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   BAG, 18.04.1989 - 1 ABR 97/87   

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BAG, 18.04.1989 - 1 ABR 97/87 (https://dejure.org/1989,347)
BAG, Entscheidung vom 18.04.1989 - 1 ABR 97/87 (https://dejure.org/1989,347)
BAG, Entscheidung vom 18. April 1989 - 1 ABR 97/87 (https://dejure.org/1989,347)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beteiligung diejenigen Personen oder Stellen, die nach materiellem Recht Beteiligte des Verfahrens sind, von Amts wegen auch noch in der Rechtsbeschwerdeinstanz - Beteiligungsrecht der Personen und Stellen, die durch die begehrte Entscheidung in ihrer ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 99
    Betriebsrat: Mitbestimmung bei Einstellung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrVG § 99, § 5 Abs. 1, § 118 Abs. 1; ArbGG §§ 10, 83 Abs. 3; ZPO § 256; AÜG § 14 Abs. 3
    Beteiligung des Betriebsrats bei Einstellung von Personen, die in einem mittelbaren Arbeitsverhältnis zum Betriebsinhaber stehen (hier: Dialysezentrum)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 61, 283
  • NJW 1989, 2771 (Ls.)
  • NZA 1989, 804
  • BB 1989, 1622
  • DB 1990, 179
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (18)

  • BAG, 18.01.1989 - 7 ABR 62/87

    Leiharbeitnehmer - Arbeitnehmerüberlassung

    Auszug aus BAG, 18.04.1989 - 1 ABR 97/87
    Die Frage, ob die genannten Ärzte Arbeitnehmer im Sinne von § 5 Abs. 1 BetrVG sind und dem Betriebsrat daher in bezug auf diese Ärzte die betriebsverfassungsrechtlichen Rechte und Pflichten zustehen, betrifft ein Rechtsverhältnis, das der Feststellung durch eine gerichtliche Entscheidung zugänglich ist (vgl. zuletzt Beschluß des Siebten Senats vom 18. Januar 1989 - 7 ABR 62/87 -, auch zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Zwar bezieht sich die Regelung im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz nur auf die erlaubte gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung, sie ist aber auf die nicht-gewerbsmäßige und die unerlaubte gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung entsprechend anzuwenden (Beschluß des Senats vom 28. September 1988 - 1 ABR 85/87 -, auch zur Veröffentlichung vorgesehen); Beschluß des Siebten Senats vom 18. Januar 1989 - 7 ABR 62/87 -, jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Wäre das der Fall, wären auch die von Prof. Dr. M. angestellten Ärzte Arbeitnehmer des gemeinsamen Betriebs "Dialysezentrum A" (vgl. den Beschluß des Siebten Senats vom 18. Januar 1989 - 7 ABR 62/87 -).

  • BAG, 23.11.1988 - 7 AZR 121/88

    Anhörung des Betriebsrats nach Unternehmensaufspaltung

    Auszug aus BAG, 18.04.1989 - 1 ABR 97/87
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. zuletzt Urteil des Siebten Senats vom 23. November 1988 - 7 AZR 121/88 -, auch zur Veröffentlichung vorgesehen) können mehrere Unternehmen einen gemeinsamen Betrieb im Sinne des § 1 BetrVG bilden.
  • BAG, 18.10.1988 - 1 ABR 31/87

    Verfahrenszuständigkeit

    Auszug aus BAG, 18.04.1989 - 1 ABR 97/87
    Nach materiellem Recht am Verfahren beteiligt sind diejenigen Personen und Stellen, die durch die begehrte Entscheidung in ihrer betriebsverfassungsrechtlichen Rechtsstellung unmittelbar betroffen werden können (ständige Rechtsprechung des BAG, vgl. Beschluß vom 13. März 1984 - 1 ABR 49/82 - AP Nr. 9 zu § 83 ArbGG 1979; zuletzt Beschluß des Senats vom 18. Oktober 1988 - 1 ABR 31/87 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 29.07.1982 - 6 ABR 51/79

    Beschlußverfahren - Objektive Klagehäufung

    Auszug aus BAG, 18.04.1989 - 1 ABR 97/87
    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, daß die Betriebspartner ein rechtliches Interesse an der Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens von Beteiligungsrechten des Betriebsrats haben, wenn die Frage der Beteiligung des Betriebsrats in einer bestimmten Angelegenheit oder an einer bestimmten Maßnahme in der Vergangenheit zwischen den Betriebspartnern streitig geworden ist und die Streitfrage auch in Zukunft wieder auftreten wird (BAGE 39, 259 = AP Nr. 5 zu § 83 ArbGG 1979; BAG Beschluß vom 10. April 1984 - 1 ABR 73/82 - AP Nr. 3 zu § 81 ArbGG 1979; BAGE 49, 180, 185 = AP Nr. 21 zu § 99 BetrVG 1972, zu B I 2 b der Gründe).
  • BAG, 15.04.1986 - 1 ABR 44/84

    Mitbestimmungsrecht - Mitbestimmung - Betriebsrat - Weisungsgebundenheit -

    Auszug aus BAG, 18.04.1989 - 1 ABR 97/87
    Der Senat hat in seiner Entscheidung vom 15. April 1986 (BAGE 51, 337 = AP Nr. 35 zu § 99 BetrVG 1972) ausgesprochen, daß der Betriebsrat nach § 99 BetrVG immer dann zu beteiligen sei, wenn Personen in einen Betrieb eingegliedert werden, um zusammen mit den im Betrieb schon beschäftigten Arbeitnehmern den arbeitstechnischen Zweck des Betriebes durch weisungsgebundene Tätigkeit zu verwirklichen.
  • BAG, 28.09.1988 - 1 ABR 85/87

    Leiharbeitnehmer

    Auszug aus BAG, 18.04.1989 - 1 ABR 97/87
    Zwar bezieht sich die Regelung im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz nur auf die erlaubte gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung, sie ist aber auf die nicht-gewerbsmäßige und die unerlaubte gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung entsprechend anzuwenden (Beschluß des Senats vom 28. September 1988 - 1 ABR 85/87 -, auch zur Veröffentlichung vorgesehen); Beschluß des Siebten Senats vom 18. Januar 1989 - 7 ABR 62/87 -, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 13.03.1984 - 1 ABR 49/82

    Mitbestimmung Gesamtbetriebsrat

    Auszug aus BAG, 18.04.1989 - 1 ABR 97/87
    Nach materiellem Recht am Verfahren beteiligt sind diejenigen Personen und Stellen, die durch die begehrte Entscheidung in ihrer betriebsverfassungsrechtlichen Rechtsstellung unmittelbar betroffen werden können (ständige Rechtsprechung des BAG, vgl. Beschluß vom 13. März 1984 - 1 ABR 49/82 - AP Nr. 9 zu § 83 ArbGG 1979; zuletzt Beschluß des Senats vom 18. Oktober 1988 - 1 ABR 31/87 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 10.04.1984 - 1 ABR 73/82

    Prozeßantrag

    Auszug aus BAG, 18.04.1989 - 1 ABR 97/87
    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, daß die Betriebspartner ein rechtliches Interesse an der Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens von Beteiligungsrechten des Betriebsrats haben, wenn die Frage der Beteiligung des Betriebsrats in einer bestimmten Angelegenheit oder an einer bestimmten Maßnahme in der Vergangenheit zwischen den Betriebspartnern streitig geworden ist und die Streitfrage auch in Zukunft wieder auftreten wird (BAGE 39, 259 = AP Nr. 5 zu § 83 ArbGG 1979; BAG Beschluß vom 10. April 1984 - 1 ABR 73/82 - AP Nr. 3 zu § 81 ArbGG 1979; BAGE 49, 180, 185 = AP Nr. 21 zu § 99 BetrVG 1972, zu B I 2 b der Gründe).
  • BAG, 01.09.1987 - 1 ABR 22/86

    Anspruch des Betriebsrats auf Aufhebung einer Versetzung eines Redakteurs in die

    Auszug aus BAG, 18.04.1989 - 1 ABR 97/87
    Der Betriebsrat wäre dann nur von der Einstellung zu unterrichten und dazu zu hören (vgl. die Entscheidungen des Senats vom 1. September 1987 - 1 ABR 22/86 - und - 1 ABR 23/86 - beide auch zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 01.09.1987 - 1 ABR 23/86

    Beteiligung des Betriebsrates bei der Einstellung von Redakteuren -

    Auszug aus BAG, 18.04.1989 - 1 ABR 97/87
    Der Betriebsrat wäre dann nur von der Einstellung zu unterrichten und dazu zu hören (vgl. die Entscheidungen des Senats vom 1. September 1987 - 1 ABR 22/86 - und - 1 ABR 23/86 - beide auch zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 28.04.1964 - 1 ABR 1/64

    Belegschaftsmitglied - Betriebsrat - Wahlrecht - Betriebsratswahl

  • BAG, 20.07.1982 - 1 ABR 19/81

    Betriebsratswahl - Wahlanfechtung

  • BAG, 28.06.1973 - 5 AZR 19/73

    Feststellen der Arbeitnehmereigenschaft

  • BAG, 15.03.1978 - 5 AZR 819/76

    Arbeitnehmereigenschaft von Autoren und Regisseuren - Befristung von

  • BAG, 16.12.1986 - 1 ABR 52/85

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Abordnungen

  • BAG, 28.09.1988 - 1 ABR 37/87

    Mitbestimmung bei Versetzungen

  • BAG, 16.07.1985 - 1 ABR 35/83

    Zustimmungsersetzung bei befristeter Einstellung

  • BAG, 27.07.1961 - 2 AZR 255/60

    Chefarzt als Arbeitnehmer

  • BAG, 28.04.1992 - 1 ABR 73/91

    Unterrichtung des Betriebsrates vor einer Einstellung

    Der Senat hat in den von der Rechtsbeschwerde angeführten Entscheidungen (vom 18. April 1989, BAGE 61, 283 = AP Nr. 65 zu § 99 BetrVG 1972, vom 1. August 1989, BAGE 62, 271 = AP Nr. 68 zu § 99 BetrVG 1972, vom 8. Mai 1990 - 1 ABR 7/89 AP Nr. 80 zu § 99 BetrVG 1972, vom 5. März 1991 - 1 ABR 39/90 - EzA § 99 BetrVG 1972 Nr. 99 und vom 12. November 1991 - 1 ABR 3/91 -, nicht zur Veröffentlichung vorgesehen) stets wiederholt, daß eine Einstellung im Sinne von § 99 Abs. 1 BetrVG immer schon dann vorliegt, wenn Personen in den Betrieb eingegliedert werden, um zusammen mit den im Betrieb schon beschäftigten Arbeitnehmern den arbeitstechnischen Zweck des Betriebes durch ihrer Art nach weisungsgebundene Tätigkeit zu verwirklichen.
  • BAG, 05.03.1991 - 1 ABR 39/90

    Zum Begriff der Einstellung

    Darauf, ob und gegebenenfalls von wem diesen Personen tatsächlich Weisungen hinsichtlich dieser Tätigkeit gegeben werden, kommt es nicht an (Beschluß vom 15. April 1986, BAGE 51, 337 = AP Nr. 35 zu § 99 BetrVG 1972; Beschluß vom 16. Dezember 1986 - 1 ABR 52/85 - AP Nr. 40 zu § 99 BetrVG 1972; Beschluß vom 18. April 1989, BAGE 61, 283 = AP Nr. 65 zu § 99 BetrVG 1972; Beschluß vom 1. August 1989, BAGE 62, 271 = AP Nr. 68 zu § 99 BetrVG 1972).
  • BAG, 08.05.1990 - 1 ABR 7/89

    Aufnahme von Schülerpraktikanten

    An dieser Rechtsprechung hat der Senat in späteren Entscheidungen festgehalten (Beschluß vom 16. Dezember 1986 - 1 ABR 52/85 - AP Nr. 40 zu § 99 BetrVG 1972; Beschluß vom 18. April 1989 - 1 ABR 97/87 - zur Veröffentlichung vorgesehen) und diese in dem Beschluß vom 1. August 1989 (- 1 ABR 54/88 - AP Nr. 68 zu § 99 BetrVG 1972, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen) dahingehend präzisiert, daß maßgebend ist, ob die von diesen Personen zu verrichtende Tätigkeit ihrer Art nach eine weisungsgebundene Tätigkeit ist, die der Verwirklichung des arbeitstechnischen Zwecks des Betriebes zu dienen bestimmt ist und daher vom Arbeitgeber organisiert werden muß.
  • BAG, 01.12.1992 - 1 ABR 30/92

    Betriebsrat: Mitbestimmung bei Einsatz von Fremdpersonal

    Dies ist nach der ständigen Senatsrechtsprechung zulässiger Gegenstand einer Feststellungsklage (vgl. Senatsbeschluß vom 16. August 1983 - 1 ABR 11/82 - AP Nr. 2 zu § 81 ArbGG 1979, zu B II 2 der Gründe; Senatsbeschluß vom 13. Oktober 1987, BAGE 56, 197, 202 f.= AP Nr. 24 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit, zu B I 2 a, b der Gründe; Senatsbeschluß vom 18. April 1989, BAGE 61, 283, 287 = AP Nr. 65 zu § 99 BetrVG 1972, zu B II 1 der Gründe).

    Das nach § 256 Abs. 1 ZPO erforderliche Feststellungsinteresse ist gegeben, weil der Arbeitgeber das Beteiligungsrecht des Betriebsrats aus § 99 BetrVG bestreitet und auch zukünftig Reinigungspersonal der Firma H in der Spülküche arbeiten lassen will, ohne zuvor den Betriebsrat nach § 99 BetrVG zu beteiligen (vgl. dazu Senatsbeschluß vom 15. April 1986, BAGE 51, 337, 340 = AP Nr. 35 zu § 99 BetrVG 1972, zu B I der Gründe; Beschluß vom 18. April 1989, aaO, zu B II 1 der Gründe).

    Ob und gegebenenfalls von wem diesen Personen tatsächlich Weisungen hinsichtlich dieser Tätigkeit gegeben werden, ist rechtlich unerheblich (Beschluß vom 15. April 1986, BAGE 51, 337 = AP Nr. 35 zu § 99 BetrVG 1972; Beschluß vom 16. Dezember 1986 - 1 ABR 52/85 - AP Nr. 40 zu § 99 BetrVG 1972; Beschluß vom 18. April 1989, BAGE 61, 283 = AP Nr. 65 zu § 99 BetrVG 1972; Beschluß vom 1. August 1989, BAGE 62, 271 = AP Nr. 68 zu § 99 BetrVG 1972; Beschluß vom 5. März 1991 - 1 ABR 39/90 - AP Nr. 90 zu § 99 BetrVG 1972; Beschluß vom 9. Juli 1991 - 1 ABR 45/90 - EzA § 99 BetrVG 1972 Nr. 102; Beschluß vom 1. Oktober 1991 - 1 ABR 75/90 - n.v., zu B I der Gründe; Beschluß vom 5. Mai 1992 - 1 ABR 78/91 - EzA § 99 BetrVG 1972 Nr. 105, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu B II der Gründe).

  • BAG, 22.04.1997 - 1 ABR 74/96

    Beschäftigung von Rote-Kreuz-Schwestern als mitbestimmungspflichtige Einstellung

    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats, daß die Betriebspartner ein rechtliches Interesse an der Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens von Beteiligungsrechten haben, wenn die Frage in einer bestimmten Angelegenheit zwischen ihnen streitig geworden ist und auch in Zukunft wieder auftreten kann (siehe etwa Senatsbeschluß vom 18. April 1989 - 1 ABR 97/87 - BAGE 61, 283 = AP Nr. 65 zu § 99 BetrVG 1972).

    Der Senat hat bereits in seiner Entscheidung vom 18. April 1989 (- 1 ABR 97/87 - BAGE 61, 283, 291 = AP Nr. 65 zu § 99 BetrVG 1972, zu B II 4 der Gründe) darauf hingewiesen, daß der Arbeitgeber rechtsgeschäftlich nicht mehr Rechte auf Dritte übertragen kann, als er selbst hat.

  • BAG, 07.08.1990 - 1 ABR 68/89

    Mitbestimmung nach befristeter Probezeit

    An dieser Rechtsprechung hat der Senat in späteren Entscheidungen festgehalten (Beschluß vom 16. Dezember 1986 - 1 ABR 52/85 - AP Nr. 40 zu § 99 BetrVG 1972; Beschluß vom 12. Juli 1988 - 1 ABR 85/86 - AP Nr. 54 zu § 99 BetrVG 1972; Beschluß vom 18. April 1989 - 1 ABR 97/87 - zur Veröffentlichung vorgesehen) und sie in den Beschlüssen vom 1. August 1989 (- 1 ABR 54/88 - AP Nr. 68 zu § 99 BetrVG 1972, zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen) und vom 15. Mai 1990 (- 1 ABR 31/89 - nicht zur Veröffentlichung vorgesehen) hinsichtlich der Art der zu verrichtenden Tätigkeit präzisiert.
  • BAG, 28.11.1989 - 1 ABR 90/88

    Arbeitnehmerüberlassung: Überwachung des Betriebsgeländes durch

    Diese Vorschrift bezieht sich unmittelbar nur auf die erlaubte gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung, sie ist aber wegen der gleichen Interessenlage, der Betroffenheit der Belegschaft des aufnehmenden Betriebes, auch auf die nicht gewerbsmäßige und die unerlaubte gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung entsprechend anzuwenden (Beschluß des Senats vom 28. September 1988 - 1 ABR 85/87 - AP Nr. 60 zu § 99 BetrVG 1972, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; Beschluß des Siebten Senats vom 18. Januar 1989 - 7 ABR 62/87 - und Beschluß des Senats vom 18. April 1989 - 1 ABR 97/87 -, beide zur Veröffentlichung vorgesehen).

    An dieser Rechtsprechung hat der Senat in späteren Entscheidungen festgehalten (Beschluß vom 16. Dezember 1986 - 1 ABR 52/85 - AP Nr. 40 zu § 99 BetrVG 1972; Beschluß vom 18. April 1989 - 1 ABR 97/87 -, zur Veröffentlichung vorgesehen) und diese in dem Beschluß vom 1. August 1989 (- 1 ABR 54/88 -, zur Veröffentlichung vorgesehen) dahingehend präzisiert, daß maßgebend ist, ob die von diesen Personen zu verrichtende Tätigkeit ihrer Art nach eine weisungsgebundene Tätigkeit ist, die der Verwirklichung des arbeitstechnischen Zwecks des Betriebes zu dienen bestimmt ist und daher vom Arbeitgeber organisiert werden muß.

  • BAG, 09.07.1991 - 1 ABR 45/90

    Beschäftigung von Fremdarbeitern als Einstellung

    Darauf, ob diesen Personen tatsächlich Weisungen hinsichtlich dieser Tätigkeit gegeben werden, kommt es nicht an (Beschluß vom 15. April 1986, BAGE 51, 337 = AP Nr. 35 zu § 99 BetrVG 1972; Beschluß vom 16. Dezember 1986 - 1 ABR 52/85 - AP Nr. 40 zu § 99 BetrVG 1972; Beschluß vom 18. April 1989, BAGE 61, 283 = AP Nr. 65 zu § 99 BetrVG 1972; Beschluß vom 1. August 1989, BAGE 62, 271 = AP Nr. 68 zu § 99 BetrVG 1972 und Beschluß vom 5. März 1991 - 1 ABR 39/90 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 03.10.1989 - 1 ABR 68/88

    Betriebsrat: Begriff der zustimmungsbedürftigen Einstellung

    Betriebspartner haben ein berechtigtes Interesse an der Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens von Beteiligungsrechten des Betriebsrats, wenn zwischen ihnen die Beteiligung des Betriebsrats an einer bestimmten Maßnahme in der Vergangenheit streitig geworden ist und die Streitfrage auch in Zukunft wieder auftreten wird (zuletzt Beschluß des Senats vom 18. April 1989 - 1 ABR 97/87 - zu B. II 1 der Gründe, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Der Senat hat unter einer "Einstellung", die nach § 99 Abs. 1 BetrVG der Zustimmung des Betriebsrats bedarf, stets einen Vorgang verstanden, durch den Personen in den Betrieb eingegliedert werden, um zusammen mit den im Betrieb schon beschäftigten Arbeitnehmern den arbeitstechnischen Zweck des Betriebes durch weisungsgebundene Tätigkeit zu verwirklichen, wobei es auf das Rechtsverhältnis, in dem diese Personen zum Arbeitgeber stehen, nicht ankommt (Beschluß des Senats vom 15. April 1986, BAGE 51, 337 = AP Nr. 35 zu § 99 BetrVG 1972; Beschluß vom 12. Juli 1988 - 1 ABR 85/86 - AP Nr. 54 zu § 99 BetrVG 1972, zu B I 3 der Gründe; Beschluß vom 18. April 1989 - 1 ABR 97/87 - zu B II 3 der Gründe, zur Veröffentlichung bestimmt, und Beschluß vom 1. August 1989 - 1 ABR 54/88 -, zur Veröffentlichung bestimmt).

  • BAG, 03.10.1989 - 1 ABR 12/88

    Aktiengesellschaft: Arbeitnehmervertretung - Nachwahl von Aufsichtsratmitgliedern

    Darin liegt ein Verfahrensfehler, der nur dadurch hat geheilt werden können, daß der Senat die Beteiligung in der Rechtsbeschwerdeinstanz noch vor der Anhörung und Entscheidung nachgeholt hat (vgl. Beschlüsse vom 14. September 1988 - 7 ABR 79/87 - zu B I 1 der Gründe, nicht veröffentlicht, und vom 18. April 1989 - 1 ABR 97/87 - zu B I der Gründe, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Nach materiellem Recht am Verfahren beteiligt sind diejenigen Personen und Stellen, die durch die begehrte Entscheidung in ihrer betriebsverfassungsrechtlichen Rechtsstellung unmittelbar betroffen sein können (Senatsbeschluß vom 18. April 1989, aaO).

  • BAG, 18.12.1990 - 1 ABR 11/90

    Mitbestimmung bei Freizeitausgleich

  • BAG, 05.05.1992 - 1 ABR 78/91

    Zum Begriff der Einstellung im Sinne von § 99 BetrVG

  • BAG, 14.12.1994 - 7 ABR 26/94

    Zuordnung von Gastschwestern zum Krankenhausbetrieb

  • BAG, 30.08.1994 - 1 ABR 3/94

    Beschäftigung eines "freien Handelsvertreters" als mitbestimmungspflichtige

  • BAG, 03.07.1990 - 1 ABR 36/89

    Mitbestimmung bei Einstellung in Tendenzbetrieb

  • BAG, 21.09.1989 - 1 ABR 32/89

    Zustimmungsverfahren: präjudizielle Wirkung der Entscheidung für ein neues

  • LAG Hamburg, 01.11.1991 - 3 TaBV 3/90

    Betriebsrat; Mitbestimmungsrecht; Einstellung; Fremdfirmenarbeiter; Arbeitnehmer;

  • BAG, 09.02.1993 - 1 ABR 43/92

    Stationierungsstreitkräfte - Mitwirkung der Hauptbetriebsvertretung bei

  • LAG Düsseldorf, 23.01.2003 - 11 TaBV 60/02

    Betriebsratswahl, wahlberechtigte Arbeitnehmer, Leiharbeitnehmer

  • LAG Baden-Württemberg, 31.03.2003 - 15 TaBV 4/02

    Bestimmung der Anzahl freigestellter Betriebsratsmitglieder

  • ArbG Düsseldorf, 31.08.2015 - 6 Ca 751/15

    Kündigung einer Sachbearbeiterin durch Partei-Kreisverband

  • BAG, 01.10.1991 - 1 ABR 75/90

    Betriebsrat: Mitbestimmung bei Einsatz von Personal einer Fremdfirma

  • LAG Hessen, 13.01.1994 - 12 TaBV 109/93

    Betrieb: Einheitlichkeit - Krankenhaus des Deutschen Roten Kreuzes und dessen

  • BAG, 01.10.1991 - 1 ABR 79/90

    Betriebsrat: Mitbestimmung bei Einsatz von Personal einer Fremdfirma

  • BAG, 15.12.1992 - 1 ABR 39/92

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates bei der Einstellung von Studenten als

  • BAG, 01.10.1991 - 1 ABR 78/90

    Betriebsrat: Mitbestimmung bei Einsatz von Personal einer Fremdfirma

  • BAG, 15.05.1990 - 1 ABR 31/89

    Einstellung in Betrieb, der Kurierfahrten durchführt

  • BAG, 01.10.1991 - 1 ABR 80/90

    Betriebsrat: Mitbestimmung bei Einsatz von Personal einer Fremdfirma

  • BAG, 18.06.1991 - 1 ABR 55/90

    Erfordernis der Zustimmung des Betriebsrates zur Beschäftigung von Arbeitnehmern

  • BAG, 01.10.1991 - 1 ABR 77/90

    Zum Begriff der Einstellung nach § 99 BetrVG - Umfang der Beteiligung des

  • BAG, 01.10.1991 - 1 ABR 76/90

    Zum Begriff der Einstellung nach § 99 BetrVG - Umfang der Beteiligung des

  • ArbG Hamburg, 27.01.2003 - 14 BV 1/02

    Bestehen eines gemeinsamen Betriebes mehrerer Unternehmen; Gemeinsame Nutzung von

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