Rechtsprechung
   BAG, 19.04.1989 - 7 ABR 87/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,1003
BAG, 19.04.1989 - 7 ABR 87/87 (https://dejure.org/1989,1003)
BAG, Entscheidung vom 19.04.1989 - 7 ABR 87/87 (https://dejure.org/1989,1003)
BAG, Entscheidung vom 19. April 1989 - 7 ABR 87/87 (https://dejure.org/1989,1003)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1989,1003) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Sachverständige - Betriebsrat - Betriebsversammlung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVerfG § 40, § 45, § 80 Abs. 3 S. 1
    Beauftragung eines Sachverständigen durch den Betriebsrat mit einem Referat für eine Betriebsversammlung: Voraussetzungen für die dazu erforderliche Vereinbarung als Grundlage der Kostenerstattungspflicht des Arbeitgebers; mögliche Herbeiführung einer gerichtlichen ...

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrVG § 80 Abs. 3 Satz 1, § 45
    Referat eines vom Betriebsrat beauftragten Sachverständigen in der Betriebsversammlung: Kostenerstattung nur bei vorheriger Vereinbarung mit dem Arbeitgeber

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BAGE 61, 333
  • NZA 1989, 936
  • BB 1989, 1622
  • BB 1989, 1696
  • DB 1989, 1774
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 13.09.1977 - 1 ABR 67/75

    Parteipolitischer Betätigung in Betriebsversammlung -; Referat zu

    Auszug aus BAG, 19.04.1989 - 7 ABR 87/87
    a) Als Sachverständiger im Sinne dieser Vorschrift kommt nur eine Person in Betracht, die dem Betriebsrat ihm fehlende Fachkenntnisse zur Beantwortung konkreter, aktueller Fragen vermitteln soll, damit der Betriebsrat die ihm konkret obliegende betriebsverfassungsrechtliche Aufgabe sachgerecht erfüllen kann (vgl. BAGE 29, 281, 290 [BAG 13.09.1977 - 1 ABR 67/75] = AP Nr. 1 zu § 42 BetrVG 1972, zu II B 1 d der Gründe; BAG, Beschluß vom 25. April 1978 - 6 ABR 9/75 - AP Nr. 11 zu § 80 BetrVG 1972, zu II 5 a der Gründe, jew. m. w. N.).

    b) In der nach § 80 Abs. 3 Satz 1 BetrVG erforderlichen "näheren Vereinbarung" sind jedenfalls das Thema, zu dessen Klärung der Sachverständige hinzugezogen werden soll, und - unbeschadet des Rechts des Betriebsrates, selbst darüber zu entscheiden, welcher Person er als Sachverständigen das nötige Vertrauen entgegenbringen will - insbesondere die Person des Sachverständigen festzulegen (vgl. BAGE 29, 281, 289 [BAG 13.09.1977 - 1 ABR 67/75] = AP Nr. 1 zu § 42 BetrVG 1972, zu II B 1 d der Gründe; siehe auch BAG Beschluß vom 25. April 1978 - 6 ABR 9/75 - AP Nr. 11 zu § 80 BetrVG 1972, zu II 5 a der Gründe).

    Auch in einem solchen Fall ist der Arbeitgeber nur dann verpflichtet, die durch die Hinzuziehung des Sachverständigen erwachsenen Kosten gemäß § 40 Abs. 1 BetrVG zu tragen, wenn die Hinzuziehung des Sachverständigen auf einer näheren Vereinbarung im Sinne des § 80 Abs. 3 Satz 1 BetrVG bzw. auf einer rechtskräftigen, sie ersetzenden gerichtlichen Entscheidung beruht (vgl. BAGE 29, 281, 289 [BAG 13.09.1977 - 1 ABR 67/75] = AP Nr. 1 zu § 42 BetrVG 1972, zu II B 1 d der Gründe, m. w. N.).

    Eine Beteiligung des Arbeitgebers bei der Bestellung eines solchen Referenten gemäß § 80 Abs. 3 Satz 1 BetrVG liefe auf eine unzulässige Kontrolle der inhaltlichen Gestaltung der Betriebsversammlung hinaus (BAGE 29, 281, 290 [BAG 13.09.1977 - 1 ABR 67/75] = AP Nr. 1 zu § 42 BetrVG 1972, zu II B 1 d der Gründe), die im Rahmen des § 35 BetrVG dem Betriebsrat obliegt.

  • BAG, 25.04.1978 - 6 ABR 9/75

    Hinzuziehung eines Rechtsanwalts - Betriebsrat - Beratung über vorgeschlagene

    Auszug aus BAG, 19.04.1989 - 7 ABR 87/87
    a) Als Sachverständiger im Sinne dieser Vorschrift kommt nur eine Person in Betracht, die dem Betriebsrat ihm fehlende Fachkenntnisse zur Beantwortung konkreter, aktueller Fragen vermitteln soll, damit der Betriebsrat die ihm konkret obliegende betriebsverfassungsrechtliche Aufgabe sachgerecht erfüllen kann (vgl. BAGE 29, 281, 290 [BAG 13.09.1977 - 1 ABR 67/75] = AP Nr. 1 zu § 42 BetrVG 1972, zu II B 1 d der Gründe; BAG, Beschluß vom 25. April 1978 - 6 ABR 9/75 - AP Nr. 11 zu § 80 BetrVG 1972, zu II 5 a der Gründe, jew. m. w. N.).

    b) In der nach § 80 Abs. 3 Satz 1 BetrVG erforderlichen "näheren Vereinbarung" sind jedenfalls das Thema, zu dessen Klärung der Sachverständige hinzugezogen werden soll, und - unbeschadet des Rechts des Betriebsrates, selbst darüber zu entscheiden, welcher Person er als Sachverständigen das nötige Vertrauen entgegenbringen will - insbesondere die Person des Sachverständigen festzulegen (vgl. BAGE 29, 281, 289 [BAG 13.09.1977 - 1 ABR 67/75] = AP Nr. 1 zu § 42 BetrVG 1972, zu II B 1 d der Gründe; siehe auch BAG Beschluß vom 25. April 1978 - 6 ABR 9/75 - AP Nr. 11 zu § 80 BetrVG 1972, zu II 5 a der Gründe).

    Kommt es nicht zur näheren Vereinbarung über die Hinzuziehung des Sachverständigen, so kann der Betriebsrat eine arbeitsgerichtliche Entscheidung hierüber herbeiführen (vgl. BAG Beschluß vom 25. April 1978 - 6 ABR 9/75 - AP Nr. 11 zu § 80 BetrVG 1972, zu II 5 a der Gründe m. w. N.; vgl. zu einem solchen Verfahren: BAG Beschluß vom 4. Juni 1987 - 6 ABR 63/85 - AP Nr. 30 zu § 80 BetrVG 1972).

  • BAG, 11.12.1987 - 7 ABR 76/86

    Kostenerstattung für ein zeitweiliges Ersatzmitglied im Betriebsrat

    Auszug aus BAG, 19.04.1989 - 7 ABR 87/87
    Es ist jedoch, wenn auch mit teilweise unterschiedlicher Einzelbegründung, allgemein anerkannt, daß Kosten nach § 40 Abs. 1 BetrVG nur dann vom Arbeitgeber zu tragen sind, wenn sie für die Erfüllung der Betriebsratsaufgaben erforderlich waren (vgl. statt vieler: BAG Beschluß vom 11. Dezember 1987 - 7 ABR 76/86 - n.v., unter B II 2 a der Gründe; BAG Beschluß vom 27. September 1974 - 1 ABR 67/73 - AP Nr. 8 zu § 40 BetrVG 1972; Wiese, GK-BetrVG, 4. Aufl. 1987, § 40 Rz 9, jeweils m. w. N.).
  • BAG, 27.09.1974 - 1 ABR 67/73

    Betriebsrat - Mitgliedschaft in einem Mieterbund - Erwerb der erforderlichen

    Auszug aus BAG, 19.04.1989 - 7 ABR 87/87
    Es ist jedoch, wenn auch mit teilweise unterschiedlicher Einzelbegründung, allgemein anerkannt, daß Kosten nach § 40 Abs. 1 BetrVG nur dann vom Arbeitgeber zu tragen sind, wenn sie für die Erfüllung der Betriebsratsaufgaben erforderlich waren (vgl. statt vieler: BAG Beschluß vom 11. Dezember 1987 - 7 ABR 76/86 - n.v., unter B II 2 a der Gründe; BAG Beschluß vom 27. September 1974 - 1 ABR 67/73 - AP Nr. 8 zu § 40 BetrVG 1972; Wiese, GK-BetrVG, 4. Aufl. 1987, § 40 Rz 9, jeweils m. w. N.).
  • BAG, 04.06.1987 - 6 ABR 63/85

    Berechtigung der Hinzuziehung betriebsfremder Sachverständiger

    Auszug aus BAG, 19.04.1989 - 7 ABR 87/87
    Kommt es nicht zur näheren Vereinbarung über die Hinzuziehung des Sachverständigen, so kann der Betriebsrat eine arbeitsgerichtliche Entscheidung hierüber herbeiführen (vgl. BAG Beschluß vom 25. April 1978 - 6 ABR 9/75 - AP Nr. 11 zu § 80 BetrVG 1972, zu II 5 a der Gründe m. w. N.; vgl. zu einem solchen Verfahren: BAG Beschluß vom 4. Juni 1987 - 6 ABR 63/85 - AP Nr. 30 zu § 80 BetrVG 1972).
  • BAG, 16.11.2005 - 7 ABR 12/05

    Hinzuziehung eines Sachverständigen

    Als Sachverständiger im Sinne dieser Vorschrift kommen Personen in Betracht, die dem Betriebsrat fehlende Fachkenntnisse zur Beantwortung konkreter, aktueller Fragen vermitteln, damit er die ihm obliegende betriebsverfassungsrechtliche Aufgabe im Einzelfall sachgerecht erfüllen kann (BAG 19. April 1989 - 7 ABR 87/87 - BAGE 61, 333 = AP BetrVG 1972 § 80 Nr. 35 = EzA BetrVG 1972 § 80 Nr. 35, zu B I 2 a der Gründe).
  • BAG, 11.11.2009 - 7 ABR 26/08

    Hinzuziehung eines Rechtsanwalts durch Wahlvorstand

    Erforderlich ist, dass der Sachverständige konkrete aktuelle Fragen beantwortet, damit das betriebsverfassungsrechtliche Organ die ihm obliegenden betriebsverfassungsrechtlichen Aufgaben erfüllen kann (BAG 19. April 1989 - 7 ABR 87/87 - zu B I 2 a der Gründe, BAGE 61, 333).
  • BAG, 26.02.1992 - 7 ABR 51/90

    Heranziehung eines Sachverständigen durch den Betriebsrat

    Nur wenn die Voraussetzungen des § 80 Abs. 3 Satz 1 BetrVG vorliegen, insbesondere also wenn die nach dieser Bestimmung erforderliche nähere Vereinbarung mit dem Arbeitgeber über den Gegenstand der gutachterlichen Tätigkeit, über die Person des Sachverständigen und über dessen Vergütung getroffen ist oder die dazu notwendige Willenserklärung des Arbeitgebers durch rechtskräftige gerichtliche Entscheidung als erteilt gilt, sind die Kosten für die Hinzuziehung einer sachkundigen Person als Sachverständigen vom Arbeitgeber zu tragen (vgl. Senatsbeschluß BAGE 61, 333, 337 = AP Nr. 35 zu § 80 BetrVG 1972, zu B I 2 der Gründe = SAE 1990, 8 f., mit Anm. Rieble).

    Verweigert der Arbeitgeber eine solche Vereinbarung trotz der Erforderlichkeit der Hinzuziehung des Sachverständigen, so kann der Betriebsrat die fehlende Zustimmung des Arbeitgebers durch eine arbeitsgerichtliche Entscheidung herbeiführen (ständige Rechtsprechung, vgl. statt vieler: BAGE 61, 333, 338 = AP Nr. 35 zu § 80 BetrVG 1972, zu B I 2 c der Gründe, m. w. N. = SAE 1990, 8 ff. mit Anm. Rieble).

  • LAG Hamburg, 04.12.2012 - 4 TaBV 14/11

    Schulungsveranstaltung nach § 37 Abs 6 BetrVG - Spezialschulung - Freistellung

    a) Nach § 40 Abs. 1 BetrVG hat der Arbeitgeber diejenigen Kosten zu tragen, die für die Durchführung der Betriebsratsarbeit erforderlich sind (BAG Beschluss vom 19. April 1989 - 7 ABR 87/87, EzA § 80 BetrVG 1972 Nr. 35).
  • LAG Hamburg, 24.02.2005 - 3 TaBV 11/03

    Heilung der Unwirksamkeit eines Betriebsratsbeschlusses zur Einleitung eines

    Der Betriebsrat hat mit dem Hilfsantrag auf Anregung des Beschwerdegerichts versucht, den Anforderungen Rechnung zu tragen, die der 7. Senat in seinem zweiten Leitsatz zu dem Beschluss vom 19. April 1989 - 7 ABR 87/87 - (EzA § 80 BetrVG 1972 Nr. 35 = NZA 1989, 936 f.) formuliert hat, ohne dass diese insoweit für die zu Grunde liegende Entscheidung relevant gewesen wären.
  • BAG, 24.04.1996 - 7 ABR 40/95

    Honoraranspruch eines außerbetrieblichen Einigungsstellenbeisitzers

    Es ist zwar allgemein anerkannt, daß Kosten nach § 40 Abs. 1 und Abs. 2 BetrVG und § 37 Abs. 2 und Abs. 6 BetrVG nur dann vom Arbeitgeber zu tragen sind, wenn sie für die Erfüllung der Betriebsratsaufgaben erforderlich sind (BAG Beschluß vom 19. April 1989, BAGE 61, 333, 336 = AP Nr. 35 zu § 80 BetrVG 1972, zu B I 1 der Gründe, m.w.N.).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 29.05.2012 - 7 TaBV 576/12

    Rechtsanwalt als Sachverständiger für den Betriebsrat - Erforderlichkeit -

    Als Sachverständiger im Sinne dieser Vorschrift kommen Personen in Betracht, die dem Betriebsrat fehlende Fachkenntnisse zur Beantwortung konkreter, aktueller Fragen vermitteln, damit er die ihm obliegende betriebsverfassungsrechtliche Aufgabe im Einzelfall sachgerecht erfüllen kann (BAG v. 19.04.1989 - 7 ABR 87/87 - BAGE 61, 333).
  • LAG Hamburg, 18.07.2012 - 5 TaBV 2/12

    Erforderlichkeit einer Betriebsratsschulung zu Verfahren der

    Folgende Rechtsgrundsätze liegen zugrunde: Nach § 40 Abs. 1 BetrVG hat der Arbeitgeber diejenigen Kosten zu tragen, die für die Durchführung der Betriebsratsarbeit erforderlich sind (BAG, Beschl. v. 19. April 1989, Az. 7 ABR 87/87, E 61, 333).
  • LAG Hessen, 04.04.1991 - 12 TaBV 221/90

    Zuziehung eines Rechtsanwalts als Sachverständiger oder Berater; Bestimmtheit

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • LAG Hamm, 12.06.2001 - 10 TaBV 50/01

    Verfahren auf Zustimmung des Arbeitgebers zur Hinzuziehung eines Sachverständigen

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.06.2012 - 9 TaBV 1/12

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Videoüberwachung - Hinzuziehung eines

  • BAG, 25.07.1989 - 1 ABR 41/88

    Betriebsrat: Kein Anspruch auf Erläuterung der Auswirkungen auf die Produktions-

  • ArbG Essen, 10.09.1999 - 2 BV 74/97

    Anspruch des Betriebsrats auf ein von außen nicht einsehbares Betriebsratsbüro

  • LAG Baden-Württemberg, 16.01.1998 - 5 TaBV 14/96

    Betriebsrat: Freistellungsanspruch für Kosten einer Betriebsversammlung -

  • LAG Hessen, 31.05.1990 - 12 TaBV 26/90

    Betriebsrat: Erstattung der Rechtsanwaltskosten aus dem Beschlussverfahren

  • LAG Hessen, 12.05.1997 - 12 Ta 35/97
  • LAG Berlin, 28.09.1992 - 9 TaBV 2/92

    Betriebsrat: Schulungsveranstaltung - Verhältnismäßigkeit der Kosten

  • LAG Hamm, 11.12.1990 - 13 TaBV 140/90

    Einigungsstelle: Vergütung von Beisitzern

  • ArbG Frankfurt/Main, 31.10.1996 - 18 BV 73/96

    Voraussetzung für die Einleitung eines Beschlussverfahrens; Anforderungen an die

  • ArbG Wesel, 26.05.1997 - 2 BVGa 6/97

    Recht des Betriebsrates auf Hinzuziehung eines Sachverständigen entsprechend der

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht