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   BAG, 29.01.1991 - 3 AZR 593/89   

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BAG, 29.01.1991 - 3 AZR 593/89 (https://dejure.org/1991,1152)
BAG, Entscheidung vom 29.01.1991 - 3 AZR 593/89 (https://dejure.org/1991,1152)
BAG, Entscheidung vom 29. Januar 1991 - 3 AZR 593/89 (https://dejure.org/1991,1152)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Insolvenzschutz für eine Betriebsrente - Eintritt des Sicherungsfalls beim letzten Arbeitgeber - Gesellschaftsumwandlung - Gesamtrechtsnachfolge - Erlöschen der Versorgungsverbindlichkeit des ursprünglichen Arbeitgebers - Abschluss einer Übernahmevereinbarung

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrAVG § 7; BGB § 414; BGB § 415; BGB § 613 a; HGB § 25; HGB § 26; HGB § 28; HGB § 105; HGB § 138; HGB § 142; HGB § 159
    Zum Insolvenzschutz bei Unternehmensumwandlung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 67, 105
  • NJW 1991, 1972
  • ZIP 1991, 748
  • MDR 1991, 774
  • NZA 1991, 555
  • VersR 1991, 682
  • BB 1991, 1052
  • DB 1991, 1330
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 23.01.1990 - 3 AZR 171/88

    Einstandspflicht d. PSV nach Umwandlung eines Unternehmens

    Auszug aus BAG, 29.01.1991 - 3 AZR 593/89
    Der versorgungsberechtigte Arbeitnehmer muß sich im Fall der Insolvenz der (neuen) KG zunächst an seinen ursprünglichen Versorgungsschuldner halten und kann nicht den PSV in Anspruch nehmen (Bestätigung des Urteils vom 23. Januar 1990 - 3 AZR 171/88 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Er wird zwar häufig für die schon bei der Übernahme bestehenden Versorgungsverbindlichkeiten mithaften, wird er aber insolvent, so muß sich der Versorgungsberechtigte zunächst an den halten, der sein Arbeitgeber war, bevor er in den Ruhestand trat (Urteil des Senats vom 23. Januar 1990 - 3 AZR 171/88 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, zu II 3c der Gründe).

    Zur zeitlichen Haftungsbegrenzung des bisherigen Einzelunternehmers im Falle des § 28 HGB (Eintritt eines Gesellschafters in ein Einzelunternehmen) hat der Senat im Urteil vom 23. Januar 1990 (- 3 AZR 171/88 - zu II 1c der Gründe) Stellung genommen.

  • BAG, 17.03.1987 - 3 AZR 605/85

    Übernahme - Versorgungsschulden - Schuldübernahme - Betriebsübernahme -

    Auszug aus BAG, 29.01.1991 - 3 AZR 593/89
    Auch in Fällen einer wirksamen befreienden Schuldübernahme (§§ 414, 415 BGB) kann Versorgungsschuldner mit Wirkung für den Insolvenzschutz sein, wer nicht unmittelbarer Vertragspartner und Gläubiger des Anspruchs auf die Arbeitsleistung war (BAGE 54, 297, 305 = AP Nr. 4 zu § 4 BetrAVG, zu II 3b (2) der Gründe; Urteil vom 11. November 1986 - 3 AZR 194/85 - AP Nr. 61 zu § 613a BGB, zu B 2b der Gründe, mit Anm. von v. Stebut).

    Jedenfalls fehlt es an der ebenfalls erforderlichen Zustimmung des beklagten PSV (BAGE 54, 297 = AP Nr. 4 zu § 4 BetrAVG).

  • BAG, 24.03.1987 - 3 AZR 384/85

    Haftung für Ruhegeldverbindlichkeit bei Betriebsübergang - Anspruch gegen

    Auszug aus BAG, 29.01.1991 - 3 AZR 593/89
    Durch Urteil vom 24. März 1987 (- 3 AZR 384/85 - AP Nr. 1 zu § 26 HGB, mit Anm. von Hirte) hat der Senat es abgelehnt, im Fall der Firmenfortführung (§ 25 Abs. 1 HGB) eine Enthaftung des Firmenveräußerers von Verbindlichkeiten aus Dauerschuldverhältnissen in erweiternder Auslegung des § 26 HGB jedenfalls dann anzunehmen, wenn der versorgungsberechtigte Arbeitnehmer schon vor einer Firmenübertragung ausgeschieden war.

    Die gegen diese Rechtsprechung erhobene Kritik (Renaud-Markert, DB 1988, 2358; Reichold, ZIP 1988, 551 und Hirte in Anm. zu AP Nr. 1 zu § 26 HGB) überzeugt nicht, weil nach § 613a Abs. 1 BGB nur Arbeitsverhältnisse, nicht aber auch Ruhestandsverhältnisse auf den Betriebserwerber übergehen.

  • BAG, 28.11.1989 - 3 AZR 818/87

    Nachhaftung eines Komplementärs einer Kommanditgesellschaft

    Auszug aus BAG, 29.01.1991 - 3 AZR 593/89
    Die Grundsätze, die der Bundesgerichtshof für ausscheidende persönlich haftende Gesellschafter entwickelt hat (BGHZ 87, 286 [BGH 19.05.1983 - II ZR 50/82] = AP Nr. 5 zu § 128 HGB; vgl. dazu auch Urteil des Senats vom 28. November 1989 - 3 AZR 818/87 -, zur Veröffentlichung vorgesehen), sind nach der Rechtsprechung des Senats auf Fälle des § 25 und § 28 HGB nicht anwendbar:.
  • BAG, 25.10.1988 - 3 AZR 64/87

    Insolvenzschutz wegen einer unverfallbaren Versorgungsanwartschaft - Eintritt des

    Auszug aus BAG, 29.01.1991 - 3 AZR 593/89
    Wie der Senat im Zusammenhang mit der Entsendung von Mitarbeitern in Tochterunternehmen eines Konzerns entschieden hat, ist derjenige Arbeitgeber im Sinne der Insolvenzsicherung, der als Versorgungsschuldner selbst oder über eine Versorgungseinrichtung Leistungen der betrieblichen Altersversorgung zusagt und erbringt (BAGE 49, 225, 230 f. = AP Nr. 24 zu § 7 BetrAVG, zu I 1a der Gründe; BAG Urteil vom 25. Oktober 1988 - 3 AZR 64/87 - AP Nr. 46 zu § 7 BetrAVG, zu 2 der Gründe).
  • BGH, 22.09.1980 - II ZR 204/79

    Zur Haftung des GmbH-Geschäftsführers und früheren Komplementärs in der GmbH &

    Auszug aus BAG, 29.01.1991 - 3 AZR 593/89
    An dieser Rechtsprechung ist festzuhalten (vgl. hierzu auch BGHZ 78, 114, 119 = AP Nr. 1 zu § 159 HGB), zumal anders als im Falle der Firmenveräußerung (§§ 25, 26 HGB) der Kaufmann im Falle des § 28 HGB Mitglied der Personengesellschaft bleibt, in die er sein Einzelunternehmen umgewandelt hat.
  • BAG, 06.08.1985 - 3 AZR 185/83

    Betriebsrente - Insolvenzschutz - Unterstützungskasse - Tochtergesellschaft

    Auszug aus BAG, 29.01.1991 - 3 AZR 593/89
    Wie der Senat im Zusammenhang mit der Entsendung von Mitarbeitern in Tochterunternehmen eines Konzerns entschieden hat, ist derjenige Arbeitgeber im Sinne der Insolvenzsicherung, der als Versorgungsschuldner selbst oder über eine Versorgungseinrichtung Leistungen der betrieblichen Altersversorgung zusagt und erbringt (BAGE 49, 225, 230 f. = AP Nr. 24 zu § 7 BetrAVG, zu I 1a der Gründe; BAG Urteil vom 25. Oktober 1988 - 3 AZR 64/87 - AP Nr. 46 zu § 7 BetrAVG, zu 2 der Gründe).
  • BGH, 19.05.1983 - II ZR 50/82

    Zur Forthaftung eines ausgeschiedenen persönlich haftenden Gesellschafters

    Auszug aus BAG, 29.01.1991 - 3 AZR 593/89
    Die Grundsätze, die der Bundesgerichtshof für ausscheidende persönlich haftende Gesellschafter entwickelt hat (BGHZ 87, 286 [BGH 19.05.1983 - II ZR 50/82] = AP Nr. 5 zu § 128 HGB; vgl. dazu auch Urteil des Senats vom 28. November 1989 - 3 AZR 818/87 -, zur Veröffentlichung vorgesehen), sind nach der Rechtsprechung des Senats auf Fälle des § 25 und § 28 HGB nicht anwendbar:.
  • BAG, 11.11.1986 - 3 AZR 194/85

    Insolvenzschutz bei Wechsel des Versorgungsschuldners

    Auszug aus BAG, 29.01.1991 - 3 AZR 593/89
    Auch in Fällen einer wirksamen befreienden Schuldübernahme (§§ 414, 415 BGB) kann Versorgungsschuldner mit Wirkung für den Insolvenzschutz sein, wer nicht unmittelbarer Vertragspartner und Gläubiger des Anspruchs auf die Arbeitsleistung war (BAGE 54, 297, 305 = AP Nr. 4 zu § 4 BetrAVG, zu II 3b (2) der Gründe; Urteil vom 11. November 1986 - 3 AZR 194/85 - AP Nr. 61 zu § 613a BGB, zu B 2b der Gründe, mit Anm. von v. Stebut).
  • RG, 01.04.1940 - V 174/39

    1. Geht ein an sich unübertragbares Vorkaufsrecht, das für zwei -- eine

    Auszug aus BAG, 29.01.1991 - 3 AZR 593/89
    Die bis dahin bestehende Personengesellschaft fand ihr Ende; eine nur aus einer Person bestehende Personengesellschaft ist nicht möglich (RGZ 163, 142, 149; GK-HGB/Feddersen, § 105 Rz 10).
  • BAG, 27.06.2006 - 3 AZR 85/05

    Nachhaftung des früheren Geschäftsinhabers

    Auf die in § 28 HGB aF geregelten Fälle des Eintritts eines Gesellschafters in ein Einzelunternehmen war die vom Bundesgerichtshof entwickelte, an § 159 HGB anknüpfende zeitliche Haftungsbegrenzung nicht übertragbar (BAG 23. Januar 1990 - 3 AZR 171/88 - BAGE 64, 62, zu II 2 c der Gründe; 29. Januar 1991 - 3 AZR 593/89 -BAGE 67, 105, zu II 3 b der Gründe).

    Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu § 159 HGB über die beschränkte Nachhaftung ausscheidender Gesellschafter sei auf Fälle der Firmenfortführung nicht übertragbar (BAG 24. März 1987 - 3 AZR 384/85 - AP HGB § 26 Nr. 1 = EzA HGB § 25 Nr. 1; 29. Januar 1991 - 3 AZR 593/89 - BAGE 67, 105, zu II 3 a der Gründe).

    Das Umwandlungsgesetz in der bis zum 31. Dezember 1994 geltenden Fassung sah keine Umwandlung eines einzelkaufmännischen Unternehmens in eine Personengesellschaft vor (BAG 29. Januar 1991 - 3 AZR 593/89 - BAGE 67, 105, zu I 3 der Gründe).

  • BAG, 21.03.2006 - 3 AZR 88/05

    Nachhaftung des früheren Geschäftsinhabers

    Auf die in § 28 HGB aF geregelten Fälle des Eintritts eines Gesellschafters in ein Einzelunternehmen war die vom Bundesgerichtshof entwickelte, an § 159 HGB anknüpfende zeitliche Haftungsbegrenzung nicht übertragbar (BAG 23. Januar 1990 - 3 AZR 171/88 - BAGE 64, 62, zu II 2 c der Gründe; 29. Januar 1991 - 3 AZR 593/89 -BAGE 67, 105, zu II 3 b der Gründe).

    Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu § 159 HGB über die beschränkte Nachhaftung ausscheidender Gesellschafter sei auf Fälle der Firmenfortführung nicht übertragbar (BAG 24. März 1987 - 3 AZR 384/85 - AP HGB § 26 Nr. 1 = EzA HGB § 25 Nr. 1; 29. Januar 1991 - 3 AZR 593/89 - BAGE 67, 105, zu II 3 a der Gründe).

    Das Umwandlungsgesetz in der bis zum 31. Dezember 1994 geltenden Fassung sah keine Umwandlung eines einzelkaufmännischen Unternehmens in eine Personengesellschaft vor (BAG 29. Januar 1991 - 3 AZR 593/89 - BAGE 67, 105, zu I 3 der Gründe).

  • BVerwG, 13.07.1999 - 1 C 13.98

    Analogie; teleologische Reduktion; Arbeitgeber i.S. des Betriebsrentenrechts;

    Diese Rechtsprechung betrifft jedoch die Fälle eines gesetzlichen Schuldbeitritts des neuen Betriebsinhabers gemäß § 28 HGB (vgl. BAG, Urteile vom 23. Januar 1990, a.a.O. S. 70 sowie vom 29. Januar 1991 - 3 AZR 593/89 - BAGE 67, 105 ).

    Wie auch das Bundesarbeitsgericht anerkannt hat (vgl. Urteil vom 29. Januar 1991, a.a.O.), gilt diese Rechtsprechung nicht für alle Fälle des Wechsels auf der Arbeitgeberseite.

  • LAG Düsseldorf, 21.01.1998 - 12 (10) Sa 1849/97

    Betriebliche Altersversorgung - Betriebsübergang - Schuldbeitritt

    Leitsatz], Urteil v. 29.01.1991, 3 AZR 593/89, AP Nr. 64 zu § 7 BetrAVG, zu II 3 a, Urteil v. 28.05.1996, 3 AZR 131/95, n.v., zu II 3 b).

    Die Vermutungsregel ist widerlegt, wenn die Parteien entweder ausdrücklich eine entsprechende Regelung für den Unwirksamkeitsfall getroffen haben oder jedenfalls aus dem Übernahmevertrag hervorgeht, daß eine Partei (i.c. die Beklagte) das Risiko der Auswirkung des Scheiterns der Schuldübernahme auf die vereinbarte Vertragsabwicklung tragen soll (vgl. BGH, Urteil v. 18.01.1991, 1822, allgemein zum Schuldbetritt: BAG, Urteil v. 29.04.1966, a.a.O., zu 3 b, Urteil v. 17.03.1987, AP Nr. 4 zu § 4 BetrAVG, zu III 1, 3, Urteil v. 24.03.1987, a.a.O., zu I 2 b [a.E.], Urteil v. 28.02.1989, a.a.O., zu II 4, Urteil v. 29.01.1991, a.a.O., zu II 4; ferner Griebeling, Betriebliche Altersversorgung, Rz. 658, Blomeyer/Otto, BetrAVG, 2 Aufl., Einl. Rz. 446).

    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BAG, Urteil v. 24.03.1987, a.a.O., zu II, Urteil v. 29.01.1991, a.a.O., zu II 3 a) tritt jedenfalls bei teilweisem Betriebsübergang mit Firmenfortführung keine Enthaftung des früheren Firmeninhabers mit dem Ablauf der Verjährungsfrist des § 26 HGB a.F. ein.

  • LAG Düsseldorf, 21.01.1998 - 12 Sa 1585/97

    Betriebliche Altersversorgung - Betriebsübergang - Schuldbeitritt

    Leitsatz], Urteil v. 29.01.1991, 3 AZR 593/89, AP Nr. 64 zu § 7 BetrAVG, zu II 3 a, Urteil v. 28.05.1996, 3 AZR 131/95, n.v., zu II 3 b).

    Die Vermutungsregel ist widerlegt, wenn die Parteien entweder ausdrücklich eine entsprechende Regelung für den Unwirksamkeitsfall getroffen haben oder jedenfalls aus dem Übernahmevertrag hervorgeht, daß eine Partei (i.c. die Beklagte) das Risiko der Auswirkung des Scheiterns der Schuldübernahme auf die vereinbarte Vertragsabwicklung tragen soll (vgl. BGH, Urteil v. 18.01.1991, 1822, allgemein zum Schuldbetritt: BAG, Urteil v. 29.04.1966, a.a.O., zu 3 b, Urteil v. 17.03.1987, AP Nr. 4 zu § 4 BetrAVG, zu III 1, 3, Urteil v. 24.03.1987, a.a.O., zu I 2 b [a.E.], Urteil v. 28.02.1989, a.a.O., zu II 4, Urteil v. 29.01.1991, a.a.O., zu II 4; ferner Griebeling, Betriebliche Altersversorgung, Rz. 658, Blomeyer/Otto, BetrAVG, 2 Aufl., Einl. Rz. 446).

    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BAG, Urteil v. 24.03.1987, a.a.O., zu II, Urteil v. 29.01.1991, a.a.O., zu II 3 a) tritt jedenfalls bei teilweisem Betriebsübergang mit Firmenfortführung keine Enthaftung des früheren Firmeninhabers mit dem Ablauf der Verjährungsfrist des § 26 HGB a.F. ein.

  • BAG, 23.03.2004 - 3 AZR 151/03

    Begrenzung der Arbeitgeberhaftung für Versorgungsverbindlichkeiten nach

    a) In seinem vom Landesarbeitsgericht zu Recht herangezogenen Urteil vom 24. März 1987 (- 3 AZR 384/85 - AP HGB § 26 Nr. 1 = EzA HGB § 25 Nr. 1; ebenso BAG 29. Januar 1991 - 3 AZR 593/89 - BAGE 67, 105; 24. März 1998 - 9 AZR 57/97 - BAGE 88, 229) hat der Senat darauf erkannt, die abgekürzte Verjährungsfrist des § 26 HGB aF zugunsten des früheren Firmeninhabers lasse sich nicht im Sinne einer allgemeinen Haftungsbeschränkung verstehen.
  • LAG Schleswig-Holstein, 19.01.2005 - 3 Sa 296/04

    betriebliche Altersversorgung, Nachhaftung, Kommanditist, Altarbeitgeber,

    Eine Enthaftung wird nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes jedenfalls für den Fall abgelehnt, dass der versorgungsberechtigte Arbeitnehmer im Falle der Firmenfortführung schon vor einer Firmenübertragung/Umfirmierung ausgeschieden ist (BAG v. 24.03.1987 - 3 AZR 384/85 - zit. nach Juris; BAG v. 29.01.1991, 3 AZR 593/89 - zit. nach Juris).

    § 157 Abs. 1 UmWG ist nicht einschlägig, da eine Umwandlung nicht vorliegt, sondern eine Neugründung stattfand (vgl. BAG v. 29.01.1991 - 3 AZR 593/89 zit. nach Juris).

  • LAG Schleswig-Holstein, 11.01.2005 - 5 Sa 299/04

    betriebliche Altersversorgung, Nachhaftung, Kommanditist, Altarbeitgeber,

    Es findet keine Umwandlung, sondern eine Neugründung statt (BAG, Urt. V. 29.01.1991 - 3 AZR 593/89 -, zit. n. Juris).

    c) Ungeachtet dessen lehnte das Bundesarbeitsgericht aber auch eine Erweiterung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes hinsichtlich der Nachhaftungsbegrenzung bei der Fortführung der Firma eines Einzelkaufmannes durch den Erwerber (BAG, Urt. v. 24.03.1989 - 3 AZR 384/85 -, zit. n. Juris) sowie für den Einzelkaufmann bei Eintritt eines Anderen in sein Geschäft ab (BAG, Urt. v. 23.01.1990 - 3 AZR 171/88 -, zit n. Juris; Urt. v. 29.01.1991 - 3 AZR 593/89 -, zit . n. Juris).

  • LAG Schleswig-Holstein, 06.01.2005 - 4 Sa 298/04

    betriebliche Altersversorgung, Nachhaftung, Verjährungsvereinbarung

    Es findet eine Neugründung statt (BAG, Urteil vom 29.01.1991, 3 AZR 593/89, unter I. 3. der Entscheidungsgründe).

    Mit Urteil vom 29.01.1991 (3 AZR 593/89) hat das Bundesarbeitsgericht diese Rechtsprechung bestätigt und ausgeführt, jedenfalls wenn der versorgungsberechtigte Arbeitnehmer schon vor der Gründung der Personengesellschaft ausgeschieden sei, könne für den Fall des § 28 HGB keine Enthaftung nach 5 Jahren angenommen werden.

  • LAG Schleswig-Holstein, 06.01.2005 - 4 Sa 297/04

    betriebliche Altersversorgung, Nachhaftung, Verjährungsvereinbarung

    Es findet eine Neugründung statt (BAG, Urteil vom 29.01.1991, 3 AZR 593/89, unter I. 3. der Entscheidungsgründe).

    Mit Urteil vom 29.01.1991 (3 AZR 593/89) hat das Bundesarbeitsgericht diese Rechtsprechung bestätigt und ausgeführt, jedenfalls wenn der versorgungsberechtigte Arbeitnehmer schon vor der Gründung der Personengesellschaft ausgeschieden sei, könne für den Fall des § 28 HGB keine Enthaftung nach 5 Jahren angenommen werden.

  • LAG Düsseldorf, 09.07.1999 - 9 Sa 188/99

    Haftung des ausgeschiedenen Gesellschafters für Ruhegeldansprüche, die bereits

  • LAG Hamm, 19.06.2001 - 6 Sa 1858/98

    Vertragliche Nachhaftungsbegrenzung; Miterben-Nachhaftung für eine

  • LAG Hamm, 08.05.2001 - 6 Sa 1858/98

    Haftung für eine Versorgungszusage; Unternehmensfortführung nach Erbfall;

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