Rechtsprechung
   BAG, 30.05.1990 - 4 AZR 74/90   

Volltextveröffentlichungen (3)

  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Mitbestimmung des Personalrats bei einer korrigierenden Rückgruppierung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BPersVG § 75 Abs. 1 Nr. 2; MTB II § 21
    Korrigierende Rückgruppierung

  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Mitbestimmung bei korrigierender Rückgruppierung

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • ArbG Wilhelmshaven, 20.02.1989 - 2 Ca 1055/88
  • LAG Niedersachsen, 15.11.1989 - 2 (12) Sa 497/89
  • BAG, 30.05.1990 - 4 AZR 74/90

Zeitschriftenfundstellen

  • BAGE 65, 163
  • MDR 1991, 86
  • NZA 1990, 899
  • BB 1990, 2043
  • DB 1991, 338



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Wird zitiert von ... (72)  

  • BAG, 08.08.1996 - 6 AZR 1013/94  

    Eingruppierung einer pädagogischen Unterrichtshilfe

    Der Vergütungsanspruch richtet sich vielmehr nach den vertraglichen oder tariflichen Bestimmungen einer zutreffenden Eingruppierung (Bestätigung von BAGE 65, 163; 71, 139 = AP Nr. 31 und 37 zu § 75 BPersVG).«.

    Der Vergütungsanspruch richtet sich vielmehr nach den vertraglichen oder tariflichen Bestimmungen einer zutreffenden Eingruppierung (BAGE 65, 163; 71, 139 = AP Nr. 31 und 37 zu § 75 BPersVG).

    Das Mitbestimmungsrecht in Form des Mitbeurteilungsrechtes dient damit der innerbetrieblichen Lohngerechtigkeit und bietet dem Angestellten eine größere Gewähr für die Richtigkeit der vorgenommenen Zuordnung, als wenn sie vom Arbeitgeber allein vorgenommen wird (BAGE 65, 163, 166 = AP Nr. 31 zu § 75 BPersVG; BAG Beschluß vom 3. Mai 1994 - 1 ABR 58/93 - AP Nr. 2 zu § 99 BetrVG 1972 Eingruppierung, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

    Unter Eingruppierung ist die Zuordnung einer von dem Arbeitnehmer auszuübenden Tätigkeit zu den Tätigkeitsmerkmalen einer im Betrieb geltenden Lohn- oder Vergütungsordnung zu verstehen (ständige Rechtsprechung vgl. BAGE 65, 163, 165 = AP Nr. 31 zu § 75 BPersVG).

  • BAG, 16.02.2000 - 4 AZR 62/99  

    Korrigierende Rückgruppierung - BAT

    Der Senat ist seit der Entscheidung vom 30. Mai 1990 (- 4 AZR 74/90 - BAGE 65, 163) der Auffassung, daß auch die korrigierende Rückgruppierung, bei der es nur um eine geänderte tarifrechtliche Bewertung der Tätigkeit geht, dem jeweiligen Beteiligungsrecht des Personalrates unterliegt.
  • BAG, 26.08.1992 - 4 AZR 210/92  

    Mitbestimmung bei korrigierender Rückgruppierung

    Eine höhere Vergütung folgt nicht aus der Verletzung des Mitbestimmungsrechts (Bestätigung des Urteils vom 30.5.1990 - 4 AZR 74/90 - BAGE 65, 163 = AP Nr. 31 zu § 75 BPersVG).«.

    a) In § 75 Abs. 1 Nr. 2 BPersVG wird zwischen der Übertragung einer höher oder niedriger zu bewertenden Tätigkeit und der Ein-, Um- und Rückgruppierung unterschieden (BAG, Urteil vom 30. Mai 1990, BAGE 65, 163 = AP Nr. 31 zu § 75 BPersVG).

    Dagegen geht er bei der Ein-, Um- und Rückgruppierung davon aus, daß bei unveränderter Tätigkeit des Arbeitnehmers die Vergütungsansprüche des Arbeitnehmers aus der korrekten Zuordnung der Tätigkeit zu den einzelnen Vergütungsgruppen folgt (BAG, Urteil vom 30. Mai 1990, aaO.).

    Bei der Bewertung des Parteivorbringens wird das Landesarbeitsgericht die Hinweise des Senats zur Bewertung von Vertragserklärungen in seiner Entscheidung vom 30. Mai 1990, BAGE 65, 163, 170 = AP Nr. 31 zu § 75 BPersVG zu beachten haben.

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