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   BAG, 01.08.1989 - 1 ABR 54/88   

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BAG, 01.08.1989 - 1 ABR 54/88 (https://dejure.org/1989,419)
BAG, Entscheidung vom 01.08.1989 - 1 ABR 54/88 (https://dejure.org/1989,419)
BAG, Entscheidung vom 01. August 1989 - 1 ABR 54/88 (https://dejure.org/1989,419)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Übertragung von Arbeitsaufgaben auf Fremdfirmen - Vorliegen einer mitbestimmungspflichtigen Einstellung bei Eingliederung in den Betrieb - Anspruch des Betriebsrates auf Aufhebung einer Einstellung - Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei einer Vielzahl gleichgelagerter ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 99 Abs. 1, § 101
    Einstellung: Begriff

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrVG § 99 Abs. 1, § 101
    Erfordernis der Zustimmung des Betriebsrats zur Einstellung unabhängig davon, ob und von wem das Weisungsrecht hinsichtlich der Tätigkeit ausgeübt wird

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 62, 271
  • NZA 1990, 229
  • BB 1989, 2255
  • BB 1990, 419
  • DB 1990, 483
 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 15.04.1986 - 1 ABR 44/84

    Mitbestimmungsrecht - Mitbestimmung - Betriebsrat - Weisungsgebundenheit -

    Auszug aus BAG, 01.08.1989 - 1 ABR 54/88
    Eine nach § 99 BetrVG zustimmungspflichtige Einstellung liegt schon dann vor, wenn Personen in den Betrieb eingegliedert werden, um zusammen mit den im Betrieb schon beschäftigten Arbeitnehmern den arbeitstechnischen Zweck des Betriebes durch weisungsgebundene Tätigkeit zu verwirklichen (Beschluß des Senats vom 15. April 1986 - 1 ABR 44/84 - BAGE 51, 337 = AP Nr. 35 zu § 99 BetrVG 1972).

    Nach der Entscheidung des Senats vom 15. April 1986 (- 1 ABR 44/84 - BAGE 51, 337 = AP Nr. 35 zu § 99 BetrVG 1972), von der auch das Landesarbeitsgericht ausgegangen ist, liegt eine nach § 99 BetrVG zustimmungspflichtige Einstellung dann vor, wenn Personen in den Betrieb eingegliedert werden, um zusammen mit den im Betrieb schon beschäftigten Arbeitnehmern den arbeitstechnischen Zweck des Betriebes durch weisungsgebundene Tätigkeit zu verwirklichen.

  • BAG, 17.03.1987 - 1 ABR 65/85

    Verletzung des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats bei personellen

    Auszug aus BAG, 01.08.1989 - 1 ABR 54/88
    Er ist nicht darauf gerichtet, die künftige Beachtung von Mitbestimmungsrechten des Betriebsrats zu sichern (Beschluß des Senats vom 17. März 1987 - 1 ABR 65/85 - AP Nr. 7 zu § 23 BetrVG 1972).
  • BAG, 22.03.1983 - 1 ABR 49/81

    Mitbestimmungssicherungsverfahren bei Eingruppierungen

    Auszug aus BAG, 01.08.1989 - 1 ABR 54/88
    Der Betriebsrat hat damit einen Anspruch gegen den Arbeitgeber auf "Aufhebung der Maßnahme", d. h. auf Beseitigung des betriebsverfassungswidrigen Zustandes (Beschluß des Senats vom 22. März 1983 - 1 ABR 49/81 - BAGE 42, 121 = AP Nr. 6 zu § 101 BetrVG 1972 für die Aufhebung einer Eingruppierung).
  • BAG, 28.04.1992 - 1 ABR 73/91

    Unterrichtung des Betriebsrates vor einer Einstellung

    Der Senat hat in den von der Rechtsbeschwerde angeführten Entscheidungen (vom 18. April 1989, BAGE 61, 283 = AP Nr. 65 zu § 99 BetrVG 1972, vom 1. August 1989, BAGE 62, 271 = AP Nr. 68 zu § 99 BetrVG 1972, vom 8. Mai 1990 - 1 ABR 7/89 AP Nr. 80 zu § 99 BetrVG 1972, vom 5. März 1991 - 1 ABR 39/90 - EzA § 99 BetrVG 1972 Nr. 99 und vom 12. November 1991 - 1 ABR 3/91 -, nicht zur Veröffentlichung vorgesehen) stets wiederholt, daß eine Einstellung im Sinne von § 99 Abs. 1 BetrVG immer schon dann vorliegt, wenn Personen in den Betrieb eingegliedert werden, um zusammen mit den im Betrieb schon beschäftigten Arbeitnehmern den arbeitstechnischen Zweck des Betriebes durch ihrer Art nach weisungsgebundene Tätigkeit zu verwirklichen.
  • BAG, 05.03.1991 - 1 ABR 39/90

    Zum Begriff der Einstellung

    Darauf, ob und gegebenenfalls von wem diesen Personen tatsächlich Weisungen hinsichtlich dieser Tätigkeit gegeben werden, kommt es nicht an (Beschluß vom 15. April 1986, BAGE 51, 337 = AP Nr. 35 zu § 99 BetrVG 1972; Beschluß vom 16. Dezember 1986 - 1 ABR 52/85 - AP Nr. 40 zu § 99 BetrVG 1972; Beschluß vom 18. April 1989, BAGE 61, 283 = AP Nr. 65 zu § 99 BetrVG 1972; Beschluß vom 1. August 1989, BAGE 62, 271 = AP Nr. 68 zu § 99 BetrVG 1972).
  • BAG, 08.05.1990 - 1 ABR 7/89

    Aufnahme von Schülerpraktikanten

    An dieser Rechtsprechung hat der Senat in späteren Entscheidungen festgehalten (Beschluß vom 16. Dezember 1986 - 1 ABR 52/85 - AP Nr. 40 zu § 99 BetrVG 1972; Beschluß vom 18. April 1989 - 1 ABR 97/87 - zur Veröffentlichung vorgesehen) und diese in dem Beschluß vom 1. August 1989 (- 1 ABR 54/88 - AP Nr. 68 zu § 99 BetrVG 1972, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen) dahingehend präzisiert, daß maßgebend ist, ob die von diesen Personen zu verrichtende Tätigkeit ihrer Art nach eine weisungsgebundene Tätigkeit ist, die der Verwirklichung des arbeitstechnischen Zwecks des Betriebes zu dienen bestimmt ist und daher vom Arbeitgeber organisiert werden muß.
  • BAG, 13.12.2005 - 1 ABR 51/04

    Mitbestimmungsrecht - Einstellung von Drittpersonal

    Ob den betreffenden Personen tatsächlich Weisungen hinsichtlich dieser Tätigkeit gegeben werden - und ggf. von wem - ist unerheblich (9. Juli 1991 - 1 ABR 45/90 - AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 94 = EzA BetrVG 1972 § 99 Nr. 102, zu B I 1 a der Gründe mwN; 5. März 1991 - 1 ABR 39/90 -BAGE 67, 290, zu B I der Gründe; 3. Juli 1990 - 1 ABR 36/89 - AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 81 = EzA BetrVG 1972 § 99 Nr. 90, zu B III 1 der Gründe; 1. August 1989 - 1 ABR 54/88 - BAGE 62, 271, zu B II 2 c der Gründe).

    Es hat sich auf Formulierungen in Entscheidungen des Senats vom 5. März 1991 (- 1 ABR 39/90 - BAGE 67, 290), 3. Juli 1990 (- 1 ABR 36/89 - AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 81 = EzA BetrVG 1972 § 99 Nr. 90) und 1. August 1989 (- 1 ABR 54/88 - AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 68 = EzA BetrVG 1972 § 99 Nr. 75) gestützt, nach denen es nicht darauf ankommt, "ob und gegebenenfalls von wem" den im Betrieb tätigen Personen tatsächlich Weisungen hinsichtlich ihrer Tätigkeit gegeben werden.

  • LAG Hamburg, 01.11.1991 - 3 TaBV 3/90

    Betriebsrat; Mitbestimmungsrecht; Einstellung; Fremdfirmenarbeiter; Arbeitnehmer;

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  • BAG, 14.02.2023 - 1 ABR 9/22

    Betriebliche Vergütungsordnung - tarifgebundener Arbeitgeber

    Dies schließt seine Anwendung zwar nicht aus, wenn sich das vom Betriebsrat angebrachte Begehren auf mehrere gleichgelagerte Einzelmaßnahmen bezieht, die im Antrag lediglich in generalisierter Art und Weise umschrieben werden (vgl. BAG 1. August 1989 - 1 ABR 54/88 - zu B I 1 der Gründe, BAGE 62, 271) .

    § 101 BetrVG zielt auf die Beseitigung eines bereits eingetretenen betriebsverfassungswidrigen Zustands ab (vgl. etwa BAG 1. August 1989 - 1 ABR 54/88 - zu B I 2 der Gründe, BAGE 62, 271) .

    § 101 BetrVG ist aber nicht darauf gerichtet, die künftige Beachtung von Beteiligungsrechten des Betriebsrats zu sichern (BAG 1. August 1989 - 1 ABR 54/88 - zu B I 2 der Gründe, aaO) .

  • BAG, 09.07.1991 - 1 ABR 45/90

    Beschäftigung von Fremdarbeitern als Einstellung

    Darauf, ob diesen Personen tatsächlich Weisungen hinsichtlich dieser Tätigkeit gegeben werden, kommt es nicht an (Beschluß vom 15. April 1986, BAGE 51, 337 = AP Nr. 35 zu § 99 BetrVG 1972; Beschluß vom 16. Dezember 1986 - 1 ABR 52/85 - AP Nr. 40 zu § 99 BetrVG 1972; Beschluß vom 18. April 1989, BAGE 61, 283 = AP Nr. 65 zu § 99 BetrVG 1972; Beschluß vom 1. August 1989, BAGE 62, 271 = AP Nr. 68 zu § 99 BetrVG 1972 und Beschluß vom 5. März 1991 - 1 ABR 39/90 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Bereits in den vom Landesarbeitsgericht angezogenen Entscheidungen hat der Senat darauf hingewiesen, daß die entschiedenen Fallgestaltungen, bei denen Arbeitnehmer in die Organisation des Betriebes eingegliedert wurden und hier ihrer Art nach weisungsgebundene Tätigkeit verrichten, zu unterscheiden sind von denjenigen Fällen, in denen "bestimmte absonderbare Arbeiten auf Fremdfirmen übertragen wurden" (so im Beschluß vom 15. April 1986, aaO) oder bei denen der Arbeitgeber "eine Werk- oder Dienstleistung für sich einkauft" (so im Beschluß vom 1. August 1989, aaO).

  • BAG, 27.07.1993 - 1 ABR 7/93

    Beschäftigung von freien Mitarbeitern als mitbestimmungspflichtige Einstellung -

    Unerheblich ist hingegen, ob und ggf. von wem diesen Personen tatsächlich Weisungen hinsichtlich ihrer Tätigkeit gegeben werden (BAGE 51, 337 = AP Nr. 35 zu § 99 BetrVG 1972;Beschluß vom 16. Dezember 1986 - 1 ABR 52/85 - AP Nr. 40 zu § 99 BetrVG 1972; BAGE 62, 271 = AP Nr. 68 zu § 99 BetrVG 1972;Beschluß vom 3. Juli 1990 - 1 ABR 36/89 - AP Nr. 81 zu § 99 BetrVG 1972; vgl. zuletztBeschluß vom 20. April 1993 - 1 ABR 59/92 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • BAG, 07.08.1990 - 1 ABR 68/89

    Mitbestimmung nach befristeter Probezeit

    An dieser Rechtsprechung hat der Senat in späteren Entscheidungen festgehalten (Beschluß vom 16. Dezember 1986 - 1 ABR 52/85 - AP Nr. 40 zu § 99 BetrVG 1972; Beschluß vom 12. Juli 1988 - 1 ABR 85/86 - AP Nr. 54 zu § 99 BetrVG 1972; Beschluß vom 18. April 1989 - 1 ABR 97/87 - zur Veröffentlichung vorgesehen) und sie in den Beschlüssen vom 1. August 1989 (- 1 ABR 54/88 - AP Nr. 68 zu § 99 BetrVG 1972, zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen) und vom 15. Mai 1990 (- 1 ABR 31/89 - nicht zur Veröffentlichung vorgesehen) hinsichtlich der Art der zu verrichtenden Tätigkeit präzisiert.
  • BAG, 01.12.1992 - 1 ABR 30/92

    Betriebsrat: Mitbestimmung bei Einsatz von Fremdpersonal

    Ob und gegebenenfalls von wem diesen Personen tatsächlich Weisungen hinsichtlich dieser Tätigkeit gegeben werden, ist rechtlich unerheblich (Beschluß vom 15. April 1986, BAGE 51, 337 = AP Nr. 35 zu § 99 BetrVG 1972; Beschluß vom 16. Dezember 1986 - 1 ABR 52/85 - AP Nr. 40 zu § 99 BetrVG 1972; Beschluß vom 18. April 1989, BAGE 61, 283 = AP Nr. 65 zu § 99 BetrVG 1972; Beschluß vom 1. August 1989, BAGE 62, 271 = AP Nr. 68 zu § 99 BetrVG 1972; Beschluß vom 5. März 1991 - 1 ABR 39/90 - AP Nr. 90 zu § 99 BetrVG 1972; Beschluß vom 9. Juli 1991 - 1 ABR 45/90 - EzA § 99 BetrVG 1972 Nr. 102; Beschluß vom 1. Oktober 1991 - 1 ABR 75/90 - n.v., zu B I der Gründe; Beschluß vom 5. Mai 1992 - 1 ABR 78/91 - EzA § 99 BetrVG 1972 Nr. 105, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu B II der Gründe).
  • BAG, 28.11.1989 - 1 ABR 90/88

    Arbeitnehmerüberlassung: Überwachung des Betriebsgeländes durch

  • BAG, 05.05.1992 - 1 ABR 78/91

    Zum Begriff der Einstellung im Sinne von § 99 BetrVG

  • BAG, 30.08.1994 - 1 ABR 3/94

    Beschäftigung eines "freien Handelsvertreters" als mitbestimmungspflichtige

  • BAG, 03.07.1990 - 1 ABR 36/89

    Mitbestimmung bei Einstellung in Tendenzbetrieb

  • LAG Hessen, 01.11.2005 - 4/18/5 TaBV 47/05

    Vertretung - Unterlassung

  • BAG, 03.10.1989 - 1 ABR 68/88

    Betriebsrat: Begriff der zustimmungsbedürftigen Einstellung

  • LAG Bremen, 21.12.1989 - 3 TaBV 22/89

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates; Stahlwerk ; Einstellung; Tätigkeit der

  • BAG, 18.06.1991 - 1 ABR 55/90

    Erfordernis der Zustimmung des Betriebsrates zur Beschäftigung von Arbeitnehmern

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.10.2006 - 1 A 5002/04
  • LAG Düsseldorf, 19.03.2009 - 11 TaBV 303/08

    Mitbestimmungsfreier Einsatz von Arbeitnehmern durch Fremdfirmen bei fehlender

  • BAG, 01.10.1991 - 1 ABR 75/90

    Betriebsrat: Mitbestimmung bei Einsatz von Personal einer Fremdfirma

  • BAG, 05.03.1991 - 1 ABR 38/90

    Bestehen von Auskunftsansprüchen und Unterlassungsansprüchen des Betriebsrats -

  • LAG Hessen, 20.02.1990 - 5 TaBV 70/89

    Betriebsrat: Umgehung des Mitbestimmungsrechts

  • BAG, 01.10.1991 - 1 ABR 79/90

    Betriebsrat: Mitbestimmung bei Einsatz von Personal einer Fremdfirma

  • BAG, 15.12.1992 - 1 ABR 39/92

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates bei der Einstellung von Studenten als

  • BAG, 01.10.1991 - 1 ABR 78/90

    Betriebsrat: Mitbestimmung bei Einsatz von Personal einer Fremdfirma

  • BAG, 15.05.1990 - 1 ABR 31/89

    Einstellung in Betrieb, der Kurierfahrten durchführt

  • BAG, 01.10.1991 - 1 ABR 80/90

    Betriebsrat: Mitbestimmung bei Einsatz von Personal einer Fremdfirma

  • LAG Berlin, 10.12.1992 - 14 TaBV 5/92

    Betriebsrat; Sprachschule; Anstellungsvertrag; Lehrkraft ; Mitbestimmungsrecht ;

  • LAG Köln, 12.12.1990 - 2 TaBV 28/90

    Betriebsrat; Mitbestimmungsrecht; Drittfirma; Einstellung; Weisungsgebunden

  • BAG, 01.10.1991 - 1 ABR 77/90

    Zum Begriff der Einstellung nach § 99 BetrVG - Umfang der Beteiligung des

  • LAG Berlin, 04.12.1998 - 6 TaBV 6/98

    Nachträgliche Umdeklarierung einer bereits endgültig vollzogenen personellen

  • BAG, 01.10.1991 - 1 ABR 76/90

    Zum Begriff der Einstellung nach § 99 BetrVG - Umfang der Beteiligung des

  • LAG München, 05.12.1990 - 5 TaBV 61/89
  • LAG Hessen, 24.10.1989 - 5 TaBVGa 155/89
  • LAG Hessen, 16.01.1990 - 4 TaBV 76/89

    Beteiligungsrecht des Betriebsrats bei Einsatz von Arbeitnehmern von Fremdfirmen;

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