den Arbeitgeber innerhalb einer Woche um Vervollständigung der Auskünfte bitten (so im Ergebnis auch Dietz/Richardi, BetrVG, 6. Aufl., § 99 Rz 202; Hess/Schlochauer/Glaubitz, BetrVG, 3. Aufl., § 99 Rz 100; Dütz/Bayer, Anm. zu AP Nr. 34 zu § 99 BetrVG 1972; Natzel, SAE 1987, 57, 58).

  • BAG, 17.05.1983 - 1 ABR 5/80

    Betriebsratszustimmung - Personalmaßnahme

    Auszug aus BAG, 14.03.1989 - 1 ABR 80/87
    Der Senat hat daher auch in seiner Entscheidung vom 17. Mai 1983 (BAGE 42, 386 = AP Nr. 18 zu § 99 BetrVG 1972) entschieden, daß die Wochenfrist des § 99 Abs. 3 BetrVG durch Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat verlängert werden kann.
  • BAG, 20.12.1988 - 1 ABR 68/87

    Betriebsrat: Nachholung der unvollständigen Unterrichtung durch den Arbeitgeber,

    Auszug aus BAG, 14.03.1989 - 1 ABR 80/87
    Das entspricht der Rechtsprechung des Senats seit der Entscheidung vom 28. Januar 1986 (BAGE 51, 42 = AP Nr. 34 zu § 99 BetrVG 1972; zuletzt Beschluß vom 20. Dezember 1988 - 1 ABR 68/87 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 18.10.1988 - 1 ABR 33/87

    Neueinstellung - Betriebsrat - Auskunftspflicht - Arbeitsvertrag -

    Auszug aus BAG, 14.03.1989 - 1 ABR 80/87
    Zur ordnungsgemäßen Unterrichtung des Betriebsrats nach § 99 Abs. 1 Satz 1 und 2 BetrVG gehört weiter auch die Mitteilung des in Aussicht genommenen Arbeitsplatzes und der Auswirkungen der geplanten Einstellung (vgl. Beschluß vom 18. Oktober 1988 - 1 ABR 33/87 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, zu B I 1 a der Gründe).
  • BAG, 19.05.1981 - 1 ABR 109/78

    Auskunftspflicht

    Auszug aus BAG, 14.03.1989 - 1 ABR 80/87
    Dazu war der Arbeitgeber auch verpflichtet, da nach der Rechtsprechung des Senats dem Betriebsrat nicht nur die Unterlagen des Bewerbers vorzulegen sind, den der Arbeitgeber ausgewählt hat, sondern die Bewerbungsunterlagen aller Bewerber (BAGE 35, 278 = AP Nr. 18 zu § 118 BetrVG 1972).
  • BAG, 29.03.1984 - 2 AZR 429/83

    Kündigungsschutz - Betriebsrat - Mitteilungspflicht

    Auszug aus BAG, 14.03.1989 - 1 ABR 80/87
    Die Entscheidung des Zweiten Senats vom 29. März 1984 (BAGE 45, 277 = AP Nr. 31 zu § 102 BetrVG 1972) steht dem nicht entgegen.
  • BAG, 28.06.2005 - 1 ABR 26/04

    Unterrichtung über Bewerbungsgespräche

    Dazu muss der Arbeitgeber die Anforderungen des § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG erfüllt haben (BAG 10. November 1992 - 1 ABR 21/02 - BAGE 71, 337, zu B 1 der Gründe; 14. März 1989 - 1 ABR 80/87 - BAGE 61, 189, zu B II 2 der Gründe mwN).

    a) Zwar muss der Betriebsrat den Arbeitgeber unter bestimmten Umständen innerhalb einer Woche um Vervollständigung der erteilten Auskünfte bitten, wenn er diese für nicht ausreichend hält (BAG 14. März 1989 - 1 ABR 80/87 - BAGE 61, 189, zu B II 3 b der Gründe).

    "Vollständig" ist diese Unterrichtung nur, wenn der Arbeitgeber zu den in § 99 Abs. 1 BetrVG genannten Aspekten der geplanten Maßnahme jedenfalls unverzichtbare Angaben bereits gemacht hat (BAG 14. März 1989 - 1 ABR 80/87 - aaO, zu B II 3 b aa der Gründe).

    Erst dadurch kann dem Betriebsrat deutlich werden, dass der Arbeitgeber der Pflicht des § 99 Abs. 1 BetrVG nachkommen wollte und die Unterrichtung subjektiv als ausreichend und ordnungsgemäß angesehen hat (BAG 14. März 1989 - 1 ABR 80/87 - aaO).

  • BAG, 14.12.2004 - 1 ABR 55/03

    Erforderliche Bewerbungsunterlagen

    Das ist nur der Fall, wenn die Arbeitgeberin die Anforderungen des § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG erfüllt hat (BAG 10. November 1992 - 1 ABR 21/92 - BAGE 71, 337, zu B I der Gründe; 14. März 1989 - 1 ABR 80/87 - BAGE 61, 189, zu II 2 der Gründe mwN).

    aa) Zwar muss der Betriebsrat den Arbeitgeber unter bestimmten Umständen innerhalb einer Woche um Vervollständigung der erteilten Auskünfte bitten, wenn er diese nicht für ausreichend hält (BAG 14. März 1989 - 1 ABR 80/87 - BAGE 61, 189, zu B II 3 b der Gründe).

    "Vollständig" ist diese Unterrichtung nur, wenn der Arbeitgeber zu den in § 99 Abs. 1 BetrVG genannten Aspekten der geplanten Maßnahme jedenfalls unverzichtbare Angaben bereits gemacht hat (BAG 14. März 1989 - 1 ABR 80/87 - aaO, zu B II 3 b aa der Gründe).

    Nur unter dieser Voraussetzung kann dem Betriebsrat deutlich werden, dass der Arbeitgeber der Pflicht des § 99 Abs. 1 BetrVG nachkommen wollte und die Unterrichtung subjektiv als ausreichend und ordnungsgemäß angesehen hat (BAG 14. März 1989 - 1 ABR 80/87 - aaO).

  • BAG, 03.06.2003 - 1 ABR 19/02

    Arbeitnehmerdatenschutz - Arbeitszeitschutz

    Er bedeutet insbesondere auch, daß sie bei der Ausübung ihrer Rechte auf die Interessen des anderen Betriebspartners Rücksicht nehmen müssen (BAG 14. März 1989 - 1 ABR 80/87 - BAGE 61, 189, 199 = AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 64 = EzA BetrVG 1972 § 99 Nr. 71, zu B II 3 b cc der Gründe).
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