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   BAG, 11.01.1990 - 8 AZR 440/88   

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BAG, 11.01.1990 - 8 AZR 440/88 (https://dejure.org/1990,1313)
BAG, Entscheidung vom 11.01.1990 - 8 AZR 440/88 (https://dejure.org/1990,1313)
BAG, Entscheidung vom 11. Januar 1990 - 8 AZR 440/88 (https://dejure.org/1990,1313)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Erfassung von Urlaubsentgelt und Urlaubsgeld durch das Konkursausfallgeld - Pfändbarkeit von Urlaubsentgelt und zusätzlichem Urlaubsgeld - Erweiterung des gesetzlichen Forderungsübergangs auf unpfändbare Forderungen - Aufrechnung mit rückständigen Beitragsforderungen - ...

  • archive.org
  • Techniker Krankenkasse
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Konkursausfallgeld und Urlaubsentgelt

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    TVG § 4, § ... 1; Tarifvertrag über das Verfahren für den Urlaub, den Lohnausgleich und die Zusatzversorgung im Baugewerbe vom 12.11.1960 i.d.F. vom 15.12.1976 § 2; AFG §§ 141a ff.; KO §§ 6, 53 ff.; BGB §§ 387, 389
    Konkursausfallgeld und Urlaubsentgelt: Forderungsübergang auf Bundesanstalt für Arbeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 64, 6
  • ZIP 1990, 1213
  • NZA 1990, 938
  • BB 1990, 2050
  • DB 1990, 2377
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 14.12.1977 - 5 AZR 326/76

    Tarifverträge - Bau - Verfahrenstarifvertrag für die Sozialkassen des Baugewerbes

    Auszug aus BAG, 11.01.1990 - 8 AZR 440/88
    Gegen die Erstattungsforderung kann die Urlaubs- und Lohnausgleichskasse nur mit Beitragsrückständen aufrechnen, die sie selbst gegen den Gemeinschuldner hat (Aufgabe von BAG Urteil vom 14. Dezember 1977 - 5 AZR 326/76 - AP Nr. 1 zu § 4 TVG Gemeinsame Einrichtungen).

    Dies genügt nach einhelliger Auffassung in Rechtsprechung und Schrifttum, die Zulässigkeit der Aufrechnung auch nach Konkurseröffnung zu bejahen (vgl. dazu Wiedemann/Moll, Anm. zu AP Nr. 1 zu § 4 TVG Gemeinsame Einrichtungen, m. w. N.).

    Eine Befugnis zur Aufrechnung mit dem der Zusatzversorgungskasse zustehenden Beitragsanteil ergibt sich für die Beklagte auch nicht im Hinblick auf die Erwägungen des Urteils des Fünften Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 14. Dezember 1977 (- 5 AZR 326/76 - AP Nr. 1 zu § 4 TVG Gemeinsame Einrichtungen).

  • BAG, 18.07.1989 - 8 AZR 44/88

    Urlaubsabgeltungsanspruch

    Auszug aus BAG, 11.01.1990 - 8 AZR 440/88
    Dieser Anspruch wird zwar für eine vom Arbeitnehmer nach § 613 BGB im Zweifel in Person zu leistende Tätigkeit geschuldet; er wird dadurch aber nicht zu einem "höchstpersönlichen" Anspruch (vgl. die Senatsentscheidung vom 18. Juli 1989 - 8 AZR 44/88 - AP Nr. 49 zu § 7 BUrlG Abgeltung, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BAG, 10.06.1980 - 1 AZR 331/79

    Aussperrung - Mitglieder einer streikenden Gewerkschaft - Verschonen

    Auszug aus BAG, 11.01.1990 - 8 AZR 440/88
    Das für unpfändbare Forderungen bestehende Abtretungsverbot nach §§ 412, 400 BGB ist jedoch nicht anzuwenden, wenn der durch die Vorschriften über die Unpfändbarkeit geschützte Zedent den Gegenwert der Forderung bereits vorher erhalten hat (BGHZ (GS) 4, 153 ff. und 13, 360 ff.; BAGE 11, 12 [BAG 24.02.1961 - 1 AZR 165/59] = AP Nr. 22 zu § 63 HGB; BAGE 33, 140, 184 = AP Nr. 64 zu Art. 9 GG Arbeitskampf, zu D 1 der Gründe; 33, 195, 206 f. = AP Nr. 66 zu Art. 9 GG Arbeitskampf, zu D 1 der Gründe).
  • BAG, 10.06.1980 - 1 AZR 822/79

    Grundsätze zur Herstellung und Wahrung des Verhandlungsgleichgewichts im

    Auszug aus BAG, 11.01.1990 - 8 AZR 440/88
    Das für unpfändbare Forderungen bestehende Abtretungsverbot nach §§ 412, 400 BGB ist jedoch nicht anzuwenden, wenn der durch die Vorschriften über die Unpfändbarkeit geschützte Zedent den Gegenwert der Forderung bereits vorher erhalten hat (BGHZ (GS) 4, 153 ff. und 13, 360 ff.; BAGE 11, 12 [BAG 24.02.1961 - 1 AZR 165/59] = AP Nr. 22 zu § 63 HGB; BAGE 33, 140, 184 = AP Nr. 64 zu Art. 9 GG Arbeitskampf, zu D 1 der Gründe; 33, 195, 206 f. = AP Nr. 66 zu Art. 9 GG Arbeitskampf, zu D 1 der Gründe).
  • BAG, 24.02.1961 - 1 AZR 165/59

    Rentenversicherung - Kur - Gehaltsfortzahlungsanspruch - Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus BAG, 11.01.1990 - 8 AZR 440/88
    Das für unpfändbare Forderungen bestehende Abtretungsverbot nach §§ 412, 400 BGB ist jedoch nicht anzuwenden, wenn der durch die Vorschriften über die Unpfändbarkeit geschützte Zedent den Gegenwert der Forderung bereits vorher erhalten hat (BGHZ (GS) 4, 153 ff. und 13, 360 ff.; BAGE 11, 12 [BAG 24.02.1961 - 1 AZR 165/59] = AP Nr. 22 zu § 63 HGB; BAGE 33, 140, 184 = AP Nr. 64 zu Art. 9 GG Arbeitskampf, zu D 1 der Gründe; 33, 195, 206 f. = AP Nr. 66 zu Art. 9 GG Arbeitskampf, zu D 1 der Gründe).
  • BAG, 20.06.2000 - 9 AZR 405/99

    Urlaubserteilung - Rückrufrecht des Arbeitgebers

    Das Urlaubsentgelt als Arbeitsentgelt, das während des Urlaubs des Arbeitnehmers gezahlt wird, ist ebenso wie dieses und im gleichen Umfang pfändbar (Fortführung BAG 11. Januar 1990 - 8 AZR 440/88 - AP TVG § 4 Gemeinsame Einrichtungen Nr. 11 = EzA TVG § 4 Bauindustrie Nr. 57).

    Das Urlaubsentgelt als Arbeitsentgelt, das während des Urlaubs des Arbeitnehmers gezahlt wird, ist daher ebenso wie dieses und im gleichen Umfang pfändbar (noch offen gelassen in BAG 11. Januar 1990 - 8 AZR 440/88 - AP TVG § 4 Gemeinsame Einrichtungen Nr. 11 = EzA TVG § 4 Bauindustrie Nr. 57; wie hier Leinemann/Linck Urlaubsrecht § 11 Rn. 102; Schaub Arbeitsrechts-Handbuch 9. Aufl. § 102 Rn. 110; ErfK/Dörner § 11 BUrlG Rn. 51; GK BUrlG Bleistein 5. Aufl. § 1 Rn. 71 ff.; Heilmann Urlaubsrecht § 1 Rn. 8 f.; Schütz/Hauck Gesetzliches und tarifliches Urlaubsrecht Rn. 785; anderer Ansicht Dersch/Neumann BUrlG 8. Aufl. § 1 Rn. 76 ff., 87; Hohmeister BUrlG § 1 Rn. 11 f.; zur Urlaubsabgeltung BAG 21. Januar 1988 - 2 AZR 581/86 - AP KSchG 1969 § 4 Nr. 19 = EzA KSchG nF § 4 Nr. 33 zu C II 1 der Gründe).

  • BAG, 05.02.2009 - 6 AZR 110/08

    Sozialkassenbeiträge - Insolvenz

    Dabei hat der Insolvenzverwalter, der in der Insolvenz Urlaubsentgelt an Arbeitnehmer auszahlt, auch Ansprüche gegenüber der Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft auf Erstattung der Urlaubsvergütung (vgl. BAG 11. Januar 1990 - 8 AZR 440/88 - BAGE 64, 6, 11).
  • BFH, 01.03.2000 - VI R 162/98

    Kindergeld/-freibetrag: Eigene Einkünfte des Kindes

    Dabei lässt der Senat im Interesse einer einheitlichen Auslegung des Begriffs "entfallen" arbeitsrechtliche Besonderheiten bei Ausbildungsverhältnissen unberücksichtigt (zu den Besonderheiten: vgl. Müller-Glöge in Münchner Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, 3. Aufl., § 611 Rz. 495 ff.; zum Urlaubsgeld vgl. ferner Urteile des Bundesarbeitsgerichts --BAG-- vom 15. November 1990 8 AZR 283/89, BAGE 66, 220, und vom 11. Januar 1990 8 AZR 440/88, BAGE 64, 6, sowie Küttner/Bauer, Personalbuch 1998 "Urlaubsgeld" Rz. 1; zum Weihnachtsgeld: vgl. BAG-Urteile vom 25. Januar 1984 5 AZR 89/82, BAGE 45, 76, und vom 8. November 1978 5 AZR 358/77, Neue Juristische Wochenschrift 1979, 1223).
  • BSG, 23.03.2006 - B 11a AL 65/05 R

    Insolvenzgeldanspruch - Zuordnung zum Insolvenzgeldzeitraum - zusätzliches

    Während darüber hinaus beim Weihnachtsgeld eindeutig die Belohnung der in der Vergangenheit geleisteten Betriebstreue im Vordergrund stehe, diene das über das Urlaubsentgelt hinausgehende Urlaubsgeld nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) dazu, erhöhte Urlaubsaufwendungen zumindest teilweise abzudecken (Urteile vom 11. Januar 1990, DB 1990, 2377, und vom 15. November 1990, DB 1991, 865).
  • BAG, 21.10.1998 - 10 AZR 627/97
    Damit bleibt auch die Aufrechnungsbefugnis gegenüber Erstattungsforderungen erhalten (BAG Urteil vom 11. Januar 1 9 9 0 - 8 AZR 440/88 - BAGE 64, 6 = AP Nr. 11 zu § 4 TVG Gemeinsame Einrichtungen).

    In diesem Zeitpunkt hat der Arbeitgeber die Vergütung vorgelegt, was den Erstattungsanspruch auslöst (BAG Urteil vom 11. Januar 1990 - 8 AZR 440/88 - aaO, zur Frage der Erstattung von Urlaubsentgelt).

  • LAG Hamm, 03.09.1999 - 10 Sa 2657/98

    Pfändbarkeit des Urlaubsabgeltungsanspruchs; Möglichkeit der Aufrechnung

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  • BAG, 09.11.1993 - 9 AZR 9/92

    Freistellung nach dem AWbG - Jedermannzugänglichkeit

    Es ist bereits fraglich, ob das vertragliche Abtretungsverbot nach § 399 BGB gegenüber der IG Druck und Papier, die der Klägerin einen Teil der Forderungen ausgeglichen und für den weiteren Betrag eine Zahlungszusage gegeben hatte, unwirksam ist, wie die Vorinstanzen angenommen haben (vgl. dazu BAG, Urteil vom 2. Juni 1966 - 2 AZR 322/65 - AP Nr. 8 zu § 399 BGB; BAGE 64, 6, 10, m. w. N. aus der Rechtsprechung des BGH und des BAG).
  • LAG Bremen, 25.10.1994 - 1 TaBV 27/93

    Betriebsrat: Recht auf Einsichtnahme in Lohnlisten

    Die vom Bundesarbeitsgericht aufgestellten Restriktionen des Einblicksrechts wie fehlende Berechtigung zur Abfassung vollständiger Abschriften (vgl. BAG, AP Nr. 17 zu § 80 BetrVG 1972; LAG Frankfurt, DB 1990, 2377) würden leerlaufen, wenn dem Arbeitgeber ein Anwesenheitsrecht während der Einsichtnahme verwehrt würde und er von seinem insoweit gegebenen Kontroll- und Untersagungsrecht keinen Gebrauch machen könnte.
  • LAG Niedersachsen, 02.02.2001 - 10 Sa 2056/00

    Rückzahlung von Gratifikationen; Pfändbarkeit eines Urlaubsabgeltungsanspruchs

    Auch wenn der Urlaub selbst für eine vom Arbeitnehmer im Zweifel persönlich zu erbringende Arbeitsleistung geschuldet ist ( § 613 Satz 2 BGB ), wird deshalb das für die Zeit der Freistellung fortzuzahlende Urlaubsentgelt nicht zu einer höchstpersönlichen, nur an den Arbeitnehmer selbst zu erbringenden Leistung (vgl. BAG, 11.01.1990, 8 AZR 440/88 , AP Nr. 11 zu § 4 TVG - Gemeinsame Einrichtung ).
  • ArbG Wiesbaden, 12.11.1991 - 1 Ca 1010/91

    Zulässigkeit der Verrechnung von Erstattungsansprüchen mit einem

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