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   BAG, 04.10.1989 - 4 AZR 396/89   

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BAG, 04.10.1989 - 4 AZR 396/89 (https://dejure.org/1989,1357)
BAG, Entscheidung vom 04.10.1989 - 4 AZR 396/89 (https://dejure.org/1989,1357)
BAG, Entscheidung vom 04. Oktober 1989 - 4 AZR 396/89 (https://dejure.org/1989,1357)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Untergang des Auskunftsanspruchs nach Ablauf einer in einem nur vorläufig vollstreckbaren Urteil festgesetzten Frist - Umwandlung eines Auskunftsanspruchs in einen vorläufig vollstreckbar festgesetzten Entschädigungsanspruch nach Ablauf einer in einem nur vorläufig ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auskunftsanspruch - Fortgeltung - Umwandlung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    ArbGG 1979 § 61; TVG § 1; VerfTV Bau vom 19.12.1983 § 13
    Auskunftsanspruch: Vorläufige Vollstreckbarkeit bei Entschädigung wegen nicht fristgerechter Erfüllung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 63, 91
  • NJW 1990, 1008
  • NZA 1990, 328 (Ls.)
  • BB 1989, 2404
  • DB 1990, 1423
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 06.05.1987 - 4 AZR 641/86

    Entschädigung nach unterlassener Auskunftserteilung - Ermittlung der Höhe der

    Auszug aus BAG, 04.10.1989 - 4 AZR 396/89
    In dem von der Revision angezogenen Senatsurteil vom 6. Mai 1987 (- 4 AZR 641/86 - AP Nr. 7 zu § 61 ArbGG 1979) ging es nur um die Höhe der Entschädigung; der Auskunftsanspruch der Klägerin stand dort durch das arbeitsgerichtliche Urteil rechtskräftig fest.

    Unabhängig davon bleibt der Beitragsanspruch der Klägerin, der hier nicht geltend gemacht wird (BAG Urteil vom 6. Mai 1987 - 4 AZR 641/86 - AP Nr. 7 zu § 61 ArbGG 1979).

  • BAG, 11.07.1975 - 5 AZR 273/74

    Schadensersatz: Annahme einer Leistung an Erfüllungs Statt

    Auszug aus BAG, 04.10.1989 - 4 AZR 396/89
    Ebenso lag der Entscheidung des Fünften Senats (Urteil vom 11. Juli 1975 - 5 AZR 273/74 - AP Nr. 3 zu § 61 ArbGG 1953 Zwangsvollstreckung) ein Fall zugrunde, in dem die Verurteilung zur Auskunftserteilung rechtskräftig war.

    Die Tilgungswirkung hinsichtlich des Entschädigungsanspruchs entfaltet die verspätete Erfüllung des Auskunftsanspruchs nur dann, wenn der Schuldner die Auskunft nicht nur zur Abwendung der Zwangsvollstreckung, sondern endgültig erteilt und der Gläubiger die Auskunft an Erfüllungs Statt annimmt (vgl. BAG Urteil vom 11. Juli 1975 - 5 AZR 273/74 - AP Nr. 3 zu § 61 ArbGG 1953 Zwangsvollstreckung; Grunsky, aaO, § 61 Rz 15).

  • BGH, 08.05.1985 - IVa ZR 138/83

    Wirksamkeit eines Vertrages über die Vermittlung eines Regierungsauftrags in

    Auszug aus BAG, 04.10.1989 - 4 AZR 396/89
    Selbst wenn der Beklagte zur Vermeidung der Zwangsvollstreckung die Auskunft fristgerecht erteilt, kann er sich in den Rechtsmittelinstanzen weiter gegen das Bestehen des Anspruchs werden, weil die lediglich zum Zwecke der Abwendung der Zwangsvollstreckung bewirkte Erfüllung des Auskunftsanspruchs einer vorläufigen Vollstreckung gleichsteht und damit nicht zur Erfüllung des materiellrechtlichen Anspruchs führt, so daß insoweit auch keine Erledigung der Hauptsache eintritt (vgl. Senatsurteile vom 14. April 1971 - 4 AZR 201/70 - AP Nr. 10 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau und vom 22. Januar 1975 - 4 AZR 10/74 - AP Nr. 23 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; BGHZ 94, 268 [BGH 08.05.1985 - IVa ZR 138/83]; Stein/Jonas/Leipold, ZPO, 20. Aufl., § 91a Rz 7 mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 02.12.1965 - 2 AZR 91/65

    Befristung - Unkündbarkeit

    Auszug aus BAG, 04.10.1989 - 4 AZR 396/89
    Voraussetzung für die Verurteilung zur Entschädigungsleistung nach § 61 Abs. 2 ArbGG ist aber, daß es zu einer Verurteilung zur Vornahme der Handlung kommt (vgl. BAGE 18, 8, 11 [BAG 02.12.1965 - 2 AZR 91/65] = AP Nr. 27 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; Grunsky, ArbGG, 5. Aufl., § 61 Rz 11).
  • BAG, 01.02.1989 - 4 AZR 408/88

    Sozialversicherung: Meldepflicht - Anspruch auf Auskunftserteilung

    Auszug aus BAG, 04.10.1989 - 4 AZR 396/89
    Er hat die Frage bisher auch ausdrücklich offen gelassen (vgl. Senatsurteil vom 1. Februar 1989 - 4 AZR 408/88 - n.v.).
  • BAG, 05.06.1985 - 4 AZR 533/83

    Gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien des Baugewerbes - Verfahren für

    Auszug aus BAG, 04.10.1989 - 4 AZR 396/89
    Auch auf das Senatsurteil vom 5. Juni 1985 (BAGE 48, 390, 399 = AP Nr. 67 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau) kann die Revision ihre Ansicht nicht stützen.
  • BAG, 22.01.1975 - 4 AZR 10/74

    Arbeitsgerichtsverfahren: Erledigung der Hauptsache - Tarifverträge:

    Auszug aus BAG, 04.10.1989 - 4 AZR 396/89
    Selbst wenn der Beklagte zur Vermeidung der Zwangsvollstreckung die Auskunft fristgerecht erteilt, kann er sich in den Rechtsmittelinstanzen weiter gegen das Bestehen des Anspruchs werden, weil die lediglich zum Zwecke der Abwendung der Zwangsvollstreckung bewirkte Erfüllung des Auskunftsanspruchs einer vorläufigen Vollstreckung gleichsteht und damit nicht zur Erfüllung des materiellrechtlichen Anspruchs führt, so daß insoweit auch keine Erledigung der Hauptsache eintritt (vgl. Senatsurteile vom 14. April 1971 - 4 AZR 201/70 - AP Nr. 10 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau und vom 22. Januar 1975 - 4 AZR 10/74 - AP Nr. 23 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; BGHZ 94, 268 [BGH 08.05.1985 - IVa ZR 138/83]; Stein/Jonas/Leipold, ZPO, 20. Aufl., § 91a Rz 7 mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 14.04.1971 - 4 AZR 201/70

    Bauten aus selbstgefertigten Fertigteilen - Geltungsbereich des

    Auszug aus BAG, 04.10.1989 - 4 AZR 396/89
    Selbst wenn der Beklagte zur Vermeidung der Zwangsvollstreckung die Auskunft fristgerecht erteilt, kann er sich in den Rechtsmittelinstanzen weiter gegen das Bestehen des Anspruchs werden, weil die lediglich zum Zwecke der Abwendung der Zwangsvollstreckung bewirkte Erfüllung des Auskunftsanspruchs einer vorläufigen Vollstreckung gleichsteht und damit nicht zur Erfüllung des materiellrechtlichen Anspruchs führt, so daß insoweit auch keine Erledigung der Hauptsache eintritt (vgl. Senatsurteile vom 14. April 1971 - 4 AZR 201/70 - AP Nr. 10 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau und vom 22. Januar 1975 - 4 AZR 10/74 - AP Nr. 23 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; BGHZ 94, 268 [BGH 08.05.1985 - IVa ZR 138/83]; Stein/Jonas/Leipold, ZPO, 20. Aufl., § 91a Rz 7 mit weiteren Nachweisen).
  • LAG Hessen, 23.09.1991 - 16 Sa 655/91

    Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung aus einem rechtskräftigen Versäumnis-Urteil;

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  • BAG, 24.11.2004 - 10 AZR 169/04

    Baugewerbe - Auskunftsklage

    Dies kann der Schuldner noch im Wege der Zwangsvollstreckungsgegenklage (§ 767 ZPO) geltend machen (BAG 4. Oktober 1989 - 4 AZR 396/89 - BAGE 63, 91; 28. Oktober 1992 - 10 AZR 541/91 - AP ArbGG 1979 § 61 Nr. 8 = EzA ArbGG 1979 § 61 Nr. 17).
  • BAG, 30.01.2019 - 10 AZR 155/18

    Vollstreckungsabwehrklage - Unwirksamkeit der AVE VTV 2008

    Ist er damit einverstanden, dass die ursprünglich geschuldete Leistung erbracht wird, verliert er den Anspruch auf die ihm zugesprochene Entschädigung (vgl. BAG 4. Oktober 1989 - 4 AZR 396/89 - BAGE 63, 91; GMP/Schleusener 9. Aufl. § 61 Rn. 35) .
  • BAG, 25.06.2002 - 9 AZR 439/01

    Arbeitnehmerentsendung - Urlaubskasse Baugewerbe - Slowakische Republik

    Handlung iSd. Vorschrift ist auch die Erteilung einer Auskunft (BAG 4. Oktober 1989 - 4 AZR 396/89 - BAGE 63, 91).
  • BAG, 28.10.1992 - 10 AZR 541/91

    Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung aus einem rechtskräftigen Versäumnisurteil -

    Nach der Rechtsprechung des Vierten Senats des Bundesarbeitsgerichts wird bei der Verurteilung zur Auskunftserteilung und zur Zahlung einer Entschädigung für den Fall der Nichterfüllung der Auskunftsverpflichtung innerhalb der vom Gericht bestimmten Frist nach Maßgabe des § 61 Abs. 2 ArbGG die Frist auch noch durch die Zustellung des den Rechtsstreit beendenden Urteils in Lauf gesetzt (BAG Urteil vom 4. Oktober 1989 - 4 AZR 396/89 - BAGE 63, 91, mit zustimmenden Anmerkungen von Schwab, AR-Blattei, D, Zwangsvollstreckung E 47 und Schreiber, SAE 1991, 78).

    Damit würde in den Rechtsmittelinstanzen die Grundlage für eine Verurteilung zur Zahlung der Entschädigung entfallen, wenn sich der Auskunftsanspruch nach Ablauf einer erstinstanzlich gesetzten Frist schon endgültig in den Entschädigungsanspruch "umwandeln" würde (vgl. BAGE 63, 91).

    Ansonsten käme der erstinstanzlich vorläufig vollstreckbaren Verurteilung eine rechtskraftgleiche Wirkung zu, die mit den allgemeinen Grundsätzen des Zivilprozeßrechts und dem Wesen der Rechtskraft, die nicht vor Erledigung eines zulässigen Rechtsmittels eintreten kann, unvereinbar wäre (vgl. BAGE 63, 91).

  • LAG Hessen, 09.02.1990 - 15 Sa 667/89

    Umfang des betrieblichen Geltungsbereichs von Bau-Tarifverträgen; Anforderungen

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  • BAG, 25.06.2002 - 9 AZR 440/01

    Arbeitnehmerentsendung - Urlaubskasse Baugewerbe - Slowakische Republik

    Handlung iSd. Vorschrift ist auch die Erteilung einer Auskunft (vgl. BAG 4. Oktober 1989 - 4 AZR 396/89 - BAGE 63, 91).
  • LAG Hessen, 04.09.1990 - 16 Ta 258/90

    Sofortige Beschwerde gegen die Einstellung der Zwangsvollstreckung;

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  • LAG Hessen, 30.04.1996 - 15 Sa 1521/95

    Auskunft: Schadensersatz bei nicht fristgerechter Erteilung

    Jedenfalls gegen den Willen des Gläubigers kann er damit dann nicht mehr auf die Verpflichtung zur Vornahme der Handlung zurückgreifen und nunmehr, trotz abgelaufener Frist diese noch erfüllen und damit den Entschädigungsanspruch zu Fall bringen (im Ergebnis ebenso BAG, Urteil vom 04. Oktober 1989 - 4 AZR 396/89 -, AP Nr. 9 zu § 61 ArbGG 1979; BAG, Urteil vom 28.10.1992 - 10 AZR 541/91 -, AP Nr. 8 zu § 61 ArbGG 1979).
  • BAG, 04.05.1994 - 10 AZR 46/91

    Betrieblicher Geltungsbereich des Tarifvertrages über das Verfahren für den

    Zutreffend führt das Landesarbeitsgericht weiter aus, daß die Tarifvertragsparteien im Rahmen ihrer Rechtssetzungsautonomie mit der tariflichen Bestimmung des § 15 Abs. 1 Verfahrens-TV eine eigenständige Auskunftsverpflichtung der tarifunterworfenen Arbeitgeber begründet haben (vgl. BAG Urteil vom 4. Oktober 1989, BAGE 63, 91, 96 = AP Nr. 9 zu § 61 ArbGG 1979).
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