Rechtsprechung
   BAG, 23.08.1990 - 6 AZR 554/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,1707
BAG, 23.08.1990 - 6 AZR 554/88 (https://dejure.org/1990,1707)
BAG, Entscheidung vom 23.08.1990 - 6 AZR 554/88 (https://dejure.org/1990,1707)
BAG, Entscheidung vom 23. August 1990 - 6 AZR 554/88 (https://dejure.org/1990,1707)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1990,1707) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tarifliche Ausschlußfrist - Erkennbarkeit eines Anspruchs

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    LohnTV für die Arbeiter der DB § 34 Abs. 2 Satz 3
    Tarifliche Ausschlußfrist: Erkennbarkeit eines Anspruchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 66, 29
  • NZA 1991, 68
  • BB 1991, 1267
  • BB 1991, 70
  • DB 1991, 763
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 08.06.1983 - 5 AZR 632/80

    Anwendung tariflicher Ausschlussfristen im Konkursverfahren - Lohnfortzahlung

    Auszug aus BAG, 23.08.1990 - 6 AZR 554/88
    Dies kann aber nur durch einen allgemeinen und objektiven Maßstab erreicht werden (vgl. dazu BAGE 43, 71 = AP Nr. 78 zu § 4 TVG Ausschlußfristen).
  • BAG, 16.05.1984 - 7 AZR 143/81

    Verrechnung einer Abschlagszahlung bei der Auszahlung des Restgehalts

    Auszug aus BAG, 23.08.1990 - 6 AZR 554/88
    Dies entspricht auch der ständigen Rechtsprechung des BAG (vgl. zuletzt Urteil vom 16. Mai 1984 - 7 AZR 143/81 - AP Nr. 85 zu § 4 TVG Ausschlußfristen), wonach die Unkenntnis des Anspruchs aufgrund fehlender oder irriger Einschätzung der Rechtslage unbeachtlich ist.
  • BAG, 27.11.1984 - 3 AZR 596/82

    Nichteinhaltung der Frist, innerhalb derer im Baugewerbe Ansprüche geltend

    Auszug aus BAG, 23.08.1990 - 6 AZR 554/88
    Dies wäre z.B. dann der Fall, wenn die Beklagte keine oder für die Kläger zumindest nicht erkennbar unrichtige Lohnabrechnungen erstellt hätte (vgl. BAG Urteil vom 27. November 1984 - 3 AZR 596/82 - AP Nr. 89 zu § 4 TVG Ausschlußfristen, m.w.N.).
  • BAG, 29.05.2002 - 5 AZR 680/00

    Rückabwicklung nach einem Statusurteil

    Die Tarifvertragsparteien haben für den Fall der Beendigung des Arbeitsverhältnisses bewußt eine kürzere Ausschlußfrist gewählt, um nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses rasch Rechtssicherheit und Rechtsklarheit für die Arbeitsvertragsparteien zu schaffen (zu diesem Zweck vgl. etwa BAG 23. August 1990 - 6 AZR 554/88 - BAGE 66, 29; 14. September 1994 aaO; 16. März 1995 - 8 AZR 58/92 - BAGE 79, 285; 4. Dezember 1997 - 2 AZR 809/96 - BAGE 87, 210).
  • BAG, 18.02.2016 - 6 AZR 628/14

    Altersdiskriminierung - Wahrung einer tariflichen Ausschlussfrist

    b) Ausgehend von diesem Zweck ist die Fälligkeit im Sinne der Ausschlussfrist nach einem allgemeinen und objektiven Maßstab zu bestimmen (BAG 23. August 1990 - 6 AZR 554/88 - zu II 2 a der Gründe, BAGE 66, 29) .
  • BAG, 22.01.1997 - 10 AZR 459/96

    Ausschlußfrist - Treu und Glauben

    Denn eine Unkenntnis über die rechtlichen oder tatsächlichen Voraussetzungen eines tariflichen Anspruchs bzw. dessen Verfall aufgrund einer tariflichen Ausschlußfrist sind rechtlich unbeachtlich (BAG Urteil vom 16. Mai 1984 - 7 AZR 143/81 - AP Nr. 85 zu § 4 TVG Ausschlußfrist; BAG Urteil vom 23. August 1990 - 6 AZR 554/88 - ZTR 1991, 120).
  • BAG, 22.10.1991 - 9 AZR 373/90

    Zusatzurlaub eines Schwerbehinderten

    Mit ihr wird das Ziel verfolgt, innerhalb einer für die Parteien des Arbeitsverhältnisses überschaubaren Zeit über die vorhandenen, in Streit stehenden Ansprüche Klarheit zu erzielen (Ziel der Rechtsklarheit und Rechtssicherheit; vgl. BAGE 20, 30, 35 [BAG 10.08.1967 - 3 AZR 221/66] = AP Nr. 37 zu § 4 TVG Ausschlußfristen; BAG Urteil vom 26. April 1978 - 5 AZR 62/77 - AP Nr. 64 zu § 4 TVG Ausschlußfristen; BAGE 43, 71 = AP Nr. 78 zu § 4 TVG Ausschlußfristen; BAG Urteil vom 23. August 1990 - 6 AZR 554/88 EzA § 4 TVG Ausschlußfristen Nr. 86 = NZA 1991, 68).
  • BAG, 27.03.1996 - 5 AZR 336/94

    Rückforderung überzahlten Arbeitsentgelts - Beginn der Ausschlußfrist bei Zahlung

    Das ergibt sich aus dem Sinn und Zweck der tariflichen Ausschlußklausel, der gerade darin besteht, nach Ablauf der bestimmten Zeit zwischen Arbeitsvertragsparteien Rechtssicherheit und Rechtsklarheit zu schaffen (vgl. BAG Urteil vom 23. August 1990 - 6 AZR 554/88 - AP Nr. 9 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bundesbahn, zu II 2 a der Gründe).
  • BAG, 14.09.1994 - 5 AZR 407/93

    Beginn einer tariflichen Ausschlußfrist

    Dies ergibt sich aus dem Sinn und Zweck der tariflichen Ausschlußklauseln, der gerade darin besteht, nach Ablauf der bestimmten Zeit zwischen den Arbeitsvertragsparteien Rechtssicherheit und Rechtsklarheit zu schaffen (BAG Urteil vom 23. August 1990 - 6 AZR 554/88 - AP Nr. 9 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bundesbahn, zu II 2 a der Gründe).
  • BAG, 28.05.1998 - 6 AZR 585/96

    Grundwehrdienst bei DDR-Grenztruppen - Vordienstzeiten

    Zur Wahrung einer tariflichen Ausschlußfrist, durch die Rechtssicherheit und Rechtsklarheit geschaffen werden soll (BAG Urteil vom 23. August 1990 - 6 AZR 554/88 - BAGE 66, 29, 33 = AP Nr. 9 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bundesbahn, zu II 2 a der Gründe; BAG Urteil vom 14. September 1994 - 5 AZR 407/93 - AP Nr. 127 zu § 4 TVG Ausschlußfristen, zu II 3 a der Gründe), gehört die Angabe des konkreten Anspruchsgrundes.
  • BAG, 03.03.1993 - 10 AZR 36/92

    Gehalt und tarifliche Sonderzahlungen für einen Lehrer im Angestelltenverhältnis

    Das Landesarbeitsgericht hat übersehen, daß die Rechtsprechung für Ausschlußfristen in Tarifverträgen allgemeine Auslegungsgrundsätze aufgestellt hat, wonach eine Frist erst dann zu laufen beginnt, wenn die betroffene Forderung dem Grunde nach benennbar und wenigstens annähernd bezifferbar ist (ständige Rechtsprechung, vgl. BAG Urteil vom 27. November 1984 - 3 AZR 596/82 - AP Nr. 89 zu § 4 TVG Ausschlußfristen, zu II 2 a der Gründe; BAGE 51, 308, 311 = AP Nr. 67 zu § 1 LohnFG, zu II 3 a der Gründe; BAGE 66, 29, 33 = AP Nr. 9 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bundesbahn, zu II 2 a der Gründe).
  • BAG, 18.03.1999 - 6 AZR 523/97
    a) Der Zweck tariflicher Ausschlußfristen besteht darin, Rechtssicherheit und Rechtsklarheit zu schaffen (BAG Urteile vom 23. August 1990 - 6 AZR 554/88 - BA- GE 66, 29, 33 = AP Nr. 9 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bundesbahn, zu II 2 a der Gründe; vom 14. September 1994 - 5 AZR 407/93 - AP Nr. 127 zu § 4 TVG Ausschlußfristen, zu II 3 a der Gründe; Senatsurteil vom 28. Mai 1998, aaO, zu B II 2 b der Gründe).
  • BAG, 22.09.1999 - 10 AZR 801/98

    Auslegung von Ausschlussfristen in Tarifverträgen

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts sind aber Ausschlußfristen in Tarifverträgen im allgemeinen so auszulegen, daß eine Ausschlußfrist erst dann zu laufen beginnt, wenn die betroffene Forderung dem Grunde nach benennbar und wenigstens annähernd bezifferbar ist (BAG Urteile vom 3. März 1993 - 10 AZR 36/92 - n.v.; vom 24. November 1984 - 3 AZR 596/82 - AP Nr. 89 zu § 4 TVG Ausschlußfristen; BAGE 66, 29; 51, 308) [BAG 19.03.1986 - 5 AZR 86/85].
  • LAG Saarland, 22.11.2000 - 1 Sa 115/00

    Fürsorgepflicht des Arbeitgebers zur Unterweisung des Arbeitnehmers hinsichtlich

  • BAG, 18.03.1999 - 6 AZR 524/97
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht