Rechtsprechung
   BAG, 21.09.1989 - 1 AZR 454/88   

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Kanzlei Prof. Schweizer (Volltext/Auszüge)

    Keine Änderungen der Arbeitsvertragsinhalte durch Betriebsvereinbarung

  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Ablösende Wirkung von Betriebsvereinbarungen: Einschränkung bei arbeitsvertraglichen Ansprüchen, die keine in einem Bezugssystem zueinander stehenden Sozialleistungen beinhalten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsvereinbarung: Grenzen der Auswirkungen auf den individuellen Arbeitsvertrag

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  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Ablösende Wirkung von Betriebsvereinbarungen

  • Betriebs-Berater

    Ablösende Wirkung von Betriebsvereinbarungen

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • LAG Düsseldorf, 13.04.1988 - 14 Sa 1819/87
  • BAG, 21.09.1989 - 1 AZR 454/88

Zeitschriftenfundstellen

  • BAGE 62, 360
  • NJW 1990, 1315 (Ls.)
  • BB 1990, 355
  • BB 1990, 994
  • DB 1990, 692
  • NZA 1990, 351



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Wird zitiert von ... (44)  

  • BAG, 28.03.2000 - 1 AZR 366/99  

    Ablösende Betriebsvereinbarung

    Für sie kommt ein kollektiver Günstigkeitsvergleich daher nicht in Betracht (siehe im einzelnen Senatsurteil 21. September 1989 - 1 AZR 454/88 - BAGE 62, 360 = AP BetrVG 1972 § 77 Nr. 43 mit Anmerkung Löwisch; siehe dazu auch Richardi NZA 1990, 331; siehe weiter Senatsurteil 24. März 1992 - 1 AZR 267/91 - nv.).

    Soweit Normen einer Betriebsvereinbarung für die Arbeitnehmer günstiger sind als die arbeitsvertragliche Vereinbarung, verdrängen sie diese lediglich für die Dauer ihrer Wirkung, machen sie aber nicht nichtig (siehe im einzelnen Senatsurteil 21. September 1989 aaO; Senatsurteil 24. März 1992 aaO).

    Für diese Ansprüche scheidet ein kollektiver Günstigkeitsvergleich und eine Ablösung schon dem Grunde nach aus; sie werden allenfalls für die Dauer des Bestehens der Betriebsvereinbarung verdrängt (grundlegend Senatsbeschluß 21. September 1989 - 1 AZR 454/88 - BAGE 62, 360 = AP BetrVG 1972 § 77 Nr. 43 mit Anmerkung Löwisch).

    Da keine von der Entscheidung des Großen Senats erfaßte Fallgestaltung vorliegt, bedarf es auch keiner Auseinandersetzung mit der Frage, ob der sich aus der Entscheidung des Großen Senats ergebenden Konsequenz zu folgen ist, daß bei Ablösung des vertraglichen Anspruchs und späterer (freier) Kündigung der Betriebsvereinbarung der Arbeitnehmer überhaupt keinen Anspruch mehr hat (siehe dazu schon Senatsurteil 21. September 1989 - 1 AZR 454/88 - BAGE 62, 360, zu III 1 der Gründe; Richardi NZA 1990, 331; derselbe BetrVG 7. Aufl. § 77 Rn.143 mwN).

  • BAG, 17.06.1998 - 2 AZR 336/97  

    Betriebsbedingte Änderungskündigung

    Insoweit modifiziert der für Kündigungen nach §§ 1, 2 KSchG zuständige Zweite Senat die Rechtsprechung in den Urteilen vom 31. Januar 1984 (- 1 AZR 174/81 - BAGE 45, 91 = AP Nr. 15 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung) und vom 21. September 1989 - 1 AZR 454/88 - BAGE 62, 360, 380 f. = AP Nr. 43 zu § 77 BetrVG 1972, zu VI 1 der Gründe), wobei es sich in letzterem Urteil ohnehin um eine nicht entscheidungserhebliche Begründung handelt, weil es in jenem Fall nicht um die Beurteilung einer Änderungskündigung ging, wie der Erste Senat (aaO) selbst ausführt.

    Im gleichen Sinne hat das Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 21. September 1989 - 1 AZR 454/88 - BAGE 62, 362, 367 = AP Nr. 43 zu § 77 BetrVG 1972, zu I 2 a der Gründe) entschieden, eine Betriebsvereinbarung vermöge vertragliche Ansprüche der Arbeitnehmer, die auf einer arbeitsvertraglichen Einheitsregelung oder einer betrieblichen Übung beruhten, nur dann zu modifizieren, wenn sie bei kollektiver Betrachtung insgesamt nicht ungünstiger sei als die bisherige Regelung.

  • BAG, 12.12.2007 - 4 AZR 998/06  

    Vertragsauslegung - Tarifvertrag - zwingende Wirkung - Betriebsübergang

    Die zwingende Wirkung des Tarifvertrages hat lediglich zur Folge, dass die Einzelvereinbarung in diesem Zeitraum keine Geltung entfalten kann, von der tariflichen Wirkung verdrängt wird (Senat 18. Mai 1977 - 4 AZR 47/76 - BAGE 29, 182, 186; BAG 14. Februar 1991 - 8 AZR 166/90 - BAGE 67, 222, 225; 21. September 1989 - 1 AZR 454/88 - BAGE 62, 360, 376 mit zust. Anm. Löwisch AP BetrVG 1972 § 77 Nr. 43; Däubler/Deinert TVG 2. Aufl. § 4 Rn. 484 ff.; Kempen/Zachert/Stein TVG 4. Aufl. § 4 Rn. 15; Jacobs in Jacobs/Krause/Oetker Tarifvertragsrecht § 7 Rn. 6; Hromadka/Maschmann Arbeitsrecht Band 2 4.
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