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   BAG, 14.11.1989 - 1 ABR 88/88   

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BAG, 14.11.1989 - 1 ABR 88/88 (https://dejure.org/1989,670)
BAG, Entscheidung vom 14.11.1989 - 1 ABR 88/88 (https://dejure.org/1989,670)
BAG, Entscheidung vom 14. November 1989 - 1 ABR 88/88 (https://dejure.org/1989,670)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verstoß gegen ein Gesetz im Sinne von § 99 Abs. 2 Nr. 1 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) bei Einstellung eines nicht schwerbehinderten Arbeitnehmers - Prüfung durch den Arbeitgeber, ob der freie Arbeitsplatz mit einem Schwerbehinderten besetzt werden kann - Beteiligung ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsrat: Verstoß des Arbeitgebers gegen BetrVG bei unterlassener Prüfung der Einstellungsmöglichkeit eines Schwerbehinderten

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrVG § 99 Abs. 2 Nr. 1, § 80 Abs. 1 Nr. 4; SchwbG § 14 Abs. 1 Satz 1, §§ 23, 25 Abs. 2
    Zustimmungsverweigerung des Betriebsrats zur Einstellung eines nicht Schwerbehinderten wegen Nichtberücksichtigung von schwerbehinderten Arbeitslosen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 63, 226
  • NZA 1990, 368
  • BB 1990, 355
  • BB 1990, 421
  • DB 1990, 636
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 28.01.1986 - 1 ABR 10/84

    Betriebsrat - Unterrichtungspflicht

    Auszug aus BAG, 14.11.1989 - 1 ABR 88/88
    Wenn der Senat in seiner Entscheidung vom 28. Januar 1986 (- 1 ABR 10/84 -, BAGE 51, 42 = AP Nr. 34 zu § 99 BetrVG 1972) ausgesprochen hat, daß die Verletzung der Unterrichtungspflicht nach § 99 Abs. 1 BetrVG keinen Gesetzesverstoß im Sinne von § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG darstelle, weil die personelle Maßnahme selbst gegen ein Gesetz verstoßen müsse, so steht das der hier vertretenen Ansicht nicht entgegen.
  • BAG, 17.06.2008 - 1 ABR 20/07

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Versetzung

    Zweck der Prüfungspflicht ist es, die Einstellung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen zu fördern (vgl. zu der § 81 Abs. 1 Satz 1 SGB IX entsprechenden Bestimmung des § 14 Abs. 1 Satz 1 SchwbG BAG 14. November 1989 - 1 ABR 88/88 - BAGE 63, 226, zu B 2 der Gründe).

    Ein Arbeitgeber verstößt gegen seine Pflichten, wenn er auf einen freien Arbeitsplatz einen nicht schwerbehinderten Arbeitnehmer einstellt, ohne geprüft zu haben, ob der Arbeitsplatz mit einem schwerbehinderten Menschen besetzt werden könnte (vgl. BAG 14. November 1989 - 1 ABR 88/88 - aaO; 10. November 1992 - 1 ABR 21/92 - BAGE 71, 337, zu B II 2 a der Gründe).

    (a) Nach der Rechtsprechung des Senats zu § 14 Abs. 1 Satz 1 SchwbG verstößt die Einstellung eines nicht schwerbehinderten Arbeitnehmers gegen eine gesetzliche Vorschrift iSv. § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG, wenn der Arbeitgeber vor der Einstellung nicht geprüft hat, ob der freie Arbeitsplatz mit einem schwerbehinderten - arbeitslosen - Arbeitnehmer besetzt werden kann (14. November 1989 - 1 ABR 88/88 - BAGE 63, 226, zu B 4 der Gründe; 10. November 1992 - 1 ABR 21/92 - BAGE 71, 337, zu B II 2 a der Gründe).

  • BAG, 23.06.2010 - 7 ABR 3/09

    Mitbestimmung - Einstellung eines Leiharbeitnehmers

    bb) Die Einstellung des nicht schwerbehinderten Menschen verstößt in diesem Fall gegen ein Gesetz iSd. § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG (BAG 17. Juni 2008 - 1 ABR 20/07 - Rn. 24, BAGE 127, 51; vgl. zu der § 81 Abs. 1 Satz 1 SGB IX entsprechenden Bestimmung des § 14 Abs. 1 Satz 1 SchwbG: BAG 14. November 1989 - 1 ABR 88/88 - zu 2 der Gründe, BAGE 63, 226).
  • BAG, 05.10.1995 - 2 AZR 923/94

    Anfechtung eines Arbeitsvertrages wegen arglistiger Täuschung über

    Wer bei den Einstellungsverhandlungen seinen Schwerbehindertenstatus verschweigt, macht dem Arbeitgeber aber gerade die Prüfung unmöglich, ob der Arbeitsplatz mit ihm als Schwerbehindertem bevorzugt besetzt werden kann; ebenso wird das Beteiligungsrecht der Schwerbehindertenvertretung (§ 14 Abs. 1 SchwbG) und das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats unterlaufen, der bei Einstellungen in dem Verfahren nach § 99 BetrVG die Interessen aller schwerbehinderten Stellenbewerber bzw. der ihm von den zuständigen Stellen noch zu benennenden schwerbehinderten Stellenbewerber mitzuberücksichtigen hat und ggf. dem Arbeitgeber gegenüber durchsetzen kann (BAG Beschlüsse vom 10. November 1992 - 1 ABR 21/92 - BAGE 71, 337 = AP Nr. 100 zu § 99 BetrVG 1972 und vom 14. November 1989 - 1 ABR 88/88 - BAGE 63, 226 = AP Nr. 77 zu § 99 BetrVG 1972).
  • BAG, 04.11.2015 - 7 ABR 62/13

    Schwerbehindertenvertretung - Konzern

    Dies umfasst alle Maßnahmen, die der Integration schwerbehinderter Menschen im Betrieb dienen, und beschränkt sich nicht nur auf den Schutz der im Betrieb bereits Beschäftigten (vgl. BAG 14. November 1989 - 1 ABR 88/88 - BAGE 63, 226) .
  • BAG, 22.03.1994 - 1 ABR 51/93

    Mitbestimmung des Betriebsrates bei Versetzung eines

    Wie der Senat in seiner Entscheidung vom 14. November 1989 (BAGE 63, 226 = AP Nr. 77 zu § 99 BetrVG 1972) ausgeführt hat, werden solche Beschäftigungsverbote ohnehin in der Regel sanktioniert.
  • BAG, 28.06.1994 - 1 ABR 59/93

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei befristeter Einstellung

    Hingegen genügt es nicht, daß einzelne Vertragsbedingungen einer Norm zuwiderlaufen (Senatsbeschluß vom 20. Juni 1978 - 1 ABR 65/75 - AP Nr. 8 zu § 99 BetrVG 1972; BAGE 49, 180 = AP Nr. 21 zu § 99 BetrVG 1972; BAGE 59, 380 [BAG 28.09.1988 - 1 ABR 86/87] = AP Nr. 60 zu § 99 BetrVG 1972; BAGE 63, 226 = AP Nr. 77 zu § 99 BetrVG 1972; Senatsbeschluß vom 22. Januar 1991 - 1 ABR 18/90 - AP Nr. 86 zu § 99 BetrVG 1972; Senatsbeschluß vom 28. Januar 1992 - 1 ABR 45/91 - AP Nr. 95 zu § 99 BetrVG 1972).

    Als Schutznorm in diesem Sinne hat der Senat § 14 Abs. 1 Satz 1 SchwbG angesehen und angenommen, daß der Betriebsrat seine Zustimmung zu einer Einstellung verweigern kann, wenn der Arbeitgeber nicht geprüft hat, ob der freie Arbeitsplatz mit einem schwerbehinderten Arbeitnehmer besetzt werden könnte (BAGE 63, 226 = AP Nr. 77 zu § 99 BetrVG 1972).

  • BAG, 10.11.1992 - 1 ABR 21/92

    Bewerbung Schwerbehinderter und Pflichten nach § 99 BetrVG

    a) Nach der Senatsentscheidung vom 14. November 1989 (BAGE 63, 226 = AP Nr. 77 zu § 99 BetrVG 1972) verstößt die Einstellung eines nicht schwerbehinderten Arbeitnehmers gegen eine gesetzliche Vorschrift im Sinne von § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG, wenn der Arbeitgeber vor der Einstellung nicht nach § 14 Abs. 1 Satz 1 SchwbG geprüft hat, ob der freie Arbeitsplatz mit einem schwerbehinderten Arbeitnehmer besetzt werden kann (zustimmend: von Maydell, Anm. zu EzA § 99 BetrVG 1972 Nr. 84; Kaiser, BehindertenR 1990, 164; Dörner, SchwbG, Stand 30. Juni 1992, § 14 Anm. II; ablehnend: Pottmeyer, SAE 1990, 194).
  • BAG, 09.07.1996 - 1 ABR 55/95

    Zustimmungsverweigerung bei Einstellung zu untertariflichen Bedingungen

    Hierbei handelt es sich um eine Schutznorm, deren Verletzung die Verweigerung der Zustimmung zu einer Einstellung begründen kann (BAGE 63, 226 = AP Nr. 77 zu § 99 BetrVG 1972).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 28.06.2012 - 10 TaBV 4/12

    Beteiligungsrechte der Schwerbehindertenvertretung bei der Stellenausschreibung

    Zweck der Prüfungspflicht ist es, die Einstellung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen zu fördern (BAG Beschluss vom 17.06.2008 - 1 ABR 20/07- AP Nr. 46 zu § 99 BetrVG 1972 Versetzung; vgl. zu der § 81 Abs. 1 Satz 1 SGB IX entsprechenden Bestimmung des § 14 Abs. 1 Satz 1 SchwbG BAG Beschluss vom 14.11.1989 - 1 ABR 88/88- AP Nr. 77 zu § 99 BetrVG 1972).
  • BAG, 18.12.1990 - 1 ABR 15/90

    Umfang der Unterrichtungspflicht nach § 99 Abs. 1 BetrVG

    Diese Vorschrift ist - wie schon in der Senatsentscheidung vom 14. November 1989 (- 1 ABR 88/88 - AP Nr. 77 zu § 99 BetrVG 1972 = EzA § 99 BetrVG 1972 Nr. 84) ausgeführt wurde - nicht dahin zu verstehen, daß lediglich die Einstellung als solche, d.h. die Eingliederung des Bewerbers in den Betrieb und seine Beschäftigung verboten sein muß, damit der Betriebsrat berechtigt ist, seine Zustimmung zu verweigern.
  • LAG Baden-Württemberg, 19.07.2004 - 14 TaBV 4/03

    Teilzeitgeeigneter Arbeitsplatz

  • LAG Hessen, 24.04.2007 - 4 TaBV 24/07

    Zustimmungsverweigerungsrecht des Betriebsrats beim Einsatz von Leiharbeitnehmern

  • LAG Hessen, 07.09.2006 - 5 TaBV 185/04

    Kein Mitbestimmungsrecht der Schwerbehindertenvertretung nach § 95 SGB 9

  • BAG, 28.01.1992 - 1 ABR 45/91

    Zustimmungsverweigerung des Betriebsrats bei Einstellung

  • LAG Köln, 19.11.2021 - 9 TaBV 15/21

    Zulässige Differenzierung bei Einstellung zwischen mitbestimmten und nicht

  • LAG Köln, 14.11.2007 - 7 TaBV 50/07

    Einstellung; schwerbehinderter Mensch; freier Arbeitsplatz

  • LAG Hamm, 29.10.1991 - 13 TaBV 55/91

    Zustimmung; Betriebsrat; Ersetzung; Arbeitnehmer; Einstellung;

  • OVG Berlin, 18.02.1994 - PV Bln 1.93

    Verletzung des Mitbestimmungsrecht bei der Einstellung von Ärzten im Praktikum;

  • BVerwG, 16.05.1991 - 6 PB 21.90

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Erheblichkeit einer

  • ArbG Heilbronn, 02.04.2003 - 7 BV 19/02

    Einstellung von Leiharbeitnehmern - Verstoß gegen Betriebsvereinbarung

  • VG Berlin, 23.05.2012 - 71 K 3.12

    Mitbestimmung der Personalvertretung bei der Einstellung externer Bewerber und

  • KAG Mainz, 18.08.2011 - M 6/11

    Einstellung; Zustimmungsersetzung

  • ArbG Freiburg, 02.04.2003 - 7 BV 19/02

    Verweigerung der Zustimmung zur Einstellung von Leiharbeitnehmern durch den

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