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   BAG, 20.11.1990 - 3 AZR 31/90   

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BAG, 20.11.1990 - 3 AZR 31/90 (https://dejure.org/1990,1157)
BAG, Entscheidung vom 20.11.1990 - 3 AZR 31/90 (https://dejure.org/1990,1157)
BAG, Entscheidung vom 20. November 1990 - 3 AZR 31/90 (https://dejure.org/1990,1157)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrAVG § 1; BetrAVG § 2; BetrAVG § 5 Abs. 2; BetrAVG § 7 Abs. 7; GG Art. 14 Abs. 1
    Anrechnung anderweitiger Versorgungsleistungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anrechnung anderweiter Versorgungsleistungen

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrAVG § 5 Abs. 2; § 1, § 2 Abs. 5 Satz 3; § 7 Abs. 7; GG Art. 14 Abs. 1
    Betriebliche Altersversorgung: Anrechnung anderweitiger Versorgungsleistungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 66, 282
  • ZIP 1991, 951
  • NZA 1991, 850
  • VersR 1992, 124
  • BB 1991, 1420
  • BB 1991, 1718
  • DB 1991, 1837
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 17.05.1988 - 3 AZR 400/86

    Zulässigkeit einer tarifvertraglichen Regelung für eine Versorgungsobergrenze

    Auszug aus BAG, 20.11.1990 - 3 AZR 31/90
    Ansprüche aus dieser Versorgungsanwartschaft bleiben dem Arbeitnehmer in jedem Falle erhalten (vgl. BAG Urteil vom 17. Mai 1988 - 3 AZR 400/86 - AP Nr. 27 zu § 5 BetrAVG).

    Gegen die Orientierung am Versorgungsbedarf bestehen keine rechtlichen Bedenken (BAG Urteil vom 17. Mai 1988 - 3 AZR 400/86 - AP, aaO, zu 4a der Gründe).

  • BAG, 24.03.1987 - 3 AZR 344/85

    Anrechnung von Unfallrenten bei der Rentenberechnung - Ausgleich immaterieller

    Auszug aus BAG, 20.11.1990 - 3 AZR 31/90
    § 5 Abs. 2 BetrAVG enthält keine abschließende Regelung (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, u.a. Urteil vom 24. März 1987 - 3 AZR 344/85 - AP Nr. 24 zu § 5 BetrAVG; BAGE 59, 217, 221 = AP Nr. 28 zu § 5 BetrAVG, zu II 2b der Gründe).
  • BAG, 05.09.1989 - 3 AZR 654/87

    Betriebliche Altersversorgung: Anrechnung anderer Leistungen - Konkretisierung

    Auszug aus BAG, 20.11.1990 - 3 AZR 31/90
    Voraussetzungen und Umfang der Anrechnungen sind für die Arbeitnehmer erkennbar und eindeutig beschrieben (vgl. BAG Urteil vom 5. September 1989 - 3 AZR 654/87 - AP Nr. 32 zu § 5 BetrAVG).
  • BAG, 26.10.1973 - 3 AZR 377/72

    Betriebliche Ruhegelaltsregelung - Gerichtliche Inhaltskontrolle -

    Auszug aus BAG, 20.11.1990 - 3 AZR 31/90
    Danach dürfen nur Versorgungsleistungen nicht angerechnet werden, die sich der Arbeitnehmer ohne Beteiligung des Arbeitgebers auf eigene Kosten verschafft hat (vgl. BAG Urteil vom 10. August 1970 - 3 AZR 443/69 - AP Nr. 145 zu § 242 BGB Ruhegehalt und BAG Urteil vom 26. Oktober 1973 - 3 AZR 377/72 - AP Nr. 161 zu § 242 BGB Ruhegehalt).
  • BAG, 10.08.1970 - 3 AZR 443/69

    Betriebliche Ruhegeldordnung - Anrechnung von Renten - Gesetzliche

    Auszug aus BAG, 20.11.1990 - 3 AZR 31/90
    Danach dürfen nur Versorgungsleistungen nicht angerechnet werden, die sich der Arbeitnehmer ohne Beteiligung des Arbeitgebers auf eigene Kosten verschafft hat (vgl. BAG Urteil vom 10. August 1970 - 3 AZR 443/69 - AP Nr. 145 zu § 242 BGB Ruhegehalt und BAG Urteil vom 26. Oktober 1973 - 3 AZR 377/72 - AP Nr. 161 zu § 242 BGB Ruhegehalt).
  • BAG, 16.08.1988 - 3 AZR 52/87

    Anrechnung eines Kinderzuschusses auf die Versorgungsleistungen - Anrechnung des

    Auszug aus BAG, 20.11.1990 - 3 AZR 31/90
    § 5 Abs. 2 BetrAVG enthält keine abschließende Regelung (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, u.a. Urteil vom 24. März 1987 - 3 AZR 344/85 - AP Nr. 24 zu § 5 BetrAVG; BAGE 59, 217, 221 = AP Nr. 28 zu § 5 BetrAVG, zu II 2b der Gründe).
  • BAG, 18.05.2010 - 3 AZR 80/08

    Betriebsrente - Wirtschaftliche Auszehrung anderer Ansprüche

    Soweit Satz 1 einer Anrechnung nicht entgegensteht, kommt es auf Satz 2 nicht mehr an (vgl. BAG 20. November 1990 - 3 AZR 31/90 - zu II 1 c der Gründe, BAGE 66, 282).

    Sie steht nur umgekehrt der Anrechnung von Versorgungsleistungen entgegen, die sich der Arbeitnehmer ohne Beteiligung eines Arbeitgebers ausschließlich auf eigene Kosten verschafft hat (vgl. BAG 20. November 1990 - 3 AZR 31/90 - aaO).

    Die Bestimmung steht der Anwendung von sonstigen gesetzlichen Vorschriften und allgemeinen Rechtsgrundsätzen nicht entgegen, die eine Berücksichtigung sonstiger Bezüge bei der Berechnung von Leistungen der betrieblichen Altersversorgung ausschließt (vgl. BT-Drucks. 7/2843 S. 8 sowie BAG 20. November 1990 - 3 AZR 31/90 - zu II 2 a der Gründe, BAGE 66, 282).

  • BAG, 18.05.2010 - 3 AZR 97/08

    Betriebsrente - wirtschaftliche Auszehrung anderer Ansprüche

    Soweit Satz 1 einer Anrechnung nicht entgegensteht, kommt es auf Satz 2 nicht mehr an (vgl. BAG 20. November 1990 - 3 AZR 31/90 - zu II 1 c der Gründe, BAGE 66, 282).

    Sie steht nur umgekehrt der Anrechnung von Versorgungsleistungen entgegen, die sich der Arbeitnehmer ohne Beteiligung eines Arbeitgebers ausschließlich auf eigene Kosten verschafft hat (vgl. BAG 20. November 1990 - 3 AZR 31/90 - aaO).

    Die Bestimmung steht der Anwendung von sonstigen gesetzlichen Vorschriften und allgemeinen Rechtsgrundsätzen nicht entgegen, die eine Berücksichtigung sonstiger Bezüge bei der Berechnung von Leistungen der betrieblichen Altersversorgung ausschließt (vgl. BT-Drucks. 7/2843 S. 8 sowie BAG 20. November 1990 - 3 AZR 31/90 - zu II 2 a der Gründe, BAGE 66, 282).

  • BAG, 11.12.2018 - 3 AZR 453/17

    Gesamtversorgung - Anrechnung sonstiger Versorgungsbezüge

    Diese Bestimmung kann nicht auf den umgekehrten Fall der Kürzung eines später erworbenen Versorgungsanspruchs um den aufrechterhaltenen Versorgungsanspruch gegen einen früheren Arbeitgeber angewendet werden (vgl. zu § 2 Abs. 5 Satz 4 BetrAVG aF BAG 20. November 1990 - 3 AZR 31/90 - zu II 1 b der Gründe, BAGE 66, 282) .

    Entscheidend für das Anrechnungsverbot des § 5 Abs. 2 Satz 1 BetrAVG ist deshalb allein, dass der Arbeitnehmer zumindest auch eigene Beiträge aufwenden musste; anderenfalls ließe sich Satz 2 entgegen Wortlaut und systematischer Stellung nicht als Einschränkung von Satz 1 verstehen (missverständlich insoweit: BAG 18. Mai 2010 - 3 AZR 80/08 - Rn. 27; 23. September 2003 - 3 AZR 465/02 - zu II 1 der Gründe mwN, BAGE 107, 369; 5. Dezember 1995 - 3 AZR 942/94 - zu B III 1 der Gründe, BAGE 81, 345; 20. November 1990 - 3 AZR 31/90 zu II 1 c der Gründe, BAGE 66, 282 unter Bezugnahme auf Rechtsprechung des Senats vor Inkrafttreten des Betriebsrentengesetzes) .

  • BAG, 14.10.1998 - 3 AZR 385/97

    Anrechnung der gesetzlichen Rente bei Teilzeitkräften

    Die bei anderen Arbeitgebern erzielten Rentenanteile sind mitzuberücksichtigen (BAG Urteil vom 20. November 1990 - 3 AZR 31/90 - BAGE 66, 282, 286 = AP Nr. 36 zu § 5 BetrAVG, zu II 1 c der Gründe, m.w.N.).

    § 5 Abs. 2 BetrAVG regelt zwar die Anrechnungsverbote nicht abschließend (vgl. BT-Drucks. 7/2843 S. 8; BAG Urteil vom 20. November 1990 - 3 AZR 31/90 - BAGE 66, 282, 287 = AP Nr. 36 zu § 5 BetrAVG, zu II 2 a der Gründe, m.w.N.).

    Dagegen bestehen keine rechtlichen Bedenken (vgl. BAG Urteil vom 17. Mai 1988 - 3 AZR 400/86 - AP Nr. 27 zu § 5 BetrAVG, zu 3 der Gründe; BAGE 66, 282, 287 = AP Nr. 36 zu § 5 BetrAVG, zu II 2 c der Gründe).

  • BAG, 13.12.2005 - 3 AZR 214/05

    Berechnung einer Betriebsrente - Essener Verband

    Diese Regelung verstößt nicht gegen das Anrechnungsverbot in § 5 Abs. 2 BetrAVG (vgl. BAG 20. November 1990 - 3 AZR 31/90 - BAGE 66, 282, zu II 1 der Gründe).
  • BAG, 05.12.1995 - 3 AZR 942/94

    Auf der Anrechnung von Kindererziehungszeiten beruhende gesetzliche Altersrente

    Betriebstreue oder in einem früheren Arbeitsverhältnis erbrachte Arbeitsleistungen, die dort zu einem ersten Betriebsrentenanspruch geführt haben, sind keine eigenen Beiträge i.S. des § 5 Abs. 2 Satz 1 BetrAVG (BAGE 66, 282 = AP Nr. 36 zu § 5 BetrAVG).

    Hierzu gehören insbesondere der Gleichbehandlungsgrundsatz und das Willkürverbot (BAGE 59, 217, 221 = AP Nr. 28 zu § 5 BetrAVG, zu II 2 b der Gründe; BAGE 66, 282, 287 = AP Nr. 36 zu § 5 BetrAVG, zu II 2 a der Gründe).

  • BAG, 03.09.1991 - 3 AZR 369/90

    Abbau der Überversorgung bei der GEZ

    Das hat der Senat durch Urteil vom 20. November 1990, BAGE 66, 282, entschieden und näher begründet.
  • BAG, 12.03.1991 - 3 AZR 63/90

    Behandlung befreiender Lebensversicherungen - Anrechnung befreiender

    § 5 Abs. 2 BetrAVG regelt die Anrechnungsverbote nicht abschließend (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, u.a. Urteil vom 24. März 1987 - 3 AZR 344/85 - AP Nr. 24 zu § 5 BetrAVG; BAGE 59, 217, 221 = AP Nr. 28 zu § 5 BetrAVG, zu II 2b der Gründe, Urteil vom 20. November 1990 - 3 AZR 31/90 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, zu II 2a der Gründe).
  • LAG Düsseldorf, 24.05.2007 - 13 Sa 713/02

    Betriebliche Altersversorgung nach den Richtlinien des Essener Verbandes;

    Auch eine solche Regelung verstößt nicht gegen das Anrechnungsverbot in § 5 Abs. 2 BetrAVG (vgl. BAG 20. November 1990 - 3 AZR 31/90 - BAGE 66, 282, zu II 1 der Gründe).
  • LAG Düsseldorf, 20.06.2002 - 11 Sa 364/02

    Anrechnung einer Abgeordnetenpension auf die betrieblichen Versorgungsleistungen

    (1.) Das Bundesarbeitsgericht hat letzteres für Arbeitsleistungen und Betriebstreue in einem anderen Arbeitsverhältnis sowie für Kindererziehungszeiten abgelehnt (BAG 20.11.1990 3 AZR 31/90 - AP Nr. 36 zu § 5 BetrAVG; BAG 05.12.1995 3 AZR 942/94 - AP Nr. 40 zu § 5 BetrAVG, BAG 14.10.1998 3 AZR 385/97 AP Nr. 46 zu § 1 BetrAVG Zusatzversorgung).
  • BAG, 09.07.1991 - 3 AZR 337/90

    Anrechnung von Erwerbseinkünften auf Betriebsrenten

  • BAG, 23.03.1999 - 3 AZR 654/97

    Betriebliche Altersversorgung: Anrechnung einer seitens des Arbeitgebers

  • BAG, 30.04.1991 - 3 AZR 291/90

    Berechnung einer Betriebsrente - Anrechnung der Rente aus der gesetzlichen

  • LAG Berlin, 21.12.1998 - 9 Sa 77/98

    Streitigkeit über die Höhe der Entgeltfortzahlung; Anwendung des

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