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   BAG, 05.09.1989 - 3 AZR 575/88   

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https://dejure.org/1989,341
BAG, 05.09.1989 - 3 AZR 575/88 (https://dejure.org/1989,341)
BAG, Entscheidung vom 05.09.1989 - 3 AZR 575/88 (https://dejure.org/1989,341)
BAG, Entscheidung vom 05. September 1989 - 3 AZR 575/88 (https://dejure.org/1989,341)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebliche Altersversorgung: Witwerrente - Gleichbehandlungsgrundsatz

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    EWG-Vertrag Art. 119; GG Art. 3 Absätze 2 u. 3; BGB § 242
    Betriebliche Altersversorgung: Keine Übergangsfrist für Einführung einer Witwerrente

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Witwen- und Witwerversorgung (IBR 1990, 333)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 62, 345
  • NJW 1990, 1008 (Ls.)
  • NJW 1990, 1008 L
  • MDR 1990, 276
  • NZA 1990, 271
  • VersR 1990, 70
  • BB 1989, 2400
  • DB 1989, 2615
 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 12.03.1975 - 1 BvL 15/71

    Hinterbliebenenrente

    Auszug aus BAG, 05.09.1989 - 3 AZR 575/88
    Darum verletzt es das Gebot der Lohngleichheit für Männer und Frauen, wenn Frauen ungünstigere Versorgungszusagen erhalten als Männer, ihnen etwa im Gegensatz zu den Männern eine Hinterbliebenenversorgung vorenthalten wird (vgl. zum Ganzen BVerfGE 6, 55 [BVerfG 17.01.1957 - 1 BvL 4/54]; 17, 1; 39, 169; EuGH Urteil vom 13. Mai 1986 - Rs 170/84 - AP Nr. 10 zu Art. 119 EWG-Vertrag; BAGE 53, 161 [BAG 09.10.1986 - 2 AZR 650/85] = AP Nr. 11 zu Art. 119 EWG-Vertrag, jeweils m. w. N.).

    In seinem Urteil vom 12. März 1975 (BVerfGE 39, 169) habe das Bundesverfassungsgericht eine unterschiedliche Behandlung von Männern und Frauen in der gesetzlichen Hinterbliebenenversorgung für zulässig erachtet.

    Die Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts in dem Urteil vom 12. März 1975 (aaO) lassen sich nicht auf betriebliche Versorgungssysteme übertragen.

  • LAG Hamm, 25.01.1983 - 6 Sa 1410/82

    Versorgungsordnung; Witwerrente

    Auszug aus BAG, 05.09.1989 - 3 AZR 575/88
    Das Landesarbeitsgericht Hamm (Urteil vom 25. Januar 1983 - 6 Sa 1410/82 - NJW 1983, 1510) hat hieraus gefolgert, wie in der gesetzlichen Rentenversicherung wirkten sich Änderungen im Versorgungsbedarf auch in betrieblichen Versorgungssystemen aus; der Arbeitgeber dürfe Leistungen von einem typischen Versorgungsbedarf abhängig machen, daher - bis zum Ablauf einer Übergangsfrist - auch den Mann als den typischen Ernährer der Familie gegenüber der Frau bevorzugen.

    b) Richtig ist, daß in Versorgungssystemen, die auf eine Gesamtversorgung abstellen, Regelungsfragen auftreten können, soweit in der betrieblichen Altersversorgung eine Witwerrente geschuldet wird, in der gesetzlichen Rentenversicherung aber erst seit dem Inkrafttreten des Hinterbliebenen- und Erziehungszeitengesetzes am 1. Januar 1986 (vgl. hierzu LAG Hamm, NJW 1983, 1510 f. [LAG Hamm 25.01.1983 - 6 Sa 1410/82] einerseits und BAGE 53, 162 [BAG 14.10.1986 - 3 AZR 66/77] = AP Nr. 11 zu Art. 119 EWG-Vertrag andererseits; ferner Boecken, DB 1989, 924, 926).

  • BAG, 10.03.1972 - 3 AZR 278/71

    Ruhegehalt - Billigkeitskontrolle - Fürsorgepflicht - Versorgungsversprechen -

    Auszug aus BAG, 05.09.1989 - 3 AZR 575/88
    Der Arbeitnehmer erwirbt für sich selbst und, falls zugesagt, zugunsten seiner Hinterbliebenen Versorgungsansprüche, die im Versorgungsfall zu erfüllen sind (ständige Rechtsprechung des BAG, spätestens seit Urteil vom 10. März 1972, BAGE 24, 177 = AP Nr. 156 zu § 242 BGB Ruhegehalt; gebilligt durch Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Oktober 1983, BVerfGE 65, 196, 210 [BVerfG 19.10.1983 - 2 BvR 298/81] = AP Nr. 2 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen, zu C II 1 b der Gründe).

    Seit dem sog. Unverfallbarkeitsurteil des Senats vom 10. März 1972 (BAGE 24, 177 = AP Nr. 156 zu § 242 BGB Ruhegehalt), in dem der Senat sogar auf noch ältere Rechtsprechung Bezug nimmt, gehen die gesamte Rechtsprechung und die Literatur einhellig davon aus, daß Leistungen der betrieblichen Altersversorgung Entgelt für die vom Arbeitnehmer geleistete Betriebstreue sind.

  • BAG, 14.10.1986 - 3 AZR 66/83

    Mittelbare Diskriminierung durch Versorgungsordnung

    Auszug aus BAG, 05.09.1989 - 3 AZR 575/88
    Darum verletzt es das Gebot der Lohngleichheit für Männer und Frauen, wenn Frauen ungünstigere Versorgungszusagen erhalten als Männer, ihnen etwa im Gegensatz zu den Männern eine Hinterbliebenenversorgung vorenthalten wird (vgl. zum Ganzen BVerfGE 6, 55 [BVerfG 17.01.1957 - 1 BvL 4/54]; 17, 1; 39, 169; EuGH Urteil vom 13. Mai 1986 - Rs 170/84 - AP Nr. 10 zu Art. 119 EWG-Vertrag; BAGE 53, 161 [BAG 09.10.1986 - 2 AZR 650/85] = AP Nr. 11 zu Art. 119 EWG-Vertrag, jeweils m. w. N.).

    Die Nichtigkeit der Versorgungsordnung in einzelnen Punkten führt aber nicht zur Unwirksamkeit der gesamten Versorgungsordnung (§ 139 BGB), sie bewirkt nur, daß an die Stelle der unwirksamen Vereinbarung die gesetzliche Regelung tritt (ständige Rechtsprechung des BAG, vgl. BAGE 53, 161 [BAG 09.10.1986 - 2 AZR 650/85] = AP Nr. 11 zu Art. 119 EWG-Vertrag, zu III 1 der Gründe, m. w. N.).

  • BAG, 09.10.1986 - 2 AZR 650/85

    Wahlvorstand - Betriebsrat - Betriebsratswahl - Niederlegung des Amtes -

    Auszug aus BAG, 05.09.1989 - 3 AZR 575/88
    Darum verletzt es das Gebot der Lohngleichheit für Männer und Frauen, wenn Frauen ungünstigere Versorgungszusagen erhalten als Männer, ihnen etwa im Gegensatz zu den Männern eine Hinterbliebenenversorgung vorenthalten wird (vgl. zum Ganzen BVerfGE 6, 55 [BVerfG 17.01.1957 - 1 BvL 4/54]; 17, 1; 39, 169; EuGH Urteil vom 13. Mai 1986 - Rs 170/84 - AP Nr. 10 zu Art. 119 EWG-Vertrag; BAGE 53, 161 [BAG 09.10.1986 - 2 AZR 650/85] = AP Nr. 11 zu Art. 119 EWG-Vertrag, jeweils m. w. N.).

    Die Nichtigkeit der Versorgungsordnung in einzelnen Punkten führt aber nicht zur Unwirksamkeit der gesamten Versorgungsordnung (§ 139 BGB), sie bewirkt nur, daß an die Stelle der unwirksamen Vereinbarung die gesetzliche Regelung tritt (ständige Rechtsprechung des BAG, vgl. BAGE 53, 161 [BAG 09.10.1986 - 2 AZR 650/85] = AP Nr. 11 zu Art. 119 EWG-Vertrag, zu III 1 der Gründe, m. w. N.).

  • BVerfG, 19.10.1983 - 2 BvR 298/81

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Rechtsprechung zum Versorgungsanspruch eines

    Auszug aus BAG, 05.09.1989 - 3 AZR 575/88
    Der Arbeitnehmer erwirbt für sich selbst und, falls zugesagt, zugunsten seiner Hinterbliebenen Versorgungsansprüche, die im Versorgungsfall zu erfüllen sind (ständige Rechtsprechung des BAG, spätestens seit Urteil vom 10. März 1972, BAGE 24, 177 = AP Nr. 156 zu § 242 BGB Ruhegehalt; gebilligt durch Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Oktober 1983, BVerfGE 65, 196, 210 [BVerfG 19.10.1983 - 2 BvR 298/81] = AP Nr. 2 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen, zu C II 1 b der Gründe).
  • BAG, 10.01.1989 - 3 AZR 308/87

    Betriebliche Altersversorgung: Verbot des Ausschlusses bei nachrangigem

    Auszug aus BAG, 05.09.1989 - 3 AZR 575/88
    Aber er darf der Frau nicht den Lohn kürzen, weil sie - typischerweise - für den höheren Lohn keinen Bedarf habe (ebenso Urteil des Senats vom 10. Januar 1989, BAGE 60, 350 [BAG 10.01.1989 - 3 AZR 308/87], zu II 2 c der Gründe).
  • BAG, 28.11.1958 - 1 AZR 307/58

    Betriebliche Ruhegeldversorgung - Betriebliche Hinterbliebenenversorgung -

    Auszug aus BAG, 05.09.1989 - 3 AZR 575/88
    Die einzige Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts, aus der Gegenteiliges herausgelesen werden könnte, ist das Urteil des Ersten Senats vom 28. November 1958 (- 1 AZR 307/58 - AP Nr. 39 zu Art. 3 GG).
  • BVerfG, 17.01.1957 - 1 BvL 4/54

    Steuersplitting

    Auszug aus BAG, 05.09.1989 - 3 AZR 575/88
    Darum verletzt es das Gebot der Lohngleichheit für Männer und Frauen, wenn Frauen ungünstigere Versorgungszusagen erhalten als Männer, ihnen etwa im Gegensatz zu den Männern eine Hinterbliebenenversorgung vorenthalten wird (vgl. zum Ganzen BVerfGE 6, 55 [BVerfG 17.01.1957 - 1 BvL 4/54]; 17, 1; 39, 169; EuGH Urteil vom 13. Mai 1986 - Rs 170/84 - AP Nr. 10 zu Art. 119 EWG-Vertrag; BAGE 53, 161 [BAG 09.10.1986 - 2 AZR 650/85] = AP Nr. 11 zu Art. 119 EWG-Vertrag, jeweils m. w. N.).
  • EuGH, 13.05.1986 - 170/84

    Bilka / Weber von Hartz

    Auszug aus BAG, 05.09.1989 - 3 AZR 575/88
    Darum verletzt es das Gebot der Lohngleichheit für Männer und Frauen, wenn Frauen ungünstigere Versorgungszusagen erhalten als Männer, ihnen etwa im Gegensatz zu den Männern eine Hinterbliebenenversorgung vorenthalten wird (vgl. zum Ganzen BVerfGE 6, 55 [BVerfG 17.01.1957 - 1 BvL 4/54]; 17, 1; 39, 169; EuGH Urteil vom 13. Mai 1986 - Rs 170/84 - AP Nr. 10 zu Art. 119 EWG-Vertrag; BAGE 53, 161 [BAG 09.10.1986 - 2 AZR 650/85] = AP Nr. 11 zu Art. 119 EWG-Vertrag, jeweils m. w. N.).
  • BVerfG, 24.07.1963 - 1 BvL 11/61

    Waisenrente I

  • BVerfG, 07.07.2009 - 1 BvR 1164/07

    Gleichbehandlung eingetragener Lebensgemeinschaft

    Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung sind nach der übereinstimmenden Rechtsprechung von Bundesarbeitsgericht und Bundesgerichtshof (vgl. BAGE 62, 345 ; BGH, Urteil vom 20. September 2006 - IV ZR 304/04 -, NJW 2006, S. 3774 ; vgl. auch BVerfGE 65, 196 ) Arbeitsentgelt.

    Sie sollen eine Zusatzversorgung der begünstigten Arbeitnehmer nach dem Ausscheiden aus dem Erwerbsleben und im Falle der Zusage einer Hinterbliebenenversorgung eine zusätzliche Sicherung der Hinterbliebenen im Todesfall gewährleisten (vgl. BAGE 62, 345 ).

  • BAG, 11.12.2007 - 3 AZR 249/06

    Betriebliche Altersversorgung und Antidiskriminierungsrecht

    Denn diese Leistungen sind, auch hinsichtlich der Hinterbliebenenversorgung, in erster Linie Lohn des berechtigten Arbeitnehmers, den er als Gegenleistung für die im Arbeitsverhältnis erbrachte Betriebstreue erhält (vgl. zB BAG 10. März 1972 - 3 AZR 278/71 - BAGE 24, 177, zu A II 2 a der Gründe; 5. September 1989 - 3 AZR 575/88 -BAGE 62, 345, zu II 1 b der Gründe).

    Damit ist er auch im Lichte des Verbotes der Benachteiligung wegen des Geschlechts in Art. 3 Abs. 2 und Abs. 3 GG auszulegen (BAG 5. September 1989 - 3 AZR 575/88 - BAGE 62, 345, zu I 1 der Gründe).

    b) Wird - wie hier - männlichen Arbeitnehmern eine betriebliche Altersversorgung einschließlich einer unbedingten Witwenversorgung gewährt und zugleich weiblichen Arbeitnehmern nur eine betriebliche Altersversorgung mit einer Witwerversorgung zugesagt, die unter der Bedingung steht, dass die Ehefrau den überwiegenden Teil des Unterhalts bestritten hat, so liegt hierin eine unterschiedliche Entlohnung, die allein auf dem Geschlecht beruht (vgl. BAG 5. September 1989 - 3 AZR 575/88 - BAGE 62, 345, zu II 1 der Gründe sowie 26. September 2000 - 3 AZR 387/99 - EzA BetrAVG § 1 Hinterbliebenenversorgung Nr. 8, zu III der Gründe).

    bb) Auch ein unterschiedlicher "Versorgungsbedarf" kann die Unterscheidung nicht rechtfertigen, da dies dem Entgeltcharakter der betrieblichen Altersversorgung widerspräche (vgl. BAG 5. September 1989 - 3 AZR 575/88 - BAGE 62, 345, zu II 1 b der Gründe).

  • BAG, 14.01.2009 - 3 AZR 20/07

    Eingetragene Lebenspartnerschaft - betriebliche Altersversorgung -

    Ob sich ein Arbeitnehmer hinsichtlich der Hinterbliebenenversorgung mit einem anderen Arbeitnehmer in einer vergleichbaren Lage befindet, ist danach zu beurteilen, ob eine unterschiedliche Vergütungshöhe gerechtfertigt ist, der Arbeitnehmer also eine Kürzung seines Arbeitsentgelts hinnehmen muss (vgl. BAG 5. September 1989 - 3 AZR 575/88 - zu II 1 b der Gründe, BAGE 62, 345; zustimmend BGH 20. September 2006 - IV ZR 304/04 - zu II 3 b der Gründe; BGHZ 169, 122).

    Das ist für die Berechtigung von Unterscheidungen von besonderer Bedeutung, wenn es - wie hier - um den Anwendungsbereich eines europäischen Verbots der unmittelbaren Diskriminierung geht (vgl. BAG 5. September 1989 - 3 AZR 575/88 - zu II 1 c der Gründe, BAGE 62, 345).

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