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   BAG, 15.02.1989 - 7 ABR 9/88   

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BAG, 15.02.1989 - 7 ABR 9/88 (https://dejure.org/1989,793)
BAG, Entscheidung vom 15.02.1989 - 7 ABR 9/88 (https://dejure.org/1989,793)
BAG, Entscheidung vom 15. Februar 1989 - 7 ABR 9/88 (https://dejure.org/1989,793)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Betriebsratswahl - Betriebsratswahlanfechtung

  • soliserv.de (Volltext, ZIP-Datei)

    § 19 Abs. 2 BetrVG
    Betriebsratswahl - Rechtsschutzinteresse bei Betriebsratswahlanfechtung

    Teil einer Urteilssammlung, nach Entpacken: Dateiname entspricht Aktenzeichen

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrVG § 19 Abs. 2
    Anfechtung einer Betriebsratswahl: Kein Rechtsschutzinteresse für im Laufe des Verfahrens ausgeschiedene Arbeitnehmer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 61, 125
  • NZA 1990, 115
  • BB 1989, 1984
  • DB 1989, 2626
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 04.12.1986 - 6 ABR 48/85

    Gewerkschaft - Wahlanfechtungsverfahren - Anfechtung einer Wahl -

    Auszug aus BAG, 15.02.1989 - 7 ABR 9/88
    Wird eine Betriebsratswahl nur von wahlberechtigten Arbeitnehmern angefochten und scheiden alle Wahlanfechtenden während des Beschlußverfahrens aus ihren Arbeitsverhältnissen endgültig aus, so führt dies zum Wegfall des Rechtsschutzbedürfnisses und damit zur Unzulässigkeit des Wahlanfechtungsverfahrens (teilweise Abweichung von BAGE 53, 385 = AP Nr. 13 zu § 19 BetrVG 1972).

    Diese Rechtsprechung hat der Sechste Senat mit Zustimmung des Ersten Senats in seinem Beschluß vom 4. Dezember 1986 (BAGE 53, 385 = AP Nr. 13 zu § 19 BetrVG 1972) aufgegeben und im Anschluß an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu entsprechenden Vorschriften über die Anfechtung von Personalratswahlen (BVerfGE 67, 145; Beschluß vom 29. November 1983 - 6 P 22.83 - PersV 1986, 26) ausgesprochen, daß die Wahlberechtigung des die Wahl anfechtenden Arbeitnehmers nur zum Zeitpunkt der Wahl gegeben sein muß und daß deshalb ein späterer Wegfall der Wahlberechtigung durch Ausscheiden aus dem Betrieb dem Arbeitnehmer die Anfechtungsbefugnis nicht nimmt.

  • BAG, 14.02.1978 - 1 ABR 46/77

    Antragsberechtigung - Wahlberechtigte Arbeitnehmer - Grundsatz der geheimen

    Auszug aus BAG, 15.02.1989 - 7 ABR 9/88
    Nach der früheren Rechtsprechung des Ersten und des Sechsten Senats des Bundesarbeitsgerichts mußte die Wahlberechtigung und damit die Betriebszugehörigkeit von mindestens drei der die Wahl anfechtenden Arbeitnehmer auch während der gesamten Dauer des Beschlußverfahrens noch gegeben sein (Beschlüsse vom 14. Februar 1978 und vom 10. Juni 1983, BAGE 30, 114 und 44, 57, 60 = AP Nr. 7 und 10 zu § 19 BetrVG 1972).
  • BVerwG, 29.11.1983 - 6 P 22.83

    Anfechtung der Personalratswahl eines Abendgymnasiums - Ungültigkeit der Wahl

    Auszug aus BAG, 15.02.1989 - 7 ABR 9/88
    Diese Rechtsprechung hat der Sechste Senat mit Zustimmung des Ersten Senats in seinem Beschluß vom 4. Dezember 1986 (BAGE 53, 385 = AP Nr. 13 zu § 19 BetrVG 1972) aufgegeben und im Anschluß an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu entsprechenden Vorschriften über die Anfechtung von Personalratswahlen (BVerfGE 67, 145; Beschluß vom 29. November 1983 - 6 P 22.83 - PersV 1986, 26) ausgesprochen, daß die Wahlberechtigung des die Wahl anfechtenden Arbeitnehmers nur zum Zeitpunkt der Wahl gegeben sein muß und daß deshalb ein späterer Wegfall der Wahlberechtigung durch Ausscheiden aus dem Betrieb dem Arbeitnehmer die Anfechtungsbefugnis nicht nimmt.
  • BAG, 12.02.1985 - 1 ABR 11/84

    Wahl von Arbeitnehmervertretern in den Aufsichtsrat - Einreichung eines

    Auszug aus BAG, 15.02.1989 - 7 ABR 9/88
    Zutreffend hebt der Sechste Senat in Übereinstimmung mit dem Ersten Senat (BAGE 48, 96, 104 = AP Nr. 27 zu § 76 BetrVG 1952, zu B II 2 b der Gründe) hervor, daß aus § 19 Abs. 2 Satz 1 BetrVG nicht geschlossen werden kann, drei oder mehr anfechtende Arbeitnehmer sollten und könnten als Gruppe kollektive Interessen der Arbeitnehmer wahrnehmen, daß die anfechtenden Arbeitnehmer vielmehr eigene individuelle Rechte ausüben.
  • BAG, 10.06.1983 - 6 ABR 50/82

    Nichtigkeit und Anfechtbarkeit einer Wahl; Ausschlußfrist

    Auszug aus BAG, 15.02.1989 - 7 ABR 9/88
    Nach der früheren Rechtsprechung des Ersten und des Sechsten Senats des Bundesarbeitsgerichts mußte die Wahlberechtigung und damit die Betriebszugehörigkeit von mindestens drei der die Wahl anfechtenden Arbeitnehmer auch während der gesamten Dauer des Beschlußverfahrens noch gegeben sein (Beschlüsse vom 14. Februar 1978 und vom 10. Juni 1983, BAGE 30, 114 und 44, 57, 60 = AP Nr. 7 und 10 zu § 19 BetrVG 1972).
  • Drs-Bund, 14.10.1971 - BT-Drs VI/2729
    Auszug aus BAG, 15.02.1989 - 7 ABR 9/88
    Wenn das Gesetz die Wahlanfechtungsbefugnis daran knüpft, daß mindestens drei wahlberechtigte Arbeitnehmer die Wahl anfechten, so liegt dies im Interesse der Rechtssicherheit (vgl. zu BT-Drucks. VI/2729, S. 21, zu § 19).
  • LAG Baden-Württemberg, 22.10.2020 - 17 TaBV 3/19

    Anfechtung Betriebsratswahl - Anfechtungsbefugnis - Betriebsbegriff - räumlich

    Dieses Erfordernis zielt auf Rechtssicherheit (BT-Drucks. VI/2729 S. 21 zu § 19) ; nicht einzelne Enttäuschte oder Querulanten sollen bereits anfechten können (vgl. BAG 15. Februar 1989 - 7 ABR 9/88 - zu B der Gründe, BAGE 61, 125; GK-BetrVG/Kreutz 11. Aufl. § 19 Rn. 73) .

    Im Hinblick auf die Besonderheiten des Wahlanfechtungsverfahrens muss es genügen, dass die Betriebszugehörigkeit nur bei einem der anfechtenden Arbeitnehmer fortbesteht und seine Wahlanfechtung während des Beschlussverfahrens von mindestens zwei weiteren die Wahl ebenfalls anfechtenden wahlberechtigten Arbeitnehmern getragen wird, auch wenn diese inzwischen aus dem Betrieb ausgeschieden sind (vgl. BAG 15. Februar 1989 - 7 ABR 9/88 - aaO; kritisch: GK-BetrVG/Kreutz 11. Aufl. § 19 Rn. 77) .

  • LAG München, 27.02.2007 - 8 TaBV 89/06

    Betriebsratswahl

    Nach dem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 4. Dezember 1986 (6 ABR 48/85 - AP Nr. 13 zu § 19 BetrVG 1972), bestätigt durch seinen Beschluss vom 15. Februar 1989 (7 ABR 9/88 - AP Nr. 17 zu § 19 BetrVG 1972), wird ein von drei wahlberechtigten Arbeitnehmern eingeleitetes Wahlanfechtungsverfahren nicht unzulässig, wenn die Arbeitnehmer während der Dauer des Beschlussverfahrens aus dem Arbeitsverhältnis ausscheiden.

    Folglich besteht insoweit auch ein Rechtsschutzinteresse an der Durchführung des Wahlanfechtungsverfahrens fort, und zwar solange es noch mindestens einen Wahlanfechtenden gibt (BAG vom 15. Februar 1989, a. a. O.).

    2.1 Nach dem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 4. Dezember 1986 (6 ABR 48/85 - AP Nr. 13 zu § 19 BetrVG 1972), bestätigt durch seinen Beschluss vom 15. Februar 1989 (7 ABR 9/88 - AP Nr. 17 zu § 19 BetrVG 1972), wird ein von drei Arbeitnehmern eingeleitetes Wahlanfechtungsverfahren nicht unzulässig, wenn die Arbeitnehmer während der Dauer des Beschlussverfahrens aus dem Arbeitsverhältnis ausscheiden.

    Folglich besteht insoweit auch ein Rechtsschutzinteresse an der Durchführung des Wahlanfechtungsverfahrens fort, und zwar solange es noch mindestens einen Wahlanfechtenden gibt (BAG vom 15. Februar 1989, a. a. O.).

  • BAG, 20.02.2019 - 7 ABR 40/17

    Betriebsratswahl - Wahlvorstand - Bestellung durch Arbeitsgericht

    Auf die Wahlberechtigung zu einer künftigen Betriebsratswahl kommt es daher nicht an (BAG 15. Februar 1989 - 7 ABR 9/88 - zu B der Gründe, BAGE 61, 125; 4. Dezember 1986 - 6 ABR 48/85 - zu II 4 b der Gründe, BAGE 53, 385) .
  • BAG, 16.11.2005 - 7 ABR 9/05

    Schwerbehindertenvertretung - Vereinfachtes Wahlverfahren

    Ein späterer Wegfall der Wahlberechtigung durch Ausscheiden aus dem Betrieb nimmt dem Arbeitnehmer die Anfechtungsbefugnis nicht (BAG 15. Februar 1989 - 7 ABR 9/88 - BAGE 61, 125 = AP BetrVG 1972 § 19 Nr. 17 = EzA BetrVG 1972 § 19 Nr. 28, zu B der Gründe).

    Nur wenn sämtliche die Wahl anfechtenden Arbeitnehmer aus dem Betrieb ausscheiden, führt dies zur Unzulässigkeit des Antrags, da für die Fortführung des Wahlanfechtungsverfahrens in diesem Fall kein Rechtsschutzbedürfnis mehr besteht (BAG 15. Februar 1989 - 7 ABR 9/88 - aaO, zur Anfechtung der Betriebsratswahl).

  • BAG, 16.09.2020 - 7 ABR 30/19

    Betriebsratswahl - Anfechtung - Stimmzettel

    Nur wenn sämtliche die Wahl anfechtenden Arbeitnehmer aus dem Betrieb ausscheiden, führt dies zur Unzulässigkeit des Antrags, da für die Fortführung des Wahlanfechtungsverfahrens in diesem Fall kein Rechtsschutzbedürfnis mehr besteht (BAG 15. Februar 1989 - 7 ABR 9/88 - zu B der Gründe, BAGE 61, 125; vgl. zur Anfechtung der Wahl einer Schwerbehindertenvertretung BAG 23. Juli 2014 - 7 ABR 23/12 - Rn. 31) .
  • LAG Düsseldorf, 14.01.2011 - 9 TaBV 65/10

    Unwirksame Betriebsratswahl bei Verstoß gegen unverzügliche Prüfungspflicht des

    Das Anfechtungsrecht steht jedem einzelnen Arbeitnehmer als subjektive Rechtsposition und nicht nur der Gruppe von mindestens drei wahlberechtigten Arbeitnehmern gemeinschaftlich zu (BAG, 15.02.1989 - 7 ABR 9/88 - NZA 1990, 115).

    Es dient damit nur dazu sicherzustellen, dass die Wahlanfechtung des einzelnen Arbeitnehmers wirklich ernst zu nehmen ist und der Fortbestand des gewählten Betriebsrats nicht durch eine querulatorische Wahlanfechtung unnötig in der Schwebe gehalten wird (BAG, 15.02.1989 - 7 ABR 9/88 - NZA 1990, 115).

    Der Antragsteller muss allerdings ein eigenes subjektives Rechtsschutzinteresse an der gerichtlichen Unwirksamkeitserklärung der angefochtenen Betriebsratswahl haben (BAG, 15.02.1989 - 7 ABR 9/88 - NZA 1990, 115).

  • BAG, 13.11.1991 - 7 ABR 18/91

    Betriebsausschuß-Wahlanfechtung

    Wenn das Betriebsverfassungsgesetz die Anfechtungsbefugnis des einzelnen Wahlberechtigten bei Betriebsratswahlen daran knüpft, daß außer ihm noch mindestens zwei weitere wahlberechtigte Arbeitnehmer die Wahl anfechten, so soll dieses Erfordernis sicherstellen, daß die Wahlanfechtung des einzelnen Arbeitnehmers wirklich ernst zu nehmen ist und der Fortbestand des gewählten Betriebsrats nicht durch eine querulatorische Wahlanfechtung in der Schwebe gehalten wird (BAGE 61, 125, 131 = AP Nr. 17 zu § 19 BetrVG 1972).
  • ArbG Stuttgart, 25.04.2019 - 21 BV 62/18

    Verkennung des Betriebsbegriffs - kausaler Anfechtungsgrund einer

    Lediglich wenn alle Wahlanfechtenden während des Beschlussverfahrens aus ihrem Arbeitsverhältnis endgültig ausscheiden, führt dies zum Wegfall des Rechtschutzbedürfnisses und damit zur Unzulässigkeit des Wahlanfechtungsverfahrens (BAG, Beschluss vom 15.02.1989 - 7 ABR 9/88; BAG; Beschluss vom 15.02.1989 - 7 ABR 9/88; BAG, Beschluss vom 23.07.2014 - 7 ABR 23/12; ErfK/Koch, 19. Aufl. 2019, BetrVG § 19 Rn. 8-11).
  • BAG, 13.11.1991 - 7 ABR 8/91

    Betriebsratsvorsitz - Wahlanfechtung

    Wenn das Gesetz die Wahlanfechtungsbefugnis des einzelnen Wahlberechtigten bei Betriebsratswahlen daran knüpft, daß außer ihm noch mindestens zwei weitere wahlberechtigte Arbeitnehmer die Wahl anfechten, so soll dieses Erfordernis sicherstellen, daß die Wahlanfechtung des einzelnen Arbeitnehmers wirklich ernst zu nehmen ist und der Fortbestand des gewählten Betriebsrats nicht durch eine querulatorische Wahlanfechtung unnötig in der Schwebe gehalten wird (BAGE 61, 125, 131 = AP Nr. 17 zu § 19 BetrVG 1972).
  • LAG München, 28.05.2014 - 8 TaBV 34/12

    Anfechtung der Wahl einer Schwerbehindertenvertretung, Wahlberechtigung

    Solange die Betriebszugehörigkeit aber jedenfalls bei einem Anfechtenden fortbesteht, ist das Rechtsschutzinteresse gegeben, jedenfalls dann, wenn seine Wahlanfechtung während des Beschlussverfahrens von mindestens zwei weiteren Anfechtenden mitgetragen wird, mögen diese auch mittlerweile aus dem Betrieb ausgeschieden sein (vgl. BAG, Beschluss vom 16.11.2005, a.a.O.; Beschluss vom 15.02.1989 - 7 ABR 9/88, BAGE 61, 125-131, Juris, insb. Rn. 17 f.).
  • BVerwG, 24.02.2015 - 5 P 7.14

    Personalratswahl; Anfechtung der Wahl zum Personalrat; Wahlanfechtung;

  • LAG Bremen, 22.11.2016 - 1 TaBV 13/16

    Bestellung eines Wahlvorstandes zur Durchführung einer Betriebsratswahl in einem

  • LAG Hessen, 20.10.2016 - 9 TaBV 240/15

    Wird die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmer - neben weiteren

  • LAG Hamm, 19.09.2008 - 10 TaBV 53/08

    Wahl der Schwerbehindertenvertretung; Nichtigkeit; Anfechtbarkeit;

  • LAG Niedersachsen, 28.06.2007 - 14 TaBV 5/07

    Möglichkeit der Rücknahme der beim Wahlvorstand eingereichten Vorschlagsliste

  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.11.2016 - 8 TaBV 22/15

    Betriebsratswahlanfechtung - Verkennung des betriebsverfassungsrechtlichen

  • LAG Niedersachsen, 09.05.2023 - 10 TaBV 58/22

    Anfechtung; Antrag; Betriebsrat; Betriebsratswahl; Frist zur Anrufung des

  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.11.2016 - 8 TaBV 23/15

    Betriebsratswahlanfechtung - Verkennung des betriebsverfassungsrechtlichen

  • BVerwG, 07.02.2014 - 6 PB 37.13

    Wahlberechtigung der Beschäftigten im Zeitpunkt der verwaltungsgerichtlichen

  • LAG Nürnberg, 16.12.2008 - 7 TaBV 75/07

    Aufsichtsratswahl - Wählbarkeit - Altersteilzeit vor Amtsantritt - Anwaltskosten

  • LAG Hamburg, 19.08.2010 - 7 TaBV 5/09

    Tendenzträgereigenschaft von Ausbildern

  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.09.2013 - 62 PV 20.12

    Bundesagentur für Arbeit; Agentur für Arbeit; Personalrat; Personalratswahl;

  • LAG Hamm, 02.10.2009 - 10 TaBV 27/09

    Bestellung eines Wahlvorstandes durch das Arbeitsgericht; Antragsänderung im

  • LAG München, 17.07.2008 - 4 TaBV 20/08

    Betriebsratswahlanfechtung

  • LAG Köln, 05.03.2012 - 5 TaBV 29/11

    Wirksamkeit einer Betriebsratswahl; Aufführen ver Kandidaten

  • LAG Hessen, 17.04.2008 - 9 TaBV 163/07

    Anfechtung einer Betriebsratswahl - Anordnung der Briefwahl - Begriff des

  • LAG Hessen, 02.03.2017 - 9 TaBV 120/16

    In der Beschwerdeinstanz kann der Antrag auch in einem Wahlanfechtungsverfahren

  • VGH Baden-Württemberg, 25.10.1994 - PL 15 S 1057/94

    Anfechtung einer Personalratswahl: Wahlanfechtungsbefugnis; Briefwahlaktion;

  • OVG Niedersachsen, 21.05.1997 - 17 L 5742/96

    Anfechtung einer Personalratswahl; Verfahrensrechtliche Voraussetzungen eines

  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.12.2014 - 60 PV 18.13

    Personalratswahl; Wahlanfechtung; Anfechtungsbefugnis; Quorum; mindestens drei

  • LAG Köln, 19.12.1990 - 7 TaBV 52/90

    Betriebsrat: Antrag auf Auflösung - rechtliches Interesse

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