Rechtsprechung
BAG, 20.11.1990 - 3 AZR 573/89 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Vertragliche Versorgung durch Betriebsvereinbarung - Höhe einer vom Pensions-Sicherungs-Verein zu zahlenden Betriebsrente - Schutz der Versorgungsberechtigten vor nachteiligen Änderungen einer betrieblichen Versorgungsordnung - Ruhegehaltsordnung unter dem Vorbehalt von ...
- archive.org
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
BetrVG § 77; BetrAVG § 1; BetrAVG § 2; GG Art. 2 Abs. 1; GG Art. 20; BGB § 242
Ablösung von Versorgungsordnungen durch Betriebsvereinbarung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ablösung; vertragliche Versorgung durch Betriebsvereinbarung
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
BetrVG § 77; BetrAVG §§ 1, 2; GG Art. 2 Abs. 1, Art. 20 Abs. 3; BGB § 242
Betriebliche Altersversorgung: Zulässigkeit der Ablösung einer vertraglichen Versorgung durch Betriebsvereinbarung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Köln, 12.01.1989 - 11 Ca 6276/88
- LAG Köln, 10.08.1989 - 10 Sa 294/89
- BAG, 20.11.1990 - 3 AZR 573/89
Papierfundstellen
- BAGE 66, 228
- ZIP 1991, 1161
- MDR 1991, 651
- NZA 1991, 477
- VersR 1991, 608
- BB 1991, 1126
- BB 1991, 772
- DB 1991, 915
Wird zitiert von ... (46) Neu Zitiert selbst (24)
- BAG, 30.01.1970 - 3 AZR 44/68
Verdrängung einer Ruhegeldordnung durch spätere Betriebsvereinbarung
Auszug aus BAG, 20.11.1990 - 3 AZR 573/89
Der erkennende Senat hat erstmals und grundsätzlich bezogen auf betriebliche Ruhegeldordnungen in seinem Urteil vom 30. Januar 1970 (BAGE 22, 252 = AP Nr. 142 zu § 242 BGB Ruhegehalt) zu dieser Frage Stellung genommen.Der Senat bezieht sich zur Begründung auf das Urteil vom 30. Januar 1970 (aaO).
In seinem Urteil vom 17. Januar 1980 (BAGE 32, 293 [BAG 17.01.1980 - 3 AZR 456/78] = AP Nr. 185 zu § 242 BGB Ruhegehalt) geht der Senat erneut unter Hinweis auf seine Entscheidung vom 30. Januar 1970 (aaO) davon aus, daß vertragliche Einheitsregelungen durch Betriebsvereinbarung abgelöst werden könnten; Betriebsvereinbarungen hätten eine Ordnungsfunktion, sie könnten aber unverfallbar gewordene Werte nicht ohne besonderen Grund entziehen.
Im Urteil vom 19. Juni 1980 (3 AZR 958/79 - AP Nr. 8 zu § 1 BetrAVG Wartezeit) geht der Senat abermals unter Hinweis auf die Grundentscheidung vom 30. Januar 1970 (aaO) davon aus, eine Betriebsvereinbarung sei das geeignete Mittel, eine vertragliche Ruhegeldordnung in den Grenzen von Recht und Billigkeit abzulösen.
- BAG, 16.09.1986 - GS 1/82
Ablösende Betriebsvereinbarung - Kriterien für die Zulässigkeit des Eingriffs in …
Auszug aus BAG, 20.11.1990 - 3 AZR 573/89
Der Beschluß des Großen Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 16. September 1986 (BAGE 53, 42 = AP Nr. 17 zu § 77 BetrVG 1972) entfalte keine Rückwirkung.Diese Auffassung hat der Große Senat des Bundesarbeitsgerichts durch seinen Beschluß vom 16. September 1986 verworfen (GS 1/82 - BAGE 53, 42 = AP Nr. 17 zu § 77 BetrVG 1972).
Der Beschluß des Großen Senats vom 16. September 1986 (aaO) wirkt nicht generell auf vorherige Ablösungen von vertraglichen Einheitsregelungen durch Betriebsvereinbarungen zurück.
- BAG, 08.12.1981 - 3 ABR 53/80
Ersetzung betrieblicher Versorgungsordnung in der Form einer vertraglichen …
Auszug aus BAG, 20.11.1990 - 3 AZR 573/89
In seinem Beschluß vom 8. Dezember 1981 (BAGE 36, 327 = AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Ablösung) sieht sich der Senat veranlaßt, seine ständige Rechtsprechung nochmals ausdrücklich zu bestätigen.Der Senat hat bis zu seinem Beschluß vom 8. Dezember 1981 (aaO) ohne Rücksicht auf den Grund der Ablösung daran festgehalten, daß die Betriebsvereinbarung ein geeignetes Mittel sei, vertragliche Einheitsregelungen - in den Grenzen von Recht und Billigkeit - zu ändern und die Ansprüche von Arbeitnehmern zu schmälern.
- BAG, 17.03.1987 - 3 AZR 64/84
Billigkeitskontrolle einer ablösenden Versorgungsordnung
Auszug aus BAG, 20.11.1990 - 3 AZR 573/89
Die ablösende Regelung vom 28. Dezember 1982 hält auch inhaltlich einer Überprüfung stand (vgl. hierzu im einzelnen Urteil des Senats vom 17. März 1987 - BAGE 54, 261 [BAG 17.03.1987 - 3 AZR 64/84] = AP Nr. 9 zu § 1 BetrAVG Ablösung).Zur Rechtfertigung eines solchen Eingriffs in vereinbarte Bemessungsgrundlagen (die "erdiente Dynamik") bedarf es triftiger Gründe (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. das Urteil vom 17. März 1987, aaO, zuletzt Urteil vom 11. September 1990 - 3 AZR 380/90 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).
- BVerfG, 14.01.1987 - 1 BvR 1052/79
Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Widerruf von Leistungen einer …
Auszug aus BAG, 20.11.1990 - 3 AZR 573/89
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts setzt das Rechtsstaatsprinzip der richterlichen Rechtsfindung Grenzen (zuletzt für Fragen der betrieblichen Altersversorgung Beschluß vom 14. Januar 1987 - 1 BvR 1052/79 - BVerfGE 74, 129 [BVerfG 14.01.1987 - 1 BvR 1052/79] = AP Nr. 11 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen, zu B II 1 der Gründe, m.w.N.; vgl. ferner BVerfGE 2, 237, 258; 7, 89, 92;… 11, 64, 72 sowie Blomeyer, Festschrift für Karl Molitor zum 60. Geburtstag, 1988, 41, 48 ff.; Vogel, JZ 1988, 833; Schumann, DB 1988, 2510).Können Personen im Privatrechtsverkehr hinsichtlich solcher Rechtsfragen, die der Gesetzgeber nicht eindeutig geregelt hat, sich auf eine jahrzehntelange und gefestigte höchstrichterliche Rechtsprechung, auf sog. Richterrecht, berufen und erweist sich diese Rechtsprechung im Nachhinein als unzutreffend, so stellt sich die weitere Frage, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang diejenigen zu schützen sind, die im Vertrauen auf die Geltung der Rechtsprechung in der Vergangenheit Rechtshandlungen und wirtschaftliche Dispositionen getroffen haben, die gemessen an dem neuen Erkenntnis, rechtsfehlerhaft und damit unwirksam sind (BVerfGE 74, 129 [BVerfG 14.01.1987 - 1 BvR 1052/79] = AP Nr. 11 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen, zu B II 3 der Gründe).
- BAG, 12.06.1975 - 3 ABR 13/74
Betriebsrat: Mitbestimmung bei der Regelung der betrieblichen Altersversorgung
Auszug aus BAG, 20.11.1990 - 3 AZR 573/89
In drei Beschlüssen vom 12. Juni 1975 - 3 ABR 13/74, 3 ABR 137/73 und 3 ABR 66/74 - (BAGE 27, 194 = AP Nr. 1 zu § 87 BetrVG 1972 Altersversorgung sowie AP Nr. 2 und 3, aaO) entschied der Senat, eine betriebliche Ruhelohnordnung könne durch Betriebsvereinbarung abgelöst werden. - BAG, 23.10.1990 - 3 AZR 260/89
Abbau einer Überversorgung
Auszug aus BAG, 20.11.1990 - 3 AZR 573/89
Daß mit der Neuregelung zugleich eine Gesamtversorgungsobergrenze von 100 % des letzten monatlichen Nettoeinkommens eingeführt wurde (Nr. 3 BV 1982), begegnet keinen rechtlichen Bedenken (vgl. Urteil des Senats vom 23. Oktober 1990 - 3 AZR 260/89 -, zur Veröffentlichung vorgesehen). - BAG, 30.10.1980 - 3 AZR 364/79
Sozialplan - Unverfallbarkeit - Versorgungsanwartschaft - Anwartschaft - …
Auszug aus BAG, 20.11.1990 - 3 AZR 573/89
In seinem Urteil vom 30. Oktober 1980 (BAGE 34, 238 = AP Nr. 3 zu § 1 BetrAVG) führt der Senat seine bisherige Rechtsprechung fort (zu II 2 der Gründe). - BAG, 24.11.1977 - 3 AZR 732/76
Ruhegehalt - Widerruf von Versorgungszusagen - Versorgungsanwartschaft - Kürzung …
Auszug aus BAG, 20.11.1990 - 3 AZR 573/89
In dem Urteil vom 24. November 1977 (BAGE 29, 379 = AP Nr. 177 zu § 242 BGB Ruhegehalt) grenzt der Senat kollektive von individuellen Versorgungszusagen ab. - BAG, 12.06.1975 - 3 ABR 66/74
Betriebsrat: Mitbestimmung bei der Regelung der betrieblichen Altersversorgung
Auszug aus BAG, 20.11.1990 - 3 AZR 573/89
In drei Beschlüssen vom 12. Juni 1975 - 3 ABR 13/74, 3 ABR 137/73 und 3 ABR 66/74 - (…BAGE 27, 194 = AP Nr. 1 zu § 87 BetrVG 1972 Altersversorgung sowie AP Nr. 2 und 3, aaO) entschied der Senat, eine betriebliche Ruhelohnordnung könne durch Betriebsvereinbarung abgelöst werden. - BAG, 12.08.1982 - 6 AZR 1117/79
Änderung von Individualrechten durch Betriebsvereinbarung
- BAG, 12.06.1975 - 3 ABR 137/73
Betriebsrat: Mitbestimmung bei der Regelung der betrieblichen Altersversorgung
- BAG, 19.06.1980 - 3 AZR 958/79
Betriebliche ALtersversorgung - Unverfallbarkeit - Ruhegeld - Betriebliche Übung …
- BAG, 17.01.1980 - 3 AZR 456/78
Unverfallbare Versorgungsanwartschaften - Betriebsvereinbarungen - Kürzungen ohne …
- BAG, 30.04.1985 - 3 AZR 611/83
Betriebsrenten - Betriebsvereinbarung - Vertragliche Einheitsregelung - Widerruf …
- BAG, 08.12.1982 - 5 AZR 316/81
Betriebsvereinbarung - Zubiläumszuwendung
- BAG, 12.03.1991 - 3 AZR 102/90
Anwartschaftsberechnung bei vorzeitigem Ruhegeldanspruch
- BAG, 05.02.1971 - 3 AZR 28/70
Betriebliche Übung - Bindende Wirkung - Verpflichtungswille - Betriebliche …
- BAG, 25.03.1971 - 2 AZR 185/70
Betriebsvereinbarung - Altersgrenze - Arbeitsverhältnis - Versorgungsregelung - …
- BVerfG, 04.05.1960 - 1 BvL 17/57
Hausratentschädigung
- BAG, 08.05.1984 - 3 AZR 68/82
Altersversorgung - Insolvenzschutz - Zeitwert - Vordienstzeiten
- BVerfG, 24.04.1953 - 1 BvR 102/51
Hypothekensicherungsgesetz
- BVerfG, 24.07.1957 - 1 BvL 23/52
Hamburgisches Hundesteuergesetz
- BAG, 01.02.1957 - 1 AZR 195/55
Betriebsvereinbarungen über Kurzarbeit von Schwerbeschädigten
- BGH, 29.02.1996 - IX ZR 153/95
Wirksamkeit eines durch Blankounterschrift erteilten Bürgschaftsversprechens; …
Die unechte Rückwirkung infolge einer Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung wurde daher im Bereich des Privatrechts aus guten Gründen bisher nur in solchen Fällen eingeschränkt, in denen es um den Fortbestand eines - häufig Versorgungscharakter tragenden - Dauerschuldverhältnisses ging und die Rückwirkung für den davon Betroffenen möglicherweise existenzbedrohende Auswirkungen hatte (vgl. BVerfGE 74, 129; BAGE 66, 228, 236 ff; BGHZ 65, 190, 194 f; 114, 127, 136 f). - BGH, 12.03.2001 - II ZB 15/00
Ausgleichsansprüche außenstehender Aktionäre bei Eingliederung in die herrschende …
In der Rechtsprechung ist es anerkannt, daß die sog. unechte Rückwirkung infolge einer Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung im Privatrecht nur in sehr engen Grenzen, und zwar nur dann eingeschränkt wird, wenn sie zur Beendigung eines - in der Regel Versorgungscharakter tragenden - Dauerschuldverhältnisses führen würde oder für den davon Betroffenen existenzbedrohende Auswirkungen hätte (vgl. BVerfGE 74, 129; BAGE 66, 228, 236 ff.; BGHZ 65, 190, 194 f.; 114, 127, 136 f.; 132, 119, 131 f.). - BAG, 07.03.1995 - 3 AZR 282/94
Zusatzversorgung Teilzeitbeschäftigter
a) Dementsprechend hat der Senat in seinem Urteil vom 20. November 1990 (BAGE 66, 228, 236 ff. = AP Nr. 14 zu § 1 BetrAVG Ablösung, zu B II der Gründe) Rückwirkungsschutz gegenüber der Änderung einer rechtsfortbildenden Rechtsprechung eingeräumt.
- BAG, 28.07.1992 - 3 AZR 173/92
Zusatzversorgung für Teilzeitbeschäftigte
Der aus dem Rechtsstaatsprinzip abgeleitete Verfassungsgrundsatz des Vertrauensschutzes (Art. 20 Abs. 3 GG) setzt allerdings der richterlichen Rechtsanwendung Grenzen (statt aller BVerfG Beschluß vom 14. Januar 1987 - 1 BvR 1052/79 - BVerfGE 74, 129, 151 f. [BVerfG 14.01.1987 - 1 BvR 1052/79] = AP Nr. 11 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen, zu B II 1 der Gründe; Urteil des Senats vom 20. November 1990, BAGE 66, 228, 236 = AP Nr. 14 zu § 1 BetrAVG Ablösung, zu B II 1 der Gründe, m. w. N.).Gesichtspunkte der Zumutbarkeit, des Vertrauensschutzes und des Gemeinwohls sind zu berücksichtigen (zur rückwirkenden Anwendung des Lohngleichheitsgebots bei mittelbarer Diskriminierung in der betrieblichen Altersversorgung vgl. zuletzt Urteil des Senats vom 20. November 1990, BAGE 66, 264, 276 ff. = AP Nr. 8 zu § 1 BetrAVG Gleichberechtigung, zu IV und V der Gründe; zum Vertrauensschutz bei einer ständigen Rechtsprechung vgl. Urteil des Senats vom 20. November 1990, BAGE 66, 228 = AP, aaO).
d) Für die Begrenzung einer rückwirkenden Rechtsprechung sind auch Gesichtspunkte der Zumutbarkeit und des Gemeinwohls in Betracht zu ziehen, etwa eine übermäßige Kostenbelastung oder die faktische Undurchführbarkeit einer Rückabwicklung (vgl. hierzu die Urteile des Senats vom 20. November 1990, BAGE 66, 228 und 264 = AP, aaO).
- BAG, 11.05.1999 - 3 AZR 21/98
Kündigung einer Betriebsvereinbarung überbetriebliche Altersversorgung
Bis dahin war ihr Vertrauen auf den Fortbestand der bisherigen Rechtsprechung schützenswert (BAG Urteil vom 20. November 1990 - 3 AZR 573/89 - BAGE 66, 228, 239 = AP Nr. 14 zu § 1 BetrAVG Ablösung zu B II 2 c der Gründe). - BAG, 19.02.2008 - 3 AZR 61/06
Betriebliche Altersversorgung - Personalrabatt
Nicht entscheidend ist, wann die vertragliche Regelung mit kollektivem Bezug zustande kam (vgl. BAG 20. November 1990 - 3 AZR 573/89 - BAGE 66, 228, zu B II der Gründe). - BAG, 21.04.2009 - 3 AZR 674/07
Ablösung einer Versorgungsordnung - Vertrauensschutz
Diese Weiterentwicklung könnte aber allenfalls dazu führen, dass an sich nicht zulässige Ablösungen durch Betriebsvereinbarungen aus Gründen des Vertrauensschutzes dann gültig bleiben, wenn sie vor diesem Zeitpunkt unter Umständen zustande kamen, die das Vertrauen der Betriebsparteien auf die Wirksamkeit der Ablösung stützen (vgl. BAG 20. November 1990 - 3 AZR 573/89 - zu B II der Gründe, BAGE 66, 228). - BAG, 07.03.1995 - 3 AZR 625/94
Betriebliche Altersversorgung: Gleichbehandlungsgebot - Teilzeitbeschäftigte
Dementsprechend hat der Senat in seinem Urteil vom 20. November 1990 (BAGE 66, 228, 236 ff. = AP Nr. 14 zu § 1 BetrAVG Ablösung, zu B II der Gründe) Rückwirkungsschutz gegenüber der Änderung einer rechtsfortbildenden Rechtsprechung eingeräumt. - BAG, 28.07.1992 - 3 AZR 175/92
Anspruch auf Rentenzahlung - Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz - …
Der aus dem Rechtsstaatsprinzip abgeleitete Verfassungsgrundsatz des Vertrauensschutzes (Art. 20 Abs. 3 GG) setzt allerdings der richterlichen Rechtsanwendung Grenzen (statt aller BVerfG Beschluß vom 14. Januar 1987 - 1 BvR 1052/79 - BVerfGE 74, 129, 151 f. [BVerfG 14.01.1987 - 1 BvR 1052/79] = AP Nr. 11 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen, zu B II 1 der Gründe; Urteil des Senats vom 20. November 1990 - 3 AZR 573/89 - BAGE 66, 228, 236 = AP Nr. 14 zu § 1 BetrAVG Ablösung, zu B II 1 der Gründe, m.w.N.).Gesichtspunkte der Zumutbarkeit, des Vertrauensschutzes und des Gemeinwohls sind zu berücksichtigen (zur rückwirkenden Anwendung des Lohngleichheitsgebots bei mittelbarer Diskriminierung in der betrieblichen Altersversorgung vgl. zuletzt Urteil des Senats vom 20. November 1990 - 3 AZR 613/89 - BAGE 66, 264, 276 ff. = AP Nr. 8 zu § 1 BetrAVG Gleichberechtigung, zu IV und V der Gründe; zum Vertrauensschutz bei einer ständigen Rechtsprechung vgl. Urteil des Senats vom 20. November 1990 - 3 AZR 573/89 - BAGE 66, 228 = AP, aaO).
Für die Begrenzung einer rückwirkenden Rechtsprechung sind auch Gesichtspunkte der Zumutbarkeit und des Gemeinwohls in Betracht zu ziehen, etwa eine übermäßige Kostenbelastung oder die faktische Undurchführbarkeit einer Rückabwicklung (vgl. hierzu die Urteile des Senats vom 20. November 1990 - 3 AZR 613/89 - und - 3 AZR 573/89 - aaO).
- BAG, 28.07.1992 - 3 AZR 176/92 Der aus dem Rechtsstaatsprinzip abgeleitete Verfassungsgrundsatz des Vertrauensschutzes (Art. 20 Abs. 3 GG) setzt allerdings der richterlichen Rechtsanwendung Grenzen (statt aller BVerfG Beschluß vom 14. Januar 1987 - 1 BvR 1052/79 - BVerfGE 74, 129, 151 f. = AP Nr. 11 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen, zu B II 1 der Gründe; Urteil des Senats vom 20. November 1990 - 3 AZR 573/89 - BAGE 66, 228, 236 = AP Nr. 14 zu § 1 BetrAVG Ablösung, zu B II 1 der Gründe, m.w.N.).
heitsgebots bei mittelbarer Diskriminierung in der betrieblichen Altersversorgung vgl. zuletzt Urteil des Senats vom 20. November 1990 - 3 AZR 613/89 - BAGE 66, 264, 276 ff. = AP Nr. 8 zu § 1 BetrAVG Gleichberechtigung, zu IV und V der Gründe; zum Vertrauensschutz bei einer ständigen Rechtsprechung vgl. Urteil des Senats vom 20. November 1990 - 3 AZR 573/89 - BAGE 66, 228 = AP, aaO) .
d) Für die Begrenzung einer rückwirkenden Rechtsprechung sind auch Gesichtspunkte der Zumutbarkeit und des Gemeinwohls in Betracht zu ziehen, etwa eine übermäßige Kostenbelastung oder die faktische Undurchführbarkeit einer Rückabwicklung (vgl. hierzu die Urteile des Senats vom 20. November 1990 - 3 AZR 613/89 - und - 3 AZR 573/89 - aaO).
- LAG Hessen, 16.07.1997 - 8 Sa 382/95
Betriebliche Altersversorgung: Wirkung der Kündigung einer Betriesvereinbarung
- BAG, 17.11.1992 - 3 AZR 76/92
Kürzung der erdienten Dynamik, triftiger Grund
- BAG, 07.03.1995 - 3 AZR 583/94
Betriebliche Altersversorgung: Gleichbehandlungsgebot - Teilzeitbeschäftigte
- BAG, 14.06.2005 - 3 AZR 185/04
Teilanfechtung - Verzicht auf Versorgungsrechte
- LAG Köln, 25.02.2005 - 11 Sa 767/04
Sozialauswahl, grobe Fehlerhaftigkeit, Massenentlassungsanzeige
- LAG Hamm, 10.09.1991 - 6 Sa 504/91
Rückwirkung; Versorgungsregelung; Vertrauensschutz
- LAG Köln, 30.08.2013 - 10 Sa 1224/11
Umstellung von laufender Renten- auf Kapitalleistung
- BAG, 07.03.1995 - 3 AZR 321/94
Verfassungswidrigkeit von § 2 Versorgungs-TV i.V. mit § 3 Buchst q BAT in der bis …
- BAG, 28.07.1992 - 3 AZR 553/91
Betriebliche Altersversorgung: Gleichbehandlung - Teilzeitbeschäftigte
- LAG Saarland, 13.11.2019 - 1 Sa 1/19
Rente - betr. Altersversorgung
- BAG, 24.03.1992 - 1 AZR 267/91
Rechtsgründe für die Gewährung betrieblicher Sozialleistungen - Kündigung einer …
- BAG, 28.07.1992 - 3 AZR 35/92
Zusatzversorgung für Teilzeitbeschäftigte - Anspruch auf monatliche Rente im …
- LAG Baden-Württemberg, 09.01.2006 - 4 Sa 55/05
Betriebsratsanhörung - Massenentlassung - Vertrauensschutz
- LAG Köln, 10.05.2005 - 1 Sa 1510/04
Gerichtliche Überprüfung der Herausnahme von Leistungsträgern aus der …
- BAG, 08.12.1993 - 10 AZR 66/93
Anspruch auf Zahlung eines tariflichen 13. Monatseinkommens trotz …
- BAG, 07.03.1995 - 3 AZR 499/94
Hinreichende Bestimmtheit von Feststellungsanträgen bei einer Feststellungsklage …
- LAG Hamburg, 06.05.1994 - 3 Sa 69/93
Betriebliche Altersversorgung; Tarifliche Zulage; Tarifvertrag; Ruhegeld; …
- LAG Hessen, 24.11.2010 - 18 Sa 747/09
Ablösung einer vertraglichen Einheitsregelung durch eine Betriebsvereinbarung - …
- LAG Baden-Württemberg, 28.11.2005 - 4 Sa 48/05
Massenentlassungsanzeige, Vertrauensschutz
- BAG, 17.11.1992 - 3 AZR 432/89
Wirksamkeit einer Begrenzung der betrieblichen Altersversorgung - Ablösung durch …
- BAG, 18.09.2001 - 3 AZR 679/00
Betriebsvereinbarung über betriebliche Altersversorgung
- BAG, 22.10.1991 - 3 AZR 481/90
Widerruf und Einschränkung einer Versorgungsanwartschaft - Beachtung des …
- LAG Berlin, 08.07.2005 - 6 Sa 2/05
ablösende Betriebsvereinbarung
- BAG, 22.10.1991 - 3 AZR 480/90
Widerruf und Einschränkung einer Versorgungsanwartschaft - Beachtung des …
- LAG Hessen, 24.12.2010 - 18 Sa 747/09
Anspruch eines Gewerkschaftssekretär auf Beihilfe und Unterstützung gemäß den …
- LAG Köln, 16.06.2005 - 5 Sa 326/05
Massenentlassung
- BAG, 23.03.1999 - 3 AZR 654/97
Betriebliche Altersversorgung: Anrechnung einer seitens des Arbeitgebers …
- BAG, 23.09.1997 - 3 AZR 326/96
Auslegung einer Klausel zur Besitzstandswahrung in der betrieblichen …
- BAG, 22.10.1991 - 3 AZR 482/90
Ablösung einer vertraglichen Versorgungsordnung durch Widerruf - Anspruch auf …
- LAG Düsseldorf, 27.03.1996 - 12 Sa 1649/95
Betriebliche Altersversorgung: ablösende Betriebsvereinbarung und …
- BAG, 04.05.1993 - 3 AZR 563/92
Auslegung und Wirksamkeit einer Anrechnungsbestimmung in einer …
- BAG, 08.12.1992 - 3 AZR 121/92
Auslegung und Wirksamkeit einer Anrechnungsbestimmung in einer …
- BAG, 22.10.1991 - 3 AZR 483/90
Anspruch auf unverfallbare Versorgungsanwartschaft - Vorliegen einer …
- LAG München, 21.12.2011 - 5 Sa 1172/10
Vertragliche Einheitsregelung, Drei-Stufen-Modell
- ArbG Köln, 07.09.2011 - 2 Ca 2132/11
Ermittlung der maßgeblichen Versorgungsordnung für die Berechnung von …
- ArbG Berlin, 30.03.2006 - 81 Ca 1543/06
Altersbefristung; Diskriminierungsverbot; Vertrauensschutz