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   BAG, 05.12.1990 - 4 AZR 285/90   

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BAG, 05.12.1990 - 4 AZR 285/90 (https://dejure.org/1990,386)
BAG, Entscheidung vom 05.12.1990 - 4 AZR 285/90 (https://dejure.org/1990,386)
BAG, Entscheidung vom 05. Dezember 1990 - 4 AZR 285/90 (https://dejure.org/1990,386)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ärztliche Tätigkeit außerhalb des Bereichs der BÄrztO - Ärztliche Tätigkeit als Tätigkeiten, die vor dem Beitritt der neuen Bundesländer in diesen zurückgelegt worden sind - Approbation der Altbundesländer - Begriff des Arztes nach dem Medizinalrecht der Altbundesländer ...

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ärztliche Tätigkeit außerhalb des Bereichs der BÄrztO

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BAT 1975 §§ 2, 23 Anl. 1 a VergGr. I b; BÄrztO §§ 2, 2a, 10, 14; BGB § 611
    Eingruppierung: Keine Anrechnung einer ärztlichen Tätigkeit in der ehemaligen DDR

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 66, 306
  • NJW 1991, 2372 (Ls.)
  • MDR 1991, 878
  • NZA 1991, 375
  • BB 1991, 140
  • BB 1991, 772
  • BB 1991, 979
  • DB 1990, 2606
  • DB 1991, 2669
 
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Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 20.04.1983 - 4 AZR 375/80

    Ausländischer Arzt - Inländischer Arzt - Gleichstellung - Arztbegriff

    Auszug aus BAG, 05.12.1990 - 4 AZR 285/90
    Die Beklagte hat beantragt, die Klage abzuweisen und unter Berufung auf das Urteil des Senats vom 20. April 1983 (- 4 AZR 375/80 - BAGE 42, 231 = AP Nr. 71 zu §§ 22, 23 BAT 1975) die Auffassung vertreten, "ärztliche Tätigkeit" im Sinne des Tätigkeitsmerkmals der Vergütungsgruppe Ib BAT/VKA Fallgruppe 7 sei nur eine solche, die der Kläger als Arzt im Sinne der Erfordernisse der Bundesärzteordnung geleistet habe.

    Daher ist nach dem erkennbaren Willen der Tarifvertragsparteien, die insoweit auch eine Fachfunktion umschreiben, die Tätigkeit eines Arztes regelmäßig als ein Arbeitsvorgang anzusehen (Senatsurteil vom 2. Dezember 1987 - 4 AZR 431/87 - AP Nr. 141 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und BAGE 42, 231, 234 = AP Nr. 71 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Das gilt auch für Ausbildung und Prüfung nach dem Recht der ehemaligen DDR, unabhängig von deren staatsrechtlicher Qualifikation als Aus- oder Inland (BAGE 42, 232, 236 f. [BAG 20.04.1983 - 4 AZR 375/80] = AP Nr. 71 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Dies folgt ferner aus dem allgemeinen Rechtsgrundsatz, daß von den Tarifvertragsparteien in einer Tarifnorm verwendete Begriffe, die in der Rechtsterminologie einen bestimmten Inhalt haben, von ihnen auch in ihrer allgemeinen rechtlichen Bedeutung verwendet werden, soweit sich nicht aus dem Tarifvertrag selbst etwas anderes ergibt (vgl. zur gleichen Problematik BAGE 40, 345, 350 = AP Nr. 69 zu §§ 22, 23 BAT 1975 (medizinisch-technische Assistentin); BAGE 42, 232, 236 f. [BAG 20.04.1983 - 4 AZR 375/80] = AP Nr. 71 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAGE 42, 239, 242 [BAG 20.04.1983 - 4 AZR 416/80] = AP Nr. 72 zu §§ 22, 23 BAT 1975 (Krankenschwester) und Urteile vom 2. Dezember 1987 - 4 AZR 431/87 - AP Nr. 141 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und vom 31. Mai 1989 - 4 AZR 108/89 - ZTR 1989, 352 (Facharzt)).

    Ein Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG kommt aber allenfalls dann in Betracht, wenn die Tarifvertragsparteien bei der Abfassung der Merkmale der Vergütungsgruppe Ib BAT/VKA Fallgruppe 7 tatsächliche Gleichheiten oder Ungleichheiten unberücksichtigt gelassen hätten, die so bedeutsam sind, daß sie bei einer am allgemeinen Gerechtigkeitsdenken orientierten Betrachtungsweise hätten berücksichtigt werden müssen (BAGE 42, 231, 237 = AP Nr. 71 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAGE 48, 107, 113 = AP Nr. 12 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer, jeweils m. w. N.).

    Soweit die tariflichen Tätigkeitsmerkmale für Ärzte an das inländische Medizinalrecht anknüpfen, werden diese Grenzen jedoch nicht überschritten (BAGE 42, 231, 237 f. = AP Nr. 71 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Ein Verstoß dagegen kommt nur in Betracht, wenn von einem Arbeitgeber gleichliegende Fälle aus unsachlichen oder sachfremden Gründen ungleich behandelt werden und deswegen eine willkürliche Ungleichbehandlung vorliegt (vgl. BAGE 42, 231, 238 = AP Nr. 71 zu §§ 22, 23 BAT 1975, m. w. N.).

  • BAG, 02.12.1987 - 4 AZR 431/87

    Eingruppierung: Facharzt für Chirurgie in einer Klinik

    Auszug aus BAG, 05.12.1990 - 4 AZR 285/90
    Daher ist nach dem erkennbaren Willen der Tarifvertragsparteien, die insoweit auch eine Fachfunktion umschreiben, die Tätigkeit eines Arztes regelmäßig als ein Arbeitsvorgang anzusehen (Senatsurteil vom 2. Dezember 1987 - 4 AZR 431/87 - AP Nr. 141 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und BAGE 42, 231, 234 = AP Nr. 71 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Dies folgt ferner aus dem allgemeinen Rechtsgrundsatz, daß von den Tarifvertragsparteien in einer Tarifnorm verwendete Begriffe, die in der Rechtsterminologie einen bestimmten Inhalt haben, von ihnen auch in ihrer allgemeinen rechtlichen Bedeutung verwendet werden, soweit sich nicht aus dem Tarifvertrag selbst etwas anderes ergibt (vgl. zur gleichen Problematik BAGE 40, 345, 350 = AP Nr. 69 zu §§ 22, 23 BAT 1975 (medizinisch-technische Assistentin); BAGE 42, 232, 236 f. [BAG 20.04.1983 - 4 AZR 375/80] = AP Nr. 71 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAGE 42, 239, 242 [BAG 20.04.1983 - 4 AZR 416/80] = AP Nr. 72 zu §§ 22, 23 BAT 1975 (Krankenschwester) und Urteile vom 2. Dezember 1987 - 4 AZR 431/87 - AP Nr. 141 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und vom 31. Mai 1989 - 4 AZR 108/89 - ZTR 1989, 352 (Facharzt)).

  • BAG, 13.02.1985 - 4 AZR 154/83

    Lehrkraft im Angestelltenverhältnis - Arbeitsvertragliche Vereinbarung - Höhere

    Auszug aus BAG, 05.12.1990 - 4 AZR 285/90
    Ein Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG kommt aber allenfalls dann in Betracht, wenn die Tarifvertragsparteien bei der Abfassung der Merkmale der Vergütungsgruppe Ib BAT/VKA Fallgruppe 7 tatsächliche Gleichheiten oder Ungleichheiten unberücksichtigt gelassen hätten, die so bedeutsam sind, daß sie bei einer am allgemeinen Gerechtigkeitsdenken orientierten Betrachtungsweise hätten berücksichtigt werden müssen (BAGE 42, 231, 237 = AP Nr. 71 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAGE 48, 107, 113 = AP Nr. 12 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer, jeweils m. w. N.).
  • BAG, 01.06.1983 - 4 AZR 566/80

    Anspruch auf Energiebeihilfe - Gleichheitssatz - Unverheiratete Angestellte -

    Auszug aus BAG, 05.12.1990 - 4 AZR 285/90
    Sache der Gerichte ist es nicht zu prüfen, ob die Tarifvertragsparteien jeweils die gerechteste und zweckmäßigste Regelung getroffen haben; sie haben lediglich zu kontrollieren, ob die bestehende Regelung die Grenzen des Gestaltungsspielraums der Tarifvertragsparteien und damit die Grenzen der Tarifautonomie überschreitet (BAG Urteile vom 25. Februar 1987 - 8 AZR 430/84 - NZA 1987, 667, 668 und vom 1. Juni 1983 - 4 AZR 566/80 - AP Nr. 5 zu § 611 BGB Deputat, m. w. N.).
  • BAG, 25.02.1987 - 8 AZR 430/84

    Bezahlter Urlaub

    Auszug aus BAG, 05.12.1990 - 4 AZR 285/90
    Sache der Gerichte ist es nicht zu prüfen, ob die Tarifvertragsparteien jeweils die gerechteste und zweckmäßigste Regelung getroffen haben; sie haben lediglich zu kontrollieren, ob die bestehende Regelung die Grenzen des Gestaltungsspielraums der Tarifvertragsparteien und damit die Grenzen der Tarifautonomie überschreitet (BAG Urteile vom 25. Februar 1987 - 8 AZR 430/84 - NZA 1987, 667, 668 und vom 1. Juni 1983 - 4 AZR 566/80 - AP Nr. 5 zu § 611 BGB Deputat, m. w. N.).
  • BAG, 10.11.1982 - 4 AZR 109/80

    Medizinisch-technische Assistentinnen - Veterinärmedizinisch-technische

    Auszug aus BAG, 05.12.1990 - 4 AZR 285/90
    Dies folgt ferner aus dem allgemeinen Rechtsgrundsatz, daß von den Tarifvertragsparteien in einer Tarifnorm verwendete Begriffe, die in der Rechtsterminologie einen bestimmten Inhalt haben, von ihnen auch in ihrer allgemeinen rechtlichen Bedeutung verwendet werden, soweit sich nicht aus dem Tarifvertrag selbst etwas anderes ergibt (vgl. zur gleichen Problematik BAGE 40, 345, 350 = AP Nr. 69 zu §§ 22, 23 BAT 1975 (medizinisch-technische Assistentin); BAGE 42, 232, 236 f. [BAG 20.04.1983 - 4 AZR 375/80] = AP Nr. 71 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAGE 42, 239, 242 [BAG 20.04.1983 - 4 AZR 416/80] = AP Nr. 72 zu §§ 22, 23 BAT 1975 (Krankenschwester) und Urteile vom 2. Dezember 1987 - 4 AZR 431/87 - AP Nr. 141 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und vom 31. Mai 1989 - 4 AZR 108/89 - ZTR 1989, 352 (Facharzt)).
  • BAG, 29.01.1986 - 4 AZR 465/84

    Verfahrensgrundrechte: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör -

    Auszug aus BAG, 05.12.1990 - 4 AZR 285/90
    Dabei ist von dem durch das Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung entwickelten Begriff des Arbeitsvorganges auszugehen, nämlich eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten und bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten (BAGE 51, 59, 65; 282, 287; 356, 360 = AP Nr. 115, 116 und 120 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BVerfG, 31.07.1973 - 2 BvF 1/73

    Grundlagenvertrag

    Auszug aus BAG, 05.12.1990 - 4 AZR 285/90
    Bei der Eingruppierung in Vergütungsgruppe Ib BAT/VKA Fallgruppe 7 kommt es nicht darauf an, ob der Kläger als Arzt in der ehemaligen DDR eine ärztliche Tätigkeit "in Deutschland", womit die Revision wohl das rechtlich weiterexistierende "Deutsche Reich" meint (vgl. BVerfGE 36, 1, 16) [BVerfG 31.07.1973 - 2 BvF 1/73], ausgeübt hat, sondern allein darauf, ob der Kläger dabei "Arzt" im Sinne des Medizinalrechts der Bundesrepublik Deutschland war.
  • BAG, 31.05.1989 - 4 AZR 108/89

    Eingruppierung: Facharzt für innere Medizin

    Auszug aus BAG, 05.12.1990 - 4 AZR 285/90
    Dies folgt ferner aus dem allgemeinen Rechtsgrundsatz, daß von den Tarifvertragsparteien in einer Tarifnorm verwendete Begriffe, die in der Rechtsterminologie einen bestimmten Inhalt haben, von ihnen auch in ihrer allgemeinen rechtlichen Bedeutung verwendet werden, soweit sich nicht aus dem Tarifvertrag selbst etwas anderes ergibt (vgl. zur gleichen Problematik BAGE 40, 345, 350 = AP Nr. 69 zu §§ 22, 23 BAT 1975 (medizinisch-technische Assistentin); BAGE 42, 232, 236 f. [BAG 20.04.1983 - 4 AZR 375/80] = AP Nr. 71 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAGE 42, 239, 242 [BAG 20.04.1983 - 4 AZR 416/80] = AP Nr. 72 zu §§ 22, 23 BAT 1975 (Krankenschwester) und Urteile vom 2. Dezember 1987 - 4 AZR 431/87 - AP Nr. 141 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und vom 31. Mai 1989 - 4 AZR 108/89 - ZTR 1989, 352 (Facharzt)).
  • BAG, 20.04.1983 - 4 AZR 416/80

    Eingruppierung einer Krankenschwester - Medizinalrecht - Tarifliche

    Auszug aus BAG, 05.12.1990 - 4 AZR 285/90
    Dies folgt ferner aus dem allgemeinen Rechtsgrundsatz, daß von den Tarifvertragsparteien in einer Tarifnorm verwendete Begriffe, die in der Rechtsterminologie einen bestimmten Inhalt haben, von ihnen auch in ihrer allgemeinen rechtlichen Bedeutung verwendet werden, soweit sich nicht aus dem Tarifvertrag selbst etwas anderes ergibt (vgl. zur gleichen Problematik BAGE 40, 345, 350 = AP Nr. 69 zu §§ 22, 23 BAT 1975 (medizinisch-technische Assistentin); BAGE 42, 232, 236 f. [BAG 20.04.1983 - 4 AZR 375/80] = AP Nr. 71 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAGE 42, 239, 242 [BAG 20.04.1983 - 4 AZR 416/80] = AP Nr. 72 zu §§ 22, 23 BAT 1975 (Krankenschwester) und Urteile vom 2. Dezember 1987 - 4 AZR 431/87 - AP Nr. 141 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und vom 31. Mai 1989 - 4 AZR 108/89 - ZTR 1989, 352 (Facharzt)).
  • LAG Hamm, 23.02.1990 - 18 (4) Sa 1642/89

    Arzt-Begriff; Ärztliche Tätigkeit; DDR-Arzt; Vergütungsgruppe

  • BAG, 23.05.1973 - 4 AZR 349/72

    Leiter der Registratur - Tätigkeitsmerkmale

  • BAG, 05.11.2003 - 4 AZR 632/02

    Feststellungsinteresse bei beendetem Arbeitsverhältnis

    Die Tarifvertragsparteien fassen den Arztbegriff als Funktionsmerkmal auf (Senat 29. November 2001 - 4 AZR 736/00 - BAGE 100, 35 = AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 288 = EzA ArbZG § 7 Nr. 3), der ohne Rücksicht auf die Einzelaufgaben eine tarifrechtlich einheitliche Bewertung fordert (vgl. Senat 5. Dezember 1990 - 4 AZR 285/90 - BAGE 66, 306 = AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 153).
  • BAG, 23.09.2009 - 4 AZR 220/08

    Korrigierende Rückgruppierung; Eingruppierung - "entsprechende Tätigkeit" einer

    Hierzu zählen ausschließlich Tätigkeitszeiten, die als Arzt im Sinne der Erfordernisse der BÄO abgeleistet worden sind (BAG 5. Dezember 1990 - 4 AZR 285/90 - BAGE 66, 306, 311 ff.), für Ärzte, die in der früheren DDR ausgebildet worden sind, daher die Zeiten nach Inkrafttreten des Einigungsvertrages am 3. Oktober 1990, soweit die weiteren Voraussetzungen vorliegen.
  • BAG, 17.01.1996 - 4 AZR 662/94

    Eingruppierung einer Kundenberaterin in einer Sparkasse

    Nach dem Willen der Tarifvertragsparteien bildet in diesen Fällen die gesamte Tätigkeit des Angestellten als "Arzt" etc. einen Arbeitsvorgang im tariflichen Sinne (Urteil des Senats vom 5. Dezember 1990 - 4 AZR 285/90 - BAGE 66, 306 = AP Nr. 153 zu §§ 22, 23 BAT 1975; jüngst Urteil des Senats vom 25. Oktober 1995 - 4 AZR 479/94 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
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