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   BAG, 28.09.1989 - 6 AZN 303/89   

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BAG, 28.09.1989 - 6 AZN 303/89 (https://dejure.org/1989,1170)
BAG, Entscheidung vom 28.09.1989 - 6 AZN 303/89 (https://dejure.org/1989,1170)
BAG, Entscheidung vom 28. September 1989 - 6 AZN 303/89 (https://dejure.org/1989,1170)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzung der Nichtzulassungsbeschwerde - Annahme der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - Zugrundelegung von Alternativbegründungen bei der Auslegung von Tarifverträgen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Revision: Nichtzulassungs-Beschwerde - mehrere Alternativbegründungen des Berufungsurteils

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Tarifvertrag für die Arbeitnehmer der Wohnungswirtschaft § 18 Abs. 1 und Abs. 2; ArbGG §§ 72, 72a
    Nichtzulassungsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung bei mehreren Alternativbegründungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 63, 58
  • NZA 1990, 201
  • BB 1989, 2404
  • BB 1990, 71
  • DB 1990, 332
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 16.12.1982 - 2 AZN 337/82

    Divergenz und unrichtige Rechtsanwendung

    Auszug aus BAG, 28.09.1989 - 6 AZN 303/89
    Die voneinander abweichenden Rechtssätze müssen sich aus der anzufechtenden wie der angezogenen Entscheidung unmittelbar ergeben und so deutlich ablesbar sein, daß nicht zweifelhaft bleibt, welchen Rechtssatz die Entscheidungen aufgestellt haben (BAGE 41, 188 = AP Nr. 11 zu § 72a ArbGG 1979 Divergenz; BAG Beschluß vom 10. Juli 1984 - 2 AZN 337/84 - AP Nr. 15 zu § 72a ArbGG 1979 Divergenz; erkennender Senat, Beschluß vom 29. Oktober 1987 - 6 AZN 459/87 -, nicht veröffentlicht).
  • LAG Berlin, 05.10.1987 - 9 Sa 72/87

    Betriebsrat; Tarifvertrag; Ausschlußfrist; Geltendmachung

    Auszug aus BAG, 28.09.1989 - 6 AZN 303/89
    Im Rahmen seiner Hilfsbegründung habe das Landesarbeitsgericht einen Rechtssatz aufgestellt, der von einem Rechtssatz des Bundesarbeitsgerichts in seinem Urteil vom 14. Juni 1974 - 3 AZR 456/73 - (BAGE 26, 187 = AP Nr. 20 zu § 670 BGB) und von einem Rechtssatz im Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 5. Oktober 1987 - 9 Sa 72/87 - (LAGE § 4 TVG Ausschlußfristen Nr. 6) abweiche.
  • BAG, 10.07.1984 - 2 AZN 337/84

    Rechtsmittel - Rechtssatz - Divergenz - Rechtliche Würdigung

    Auszug aus BAG, 28.09.1989 - 6 AZN 303/89
    Die voneinander abweichenden Rechtssätze müssen sich aus der anzufechtenden wie der angezogenen Entscheidung unmittelbar ergeben und so deutlich ablesbar sein, daß nicht zweifelhaft bleibt, welchen Rechtssatz die Entscheidungen aufgestellt haben (BAGE 41, 188 = AP Nr. 11 zu § 72a ArbGG 1979 Divergenz; BAG Beschluß vom 10. Juli 1984 - 2 AZN 337/84 - AP Nr. 15 zu § 72a ArbGG 1979 Divergenz; erkennender Senat, Beschluß vom 29. Oktober 1987 - 6 AZN 459/87 -, nicht veröffentlicht).
  • BAG, 27.11.1984 - 3 AZN 502/84

    Berufung - Rechtssache - Auslegung

    Auszug aus BAG, 28.09.1989 - 6 AZN 303/89
    Insofern gilt nichts anderes als für den Fall, in dem das Berufungsgericht die umstrittene Auslegungsfrage nur hilfsweise entschieden hat (BAG Beschluß vom 27. November 1984 - 3 AZN 502/84 - AP Nr. 27 zu § 72a ArbGG Grundsatz).
  • BAG, 09.12.1980 - 7 AZN 374/80

    Schlüssige Darlegung einer Divergenz im Sinne von § 72 Abs. 2 Nr. 2 ArbGG

    Auszug aus BAG, 28.09.1989 - 6 AZN 303/89
    Bei einer Grundsatzbeschwerde sind die gleichen Anforderungen zu stellen, die an eine Nichtzulassungsbeschwerde wegen Divergenz gestellt werden, wenn das angefochtene Urteil zwei oder mehrere selbständig tragende Begründungen enthält (BAG Beschluß vom 16. Juli 1980 - 5 AZN 9/80 - AP Nr. 2 zu § 72a ArbGG 1979 Divergenz; Beschluß vom 9. Dezember 1980 - 7 AZN 374/80 - AP Nr. 3 zu § 72a ArbGG 1979 Divergenz).
  • BAG, 16.07.1980 - 5 AZN 9/80

    Arbeitsgerichtsverfahren - Divergenzrevision - Nichtzulassungsbeschwerde -

    Auszug aus BAG, 28.09.1989 - 6 AZN 303/89
    Bei einer Grundsatzbeschwerde sind die gleichen Anforderungen zu stellen, die an eine Nichtzulassungsbeschwerde wegen Divergenz gestellt werden, wenn das angefochtene Urteil zwei oder mehrere selbständig tragende Begründungen enthält (BAG Beschluß vom 16. Juli 1980 - 5 AZN 9/80 - AP Nr. 2 zu § 72a ArbGG 1979 Divergenz; Beschluß vom 9. Dezember 1980 - 7 AZN 374/80 - AP Nr. 3 zu § 72a ArbGG 1979 Divergenz).
  • BAG, 05.12.1979 - 4 AZN 41/79

    Nichtzulassungsbeschwerde - Bezeichnung des Rechtsbegriffs - Falsche Anwendung -

    Auszug aus BAG, 28.09.1989 - 6 AZN 303/89
    Die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache ist dann zu bejahen, wenn die Entscheidung des Rechtsstreits von einer durch das Revisionsgericht klärungsfähigen und klärungsbedürftigen Rechtsfrage abhängt und diese Klärung entweder von allgemeiner Bedeutung für die Rechtsordnung ist oder wegen ihrer tatsächlichen Auswirkungen die Interessen der Allgemeinheit oder eines größeren Teils der Allgemeinheit berührt (BAGE 32, 203, 210 = AP Nr. 1 zu § 72a ArbGG 1979 Grundsatz; BAGE 36, 85 = AP Nr. 9 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie; erkennender Senat Beschluß vom 25. September 1986 - 6 AZN 298/36 -, nicht veröffentlicht).
  • BAG, 14.06.1974 - 3 AZR 456/73

    Lohnsteuererstattungsanspruch - Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis -

    Auszug aus BAG, 28.09.1989 - 6 AZN 303/89
    Im Rahmen seiner Hilfsbegründung habe das Landesarbeitsgericht einen Rechtssatz aufgestellt, der von einem Rechtssatz des Bundesarbeitsgerichts in seinem Urteil vom 14. Juni 1974 - 3 AZR 456/73 - (BAGE 26, 187 = AP Nr. 20 zu § 670 BGB) und von einem Rechtssatz im Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 5. Oktober 1987 - 9 Sa 72/87 - (LAGE § 4 TVG Ausschlußfristen Nr. 6) abweiche.
  • BAG, 09.09.1981 - 4 AZN 241/81

    Metallindustrie - Besonders hohe Verantwortung - Wahrnehmung von

    Auszug aus BAG, 28.09.1989 - 6 AZN 303/89
    Die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache ist dann zu bejahen, wenn die Entscheidung des Rechtsstreits von einer durch das Revisionsgericht klärungsfähigen und klärungsbedürftigen Rechtsfrage abhängt und diese Klärung entweder von allgemeiner Bedeutung für die Rechtsordnung ist oder wegen ihrer tatsächlichen Auswirkungen die Interessen der Allgemeinheit oder eines größeren Teils der Allgemeinheit berührt (BAGE 32, 203, 210 = AP Nr. 1 zu § 72a ArbGG 1979 Grundsatz; BAGE 36, 85 = AP Nr. 9 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie; erkennender Senat Beschluß vom 25. September 1986 - 6 AZN 298/36 -, nicht veröffentlicht).
  • BAG, 22.11.1979 - 3 AZN 24/79

    Nichtzulassungsbeschwerde - Divergenz - Divergenzrevision - Formerfordernisse für

    Auszug aus BAG, 28.09.1989 - 6 AZN 303/89
    Bei einer Grundsatzbeschwerde sind die gleichen Anforderungen zu stellen, die an eine Nichtzulassungsbeschwerde wegen Divergenz gestellt werden, wenn das angefochtene Urteil zwei oder mehrere selbständig tragende Begründungen enthält (BAG Beschluß vom 16. Juli 1980 - 5 AZN 9/80 - AP Nr. 2 zu § 72a ArbGG 1979 Divergenz; Beschluß vom 9. Dezember 1980 - 7 AZN 374/80 - AP Nr. 3 zu § 72a ArbGG 1979 Divergenz).
  • BAG, 14.04.2005 - 1 AZN 840/04

    Nichtzulassungsbeschwerde - Änderungen durch Anhörungsrügengesetz

    Dies ist der Fall, wenn die Entscheidung des Rechtsstreits von einer klärungsfähigen und klärungsbedürftigen Rechtsfrage abhängt und die Klärung entweder von allgemeiner Bedeutung für die Rechtsordnung ist oder wegen ihrer tatsächlichen Auswirkungen die Interessen zumindest eines größeren Teils der Allgemeinheit berührt (BAG 26. September 2000 - 1 AZN 181/00 - BAGE 95, 372, 375, zu II2 der Gründe; 15. November 1995 - 4 AZN 580/95 - AP ArbGG 1979 § 72a Grundsatz Nr. 49 = EzA ArbG 1979 § 72a Nr. 72, zu II 2 a der Gründe; 28. November 1989 - 6 AZN 303/89 - BAGE 63, 58, 62, zu II 1 der Gründe).
  • BAG, 22.03.2005 - 1 ABN 1/05

    Nichtzulassungsbeschwerde wegen Gehörsverletzung

    Dies ist der Fall, wenn die Entscheidung des Rechtsstreits von einer klärungsfähigen und klärungsbedürftigen Rechtsfrage abhängt und die Klärung entweder von allgemeiner Bedeutung für die Rechtsordnung ist oder wegen ihrer tatsächlichen Auswirkungen die Interessen zumindest eines größeren Teils der Allgemeinheit berührt (vgl. etwa BAG 28. September 1989 - 6 AZN 303/89 - BAGE 63, 58, 62, zu II 1 der Gründe; 15. November 1995 - 4 AZN 580/95 - AP ArbGG 1979 § 72a Grundsatz Nr. 49 = EzA ArbGG 1979 § 72a Nr. 72, zu II 2 a der Gründe; 26. September 2000 - 3 AZN 181/00 - BAGE 95, 372, 375, zu II 2 der Gründe).
  • BAG, 10.03.1999 - 4 AZN 857/98

    Nichtzulassungsbeschwerde bei Doppelbegründung

    Dabei kann die Beschwerde hinsichtlich einer Begründung auf Divergenz, hinsichtlich der anderen auf grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache gestützt werden (Fortführung der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, z. B. Beschluß vom 23. Juli 1996 - 1 ABN 18/96 - AP Nr. 33 zu § 72 a ArbGG 1979 Divergenz und z. B. Beschluß vom 28. September 1989 - 6 AZN 303/89 - BAGE 63, 58 = AP Nr. 38 zu § 72 a ArbGG 1979 Grundsatz).

    Entsprechende Formulierungen finden sich zur Begründetheit einer Grundsatzbeschwerde (BAG Beschluß vom 28. September 1989 - 6 AZN 303/89 - BAGE 63, 58, 63 = AP Nr. 38 zu § 72 a ArbGG 1979 Grundsatz).

    Sie sind nicht so zu verstehen, daß eine Nichtzulassungsbeschwerde keinen Erfolg haben könne, wenn hinsichtlich der einen Begründung Divergenz gerügt und hinsichtlich der anderen auf grundsätzliche Bedeutung abgestellt wird, wie der Beschluß des Bundesarbeitsgerichts vom 28. September 1989 (- 6 AZN 303/89 - AP, aaO) zeigt.

  • BAG, 26.09.2000 - 3 AZN 181/00

    Nichtzulassungsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache

    Letzeres ist nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts jedenfalls dann anzunehmen, wenn die Entscheidung für mehr als 20 gleich oder ähnlich liegende Arbeitsverhältnisse rechtliche Bedeutung hat (vgl. BAG 28. September 1989 - 6 AZN 303/89 - BAGE 63, 58; 15. November 1995 - 4 AZN 580/95 - AP ArbGG 1979 § 72 a Grundsatz Nr. 49 = EzA ArbGG 1979 § 72 a Nr. 72; 21. Oktober 1998 - 10 AZN 588/98 - AP ArbGG 1979 § 72 a Grundsatz Nr. 55).
  • BAG, 15.02.2005 - 9 AZN 982/04

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung

    Die Frage ist klärungsfähig, wenn sie entscheidungserheblich war, das Urteil also auf der Beantwortung der zu entscheidenden Rechtsfrage beruht (BAG 28. September 1989 - 6 AZN 303/89 - BAGE 63, 58).
  • BVerwG, 31.05.2005 - 6 PB 1.05

    Weiterbeschäftigungsverlangen des Jugendvertreters; befristeter Arbeitsvertrag;

    Entscheidungserheblichkeit ist zu verneinen, wenn die Rechtsfrage sich auf eine von mehreren selbständig tragenden Begründungen des Beschwerdegerichts bezieht, ohne dass zugleich gegen die anderen Begründungen zulässige und begründete Rügen vorgebracht werden (vgl. BAG, Beschluss vom 27. November 1984 - 3 AZN 502/84 - AP Nr. 27 zu § 72 a ArbGG 1979 Grundsatz; Beschluss vom 28. September 1989 - 6 AZN 303/89 - BAGE 63, 58, 62 f.; Müller-Glöge, in: Germelmann/Matthes/ Prütting/Müller-Glöge, Arbeitsgerichtsgesetz, 5. Aufl. 2004, § 72 Rn. 13, § 72 a Rn. 5 a).
  • BAG, 13.06.2006 - 9 AZN 226/06

    Grundsatzbeschwerde

    Eine Rechtsfrage ist klärungsfähig, wenn sie entscheidungserheblich war, das Urteil also auf der Beantwortung dieser Rechtsfrage beruht (BAG 28. September 1989 - 6 AZN 303/89 - BAGE 63, 58).
  • BAG, 10.03.1999 - 4 AZR 857/98
    Dabei kann die Beschwerde hinsichtlich einer Begründung auf Divergenz, hinsichtlich der anderen auf grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache gestützt werden (Fortführung der Rspr. des BAG, z. B. Beschluß vom 23.7. 1996 - 1 ABN 18/96, DB 1996 S. 2136 und z. B. Beschluß vom 28.9. 1989 - 6 AZN 303/89, BAGE 63 S. 58 = DB 1990 S. 332).
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