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   BAG, 04.07.1989 - 1 ABR 40/88   

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BAG, 04.07.1989 - 1 ABR 40/88 (https://dejure.org/1989,726)
BAG, Entscheidung vom 04.07.1989 - 1 ABR 40/88 (https://dejure.org/1989,726)
BAG, Entscheidung vom 04. Juli 1989 - 1 ABR 40/88 (https://dejure.org/1989,726)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vorrang des Tarifvertrages nach § 87 Abs 1 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) - Pflicht zur Gewährung von Belastungszulagen für Tätigkeiten im Clean-Raum - Definition der Belastung

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrVG § 76; BetrVG § 80; BetrVG § 87; BetrVG § 109; TVG § 1; MTV § 12; MTV § 14; MTV § 25

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorrang des Tarifvertrages nach § 87 Abs. 1 BetrVG - Unanfechtbarkeit eines Beweisbeschlusses

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 10, § ... 87 Abs. 1 Eingangssatz, § 76, § 80 Abs. 3, § 109 Satz 3; TVG § 1; MTV für die gewerbl. AN in der nieders. Metallindustrie vom 18.7.1984 § 12, § 14 VI Ziffer 9, § 25 I Ziffer 4
    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei der Festlegung von Arbeitsplätzen, an denen Belastungszulagen zu zahlen sind - Keine Beschränkung durch Tarifvertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 62, 233
  • NZA 1990, 29
  • VersR 1989, 1324
  • BB 1989, 2255
  • BB 1990, 918
  • DB 1990, 127
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 18.04.1989 - 1 ABR 100/87

    Voraussetzungen für den Ausschluss des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats

    Auszug aus BAG, 04.07.1989 - 1 ABR 40/88
    Die notwendige Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten dient dem Schutz der Arbeitnehmer und hierbei insbesondere der gleichberechtigten Teilhabe an den sie betreffenden Entscheidungen (vgl. Senatsbeschluß vom 18. April 1989 - 1 ABR 100/87 - zur Veröffentlichung bestimmt; Wiese, GK-BetrVG, 3. Bearbeitung, § 87 Rz 33 ff., m.w.N.; ders., zum Gesetzes- und Tarifvorbehalt nach § 87 Abs. 1 BetrVG, Festschrift 25 Jahre Bundesarbeitsgericht, S. 661, 662; Hess/Schlochauer/Glaubitz, BetrVG, 3. Aufl., § 87 Rz 58; Dietz/Richardi, BetrVG, 6. Aufl., § 87 Rz 7; Hanau, BB 1972, 499 f.; Fitting/Auffarth/Kaiser/Heither, BetrVG, 15. Aufl., § 87 Rz 10 a ff.).

    Der Senat hat in dem Beschluß vom 18. April 1989 (aaO) zum Tarifvorbehalt weiter ausgeführt, daß unter tariflichen Regelungen im Sinne des Eingangssatzes nicht nur tarifliche Schutznormen zugunsten der Arbeitnehmer zu verstehen seien.

  • BAG, 08.03.1983 - 1 ABR 38/81

    Eingruppierung

    Auszug aus BAG, 04.07.1989 - 1 ABR 40/88
    Eine Ausnahme gilt nur für Beschlüsse der Einigungsstelle über ihre Zuständigkeit (BAG Beschlüsse vom 22. Januar 1980, BAGE 32, 350 [BAG 22.01.1980 - 1 ABR 48/77] = AP Nr. 3 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung, 8. März 1983 - 1 ABR 38/81 - AP Nr. 14 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung und Urteil vom 22. Januar 1980 - 1 ABR 28/78 - AP Nr. 7 zu § 111 BetrVG 1972).
  • BAG, 09.12.1981 - 4 AZR 312/79

    Nebenabrede

    Auszug aus BAG, 04.07.1989 - 1 ABR 40/88
    Eine Erledigung des Verfahrens setzt daher voraus, daß der Antrag ursprünglich zulässig und begründet war (BAG Urteil vom 9. Dezember 1981, BAGE 37, 228 = AP Nr. 8 zu § 4 BAT und BAGE 52, 150 = AP Nr. 26 zu § 80 BetrVG).
  • BAG, 22.12.1981 - 1 ABR 38/79

    Mitbestimmung

    Auszug aus BAG, 04.07.1989 - 1 ABR 40/88
    Bereits in seinem Beschluß vom 22. Dezember 1981 (BAGE 37, 255 = AP Nr. 7 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung) hat der Senat in einem vergleichbaren Falle ausgeführt, die Regelung, welche Arbeitnehmer Anspruch auf eine Erschwerniszulage haben, sei die auf den jeweiligen Betrieb bezogene Beantwortung der Frage, welche im Betrieb vorkommenden Arbeiten so lästig seien, daß für sie nach dem RTV eine Erschwerniszulage zu zahlen sei.
  • BAG, 26.01.1988 - 1 ABR 34/86

    Betriebsrat - Aufkunftsanspruch

    Auszug aus BAG, 04.07.1989 - 1 ABR 40/88
    Es geht um die Struktur des Lohnes, die Grundlage der Lohnfindung und die betriebliche Lohngerechtigkeit, nicht aber unmittelbar um die Lohnhöhe (BAGE 45, 91, 103 = AP Nr. 15 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung, unter II 2 der Gründe sowie Senatsbeschluß vom 26. Januar 1988 - 1 ABR 34/86 - AP Nr. 31 zu § 80 BetrVG 1972, zu II 1 a, bb der Gründe).
  • BAG, 31.01.1984 - 1 AZR 174/81

    Arbeitsgerichtsverfahren: Bemessung der Rechtsmittelbeschwer bei mehreren

    Auszug aus BAG, 04.07.1989 - 1 ABR 40/88
    Es geht um die Struktur des Lohnes, die Grundlage der Lohnfindung und die betriebliche Lohngerechtigkeit, nicht aber unmittelbar um die Lohnhöhe (BAGE 45, 91, 103 = AP Nr. 15 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung, unter II 2 der Gründe sowie Senatsbeschluß vom 26. Januar 1988 - 1 ABR 34/86 - AP Nr. 31 zu § 80 BetrVG 1972, zu II 1 a, bb der Gründe).
  • BAG, 10.06.1986 - 1 ABR 59/84

    Rechtsmittel - Beschlußverfahren - Rechtsmittelinstanz - Erledigung der

    Auszug aus BAG, 04.07.1989 - 1 ABR 40/88
    Eine Erledigung des Verfahrens setzt daher voraus, daß der Antrag ursprünglich zulässig und begründet war (BAG Urteil vom 9. Dezember 1981, BAGE 37, 228 = AP Nr. 8 zu § 4 BAT und BAGE 52, 150 = AP Nr. 26 zu § 80 BetrVG).
  • BAG, 22.01.1980 - 1 ABR 28/78

    Einigungsstelle - Aufstellung eines Sozialplans - Sozialplanpflichtige

    Auszug aus BAG, 04.07.1989 - 1 ABR 40/88
    Eine Ausnahme gilt nur für Beschlüsse der Einigungsstelle über ihre Zuständigkeit (BAG Beschlüsse vom 22. Januar 1980, BAGE 32, 350 [BAG 22.01.1980 - 1 ABR 48/77] = AP Nr. 3 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung, 8. März 1983 - 1 ABR 38/81 - AP Nr. 14 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung und Urteil vom 22. Januar 1980 - 1 ABR 28/78 - AP Nr. 7 zu § 111 BetrVG 1972).
  • BAG, 22.01.1980 - 1 ABR 48/77

    Mitbestimmungsrecht bei betrieblicher Lohngestaltung -; Anwendung auf

    Auszug aus BAG, 04.07.1989 - 1 ABR 40/88
    Eine Ausnahme gilt nur für Beschlüsse der Einigungsstelle über ihre Zuständigkeit (BAG Beschlüsse vom 22. Januar 1980, BAGE 32, 350 [BAG 22.01.1980 - 1 ABR 48/77] = AP Nr. 3 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung, 8. März 1983 - 1 ABR 38/81 - AP Nr. 14 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung und Urteil vom 22. Januar 1980 - 1 ABR 28/78 - AP Nr. 7 zu § 111 BetrVG 1972).
  • BAG, 17.12.1985 - 1 ABR 6/84

    Mitbestimmung bei übertariflichen Zulagen

    Auszug aus BAG, 04.07.1989 - 1 ABR 40/88
    Dementsprechend hat der Senat im Beschluß vom 17. Dezember 1985 (BAGE 50, 313, 317 [BAG 17.12.1985 - 1 ABR 6/84] = AP Nr. 5 zu § 87 BetrVG 1972 Tarifvorrang, zu B II 3 der Gründe) ausgeführt, der durch den Eingangssatz von § 87 Abs. 1 BetrVG begründete Vorrang einer tariflichen vor einer mitbestimmten betrieblichen Regelung greife nur dann ein, wenn die tarifliche Regelung die mitbestimmungspflichtige Angelegenheit selbst abschließend und zwingend regele und damit schon selbst dem Schutzzweck des sonst gegebenen Mitbestimmungsrechts genüge tut (vgl. ebenso Wiese, aaO, S. 669).
  • BAG, 26.05.1988 - 1 ABR 9/87

    Mitbestimmung bei behördlicher Anordnung

  • BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 336/82

    Tarifauslegung - Bargeldlose Gehaltszahlung

  • BAG, 06.12.1983 - 1 ABR 43/81

    Mitbestimmung bei Datensichtgeräten

  • BAG, 03.12.1991 - GS 2/90

    Mitbestimmung - Anrechung übertariflicher Zulage.

    In späteren Entscheidungen hat der Erste Senat besonderes Gewicht auf den ersten Aspekt gelegt, wonach im Bereich von 87 Abs. 1 BetrVG das einseitige Bestimmungsrecht des Arbeitgebers durch eine gleichberechtigte Teilhabe des Betriebsrats an der Entscheidung ersetzt werden soll (BAG Beschluß vom 18. April 1989, BAGE 61, 296 = AP Nr. 18 zu § 87 BetrVG 1972 Tarifvorrang mit Anm. Rieble = EzA § 87 BetrVG 1972 Nr. 13 mit Anm. Wiese, und SAE 1990, 18 mit Anm. Hromadka; BAG Beschluß vom 4. Juli 1989, BAGE 62, 233 = AP Nr. 20 zu § 87 BetrVG 1972 Tarifvorrang).
  • BAG, 31.05.2005 - 1 ABR 22/04

    Mitbestimmung bei Zuweisung eines eigenen Büros

    Darüber können letztlich nur die Gerichte eine die Betriebsparteien bindende Entscheidung treffen (BAG 4. Juli 1989 - 1 ABR 40/88 - BAGE 62, 233, zu C II 1 der Gründe).
  • BAG, 03.12.1991 - GS 1/90

    Mitbestimmung - Anrechnung übertariflicher Zulage

    In späteren Entscheidungen hat der Erste Senat besonderes Gewicht auf den ersten Aspekt gelegt, wonach im Bereich von § 87 Abs. 1 BetrVG das einseitige Bestimmungsrecht des Arbeitgebers durch eine gleichberechtigte Teilhabe des Betriebsrats an der Entscheidung ersetzt werden soll (BAG Beschluß vom 18. April 1989, BAGE 61, 296 = AP Nr. 18 zu § 87 BetrVG 1972 Tarifvorrang mit Anm. Rieble = EzA § 87 BetrVG 1972 Nr. 13 mit Anm. Wiese, und SAE 1990, 18 mit Anm. Hromadka; BAG Beschluß vom 4. Juli 1989, BAGE 62, 233 = AP Nr. 20 zu § 87 BetrVG 1972 Tarifvorrang).
  • BAG, 10.12.2002 - 1 ABR 27/01

    Mitbestimmung bei sogenannten Insichbeurlaubungen von Beamten

    Darüber können letztlich nur die Gerichte eine die Betriebsparteien bindende Entscheidung treffen (BAG 4. Juli 1989 - 1 ABR 40/88 - BAGE 62, 233, 244, zu C II 1 der Gründe; 24. November 1981 - 1 ABR 42/79 - aaO).
  • BAG, 22.01.2002 - 3 ABR 28/01

    Zwischenbeschlüsse der Einigungsstelle - Anfechtbarkeit

    Der Zwischenbeschluß einer Einigungsstelle, in der diese die eigene Zuständigkeit feststellt, ist jedenfalls dann nicht mehr gesondert gerichtlich anfechtbar, wenn bereits vor der gerichtlichen Anhörung im Verfahren erster Instanz der abschließend regelnde Spruch der Einigungsstelle vorliegt (Abgrenzung zu BAG 4. Juli 1989 - 1 ABR 40/88 - BAGE 62, 233).

    Verfahrensbegleitende Zwischenbeschlüsse der Einigungsstelle, die nicht die Zuständigkeit der Einigungsstelle zum Gegenstand haben, sind nicht gesondert gerichtlich anfechtbar (Bestätigung von BAG 4. Juli 1989 - 1 ABR 40/88 - aaO).

    Demgegenüber hat das Bundesarbeitsgericht in einem Beschluß vom 4. Juli 1989 (- 1 ABR 40/88 - BAGE 62, 233, 237, 244 = AP BetrVG 1972 § 87 Tarifvorrang Nr. 20, zu B I und C II 1 der Gründe mit Anm. Dütz/Rotter) zunächst ohne nähere Begründung die gerichtliche Anfechtung des Zwischenspruchs einer Einigungsstelle, mit der sie die eigene Zuständigkeit angenommen hatte, als zulässig angesehen und dann weiter ausgeführt, es sei sowohl § 76 Abs. 5 als auch § 76 Abs. 7 BetrVG zu entnehmen, daß grundsätzlich nur die Sprüche, nicht aber Beschlüsse über den Fortgang des Verfahrens selbständig anfechtbar seien; eine Ausnahme gelte aber für Beschlüsse der Einigungsstelle über ihre Zuständigkeit.

  • LAG Niedersachsen, 20.03.2003 - 4 TaBV 108/00

    Gerichtliche Anfechtbarkeit des Zwischenbeschlusses einer Einigungsstelle; Umfang

    c) Ein solcher Zwischenbeschluss kann auch gesondert in einem gerichtlichen Verfahren auf seine materielle Richtigkeit überprüft werden (BAG Beschl. v. 04.07.1989 - 1 ABR 40/88 - AP Nr. 20 zu § 87 BetrVG 1972 Tarifvorrang; offengelassen BAG Beschl. v. 22.01.2002 - 3 ABR 28/01 - a. a. O.; a. A. GK-BetrVG/Kreutz, § 76 Rn. 93; Fitting/Kaiser/Heither/Engels, § 76 Rn. 61).
  • BAG, 13.02.1990 - 1 ABR 13/89

    Mitbestimmung bei Zulage in Forschungseinrichtung

    Von einer abschließenden tariflichen Regelung kann insbesondere dann nicht geredet werden, wenn diese das einseitige Bestimmungsrecht des Arbeitgebers nicht beseitigt (Senatsbeschlüsse vom 18. April 1989 - 1 ABR 100/87 - und 4. Juli 1989 - 1 ABR 40/88 - beide zur Veröffentlichung bestimmt).

    Wie der Senat in den angeführten Entscheidungen vom 18. April und 4. Juli 1989 (aaO) des näheren begründet hat, besteht der Normzweck des § 87 Abs. 1 BetrVG darin, dem Betriebsrat zum Schutz der Arbeitnehmer eine gleichberechtigte Teilhabe an den in § 87 BetrVG aufgeführten Entscheidungen zu geben.

  • LAG Düsseldorf, 17.06.2016 - 6 TaBV 20/16

    Vergütungsordnung mit jährlichen Gehaltsanpassungen; Zuständigkeit des

    Darüber können letztlich nur die Gerichte eine die Betriebsparteien bindende Entscheidung treffen (BAG v. 10.12.2002 aaO; BAG v. 04.07.1989 - 1 ABR 40/88 - AP Nr. 20 zu § 87 BetrVG 1972 Tarifvorrang).
  • BAG, 21.09.1993 - 1 ABR 16/93

    Wirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs - Festlegung der zuschlagspflichtigen

    Wenn der Tarifvertrag dem Arbeitgeber eine Regelungsmöglichkeit und damit ein Bestimmungsrecht eröffnet, besteht in den in § 87 Abs. 1 BetrVG geregelten Angelegenheiten auch ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats (ständige Senatsrechtsprechung: vgl. BAGE 62, 233 = AP Nr. 20 zu § 87 BetrVG 1972 Tarifvorrang sowie ausführlich Senatsbeschluß vom 18. April 1989 - 1 ABR 100/87 - AP Nr. 18 zu § 87 BetrVG 1972 Tarifvorrang, zu B II 2 a - c der Gründe, m.w.N.).
  • BAG, 20.09.1990 - 1 ABR 74/89

    Betriebsrat: Anspruch auf Vorlage von Produktionszetteln

    Die notwendige Mitbestimmung des Betriebsrats wird durch eine tarifliche Regelung jedoch nur dann ausgeschlossen, wenn diese eine Angelegenheit im Sinne des § 87 BetrVG inhaltlich abschließend und zwingend regelt (Beschluß des Senats vom 18. April 1989 - 1 ABR 100/87 - AP Nr. 18 zu § 87 BetrVG 1972 Tarifvorrang, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt und vom 4. Juli 1989 - 1 ABR 40/88 -, zur Veröffentlichung bestimmt, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • LAG Hamm, 01.12.1992 - 13 TaBV 69/92

    Einigungsstelle; Zuständigkeit; Einigungsstellenspruch; Wirksamkeit; Lohngruppe;

  • BAG, 05.03.1991 - 1 ABR 41/90

    Mitbestimmung bei Art der Lohnzahlung im Baugewerbe

  • LAG Hamburg, 14.11.2007 - 5 TaBV 9/07

    Einigungsstelle - Parteiöffentlichkeit - rechtliches Gehör - Rederecht -

  • BAG, 05.05.1992 - 1 ABR 69/91

    Betriebsrat: Mitbestimmung bei Krankmeldungen

  • LAG Berlin-Brandenburg, 26.10.2011 - 20 TaBV 1084/11

    Einigungsstelle - Gefährdungsbeurteilung - Zwischenbeschluss

  • LAG Hamm, 13.02.2009 - 10 TaBV 161/08

    Anfechtung eines Einigungsstellenspruchs; ordnungsgemäße Antragstellung;

  • LAG Düsseldorf, 01.03.2000 - 1 Sa 1470/99

    Betriebsvereinbarung: Verstoß gegen abschließende Regelung eines Tarifvertrags -

  • LAG Köln, 15.03.2021 - 9 TaBV 5/21

    Erschwerniszuschlag - Metallindustrie NRW - Tarifvorrang - Einigungsstelle

  • ArbG Hamburg, 30.03.2007 - 27 BV 8/07

    Unanfechtbarkeit verfahrensleitender Zwischenbeschlüsse der Einigungsstelle -

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