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   BAG, 17.10.1990 - 5 AZR 639/89   

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BAG, 17.10.1990 - 5 AZR 639/89 (https://dejure.org/1990,610)
BAG, Entscheidung vom 17.10.1990 - 5 AZR 639/89 (https://dejure.org/1990,610)
BAG, Entscheidung vom 17. Oktober 1990 - 5 AZR 639/89 (https://dejure.org/1990,610)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arbeitsgerichtliche Zuständigkeit für arbeitnehmerähnliche Personen

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    ArbGG § 5 Abs. 1 Satz 2; TVG § 12a Abs. 1 - 3; HGB § 92a
    Arbeitsgerichtliche Zuständigkeit für arbeitnehmerähnliche Personen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Gerichtszuständigkeit

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    - Mitarbeiter von Sendeanstalten -, arbeitnehmerähnliche Personen, Beziehung zwischen § 12 a TVG und § 5 ArbGG

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 66, 113
  • NJW 1991, 1629
  • MDR 1991, 652
  • NZA 1991, 402
  • BB 1991, 772
  • BB 1991, 983
  • DB 1991, 976
  • afp 1991, 553
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 28.06.1973 - 5 AZR 568/72

    Abhängigkeit - Arbeitsverhältnis - Wirtschaftliche Unselbständigkeit -

    Auszug aus BAG, 17.10.1990 - 5 AZR 639/89
    Dagegen sind arbeitnehmerähnliche Personen wegen einer fehlenden Eingliederung in eine betriebliche Organisation und im wesentlichen freier Zeitbestimmung nicht persönlich abhängig wie Arbeitnehmer; an die Stelle der persönlichen Abhängigkeit und Weisungsgebundenheit tritt das Merkmal der wirtschaftlichen Unselbständigkeit (BAGE 25, 248, 253 = AP Nr. 2 zu § 2 BUrlG , zu 2 der Gründe).

    Dabei kann eine arbeitnehmerähnliche Person auch für mehrere Auftraggeber tätig sein, jedoch ist für sie kennzeichnend, daß die Beschäftigung für einen der Auftraggeber wesentlich ist und die hieraus fließende Vergütung die entscheidende Existenzgrundlage darstellt (BAGE 25, 248, 253 = AP, a.a.O.).

  • BAG, 15.03.1978 - 5 AZR 819/76

    Arbeitnehmereigenschaft von Autoren und Regisseuren - Befristung von

    Auszug aus BAG, 17.10.1990 - 5 AZR 639/89
    Diese Gruppe unterscheidet sich von Arbeitnehmern durch den Grad der persönlichen Abhängigkeit, wobei vor allem die Eigenart der jeweiligen Tätigkeit zu berücksichtigen ist (BAGE 30, 163, 169 = AP Nr. 26 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu II 2 der Gründe).

    Dem steht nicht die Auffassung des Bundesarbeitsgerichts im Urteil vom 15. März 1978 (BAGE 30, 163 = AP Nr. 26 zu § 611 BGB Abhängigkeit) entgegen, wonach § 12 a TVG keine Merkmale für die Abgrenzung zwischen Arbeitnehmern und arbeitnehmerähnlichen Personen enthält.

  • BAG, 13.12.1962 - 2 AZR 128/62

    Ausgleicher - Handicapper - Ortsgebundene Tätigkeit - Festes Gehalt -

    Auszug aus BAG, 17.10.1990 - 5 AZR 639/89
    In diesem Zusammenhang kommt es darauf an, ob eine mit einem Arbeitsverhältnis vergleichbare vertragliche Bindung vorliegt und ob der Mitarbeiter aus dieser Vertragsgestaltung im wesentlichen seinen Lebensunterhalt bestreitet (vgl. BAG Urteil vom 23. Dezember 1961 - 5 AZR 53/61 - AP Nr. 2 zu § 717 ZPO ; BAG Urteil vom 17. Dezember 1968 - 5 AZR 86/68 - AP Nr. 17 zu § 5 ArbGG 1953; BAGE 14, 17 = AP Nr. 3 zu § 611 BGB Abhängigkeit; ferner das zur Veröffentlichung vorgesehene BAG Urteil vom 2. Oktober 1990 - 4 AZR 106/90 -).
  • BAG, 23.12.1961 - 5 AZR 53/61

    Arbeitnehmerähnliche Persönlichkeit - Beschäftigte in Heimarbeit -

    Auszug aus BAG, 17.10.1990 - 5 AZR 639/89
    In diesem Zusammenhang kommt es darauf an, ob eine mit einem Arbeitsverhältnis vergleichbare vertragliche Bindung vorliegt und ob der Mitarbeiter aus dieser Vertragsgestaltung im wesentlichen seinen Lebensunterhalt bestreitet (vgl. BAG Urteil vom 23. Dezember 1961 - 5 AZR 53/61 - AP Nr. 2 zu § 717 ZPO ; BAG Urteil vom 17. Dezember 1968 - 5 AZR 86/68 - AP Nr. 17 zu § 5 ArbGG 1953; BAGE 14, 17 = AP Nr. 3 zu § 611 BGB Abhängigkeit; ferner das zur Veröffentlichung vorgesehene BAG Urteil vom 2. Oktober 1990 - 4 AZR 106/90 -).
  • BAG, 17.12.1968 - 5 AZR 86/68

    Theaterintendant - Arbeitnehmerähnliche Person

    Auszug aus BAG, 17.10.1990 - 5 AZR 639/89
    In diesem Zusammenhang kommt es darauf an, ob eine mit einem Arbeitsverhältnis vergleichbare vertragliche Bindung vorliegt und ob der Mitarbeiter aus dieser Vertragsgestaltung im wesentlichen seinen Lebensunterhalt bestreitet (vgl. BAG Urteil vom 23. Dezember 1961 - 5 AZR 53/61 - AP Nr. 2 zu § 717 ZPO ; BAG Urteil vom 17. Dezember 1968 - 5 AZR 86/68 - AP Nr. 17 zu § 5 ArbGG 1953; BAGE 14, 17 = AP Nr. 3 zu § 611 BGB Abhängigkeit; ferner das zur Veröffentlichung vorgesehene BAG Urteil vom 2. Oktober 1990 - 4 AZR 106/90 -).
  • BAG, 02.10.1990 - 4 AZR 106/90

    Arbeitnehmerähnlichkeit eines Rundfunkgebührenbeauftragten

    Auszug aus BAG, 17.10.1990 - 5 AZR 639/89
    In diesem Zusammenhang kommt es darauf an, ob eine mit einem Arbeitsverhältnis vergleichbare vertragliche Bindung vorliegt und ob der Mitarbeiter aus dieser Vertragsgestaltung im wesentlichen seinen Lebensunterhalt bestreitet (vgl. BAG Urteil vom 23. Dezember 1961 - 5 AZR 53/61 - AP Nr. 2 zu § 717 ZPO ; BAG Urteil vom 17. Dezember 1968 - 5 AZR 86/68 - AP Nr. 17 zu § 5 ArbGG 1953; BAGE 14, 17 = AP Nr. 3 zu § 611 BGB Abhängigkeit; ferner das zur Veröffentlichung vorgesehene BAG Urteil vom 2. Oktober 1990 - 4 AZR 106/90 -).
  • BAG, 05.05.1997 - 5 AZB 35/96

    Besondere Vertreter eines Vereins als Organvertreter oder als Arbeitnehmer -

    Jedoch muß der wirtschaftlich Abhängige auch seiner gesamten sozialen Stellung nach einem Arbeitnehmer vergleichbar sozial schutzbedürftig sein (BAGE 66, 113, 116 = AP Nr. 9 zu § 5 ArbGG 1979, zu II 3a der Gründe).
  • BGH, 04.11.1998 - VIII ZB 12/98

    Zur Scheinselbstständigkeit

    Ferner muß der wirtschaftlich Abhängige auch seiner gesamten sozialen Stellung nach einem Arbeitnehmer vergleichbar sozial schutzbedürftig sein (BAGE 66, 113, 116; 80, 256, 264; BAG, Beschlüsse vom 25. Juli 1996 - 5 AZB 5/96 = AP Nr. 28 zu § 5 ArbGG 1979 = ZIP 1996, 1714 unter II 5 b, vom 11. April 1997 - 5 AZB 33/96 = AP Nr. 30 zu § 5 ArbGG 1979 = NJW 1997, 2404 unter II 1 und vom 8. September 1997 - 5 AZB 3/97 = ZIP 1997, 2208 = NJW 1998, 701 unter II 1, jew.m.w.Nachw.).
  • BAG, 06.07.1995 - 5 AZB 9/93

    Rote-Kreuz-Schwester - Arbeitnehmer - arbeitnehmerähnliche Person

    Darüber hinaus muß der wirtschaftlich Abhängige auch seiner gesamten sozialen Stellung nach einem Arbeitnehmer vergleichbar sozial schutzbedürftig sein (ständige Rechtsprechung BAGE 12, 158 = AP Nr. 2 zu § 717 ZPO; BAGE 25, 248, 251 = AP Nr. 2 zu § 2 BUrlG, zu 2 der Gründe; BAGE 66, 113, 116 = AP Nr. 9 zu § 5 ArbGG 1979, zu II 3a der Gründe; BAG Beschluß vom 15. April 1993 - 2 AZB 32/92 - AP Nr. 12 zu § 5 ArbGG 1979, zu III 2b aa der Gründe).
  • BGH, 21.10.1998 - VIII ZB 54/97

    Rechtsweg zu den Zivilgerichten für Streitigkeiten zwischen einem Frachtführer

    a) Mit Recht hat die Vorinstanz in Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAGE 12, 254, 262; 25, 248, 251; 66, 113, 116; 80, 256, 264; zuletzt etwa BAG, Urteil vom 8. September 1997 - 5 AZB 3/97 = NJW 1998, 701 unter II 1 m.w.N.), der sich der Senat in der Sache bereits früher angeschlossen hat (BGHZ 68, 127, 130), darauf abgestellt, daß arbeitnehmerähnliche Personen wegen ihrer fehlenden Eingliederung in eine betriebliche Organisation und im wesentlichen freier Zeitbestimmung nicht im gleichen Maß persönlich abhängig sind wie Arbeitnehmer; an die Stelle der persönlichen Abhängigkeit und Weisungsgebundenheit tritt das Merkmal der wirtschaftlichen Unselbständigkeit.

    Ist er für mehrere Auftraggeber tätig, kommt es für die wirtschaftliche Unselbständigkeit darauf an, ob die Beschäftigung für einen der Auftraggeber wesentlich ist und die hieraus fließende Vergütung die entscheidende Existenzgrundlage darstellt (BAGE 25, 248, 253; 66, 113, 117).

    Ob damit seine wirtschaftliche Existenzgrundlage völlig entfallen wäre oder ob er sich gegebenenfalls unter Einsatz seiner frei gewordenen Arbeitszeit durch den Betrieb des verbleibenden Autotransporters hätte "über Wasser halten" können, was der Annahme einer wirtschaftlichen Unselbständigkeit bereits entgegenstünde (vgl. BAGE 14, 17; 66, 113; Grunsky, aaO Rdnr. 17, 18; Kissel, GVG, 2. Auflage, § 13 Rdnr. 152), kann ohne weitere Sachaufklärung nicht beurteilt werden.

  • BAG, 15.04.1993 - 2 AZB 32/92

    Rechtsanwalt als arbeitnehmerähnliche Person

    Wann dies der Fall ist, kann unter Berücksichtigung der Verkehrsanschauung nur den gesamten Umständen des Einzelfalles entnommen werden (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts; vgl., BAGE 66, 113, 116 = AP Nr. 9 zu § 5 ArbGG 1979, zu 11 3 a der Gründe; BAGE 25, 248, 253 = AP Nr. 2 zu § 2 BUrlG, zu 2 der Gründe; BAGE 12, 158 AP Nr. 2 zu § 717 ZPO; ebenso BGHZ 68, 127, 130 = AP Nr. 15 zu 850 h ZPO).
  • BAG, 11.04.1997 - 5 AZB 33/96

    Rechtsweg - Dozenten als arbeitnehmerähnliche Person

    Jedoch muß der wirtschaftlich Abhängige auch seiner gesamten sozialen Stellung nach einem Arbeitnehmer vergleichbar sozial schutzbedürftig sein (BAGE 66, 113, 116 = AP Nr. 9 zu § 5 ArbGG 1979, zu II 3a der Gründe; BAG Beschluß vom 15. April 1993 - 2 AZB 32/92 - AP Nr. 12 zu § 5 ArbGG 1979, zu III 2b aa der Gründe; BAG Beschluß vom 6. Juli 1995 - 5 AZB 9/93 - AP Nr. 22 zu § 5 ArbGG 1979, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu II der Gründe).

    Eine arbeitnehmerähnliche Person kann auch für mehrere Auftraggeber tätig sein; jedoch ist für sie kennzeichnend, daß die Beschäftigung für einen der Auftraggeber wesentlich ist und die hieraus fließende Vergütung die entscheidende Existenzgrundlage darstellt (BAGE 66, 113 = AP Nr. 9 zu § 5 ArbGG 1979, zu II 3a der Gründe).

  • BAG, 14.01.1997 - 5 AZB 22/96

    Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten - Wahlfeststellung

    Hinzukommen muß, daß der wirtschaftlich Abhängige auch seiner gesamten sozialen Stellung nach einem Arbeitnehmer vergleichbar sozialschutzbedürftig ist (BAGE 66, 113, 116 = AP Nr. 9 zu § 5 ArbGG 1979, zu II 3a der Gründe; Beschluß vom 6. Juli 1995 - 5 AZB 9/93 - AP Nr. 22 zu § 5 ArbGG 1979, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu II der Gründe).
  • BAG, 05.05.1997 - 5 AZB 36/96

    Rechtsweg - besonderer Vertreter eines Vereins nach § 30 BGB

    Jedoch muß der wirtschaftlich Abhängige auch seiner gesamten sozialen Stellung nach einem Arbeitnehmer vergleichbar sozial schutzbedürftig sein (BAGE 66, 113, 116 = AP Nr. 9 zu § 5 ArbGG 1979, zu II 3 a der Gründe).
  • BAG, 25.07.1996 - 5 AZB 5/96

    Rechtsweg - Arbeitnehmerähnliche Person - Geschäftsführer einer

    An die Stelle der persönlichen Abhängigkeit und Weisungsgebundenheit tritt allerdings das Merkmal der wirtschaftlichen Unselbständigkeit (BAG Urteil vom 17. Oktober 1990 - 5 AZR 639/89 - BAGE 66, 113 = AP Nr. 9 zu § 5 ArbGG 1979).

    Dabei kann eine arbeitnehmerähnliche Person auch für mehrere Auftraggeber tätig sein, jedoch ist für sie kennzeichnend, daß die Beschäftigung für einen der mehreren Auftraggeber wesentlich ist und die daraus fließende Vergütung die entscheidende Existenzgrundlage darstellt (BAG Urteil vom 17. Oktober 1990, aaO).

  • LAG Hamm, 11.01.1999 - 17 Sa 1615/98

    Abgrenzung des Arbeitsverhältnisses von dem Rechtsverhältnis eines freien

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  • BAG, 21.05.1997 - 5 AZB 30/96

    Rechtsweg - Umschüler in "sonstigen Berufsbildungseinrichtungen"

  • LAG Bremen, 30.10.2018 - 1 Sa 157/17

    Schlüssiger Vortrag zur Arbeitnehmereigenschaft als Indiz für die

  • BAG, 28.09.1995 - 5 AZB 32/94

    Eröffnung des Rechtswegs zu den Arbeitsgerichten - Definition des Begriffs der

  • ArbG Hamburg, 29.04.2008 - 1 Ca 424/07
  • OLG Naumburg, 07.10.1997 - 7 W 22/97

    Subordination des Frachtführers mit dem Charakter eines arbeitsrechtlichen

  • OLG Köln, 03.12.2001 - 8 W 15/01

    Steuerberater ist kein Arbeitnehmer

  • LAG Rheinland-Pfalz, 28.07.2016 - 5 Ta 113/16

    Rechtsweg - arbeitnehmerähnliche Personen - Medienmitarbeiter

  • LAG Berlin-Brandenburg, 31.08.2010 - 6 Ta 1011/10

    Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten - arbeitnehmerähnliche Person - zwei

  • LAG Hessen, 11.07.1996 - 12 Ta 240/96

    Arbeitnehmerbegriff: Dozent in einem privaten Lehrinstitut

  • LAG Köln, 22.04.1999 - 10 Sa 722/97

    Arbeitnehmerähnliche Person; Rundfunk; Urlaubsanspruch

  • LAG Düsseldorf, 28.08.1995 - 14 Ta 330/94

    Arbeitnehmerstatus: Frachtführer

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 16.12.1997 - 5 Ta 59/97

    Vorliegen der Arbeitnehmereigenschaft bei Theaterintendanten

  • ArbG Kempten, 18.01.2017 - 3 Ca 582/16

    Ein Reiseleiter vor Ort kann Arbeitnehmer sein

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