Rechtsprechung
| BAG, 21.09.1989 - 1 AZR 454/88 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Kanzlei Prof. Schweizer (Volltext/Auszüge)
Keine Änderungen der Arbeitsvertragsinhalte durch Betriebsvereinbarung
- DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Ablösende Wirkung von Betriebsvereinbarungen: Einschränkung bei arbeitsvertraglichen Ansprüchen, die keine in einem Bezugssystem zueinander stehenden Sozialleistungen beinhalten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Betriebsvereinbarung: Grenzen der Auswirkungen auf den individuellen Arbeitsvertrag
- Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Ablösende Wirkung von Betriebsvereinbarungen
- Betriebs-Berater
Ablösende Wirkung von Betriebsvereinbarungen
Kurzfassungen/Presse
- BetriebsratsZentrum (Leitsatz)
§ 77 BetrVG
Betriebsvereinbarung
Verfahrensgang
- LAG Düsseldorf, 13.04.1988 - 14 Sa 1819/87
- BAG, 21.09.1989 - 1 AZR 454/88
Zeitschriftenfundstellen
- BAGE 62, 360
- NJW 1990, 1315 (Ls.)
- BB 1990, 355
- BB 1990, 994
- DB 1990, 692
- NZA 1990, 351
Wird zitiert von ... (44)
- BAG, 28.03.2000 - 1 AZR 366/99
Ablösende Betriebsvereinbarung
Für sie kommt ein kollektiver Günstigkeitsvergleich daher nicht in Betracht (siehe im einzelnen Senatsurteil 21. September 1989 - 1 AZR 454/88 - BAGE 62, 360 = AP BetrVG 1972 § 77 Nr. 43 mit Anmerkung Löwisch; siehe dazu auch Richardi NZA 1990, 331; siehe weiter Senatsurteil 24. März 1992 - 1 AZR 267/91 - nv.).Soweit Normen einer Betriebsvereinbarung für die Arbeitnehmer günstiger sind als die arbeitsvertragliche Vereinbarung, verdrängen sie diese lediglich für die Dauer ihrer Wirkung, machen sie aber nicht nichtig (siehe im einzelnen Senatsurteil 21. September 1989 aaO;… Senatsurteil 24. März 1992 aaO).
Für diese Ansprüche scheidet ein kollektiver Günstigkeitsvergleich und eine Ablösung schon dem Grunde nach aus; sie werden allenfalls für die Dauer des Bestehens der Betriebsvereinbarung verdrängt (grundlegend Senatsbeschluß 21. September 1989 - 1 AZR 454/88 - BAGE 62, 360 = AP BetrVG 1972 § 77 Nr. 43 mit Anmerkung Löwisch).
Da keine von der Entscheidung des Großen Senats erfaßte Fallgestaltung vorliegt, bedarf es auch keiner Auseinandersetzung mit der Frage, ob der sich aus der Entscheidung des Großen Senats ergebenden Konsequenz zu folgen ist, daß bei Ablösung des vertraglichen Anspruchs und späterer (freier) Kündigung der Betriebsvereinbarung der Arbeitnehmer überhaupt keinen Anspruch mehr hat (siehe dazu schon Senatsurteil 21. September 1989 - 1 AZR 454/88 - BAGE 62, 360, zu III 1 der Gründe; Richardi NZA 1990, 331;… derselbe BetrVG 7. Aufl. § 77 Rn.143 mwN).
- BAG, 17.06.1998 - 2 AZR 336/97
Betriebsbedingte Änderungskündigung
Insoweit modifiziert der für Kündigungen nach §§ 1, 2 KSchG zuständige Zweite Senat die Rechtsprechung in den Urteilen vom 31. Januar 1984 (- 1 AZR 174/81 - BAGE 45, 91 = AP Nr. 15 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung) und vom 21. September 1989 - 1 AZR 454/88 - BAGE 62, 360, 380 f. = AP Nr. 43 zu § 77 BetrVG 1972, zu VI 1 der Gründe), wobei es sich in letzterem Urteil ohnehin um eine nicht entscheidungserhebliche Begründung handelt, weil es in jenem Fall nicht um die Beurteilung einer Änderungskündigung ging, wie der Erste Senat (…aaO) selbst ausführt.Im gleichen Sinne hat das Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 21. September 1989 - 1 AZR 454/88 - BAGE 62, 362, 367 = AP Nr. 43 zu § 77 BetrVG 1972, zu I 2 a der Gründe) entschieden, eine Betriebsvereinbarung vermöge vertragliche Ansprüche der Arbeitnehmer, die auf einer arbeitsvertraglichen Einheitsregelung oder einer betrieblichen Übung beruhten, nur dann zu modifizieren, wenn sie bei kollektiver Betrachtung insgesamt nicht ungünstiger sei als die bisherige Regelung.
- BAG, 12.12.2007 - 4 AZR 998/06
Vertragsauslegung - Tarifvertrag - zwingende Wirkung - Betriebsübergang
Die zwingende Wirkung des Tarifvertrages hat lediglich zur Folge, dass die Einzelvereinbarung in diesem Zeitraum keine Geltung entfalten kann, von der tariflichen Wirkung verdrängt wird (Senat 18. Mai 1977 - 4 AZR 47/76 - BAGE 29, 182, 186; BAG 14. Februar 1991 - 8 AZR 166/90 - BAGE 67, 222, 225; 21. September 1989 - 1 AZR 454/88 - BAGE 62, 360, 376 mit zust. Anm. Löwisch AP BetrVG 1972 § 77 Nr. 43; Däubler/Deinert TVG 2. Aufl. § 4 Rn. 484 ff.; Kempen/Zachert/Stein TVG 4. Aufl. § 4 Rn. 15; Jacobs in Jacobs/Krause/Oetker Tarifvertragsrecht § 7 Rn. 6; Hromadka/Maschmann Arbeitsrecht Band 2 4.
- BAG, 10.02.1999 - 2 AZR 422/98
Änderungskündigung zur Durchsetzung einer tarifwidrigen Erhöhung der Arbeitszeit
Der Senat hat nicht zu entscheiden, ob grundsätzlich der in der neueren Literatur wohl überwiegenden Auffassung zu folgen ist, daß tarifliche Inhaltsnormen entsprechende vertragliche Vereinbarungen regelmäßig nur verdrängen, nicht endgültig beseitigen (…Däubler, Tarifvertragsrecht, 3. Aufl., Rz 183;… Kempen/Zachert, TVG, 3. Aufl., § 4 Rz 12; Löwisch/Rieble, TVG, § 4 Rz 52; vgl. Wiedemann/Stumpf, TVG, 5. Aufl., § 4 Rz 201 und BAG Urteil vom 21. September 1989 - 1 AZR 454/88 - BAGE 62, 360 = AP Nr. 43 zu § 77 BetrVG 1972). - BAG, 23.02.2005 - 4 AZR 186/04
Vergütungsabrede unterhalb des Tariflohnes
Maßgeblich ist insoweit, dass die Vereinbarung dahin gehend ausgelegt werden kann, dass sie - zumindest: auch - die Nachwirkung des beendeten Tarifvertrages beseitigen soll (tendenziell ebenso BAG 21. September 1989 - 1 AZR 454/88 -BAGE 62, 360, 375 f.). - LAG Nürnberg, 29.10.2004 - 2 Sa 828/02
Einstellung eines Werksbusverkehrs; Durchführung der Anpassung an veränderte …
Das BAG hat durch den Großen Senat im Beschluss vom 16.09.1986 Az. GS 1/82 (AP Nr. 17 zu § 77 BetrVG 1972) und den Beschluss vom 21.09.1989, 1 AZR 454/88 (AP Nr. 43 zu § 77 BetrVG 1972) entschieden, dass vertraglich begründete Ansprüche der Arbeitnehmer auf Sozialleistungen, die auf eine vom Arbeitgeber gesetzte Einheitsregelung oder eine Gesamtzusage zurückgehen, durch eine nachfolgende Betriebsvereinbarung in den Grenzen von Recht und Billigkeit beschränkt werden können, wenn die Neuregelung insgesamt bei kollektiver Betrachtung nicht ungünstiger ist.Auch nach den Entscheidungen des BAG vom 16.09.1986 und vom 21.09.1989 (a.a.O.) wäre eine Ablösung durch die Betriebsvereinbarung zu verneinen.
Damit liegen die Voraussetzungen einer ablösenden Betriebsvereinbarung nach den zitierten Entscheidungen vom 16.09.1986, GS 1/82 und vom 21.09.1989, 1 AZR 454/88 nicht vor, da die Betriebsvereinbarung nicht günstiger ist als die bisherige betriebliche Übung.
- BAG, 28.05.1997 - 4 AZR 663/95
Bezugnahme auf Tarifvertrag; Fachlicher Geltungsbereich
Im übrigen kommt nach der Rechtsprechung des Ersten Senats des Bundesarbeitsgerichts einer Betriebsvereinbarung gegenüber arbeitsvertraglichen Vereinbarungen keine ablösende Wirkung in dem Sinne zu, daß die Normen der Betriebsvereinbarung an die Stelle der vertraglichen Vereinbarung treten, es sei denn, es handele sich um arbeitsvertragliche Ansprüche auf Sozialleistungen, die auf einer arbeitsvertraglichen Einheitsregelung, einer Gesamtzusage oder betrieblichen Übung beruhen (Urteil des Ersten Senats vom 21. September 1989 - 1 AZR 454/88 - AP Nr. 43 zu § 77 BetrVG 1972). - BAG, 28.05.1997 - 4 AZR 546/95
Tarifpluralität bei Nachwirkung eines Tarifvertrages
Dagegen spricht nach dem Ersten Senat "viel dafür, daß durch die Beendigung der zwingenden Wirkung eines Tarifvertrages eine frühere vertragliche Vereinbarung wieder auflebt und damit die Nachwirkung der Tarifnorm beseitigt, was hier nicht zu entscheiden ist" (Urteil vom 21. September 1989 - 1 AZR 454/88 - BAGE 62, 360 = AP Nr. 43 zu § 77 BetrVG 1972, zu IV 2, 3 der Gründe). - BAG, 15.02.2011 - 3 AZR 35/09
Auslegung einer Versorgungszusage - Ablösung einer Gesamtzusage - Kündigung einer …
Vorliegend kann offenbleiben, ob eine Betriebsvereinbarung, die einem kollektiven Günstigkeitsvergleich standhält, eine Gesamtzusage ohne weiteres auf Dauer ablösen kann (in diesem Sinne wohl BAG 21. September 1989 - 1 AZR 454/88 - zu III 1 der Gründe, BAGE 62, 360; 24. März 1992 - 1 AZR 267/91 - zu II 3 a der Gründe; 28. März 2000 - 1 AZR 366/99 - zu II 2 a der Gründe, BAGE 94, 179) oder ob sie die Ansprüche aus der Gesamtzusage nur verdrängt mit der Folge, dass diese nach Kündigung der Betriebsvereinbarung wieder aufleben (…gegen eine Ersetzungswirkung Berg in Däubler/ Kittner/ Klebe/ Wedde BetrVG 12. Aufl. § 77 Rn. 24;… ErfK/ Kania 11. Aufl. § 77 BetrVG Rn. 78). - BAG, 22.04.2009 - 5 AZR 292/08
Wegezeiten eines Außendienstmitarbeiters
Vielmehr gilt entsprechend § 4 Abs. 3 TVG das Günstigkeitsprinzip (vgl. BAG 21. September 1989 - 1 AZR 454/88 - BAGE 62, 360, 374; 16. September 1986 - GS 1/82 - BAGE 53, 42, 60 ff.). - LAG Schleswig-Holstein, 27.02.2008 - 3 Sa 417/07
Baugewerbe, OT-Mitgliedschaft, Tarifvertrag, schuldrechtliche Wirkung, …
- BAG, 24.03.1992 - 1 AZR 267/91
- LAG Schleswig-Holstein, 27.02.2008 - 3 Sa 414/07
Baugewerbe, OT-Mitgliedschaft, Tarifvertrag, schuldrechtliche Wirkung, …
- LAG Schleswig-Holstein, 27.02.2008 - 3 Sa 428/07
Baugewerbe, OT-Mitgliedschaft, Tarifvertrag, schuldrechtliche Wirkung, …
- BAG, 18.08.1998 - 1 AZR 589/97
Arbeitsentgelt: Ablösung tariflicher Ansprüche durch Betriebsvereinbarung
- BAG, 15.02.2011 - 3 AZR 365/09
Auslegung einer Versorgungszusage - Ablösung einer Gesamtzusage - Kündigung einer …
- BAG, 15.02.2011 - 3 AZR 196/09
Auslegung einer Versorgungszusage - Ablösung einer Gesamtzusage - Kündigung einer …
- BAG, 15.02.2011 - 3 AZR 45/09
Auslegung einer Versorgungszusage - Ablösung einer Gesamtzusage - Kündigung einer …
- BAG, 28.05.1997 - 4 AZR 545/95
TVG §§ 4, 3; Entgelttarifvertrag für den Wirtschaftsbereich …
- LAG Berlin, 19.10.1990 - 6 Sa 64/90
Tarifvertrag: Nachwirkung und Wiederaufleben früherer vertraglicher …
- BAG, 01.12.1992 - 1 AZR 234/92
Wirksamkeit einer Betriebsvereinbarung - Vorrang des Tarifvertrages
- BAG, 15.02.2011 - 3 AZR 964/08
Betriebliche Altersversorgung - Ablösung einer Gesamtzusage - Kündigung einer …
- LAG Düsseldorf, 14.05.1997 - 17 Sa 228/97
Arbeitsentgelt: Ablösung tariflicher Ansprüche durch Betriebsvereinbarung
- BAG, 15.02.2011 - 3 AZR 248/09
Auslegung einer Versorgungszusage - Ablösung einer Gesamtzusage - Kündigung einer …
- LAG Rheinland-Pfalz, 27.07.1998 - 9 Sa 233/98
Nachwirkung einer Gratifikationsregelung
- LAG Düsseldorf, 25.07.2001 - 12 Sa 636/01
Bezugnahmeklausel und Betriebsübergang unter Wegfall der Tarifgebundenheit
- LAG Düsseldorf, 26.11.2007 - 17 Sa 1298/07
OT-Mitgliedschaft/Tarifbindung
- LAG Düsseldorf, 23.02.2000 - 12 Sa 1850/99
BaTV-Klausel: Fortgeltung bei Verbandsaustritt des Arbeitgebers
- LAG Hamm, 11.11.1999 - 4 Sa 1879/98
- BAG, 12.12.2000 - 1 AZR 183/00
BetrVG § 112 § 76; BGB § 133 § 157 § 611
- LAG Niedersachsen, 01.04.2004 - 14 Sa 1513/03
Ersetzung der Nachwirkung eines Tarifvertrages durch vertragliche Vereinbarung
- LAG Hessen, 16.07.1997 - 8 Sa 382/95
Betriebliche Altersversorgung: Wirkung der Kündigung einer Betriesvereinbarung
- LAG Düsseldorf, 12.09.2001 - 17 (10) Sa 825/01
Eingriff in Versorgungszusage
- LAG Saarland, 24.08.2005 - 2 Sa 6/05
Einzelvertraglich getroffene andere Abmachung nach Tarifvertragsgesetz
- LAG Schleswig-Holstein, 19.02.2008 - 2 Sa 421/07
Tarifvertrag; Tarifbindung; OT-Mitgliedschaft; Nachwirkung; andere Abmachung; …
- LAG Hamm, 25.04.2008 - 13 Sa 506/07
Mehrarbeitsvergütung; Dauer des Jahresurlaubs, tarifliches Urlaubsgeld; …
- BAG, 08.05.1990 - 1 ABR 9/89
- LAG Brandenburg, 17.03.1995 - 5 (4) Sa 711/94
- LAG Düsseldorf, 07.04.1999 - 1 (17) Sa 33/99
Betriebsvereinbarung: Wirkung der Kündigung - Wiederaufleben einzelvertraglicher …
- LAG Schleswig-Holstein, 19.02.2008 - 5 Sa 418/07
Baugewerbe, OT-Mitgliedschaft, Tarifvertrag, schuldrechtliche Wirkung, …
- BAG, 24.03.1992 - 1 AZR 215/91
- BAG, 26.01.1993 - 1 AZR 400/92
- LAG Düsseldorf, 30.05.1995 - 6 Sa 1819/94
Tarifvertrag: Konkurrenz zu einzelvertraglicher Vereinbarung
- LAG Köln, 08.06.2001 - 11 Sa 317/01
Individualvertrag; Betriebsvereinbarung; Günstigkeitsprinzip; kollektives …
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