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   BAG, 07.11.1989 - GS 3/85   

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https://dejure.org/1989,48
BAG, 07.11.1989 - GS 3/85 (https://dejure.org/1989,48)
BAG, Entscheidung vom 07.11.1989 - GS 3/85 (https://dejure.org/1989,48)
BAG, Entscheidung vom 07. November 1989 - GS 3/85 (https://dejure.org/1989,48)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Ablösende Betriebsvereinbarung über Altersgrenze für Arbeitsverhältnisse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorrang des Individualvertrags bezüglich des Endes des Arbeitsverhältnisses vor Betriebsvereinbarung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Abänderung von vertraglich vereinbarten Altersgrenzen durch Betriebsvereinbarung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ablösende Betriebsvereinbarung über eine Altersgrenze für Arbeitsverhältnisse; Maßgeblichkeit einer arbeitsvertraglich festgesetzten Altersgrenze; Maßgeblichkeit einer in einer Betriebsvereinbarung festgelegten Altersgrenze

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 63, 211
  • ZIP 1990, 1152
  • MDR 1990, 1143
  • NZA 1990, 816
  • BB 1989, 2250
  • BB 1990, 1774
  • BB 1990, 1840
  • DB 1989, 2336
  • DB 1990, 1724
 
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Wird zitiert von ... (123)Neu Zitiert selbst (15)

  • BAG, 16.09.1986 - GS 1/82

    Ablösende Betriebsvereinbarung - Kriterien für die Zulässigkeit des Eingriffs in

    Auszug aus BAG, 07.11.1989 - GS 3/85
    Eine Rechtsfrage hat dann grundsätzliche Bedeutung, wenn das Bedürfnis besteht, sie über den Einzelfall hinaus für eine Vielzahl gleich oder ähnlich liegender Fälle richtungsweisend zu lösen, oder wenn es sich um eine umstrittene Frage von wesentlichem Gewicht für die Rechtsordnung und das Rechtsleben handelt (BAGE 20, 175, 180 = AP Nr. 13 zu Art. 9 GG , zu II 1 der Gründe; BAGE 53, 42, 45 = AP Nr. 17 zu § 77 BetrVG 1972, zu B II der Gründe).

    Die Rechtsfrage hat ihre grundsätzliche Bedeutung nicht durch den Beschluss des Großen Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 16. September 1986 (GS 1/82 - BAGE 53, 42 = AP Nr. 17 zu § 77 BetrVG 1972) verloren.

    Der Große Senat hat im Beschluss vom 16. September 1986 (a.a.O.) nur darüber entschieden, ob und inwieweit vertraglich begründete Ansprüche des Arbeitnehmers auf Sozialleistungen durch eine nachfolgende Betriebsvereinbarung aufgehoben oder beschränkt werden können.

    Der Große Senat beurteilt diese Rechtsfrage wie in seinem Beschluss vom 16. September 1986 (GS 1/82 - BAGE 53, 42 = AP Nr. 17 zu § 77 BetrVG 1972).

    Die Norm muss wegen der Bedeutung des Günstigkeitsprinzips für die gesamte Arbeitsrechtsordnung und im Hinblick auf die Entstehungsgeschichte und systematische Überlegungen um die Kollisionsnorm des Günstigkeitsprinzips ergänzt und damit im Ergebnis eingeschränkt werden (vgl. Großer Senat, a.a.O., Abschnitt C II 3 b = BAGE 53, 42, 60).

    Der Große Senat (Beschluss vom 16. September 1986, a.a.O., zu C II 4 der Gründe) hält einen kollektiven Günstigkeitsvergleich nur dann für erforderlich, wenn Ansprüche auf freiwillige soziale Leistungen mit kollektivem Bezug sowohl im Einzelarbeitsvertrag als auch in der Betriebsvereinbarung geregelt werden.

  • BAG, 19.09.1985 - 2 AZR 188/83

    Betriebsvereinbarung - Altersgrenze - Beendigung desArbeitsverhältnisses

    Auszug aus BAG, 07.11.1989 - GS 3/85
    Er hat mit Beschluss vom 19. September 1985 (2 AZR 188/83 - AP Nr. 11 zu § 77 BetrVG 1972 = EzA § 77 BetrVG 1972 Nr. 15) dem Großen Senat folgende Frage zur Entscheidung vorgelegt:.

    Nach der im Vorlagebeschluß vom 19. September 1985 (2 AZR 188/83 - AP Nr. 11 zu § 77 BetrVG 1972 = EzA § 77 BetrVG 1972 Nr. 15) näher dargelegten Auffassung des Zweiten Senats ist die Entscheidung über die vorgelegte Rechtsfrage zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erforderlich und für den Ausgang des Rechtsstreits auch tragend.

    Es handele sich hierbei um eine soziale Angelegenheit, "obwohl eine derartige Regelung die Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum Gegenstand und deshalb einen personellen Einschlag" habe (Vorlagebeschluß vom 19. September 1985 - 2 AZR 188/83 - AP Nr. 11 zu § 77 BetrVG 1972; BAG Urteil vom 20. November 1987 - 2 AZR 284/86 - BAGE 57, 30 = AP Nr. 2 zu § 620 BGB Altersgrenze).

  • BAG, 20.11.1987 - 2 AZR 284/86

    Betriebsvereinbarung über Altersgrenze

    Auszug aus BAG, 07.11.1989 - GS 3/85
    Es handele sich hierbei um eine soziale Angelegenheit, "obwohl eine derartige Regelung die Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum Gegenstand und deshalb einen personellen Einschlag" habe (Vorlagebeschluß vom 19. September 1985 - 2 AZR 188/83 - AP Nr. 11 zu § 77 BetrVG 1972; BAG Urteil vom 20. November 1987 - 2 AZR 284/86 - BAGE 57, 30 = AP Nr. 2 zu § 620 BGB Altersgrenze).

    Sie dient nicht der Verlängerung des Erwerbslebens (BAGE 31, 20, 22 = AP Nr. 9 zu § 99 BetrVG 1972; BAG Urteil vom 20. November 1987 - 2 AZR 284/86 - BAGE 57, 30 = AP Nr. 2 zu § 620 BGB Altersgrenze) und auch nicht dem Bestandsschutz (Schröder, Altersbedingte Kündigungen und Altersgrenzen im Individualarbeitsrecht, 1984, S. 201).

  • BVerfG, 26.02.1969 - 1 BvR 619/63

    Blinkfüer

    Auszug aus BAG, 07.11.1989 - GS 3/85
    § 75 Abs. 2 BetrVG verweist auf die Freiheitsrechte des Grundgesetzes, insbesondere die Grundrechte auf den Schutz der Persönlichkeit nach Art. 2 Abs. 1 GG und der Berufsfreiheit nach Art. 12 Abs. 1 GG , die mittelbar auf das Arbeitsverhältnis einwirken (vgl. BVerfGE 7, 198, 205 ff.; 25, 256, 263; 42, 143, 148; 73, 261, 269; BAGE 48, 122 = AP Nr. 14 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht).
  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

    Auszug aus BAG, 07.11.1989 - GS 3/85
    § 75 Abs. 2 BetrVG verweist auf die Freiheitsrechte des Grundgesetzes, insbesondere die Grundrechte auf den Schutz der Persönlichkeit nach Art. 2 Abs. 1 GG und der Berufsfreiheit nach Art. 12 Abs. 1 GG , die mittelbar auf das Arbeitsverhältnis einwirken (vgl. BVerfGE 7, 198, 205 ff.; 25, 256, 263; 42, 143, 148; 73, 261, 269; BAGE 48, 122 = AP Nr. 14 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht).
  • BAG, 12.10.1960 - GS 1/59

    Befristung mit sachlichem Grund / Beendigung durch Fristablauf bei schwangerer

    Auszug aus BAG, 07.11.1989 - GS 3/85
    Die Betriebsvereinbarung muss Raum für eine individuelle Beurteilung lassen und in Übereinstimmung mit den Grundsätzen des Bundesarbeitsgerichts zur Befristung von Arbeitsverhältnissen stehen und inhaltlich so gestaltet sein, dass dem Arbeitnehmer der Kündigungsschutz ohne sachlichen Grund weder verkürzt noch genommen wird (vgl. grundlegend BAG Großer Senat Beschluss vom 12. Oktober 1960 - GS 1/59 - BAGE 10, 65 = AP Nr. 16 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).
  • BAG, 28.09.1961 - 2 AZR 428/60

    Allgemeiner Kündigungsschutz - Leitende Personen - Betriebsleiter -

    Auszug aus BAG, 07.11.1989 - GS 3/85
    Der Arbeitgeber konnte das Arbeitsverhältnis wegen Erreichens einer Altersgrenze wirksam nur unter den Voraussetzungen des § 1 KSchG kündigen (vgl. dazu BAG Urteil vom 28. September 1961 - BAGE 11, 278 = AP Nr. 1 zu § 1 KSchG Personenbedingte Kündigung).
  • BAG, 18.08.1987 - 1 ABR 30/86

    Tarifverträge über differenzierte Arbeitszeiten

    Auszug aus BAG, 07.11.1989 - GS 3/85
    Die Altersgrenzenregelung stellt eine Konkretisierung des allgemeinen arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes dar (BAG Beschluss vom 18. August 1987 - 1 ABR 30/86 - BAGE 56, 18 = AP Nr. 23 zu § 77 BetrVG 1972).
  • BVerfG, 23.04.1986 - 2 BvR 487/80

    Sozialplan

    Auszug aus BAG, 07.11.1989 - GS 3/85
    § 75 Abs. 2 BetrVG verweist auf die Freiheitsrechte des Grundgesetzes, insbesondere die Grundrechte auf den Schutz der Persönlichkeit nach Art. 2 Abs. 1 GG und der Berufsfreiheit nach Art. 12 Abs. 1 GG , die mittelbar auf das Arbeitsverhältnis einwirken (vgl. BVerfGE 7, 198, 205 ff.; 25, 256, 263; 42, 143, 148; 73, 261, 269; BAGE 48, 122 = AP Nr. 14 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht).
  • BVerfG, 11.05.1976 - 1 BvR 671/70

    Deutschland-Magazin

    Auszug aus BAG, 07.11.1989 - GS 3/85
    § 75 Abs. 2 BetrVG verweist auf die Freiheitsrechte des Grundgesetzes, insbesondere die Grundrechte auf den Schutz der Persönlichkeit nach Art. 2 Abs. 1 GG und der Berufsfreiheit nach Art. 12 Abs. 1 GG , die mittelbar auf das Arbeitsverhältnis einwirken (vgl. BVerfGE 7, 198, 205 ff.; 25, 256, 263; 42, 143, 148; 73, 261, 269; BAGE 48, 122 = AP Nr. 14 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht).
  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

  • BAG, 18.07.1978 - 1 ABR 79/75

    Tarifvertrag - Arbeitsverhältnis - ALtersgrenze - Einstellung - Arbeitsvertrag

  • BAG, 29.11.1967 - GS 1/67

    Diffrerenzierung zwischen gewerkschaftlich organisierten und anders oder nicht

  • BAG, 16.03.1956 - GS 1/55

    Betriebsvereinbarung - Betriebliche Ruhegelder - Veränderung der

  • BAG, 19.05.1978 - 6 ABR 25/75

    Bildung einer betrieblichen Schiedsstelle - Betriebsvereinbarung - Tarifliche

  • BAG, 05.03.2013 - 1 AZR 417/12

    Betriebsvereinbarung - Altersgrenze - Betriebsvereinbarungsoffenheit

    Dem Betriebsverfassungsgesetz liegt seiner Konzeption nach eine grundsätzlich umfassende Kompetenz der Betriebsparteien zur Regelung von materiellen und formellen Arbeitsbedingungen zugrunde (grundlegend BAG GS 7. November 1989 - GS 3/85 - zu C I 2 der Gründe, BAGE 63, 211) .
  • BAG, 11.04.2018 - 4 AZR 119/17

    Dynamische Bezugnahmeklausel - Änderung durch Betriebsvereinbarung

    Den daher anzunehmenden bloßen Verweis auf die bestehende Rechtslage darf und kann ein Arbeitnehmer dahin verstehen, es bleibe insoweit im Übrigen bei der gesetzlichen Regelung, insbesondere dem Günstigkeitsprinzip als Kollisionsregelung zwischen der normativen Wirkung einer Betriebsvereinbarung und der individuellen Vertragsabrede, das sich zwar nicht unmittelbar aus dem Wortlaut des § 77 Abs. 4 BetrVG, unbestritten aber aus dem allgemeinen arbeitsrechtlichen Schutzprinzip ergibt (BAG 16. September 1986 - GS 1/82 - zu C II 3 der Gründe, BAGE 53, 42; 7. November 1989 - GS 3/85 - zu C II 1 der Gründe, BAGE 63, 211; Fitting 29. Aufl. § 77 Rn. 196; Richardi BetrVG 16. Aufl. § 77 Rn. 165, jeweils mwN) .
  • BAG, 20.04.1999 - 1 ABR 72/98

    Unterlassungsanspruch von Gewerkschaften gegen tarifwidrige betriebliche

    Es sind also, soweit nicht sowohl der Tarifvertrag als auch der Einzelarbeitsvertrag Anhaltspunkte für ein abweichendes Vorgehen bieten, die sachlich einander entsprechenden Regelungen zu vergleichen (BAGE 46, 50, 58 = AP Nr. 9 zu § 339 BGB; Däubler, Tarifvertragsrecht, 3. Aufl., Rz 204 ff.; MünchArbR/Löwisch, § 265 Rz 41 ff.; Löwisch/Rieble, TVG, § 4 Rz 198 ff.; ErfK/Schaub, § 4 TVG Rz 66 f.; Zachert in Kempen/Zachert, TVG, 3. Aufl., § 4 Rz 188; Wank in Wiedemann, TVG, 6. Aufl., § 4 Rz 436 ff.; ebenso BAG GS - BAGE 63, 211, 220 = AP Nr. 46 zu § 77 BetrVG 1972, zu C II 3 der Gründe - zur Anwendung des Günstigkeitsprinzips, das als allgemeiner Grundsatz verstanden wird, auf das Verhältnis zwischen Einzelarbeitsvertrag und Betriebsvereinbarung).
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