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   BAG, 17.10.1989 - 1 ABR 100/88   

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BAG, 17.10.1989 - 1 ABR 100/88 (https://dejure.org/1989,690)
BAG, Entscheidung vom 17.10.1989 - 1 ABR 100/88 (https://dejure.org/1989,690)
BAG, Entscheidung vom 17. Oktober 1989 - 1 ABR 100/88 (https://dejure.org/1989,690)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Mitbestimmung bei Betriebsbußen - Voraussetzungen und gesetzliche Grenzen bei der Einführung von Betriebsstrafen - Feststellung der Unwirksamkeit einer Disziplinarmaßnahme - Beförderungshemmende Mißbilligung

  • hensche.de

    Betriebsbuße, Mitbestimmung

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrVG § 77; BetrVG § 80; BetrVG § 87; BetrVG § 99; BetrVG § 102; Tarifvertrag über die Personalvertretung für das Bordpersonal der Deutschen Lufthansa § 77; BGB § 339; BGB § 611

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsbuße: Mitbestimmung des Betriebsrats

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 1, § ... 77 Abs. 1, § 80 Abs. 1 Nr. 1, §§ 99, 102; Tarifvertrag über die Personalvertretung für das Bordpersonal der Deutschen Lufthansa AG vom 15.11.1972 § 77 Abs. 1 Nr. 1; Tarifvertrag über den Förderungsaufstieg und den Cockpit-Crew-Tausch vom 10.4.1979 § 6 Abs. 3; BGB § 611, § 339
    Mitbestimmung bei Erstellung einer Betriebsbußenordnung und bei der Verhängung von Betriebsbußen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 63, 169
  • NZA 1990, 193
  • VersR 1990, 507
  • BB 1990, 354
  • BB 1990, 705
  • DB 1990, 483
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (15)

  • BAG, 30.01.1979 - 1 AZR 342/76

    Voraussetzungen für die Mitbestimmung des Betriebsrats bei Abmahnungen

    Auszug aus BAG, 17.10.1989 - 1 ABR 100/88
    Das Bundesarbeitsgericht hat wiederholt ausgesprochen, daß das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG auch das Recht beinhalte, sowohl bei der Aufstellung einer Bußordnung als auch bei der Verhängung einer Betriebsbuße im Einzelfall mitzubestimmen (Urteil des Senats vom 5. Dezember 1975, BAGE 27, 366 = AP Nr. 1 zu § 87 BetrVG 1972 Betriebsbuße; Urteil vom 30. Januar 1979 - 1 AZR 342/76 - AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972 Betriebsbuße; vgl. auch Urteil des Siebten Senats vom 28. April 1982, BAGE 39, 32 [BAG 28.04.1982 - 7 AZR 962/79] = AP Nr. 4 zu § 87 BetrVG 1972 Betriebsbuße).

    Eine solche Abmahnung unterliegt nicht der Mitbestimmung des Betriebsrats (BAG Urteil vom 30. Januar 1979 - 1 AZR 342/76 - AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972 Betriebsbuße).

    Der Arbeitgeber kann diesen Verstoß als arbeitsvertragswidriges Verhalten des Arbeitnehmers mitbestimmungsfrei abmahnen (Urteil des Senats vom 30. Januar 1979 - 1 AZR 342/76 - AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972 Betriebsbuße).

  • BAG, 28.04.1982 - 7 AZR 962/79

    Betriebsvereinbarung - Dienstvereinbarung - Kündigung

    Auszug aus BAG, 17.10.1989 - 1 ABR 100/88
    Allerdings hat der Siebte Senat in seinem Urteil vom 28. April 1982 (BAGE 39, 32 [BAG 28.04.1982 - 7 AZR 962/79] = AP Nr. 4 zu § 87 BetrVG 1972 Betriebsbuße) den Antrag eines Arbeitnehmers auf Feststellung der Unwirksamkeit einer als Disziplinarmaßnahme ausgesprochenen Beendigung des Arbeitsverhältnisses für zulässig gehalten.

    Das Bundesarbeitsgericht hat wiederholt ausgesprochen, daß das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG auch das Recht beinhalte, sowohl bei der Aufstellung einer Bußordnung als auch bei der Verhängung einer Betriebsbuße im Einzelfall mitzubestimmen (Urteil des Senats vom 5. Dezember 1975, BAGE 27, 366 = AP Nr. 1 zu § 87 BetrVG 1972 Betriebsbuße; Urteil vom 30. Januar 1979 - 1 AZR 342/76 - AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972 Betriebsbuße; vgl. auch Urteil des Siebten Senats vom 28. April 1982, BAGE 39, 32 [BAG 28.04.1982 - 7 AZR 962/79] = AP Nr. 4 zu § 87 BetrVG 1972 Betriebsbuße).

  • BAG, 24.03.1981 - 1 ABR 32/78

    Umfang der Mitbestimmungspflicht nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG -

    Auszug aus BAG, 17.10.1989 - 1 ABR 100/88
    Zweck der Mitbestimmung des Betriebsrats ist es, den Arbeitnehmern an der Gestaltung dieser betrieblichen Ordnung eine gleichberechtigte Teilhabe zu gewähren (Beschluß des Senats vom 24. März 1981, BAGE 35, 150 [BAG 24.03.1981 - 1 ABR 32/78] = AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitssicherheit).

    Inhalt des auf die betriebliche Ordnung bezogenen Regelwerkes können auch Regeln sein, die der Durchsetzung und Bewahrung dieser betrieblichen Ordnung dienen, sei es, daß sie besondere Anreize zur Beachtung der betrieblichen Ordnung schaffen (vgl. die genannte Entscheidung des Senats vom 24. März 1981, aaO, für einen Sicherheitswettbewerb), sei es, daß sie die Überwachung der Einhaltung dieser betrieblichen Ordnung regeln (vgl. die Entscheidung des Senats vom 10. November 1987, BAGE 56, 313 = AP Nr. 24 zu § 77 BetrVG 1972 für die Überwachung eines allgemeinen Alkoholverbots).

  • BAG, 10.06.1986 - 1 ABR 59/84

    Rechtsmittel - Beschlußverfahren - Rechtsmittelinstanz - Erledigung der

    Auszug aus BAG, 17.10.1989 - 1 ABR 100/88
    Soweit das Landesarbeitsgericht sich insoweit auf die Entscheidung des Senats vom 10. Juni 1986 (BAGE 52, 150 = AP Nr. 26 zu § 80 BetrVG 1972) bezieht, mißversteht es diese Entscheidung.
  • BAG, 27.06.1989 - 1 AZR 404/88

    Tarifliche Regelung des Arbeitszeitendes im Einzelhandel

    Auszug aus BAG, 17.10.1989 - 1 ABR 100/88
    Ein auf eine solche Feststellung gerichteter Antrag ist nach der ständigen Rechtsprechung des Senats unzulässig (Urteil vom 12. September 1984, BAGE 46, 322 [BAG 12.09.1984 - 1 AZR 342/83] = AP Nr. 81 zu Art. 9 GG Arbeitskampf; zuletzt Urteil vom 27. Juni 1989 - 1 AZR 404/88 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 12.09.1984 - 1 AZR 342/83

    Warnstreiks und ultima-ratio-Prinzip

    Auszug aus BAG, 17.10.1989 - 1 ABR 100/88
    Ein auf eine solche Feststellung gerichteter Antrag ist nach der ständigen Rechtsprechung des Senats unzulässig (Urteil vom 12. September 1984, BAGE 46, 322 [BAG 12.09.1984 - 1 AZR 342/83] = AP Nr. 81 zu Art. 9 GG Arbeitskampf; zuletzt Urteil vom 27. Juni 1989 - 1 AZR 404/88 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 17.10.1989 - 1 ABR 75/88

    Betriebsvereinbarung: Grenzen des Anspruchs des Betriebsrats auf Durchführung

    Auszug aus BAG, 17.10.1989 - 1 ABR 100/88
    Insoweit handelt es sich nicht um eine Angelegenheit aus dem Betriebsverfassungsgesetz im Sinne von § 2 a Abs. 1 Nr. 1 ArbGG (vgl. die Entscheidung des Senats vom 17. Oktober 1989 - 1 ABR 75/88 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 05.12.1975 - 1 AZR 94/74

    Betriebsrat: Anspruch auf Mitbestimmung bei Aufstellung einer Bußordnung bzw.

    Auszug aus BAG, 17.10.1989 - 1 ABR 100/88
    Das Bundesarbeitsgericht hat wiederholt ausgesprochen, daß das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG auch das Recht beinhalte, sowohl bei der Aufstellung einer Bußordnung als auch bei der Verhängung einer Betriebsbuße im Einzelfall mitzubestimmen (Urteil des Senats vom 5. Dezember 1975, BAGE 27, 366 = AP Nr. 1 zu § 87 BetrVG 1972 Betriebsbuße; Urteil vom 30. Januar 1979 - 1 AZR 342/76 - AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972 Betriebsbuße; vgl. auch Urteil des Siebten Senats vom 28. April 1982, BAGE 39, 32 [BAG 28.04.1982 - 7 AZR 962/79] = AP Nr. 4 zu § 87 BetrVG 1972 Betriebsbuße).
  • BAG, 05.02.1986 - 5 AZR 564/84

    Vertragsstrafe im Lizenzfußball

    Auszug aus BAG, 17.10.1989 - 1 ABR 100/88
    Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, im Arbeitsvertrag nach § 339 BGB eine Vertragsstrafe zu vereinbaren (vgl. Urteil des Fünften Senats vom 5. Februar 1986 - 5 AZR 564/84 - AP Nr. 12 zu § 339 BGB).
  • BAG, 24.11.1981 - 1 ABR 108/79

    Mitbestimmungsrecht bezüglich Arbeits- und Ordnungsverhaltens

    Auszug aus BAG, 17.10.1989 - 1 ABR 100/88
    Der Senat hat dabei die mitbestimmungspflichtigen Regelungen, die das Ordnungsverhalten der Arbeitnehmer zum Gegenstand haben, unterschieden von denjenigen Regeln und Maßnahmen, die das Arbeitsverhalten des Arbeitnehmers zum Gegenstand haben oder in sonstiger Weise lediglich das Verhältnis der Arbeitnehmer zum Arbeitgeber betreffen (Beschluß vom 24. November 1981, BAGE 37, 112 = AP Nr. 3 zu § 87 BetrVG 1972 Ordnung des Betriebes; BAGE 37, 212 [BAG 08.12.1981 - 1 ABR 91/79] = AP Nr. 6 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung; Beschluß vom 10. April 1984 - 1 ABR 67/82 - AP Nr. 4 zu § 95 BetrVG 1972).
  • BAG, 07.11.1979 - 5 AZR 962/77

    Voraussetzungen für die Mitbestimmung des Betriebsrats bei Abmahnungen

  • BAG, 22.10.1985 - 1 ABR 38/83

    Entzug einer Flugpreisermäßigungen für Mitarbeiter ohne Zustimmung des

  • BAG, 10.04.1984 - 1 ABR 67/82

    Versetzungsbegriff des BetrVG

  • BAG, 10.11.1987 - 1 ABR 55/86

    Durchführung einer Betriebsvereinbarung

  • BAG, 08.12.1981 - 1 ABR 91/79

    Mitbestimmungsrecht - Dienstreise - Dienstreiseordnung - Erstattungvon

  • BAG, 18.07.2006 - 1 AZR 578/05

    Kostenlast bei Lohnpfändungen

    Als Sanktionen dürfen sie nur verhängt werden, wenn eine mitbestimmte betriebliche Bußordnung besteht, die den formellen Anforderungen des § 77 Abs. 2 BetrVG entspricht (BAG 17. Oktober 1989 - 1 ABR 100/88 - BAGE 63, 169, zu B II 2 der Gründe).
  • BAG, 17.09.2013 - 1 ABR 26/12

    Auskunftsanspruch des Betriebsrats - erteilte und beabsichtigte Abmahnungen

    Der Ausspruch von Abmahnungen unterliegt dagegen nicht der Mitbestimmung des Betriebsrats (BAG 17. Oktober 1989 - 1 ABR 100/88 - zu B II 3 a der Gründe, BAGE 63, 169) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 03.12.2021 - 12 TaBV 74/21

    Mitbestimmungsrecht - Ordnung des Betriebes - vorzeitige Vorlage - ärztliche

    Der Arbeitgeber kann mit diesen individualrechtlichen Möglichkeiten auch auf Verstöße des Arbeitnehmers gegen die kollektive betriebliche Ordnung, die das Ordnungsverhalten der Arbeitnehmer im Betrieb regelt, reagieren, ohne dass seine Reaktion dadurch mitbestimmungspflichtig würde (vgl. BAG, 17. Oktober 1989 - 1 ABR 100/88, juris Rn 39).
  • BAG, 26.03.1991 - 1 ABR 26/90

    Überwachung der Arbeitnehmer durch Privatdetektive

    Mitbestimmungsfrei sind hingegen solche Maßnahmen des Arbeitgebers, die ein Verhalten des Arbeitnehmers betreffen, das keinen Bezug zur betrieblichen Ordnung hat, sei es, daß es sich nur auf die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers bezieht oder in sonstiger Weise lediglich das Verhältnis des einzelnen Arbeitnehmers zum Arbeitgeber betrifft (vgl. BAGE 37, 112 = AP Nr. 3 zu § 87 BetrVG 1972 Ordnung des Betriebes; BAGE 37, 212 [BAG 08.12.1981 - 1 ABR 91/79] = AP Nr. 6 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung;Beschluß vom 10. April 1984 - 1 ABR 69/82 - AP Nr. 7 zu § 87 BetrVG 1972 Ordnung des Betriebes; BAGE 50, 330 = AP Nr. 10 zu § 87 BetrVG 1972 Ordnung des Betriebes;Beschluß vom 8. August 1989 - 1 ABR 65/88 - AP Nr. 15 zu § 87 BetrVG 1972 Ordnung des Betriebes;Beschluß vom 17. Oktober 1989 - 1 ABR 100/88 - AP Nr. 12 zu § 87 BetrVG 1972 Betriebsbuße;Urteil vom 21. August 1990 - 1 AZR 567/89 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • LAG Hamm, 17.02.2012 - 10 TaBV 63/11

    Betriebsrat; Anspruch auf Auskunft über erteilte Abmahnungen

    Zutreffend weist die Arbeitgeberin zwar darauf hin, dass dem Betriebsrat bei der Erteilung von Abmahnungen kein Mitbestimmungsrecht zusteht (BAG 07.11.1979 - 5 AZR 962/77 - AP BetrVG 1972 § 87 Betriebsbuße Nr. 3; BAG 17.10.1989 - 1 ABR 100/88 - AP BetrVG 1972 § 87 Betriebsbuße Nr. 12; LAG Schleswig-Holstein, 27.05.1983 - 3 (4) TaBV 31/82 - DB 1983, 2145 = BB 1983, 1282; Fitting, a.a.O., § 87 Rn. 82; Wlotzke/Preis/Kreft/Bender, BetrVG, 4. Aufl., § 87 Rn. 46; Wiese/GK-BetrVG, 9. Aufl., § 87 Rn. 242; andere Auffassung: DKK/Klebe, a.a.O., § 87 Rn. 66 m.j.w.N.).
  • LAG Niedersachsen, 22.01.2007 - 11 Sa 614/06

    Mitwirkung von Mitgliedern des Betriebsrates bzw. Personalausschusses an

    Auch die Ausgestaltung der vertraglichen Leistungspflichten und die Rechte des Arbeitgebers bei deren Verletzung unterliegen grundsätzlich nicht der Mitbestimmung des Betriebsrates; das gilt etwa für die Erteilung einer Abmahnung (BAG vom 17.10.89 - 1 ABR 100/88 - AP § 87 BetrVG 1972 Betriebsbuße Nr. 12; Richardi/ Thüsing BetrVG 10. Aufl. § 87 Rn. 228 f).

    Betriebsbußen können als zusätzliche Sanktion auf kollektivrechtlicher Grundlage ausgestaltet werden (BAG vom 17.10.89 aaO; Richardi/Thüsing aaO. ).

  • LAG Hessen, 01.09.2011 - 5 TaBV 47/11

    Initiativrecht des Betriebsrats für die Erstellung einer Betriebsordnung

    Das Regelwerk kann auch Vorschriften darüber enthalten, wie Verstöße gegen diese betriebliche Ordnung zu sanktionieren sind, und das Verfahren regeln, in dem solche Sanktionen verhängt werden (vgl. BAG 17. Oktober 1989 - 1 ABR 100/88 - Rn 32, zitiert nach juris).

    Eine Abmahnung z. B. wegen eines Verstoßes gegen ein betriebliches Rauch- oder Alkoholverbot wird nicht etwa deswegen mitbestimmungspflichtig, weil darin ein Verstoß gegen die kollektive betriebliche Ordnung liegt (zum Vorstehenden BAG 17. Oktober 1989 - 1 ABR 100/88 - Rn 36 bis Rn 40; Richardi, BetrVG, § 87 Rn 228 m.w.N.).

    Greift der Arbeitgeber zum Ausspruch von Kündigungen, so unterliegen die Maßnahmen nur der Beteiligung des Betriebsrats nach § 102 BetrVG (vgl. BAG 17.10.1989 - 1 ABR 100/88 - Rn. 38, zitiert nach juris).

  • BAG, 05.10.2000 - 1 ABR 52/99

    Feststellungsinteresse bei Verletzung des Mitbestimmungsrechts

    Nach § 256 ZPO kann es sich nur auf das Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses beziehen, nicht dagegen auf eine "Dokumentation" im Sinne einer Tatsachenfeststellung (Senat 27. Juni 1989 - 1 AZR 404/88 - BAGE 62, 171 und 17. Oktober 1989 - 1 ABR 100/88 - BAGE 63, 169; BGH 2. Oktober 1991 - VIII ZR 21/91 - NJW-RR 1992, 252).
  • LAG Hamm, 20.01.2006 - 10 TaBV 144/05

    Zulässigkeit der Beschwerde im Beschlussverfahren ohne ausdrücklichen

    Zwar ist allgemein anerkannt, dass eine betriebliche Bußordnung nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG mitbestimmungspflichtig ist (BAG, Beschluss vom 17.10.1989 - AP BetrVG 1972 § 87 Betriebsbuße Nr. 12; Fitting, a.a.O., § 87 Rz. 76 ff. m.w.N.).

    Derartige Regelungen, die lediglich individualrechtliche Reaktionsmöglichkeiten des Arbeitgebers betreffen, sind jedoch mitbestimmungsfrei, soweit nicht zusätzliche Sanktionen an das Fehlverhalten des Arbeitnehmers geknüpft werden (BAG, Beschluss vom 17.10.1989 - AP BetrVG 1972 § 87 Betriebsbuße Nr. 12).

  • BAG, 26.01.1994 - 7 AZR 640/92

    Betriebsrat: Vorrang von Abmahnung und Unterlassungsanspruch bei Verstößen gegen

    Das Landesarbeitsgericht ist zwar zutreffend von der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ausgegangen, nach der der Arbeitnehmer die Entfernung mißbilligender Äußerungen des Arbeitgebers aus seiner Personalakte verlangen kann, die unrichtige Tatsachenbehauptungen enthalten, die den Arbeitnehmer in seiner Rechtsstellung und seinem beruflichen Fortkommen beeinträchtigen können (vgl. z.B. BAG Urteile vom 27. November 1985 - 5 AZR 101/84 - AP Nr. 93 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht; vom 15. Juli 1992 - 7 AZR 466/91 - AP Nr. 9 zu § 611 BGB Abmahnung, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt; vom 10. November 1993 - 7 AZR 682/92 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen; vom 5. August 1992 - 5 AZR 531/91 - AP Nr. 8 zu § 611 BGB Abmahnung, jeweils m.w.N.; vgl. auch BAG Beschluß vom 17. Oktober 1989 - 1 ABR 100/88 - AP Nr. 12 zu § 87 BetrVG 1972 Betriebsbuße, zu II 3 a der Gründe, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen).
  • BAG, 13.02.1990 - 1 ABR 11/89

    Betriebsrat: Mitbestimmung bei Überwachung eines betrieblichen Alkoholverbots

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 21.09.2021 - 2 TaBV 1/21

    Beteiligung des Betriebsrats bei Betriebsbußen - Unterlassungsanspruch

  • BAG, 25.06.1992 - 6 AZR 279/91

    Tariflicher Anspruch auf amtsärztliche Untersuchung

  • VG für mitarbeitervertretungsrechtliche Streitigkeiten der Evangelischen Kirche in Deutschland, 05.11.1998 - VerwG.EKD 0124/C15
  • VGH der Evangelischen Kirche in Deutschland, 05.11.1998 - VerwG.EKD 0124/C15
  • BAG, 07.04.1992 - 1 AZR 322/91

    Mitbestimmung bei Erlaß eines Disziplinarbescheids

  • MAVG der Evangelischen Kirche in Deutschland, 05.11.1998 - VerwG.EKD 0124/C15
  • LAG Hamm, 17.10.2005 - 10 TaBV 143/05

    Einrichtung einer Einigungsstelle offensichtliche Unzuständigkeit Mitbestimmung

  • LAG Hessen, 15.08.1997 - 13 Sa 1365/96

    Widerruf einer bereits aus der Personalakte entfernten Abmahnung

  • ArbG Berlin, 15.08.2003 - 28 Ca 12003/03
  • LAG Baden-Württemberg, 12.06.1995 - 16 TaBV 12/94

    Betriebsrat: Mitbestimmung bei Mitarbeiterführungsgesprächen

  • LAG Köln, 12.05.1995 - 13 Sa 137/95

    Abmahnung: Abgrenzung zur Betriebsbuße - Grundsatz der Verhältnismäßigkeit -

  • ArbG Oldenburg, 06.01.2011 - 7 BV 8/10

    Arbeitsverhalten; Beisitzer; Einigungsstelle; Einsetzung; Mitbestimmungsrecht;

  • OLG Bremen, 23.04.2010 - 2 U 92/09

    Kosten des Kfz-Lieferanten für Nachtests wegen mangelhafter Inspektionsleistungen

  • LAG Hamm, 24.11.1998 - 13 TaBV 79/98

    Fortbestehen einer Betriebsvereinbarung "Versorgungsrichtlinie" zur Regelung

  • ArbG Frankfurt/Main, 02.11.1999 - 18 Ca 3062/99

    Widerruf oder Beseitigung einer Abmahnung; Anspruch auf Entfernung einer

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