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   BAG, 20.04.1989 - 8 AZR 621/87   

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BAG, 20.04.1989 - 8 AZR 621/87 (https://dejure.org/1989,358)
BAG, Entscheidung vom 20.04.1989 - 8 AZR 621/87 (https://dejure.org/1989,358)
BAG, Entscheidung vom 20. April 1989 - 8 AZR 621/87 (https://dejure.org/1989,358)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer
  • Wolters Kluwer

    Abgeltung des Urlaubsanspruchs bei Arbeitsunfähigkeit - Auslegung des Urlaubsabgeltungsanspruchs mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses als Surrogat für den nicht mehr erfüllbaren Anspruchs auf Befreiung von der Arbeitspflicht - Erlöschen des Anspruchs auf ...

  • Techniker Krankenkasse
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BUrlG § 7 Abs. 4
    Urlaubsabgeltung: Erwerbsunfähigkeit bzw. Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers - Darlegungs- und Beweislast

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BUrlG § 7 Abs. 4, § 13; MTV für die Arbeitnehmer in der Metallindustrie im Bereich Osnabrück-Emsland i.d.F. vom 9.1.1985 § 11
    Kein Urlaubsabgeltungsanspruch bei fortbestehender Arbeitsunfähigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 61, 362
  • NZA 1989, 763
  • BB 1989, 1983
  • BB 1989, 2334
  • DB 1989, 2175
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 14.05.1986 - 8 AZR 604/84

    Urlaubsabgeltung - Erwerbsunfähigkeit - Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus BAG, 20.04.1989 - 8 AZR 621/87
    7. November 1985 ( BAGE 50, 107, 118, 112 = AP Nrn. 24, 25 zu § 7 BUrlG Abgeltung und AP Nr. 8 zu § 7 BUrlG Übertragung), denen sich insoweit der erkennende Senat am 14. Mai 1986 ( BAGE 52, 67 = AP Nr. 26 zu § 7 BUrlG Abgeltung [EzA § 7 BUrlG Nr. 45 -- d. Red.]) in inzwischen ständiger Rechtsprechung angeschlossen hat vgl. zuletzt Urteil vom 24. November 1987 -- 8 AZR 140/87 -- AP Nr. 41 zu § 7 BUrlG Abgeltung [EzA § 7 BUrlG Nr. 61 -- d. Red.]).

    Soweit die Klägerin vorgetragen hat, sie sei nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses durchaus in der Lage gewesen, ihre frühere Tätigkeit als Programmsteuerin auszuüben, da es sich nur um wiederkehrende Schreibarbeiten gehandelt habe, ist dies widersprüchlich und deshalb für die Entscheidung nicht zu beachten: Da die Klägerin unstreitig wegen des Bezugs einer Erwerbsunfähigkeitsrente aus dem Arbeitsverhältnis ausgeschieden ist, muß davon ausgegangen werden, daß sie jedenfalls ihre bisher ausgeübte Tätigkeit gerade nicht mehr erfüllen kann (vgl. dazu das Urteil des erkennenden Senats vom 14. Mai 1986, a. a. O., seither ständige Rechtsprechung).

  • BAG, 07.03.1985 - 6 AZR 334/82

    Entstehen und Umfang des Urlaubsabgeltungsanspruchs

    Auszug aus BAG, 20.04.1989 - 8 AZR 621/87
    Im Anschluß an die Entscheidung des Fünften Senats vom 30. November 1977 (-- 5 AZR 667/76 -- AP Nr. 4 zu § 13 BUrlG Unabdingbarkeit [EzA § 13 BUrlG Nr. 10 -- d. Red.]) und die Urteile des Sechsten Senats vom 18. Juni 1980 (-- 6 AZR 328/78 -- AP Nr. 6 zu § 13 BUrlG Unabdingbarkeit [EzA § 13 BUrlG Nr. 14 -- d. Red.]), vom 26. Mai 1983 (-- 6 AZR 273/82 -- AP Nr. 12 zu § 7 BUrlG Abgeltung), vom 28. Juni 1984 ( BAGE 46, 224 = AP Nr. 18 zu § 7 BUrlG Abgeltung), vom 7. März 1985 ( BAGE 48, 186 = AP Nr. 21 zu § 7 BUrlG Abgeltung), vom.
  • BAG, 07.11.1985 - 6 AZR 202/83

    Urlaub: Erfüllung eines mit Ausscheiden des Arbeitnehmers entstandenen

    Auszug aus BAG, 20.04.1989 - 8 AZR 621/87
    7. November 1985 ( BAGE 50, 107, 118, 112 = AP Nrn. 24, 25 zu § 7 BUrlG Abgeltung und AP Nr. 8 zu § 7 BUrlG Übertragung), denen sich insoweit der erkennende Senat am 14. Mai 1986 ( BAGE 52, 67 = AP Nr. 26 zu § 7 BUrlG Abgeltung [EzA § 7 BUrlG Nr. 45 -- d. Red.]) in inzwischen ständiger Rechtsprechung angeschlossen hat vgl. zuletzt Urteil vom 24. November 1987 -- 8 AZR 140/87 -- AP Nr. 41 zu § 7 BUrlG Abgeltung [EzA § 7 BUrlG Nr. 61 -- d. Red.]).
  • BAG, 20.01.1998 - 9 AZR 812/96

    Erlaßvertrag - Urlaubsabgeltung - Arbeitsunfähigkeit

    Die Arbeitsfähigkeit beurteilt sich nicht nach der zuletzt übertragenen Tätigkeit, sondern nach der vom Arbeitnehmer aufgrund des Arbeitsvertrags geschuldeten Leistung, die der Arbeitgeber als vertragsgemäß hätte annehmen müssen (Bestätigung und Fortführung BAG Urteil vom 20. April 1989 - 8 AZR 621/87 - BAGE 61, 362 = AP Nr. 48 zu § 7 BurlG Abgeltung; Urteil vom 27. Mai 1997 - 9 AZR 337/95 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts liegt die Beweislast beim Arbeitnehmer (BAG Urteile vom 27. Mai 1997 - 9 AZR 337/95 - zur Veröffentlichung vorgesehen, zu I 2 d der Gründe; vom 24. November 1987 - 8 AZR 140/87 - BAGE 56, 340 = AP Nr. 41 zu § 7 BUrlG Abgeltung; vom 20. April 1989 - 8 AZR 621/87 - BAGE 61, 362 = AP Nr. 48 zu § 7 BUrlG Abgeltung; vom 18. Juli 1989 - 8 AZR 55/89 - n.v.).

    Hierzu gehörte auch jede andere Arbeit, welche die Beklagte nach dem Arbeitsvertrag als vertragsgemäß hätte annehmen müssen (BAG Urteil vom 20. April 1989 - 8 AZR 621/87 - BAGE 61, 362 = AP Nr. 48 zu § 7 BUrlG Abgeltung).

  • BAG, 27.05.1997 - 9 AZR 337/95

    Urlaubsabgeltung bei Erwerbsunfähigkeit - Metallindustrie NRW

    Die Befreiung des erwerbsunfähigen Arbeitnehmers von der vertraglich geschuldeten Arbeitspflicht kann daher dann in Betracht kommen, wenn er zumindest für die Dauer des Urlaubs noch eine ihm aus dem Arbeitsverhältnis obliegende Arbeitsleistung erbringen kann (vgl. BAG Urteil vom 8. Februar 1994 - 9 AZR 332/92 - AP Nr. 17 zu § 47 BAT; BAGE 61, 362 = AP Nr. 48 zu § 7 BUrlG Abgeltung; BAGE 52, 67 = AP Nr. 26 zu § 7 BUrlG Abgeltung).

    Der Arbeitnehmer trägt für die Erfüllbarkeit des Urlaubsabgeltungsanspruches die Darlegungs- und Beweislast (BAG Urteil vom 18. Juli 1989 - 8 AZR 55/89 - n.v. und BAGE 61, 362 = AP Nr. 48 zu § 7 BUrlG Abgeltung).

  • LAG Düsseldorf, 05.05.2010 - 7 Sa 1571/09

    Tariflicher Ausschluss von Urlaubsabgeltungsansprüchen; Ausschluss des

    Wenn jedoch - wie hier - eine längere Arbeitsunfähigkeit in den Rentenbezug wegen voller Erwerbsminderung mündet (vgl. § 43 Abs. 2 Satz 2, § 100 Abs. 3 Satz 2 SGB VI), ist regelmäßig indiziert, dass die Arbeitsunfähigkeit fortbestanden hat (vgl. dazu BAG, Urteil vom 20.04.1989, 8 AZR 621/87, Rn. 25 ff. zitiert nach juris).
  • BAG, 18.07.1989 - 8 AZR 55/89

    Verfall des Anspruchs eines Formers auf Abgeltung von Urlaub - Anforderungen an

    Das Landesarbeitsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, daß der Urlaubsabgeltungsanspruch mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht als Abfindungsanspruch entsteht, für den es auf weitere Merkmale nicht ankommt, sondern als Surrogat (Ersatz) für den wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr erfüllbaren Anspruch auf Befreiung von der Arbeitspflicht, der daher - abgesehen von der Beendigung des Arbeitsverhältnisses - an die gleichen Voraussetzungen gebunden ist wie im übrigen vorher der Urlaubsanspruch (inzwischen ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. z.B. BAGE 52, 67 = AP Nr. 26 zu § 7 BUrlG Abgeltung; zuletzt Urteil des Senats vom 20. April 1989 - 8 AZR 621/87 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Sie stimmt mit der ständigen Rechtsprechung des Senats zur Darlegungs- und Beweislast bezüglich der Arbeitsfähigkeit als Voraussetzung für die Erfüllbarkeit des Urlaubsabgeltungsanspruchs eines ausgeschiedenen Arbeitnehmers nicht überein (vgl. BAGE 56, 340 [BAG 24.11.1987 - 8 AZR 140/87], zu 4 b der Gründe; zuletzt Urteil des Senats vom 20. April 1989 - 8 AZR 621/87 -, zu II der Gründe, auch zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Da der Kläger als Former berufsunfähig war, hätte er darlegen müssen, welche Tätigkeit er nach seinem Ausscheiden hätte ausüben können, die von der Beklagten als vertragsgemäß hätte angenommen werden müssen (Urteil des Senats vom 20. April 1989, a.a.O.).

  • LAG Düsseldorf, 17.06.1998 - 12 Sa 520/98

    Urlaubsabgeltung - Arbeitsunfähigkeit

    Dabei ist nach Sprachverständnis und Definition des Senats der Abfindungsanspruch ein einfacher Geldanspruch" und steht dem Abgeltungsanspruch (mit urlaubsrechtlichen Merkmalen wie Bestand und Erfüllbarkeit) gegenüber (BAG 20.01.1998, a.a.O., 09.08.94, 9 AZR 346/92, AP Nr. 62 zu § 7 BUrlG Abgeltung, 31.05.1990, 8 AZR 161/89, AP Nr. 54 zu § 7 BUrlG Abgeltung, 20.04.1989, 8 AZR 621/87, AP Nr. 48 zu § 1 BUrlG Abgeltung).

    (2) Der Urlaubssenat des BAG löst sich hiervon, greift den Terminus Surrogat" auf, versteht ihn zunächst untechnisch (BAG 20.04.1989, 8 AZR 621/87, AP Nr. 48 zu § 7 BUrlG Abgeltung, vgl. BAG 05.12.1995, a.a.O.), um sodann aus ihm rechtstechnische Anspruchsvoraussetzungen, i.c. die hypothetische Erfüllbarkeit des Urlaubsanspruchs nach beendetem Arbeitsverhältnis, abzuleiten.

  • BAG, 01.10.1991 - 9 AZR 365/90

    Urlaubsabgeltung nach Mutterschutz und Erziehungsurlaub

    Zuzustimmen ist dem Landesarbeitsgericht auch darin, daß sich der Urlaubsanspruch nicht etwa nach § 2.3 UA in einen tariflichen Abgeltungsanspruch verwandelt hat (BAGE 61, 362 = AP Nr. 47 zu § 7 BUrlG Abgeltung).
  • BAG, 22.02.1990 - 8 AZR 481/88

    Urlaubsabgeltung bei Arbeitsunfähigkeit - Anspruch auf Zahlung einer Abgeltung -

    Sie widerspricht sowohl der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zum Urlaubsabgeltungsanspruch nach § 7 Abs. 4 BUrlG (vgl. dazu zusammenfassend Urteil des Senats vom 20. April 1989 - 8 AZR 621/87 -, zur Veröffentlichung vorgesehen) als auch den Folgerungen, die von den Tarifvertragsparteien durch die Neufassung von § 47 BMT-G II gezogen worden sind (vgl. dazu die Urteile des Senats zur gleichlautenden Regelung in § 51 BAT vom 15. August 1989 - 8 AZR 530/88 - und vom 25. Januar 1990 - 8 AZR 12/89 -, beide zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Der Beklagte hat keine Tatsachen vorgetragen, aus denen sich ergibt, daß er bei Fortdauer des Arbeitsverhältnisses jedenfalls für die Dauer seines Urlaubsanspruchs seine vertraglich geschuldete Arbeitsleistung hätte erbringen können (vgl. Urteil des erkennende Senat vom 20. April 1989, a.a.O.).

    Von dieser nach § 7 Abs. 4 BUrlG für die Abgeltung des gesetzlichen Mindesturlaubs gebotenen Beurteilung (vgl. dazu zuletzt zusammenfassend Urteil des erkennenden Senats vom 20. April 1989, a.a.O.) ist auch für den Abgeltungsanspruch nach § 47 BMT-G II in der seit 1. Januar 1987 maßgebenden Fassung auszugehen.

  • LAG Schleswig-Holstein, 31.01.2007 - 6 Sa 490/05

    Erfüllbarkeit des Urlaubsanspruchs als Voraussetzung für die Urlaubsabgeltung

    Der Abgeltungsanspruch entsteht nach ständiger Rechtssprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG 20.04.1989 - 8 AZR 621/87 - AP BUrlG § 7 Abgeltung Nr. 48; 05.12.1995 - 9 AZR 871/94 - AP BUrlG § 7 Abgeltung Nr. 70; 20.01.1998 - 9 AZR 812/96 - BUrlG § 13 Nr. 45) als Ersatz für die wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr mögliche Befreiung von der Arbeitspflicht.

    Die Arbeitsfähigkeit beurteilt sich somit nicht nach der zuletzt übertragenen Tätigkeit, sondern nach der vom Arbeitnehmer aufgrund des Arbeitsvertrags geschuldeten Leistung, die der Arbeitgeber als vertragsgemäß hätte annehmen müssen (BAG 20.04.1998 - 8 AZR 621/87 - AP BUrlG § 7 Abgeltung Nr. 48; 27.05.1997 - 9 AZR 337/95 - AP BUrlG § 7 Abgeltung Nr. 74; 20.01.1998 a.a.O).

  • BAG, 08.02.1994 - 9 AZR 332/92

    Urlaubsabgeltung - Erwerbsunfähigkeit - Arbeitsunfähigkeit

    Der sozialrechtliche Begriff Erwerbsunfähigkeit setzt somit nicht voraus, daß der Arbeitnehmer seine bisherige vertraglich geschuldete Tätigkeit überhaupt nicht mehr ausüben kann (BAGE 52, 67 = AP Nr. 26 zu § 7 BUrlG Abgeltung; BAGE 61, 362 = AP Nr. 48 zu § 7 BUrlG Abgeltung).
  • LAG Hessen, 30.09.1996 - 11 Sa 1549/95

    Urlaubsabgeltung: Beweislast

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  • BAG, 28.02.1991 - 8 AZR 89/90

    Vertragsauslegung durch das Revisionsgericht - Erfüllung eines Urlaubsanspruchs,

  • LAG Düsseldorf, 28.02.2002 - 11 (13) Sa 1611/00

    Urlaubsansprüch des aus dem Erwerbsleben ausscheidenden Arbeitnehmers ;

  • LAG Baden-Württemberg, 21.09.1995 - 13 Sa 18/95
  • BAG, 31.05.1990 - 8 AZR 353/89

    Erlöschen des Urlaubsabgeltungsanspruchs eines Elektrikers - Erfüllbarkeit des

  • LAG Düsseldorf, 16.02.1995 - 12 (13) Sa 1885/94

    Urlaubsabgeltung: Arbeitsunfähigkeit - MTV -Metall NRW

  • BAG, 26.04.1990 - 8 AZR 517/89

    Zusatzurlaub für Schwerbehinderte - Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft

  • BAG, 18.07.1989 - 8 AZR 44/88

    Urlaubsabgeltungsanspruch

  • LAG Bremen, 15.12.2009 - 1 Sa 229/07

    Erlöschen bzw. Abgeltung von Urlaubsansprüche bei Arbeitsunfähigkeit

  • BAG, 22.06.1989 - 8 AZR 172/88

    Urlaubsabentgeltungsanspruch

  • BAG, 31.05.1990 - 8 AZR 161/89

    Urlaubsabgeltung: Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers - tarifvertraglicher

  • LAG München, 27.02.2007 - 11 Sa 1006/06

    Unsubstantiierte Darlegungen des Arbeitnehmers zur Erfüllbarkeit des

  • LAG Hamm, 21.08.2002 - 18 Sa 266/02

    Urlaubsabgeltung, Bundes-Angestelltentarifvertrag, Erwerbsunfähigkeit,

  • LAG Baden-Württemberg, 26.11.2001 - 15 Sa 66/01

    Urlaubsabgeltung und Erkrankung des Arbeitnehmers im Folgezeitraum; Auszahlung

  • LSG Hessen, 08.02.1990 - L 1/8 KR 1359/88

    Urlaubsabgeltung; Berechnung; Jahresarbeitsverdienst; Vereinbarung;

  • BAG, 31.05.1990 - 8 AZR 264/89

    Urlaubsanspruch eines schwerbehinderten Arbeitnehmers - Abgeltung von

  • LAG Hamm, 07.11.1989 - 11 Sa 973/89

    Urlaubsabgeltung; Arbeitsverhältnis; Beendigung; Berufsunfähigkeit;

  • BAG, 18.07.1989 - 8 AZR 194/88

    Urlaubsabgeltungsanspruch eines schwerbehinderten Monteurs - Auswirkungen einer

  • BAG, 31.05.1990 - 8 AZR 100/89

    Anspruch auf Urlaubsabgeltung nach § 7 Abs. 4 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) -

  • LAG Düsseldorf, 20.09.1989 - 12 Sa 945/89

    Urlaubsanpruch des Arbeitnehmers; Urlaub; Gesetzliche Frist; Verzug; Abmahnung

  • LAG Bremen, 20.08.1992 - 3 Sa 191/91

    Überstundenvergütung; Berufungsbegründung; Urteilsergänzung;

  • LAG Hamburg, 17.02.1992 - 4 Sa 7/92
  • ArbG Ulm, 16.09.2010 - 5 Ca 563/09

    Verjährung und Verfall von Urlaubs- und Urlaubsabgeltungsansprüchen bei

  • LAG Hessen, 30.01.1995 - 11 Sa 480/93

    Urlaubsabgeltung: Beweislast

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