Rechtsprechung
   BAG, 05.02.1991 - 1 ABR 24/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,1019
BAG, 05.02.1991 - 1 ABR 24/90 (https://dejure.org/1991,1019)
BAG, Entscheidung vom 05.02.1991 - 1 ABR 24/90 (https://dejure.org/1991,1019)
BAG, Entscheidung vom 05. Februar 1991 - 1 ABR 24/90 (https://dejure.org/1991,1019)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1991,1019) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Unterrichtung des Betriebsrats bei Fehlen eines Wirtschaftsausschusses - Recht des Betriebsrats, über die wirtschaftliche Situation des Unternehmens unterrichtet zu sein - Möglichkeit des Betriebsrats, im Rahmen seiner Mitbestimmungsrechte in bezug auf im Betrieb ...

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 106, § 80 Abs. 2
    Unterrichtung des Betriebsrats bei Fehlen eines Wirtschaftsausschusses

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Unterrichtungsansprüche des Betriebsrats in kleineren Unternehmen ohne Wirtschaftsausschuß

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 67, 155
  • NZA 1991, 644
  • NZA 1991, 645
  • BB 1991, 1198
  • BB 1991, 1635
  • BB 1991, 345
  • DB 1991, 1382
  • DB 1991, 445
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 08.08.1989 - 1 ABR 61/88

    Unterrichtung des Wirtschaftsausschusses

    Auszug aus BAG, 05.02.1991 - 1 ABR 24/90
    Nach der Entscheidung des Senats vom 8. August 1989 (- 1 ABR 61/88 - BAGE 62, 294 = EzA § 106 BetrVG 1972 Nr. 8) kann diese Verpflichtung auch zum Inhalt haben, den Wirtschaftsprüferbericht zum Jahresabschluß vorzulegen und zu erläutern.

    Es ist daher auch nur folgerichtig, wenn nach § 109 BetrVG dem Betriebsrat bzw. Gesamtbetriebsrat die letzte Entscheidung darüber obliegt, ob der Wirtschaftsausschuß bestimmte Auskünfte vom Unternehmer soll verlangen können (vgl. Beschluß des Senats vom 8. August 1989 - 1 ABR 61/88 - BAGE 62, 294 = EzA § 106 BetrVG 1972 Nr. 8 mit Anm. Henssler).

  • BAG, 20.12.1983 - 1 ABR 72/82
    Auszug aus BAG, 05.02.1991 - 1 ABR 24/90
    Für den Unterrichtungsanspruch des Betriebsrats nach § 80 Abs. 2 BetrVG hat der Senat in seiner Entscheidung vom 31. Januar 1989 (- 1 ABR 72/82 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen) ausgesprochen, daß eine danach erforderliche Auskunft vom Arbeitgeber nicht deswegen verweigert werden könne, weil Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse gefährdet würden; jedenfalls dann nicht, wenn es sich nicht um eine Auskunft in wirtschaftlichen Angelegenheiten im Sinne von § 106 Abs. 3 BetrVG handelt (so auch Fitting/Auffarth/Kaiser/Heither, BetrVG, 16. Aufl., § 80 Rz 36; Dietz/Richardi, BetrVG, 6. Aufl., § 80 Rz 40; Galperin/Löwisch, BetrVG, 6. Aufl., § 80 Rz 32; Hess/Schlochauer/Glaubitz, BetrVG, 3. Aufl., § 80 Rz 31).
  • BAG, 18.07.1978 - 1 ABR 34/75

    Zuziehung eines Sachverständigen - Aufgaben des Wirtschaftsausschusses -

    Auszug aus BAG, 05.02.1991 - 1 ABR 24/90
    Dem steht nicht entgegen, daß nach der Rechtsprechung des Senats und der damit übereinstimmenden Meinung im Schrifttum der Wirtschaftsausschuß nur ein Hilfsorgan des Betriebsrats bzw. Gesamtbetriebsrats ist und "damit letztlich nur der Erfüllung von Aufgaben des Betriebsrats bzw. des Gesamtbetriebsrats dient", wie es der Senat formuliert hat (Beschluß vom 18. Juli 1978 - 1 ABR 34/75 - AP Nr. 1 zu § 108 BetrVG 1972; Beschluß vom 18. November 1980, BAGE 34, 260 = AP Nr. 2 zu § 108 BetrVG 1972; ebenso der Sechste Senat Beschluß vom 25. Juni 1987, BAGE 55, 386 = AP Nr. 6 zu § 108 BetrVG 1972).
  • BAG, 20.09.1990 - 1 ABR 74/89

    Betriebsrat: Anspruch auf Vorlage von Produktionszetteln

    Auszug aus BAG, 05.02.1991 - 1 ABR 24/90
    Ein Konkurrenzverhältnis zwischen beiden Anspruchsgrundlagen besteht daher nicht (Beschluß des Senats vom 20. September 1990 - 1 ABR 74/89 -, nicht veröffentlicht).
  • BAG, 18.09.1973 - 1 ABR 7/73

    Betriebsausschuß - Kleinbetrieb - Betriebsratsmitglieder - Einblicksrecht -

    Auszug aus BAG, 05.02.1991 - 1 ABR 24/90
    Der Senat hat entschieden, daß auch in diesen Fällen dem Betriebsrat das Einsichtsrecht zusteht, dieses aber nur vom Betriebsratsvorsitzenden oder einem anderen beauftragten Mitglied des Betriebsrats wahrgenommen werden kann (Beschluß vom 23. Februar 1973, BAGE 25, 75 = AP Nr. 2 zu § 80 BetrVG 1972; Beschluß vom 18. September 1973, BAGE 25, 292 [BAG 18.09.1973 - 1 ABR 7/73] = AP Nr. 3 zu § 80 BetrVG 1972).
  • BAG, 18.10.1988 - 1 ABR 33/87

    Neueinstellung - Betriebsrat - Auskunftspflicht - Arbeitsvertrag -

    Auszug aus BAG, 05.02.1991 - 1 ABR 24/90
    Die in bezug auf einzelne Beteiligungsrechte im einzelnen geschuldete Unterrichtung des Betriebsrats durch den Arbeitgeber schließt aber den Anspruch des Betriebsrats auf eine weitergehende Unterrichtung nach § 80 Abs. 2 BetrVG nicht aus, wenn diese zur Wahrnehmung anderer Aufgaben des Betriebsrats erforderlich ist (Beschluß des Senats vom 18. Oktober 1988, BAGE 60, 57 [BAG 18.10.1988 - 1 ABR 33/87] = EzA § 99 BetrVG 1972 Nr. 69).
  • BAG, 25.06.1987 - 6 ABR 45/85

    Sitzungsteilnahme - Gewerkschaftsbeauftragter

    Auszug aus BAG, 05.02.1991 - 1 ABR 24/90
    Dem steht nicht entgegen, daß nach der Rechtsprechung des Senats und der damit übereinstimmenden Meinung im Schrifttum der Wirtschaftsausschuß nur ein Hilfsorgan des Betriebsrats bzw. Gesamtbetriebsrats ist und "damit letztlich nur der Erfüllung von Aufgaben des Betriebsrats bzw. des Gesamtbetriebsrats dient", wie es der Senat formuliert hat (Beschluß vom 18. Juli 1978 - 1 ABR 34/75 - AP Nr. 1 zu § 108 BetrVG 1972; Beschluß vom 18. November 1980, BAGE 34, 260 = AP Nr. 2 zu § 108 BetrVG 1972; ebenso der Sechste Senat Beschluß vom 25. Juni 1987, BAGE 55, 386 = AP Nr. 6 zu § 108 BetrVG 1972).
  • BAG, 23.02.1973 - 1 ABR 17/72

    Einblicksrecht - Bruttolohnlisten - Gehaltslisten - Kleinere Betriebe -

    Auszug aus BAG, 05.02.1991 - 1 ABR 24/90
    Der Senat hat entschieden, daß auch in diesen Fällen dem Betriebsrat das Einsichtsrecht zusteht, dieses aber nur vom Betriebsratsvorsitzenden oder einem anderen beauftragten Mitglied des Betriebsrats wahrgenommen werden kann (Beschluß vom 23. Februar 1973, BAGE 25, 75 = AP Nr. 2 zu § 80 BetrVG 1972; Beschluß vom 18. September 1973, BAGE 25, 292 [BAG 18.09.1973 - 1 ABR 7/73] = AP Nr. 3 zu § 80 BetrVG 1972).
  • BAG, 18.11.1980 - 1 ABR 31/78

    Zuziehung von Gewerkschaftsbeauftragten bei Sitzungen des Wirtschaftsausschusses

    Auszug aus BAG, 05.02.1991 - 1 ABR 24/90
    Dem steht nicht entgegen, daß nach der Rechtsprechung des Senats und der damit übereinstimmenden Meinung im Schrifttum der Wirtschaftsausschuß nur ein Hilfsorgan des Betriebsrats bzw. Gesamtbetriebsrats ist und "damit letztlich nur der Erfüllung von Aufgaben des Betriebsrats bzw. des Gesamtbetriebsrats dient", wie es der Senat formuliert hat (Beschluß vom 18. Juli 1978 - 1 ABR 34/75 - AP Nr. 1 zu § 108 BetrVG 1972; Beschluß vom 18. November 1980, BAGE 34, 260 = AP Nr. 2 zu § 108 BetrVG 1972; ebenso der Sechste Senat Beschluß vom 25. Juni 1987, BAGE 55, 386 = AP Nr. 6 zu § 108 BetrVG 1972).
  • BAG, 17.03.1987 - 1 ABR 59/85

    Unterrichtungspflicht des Arbeitgebers - Datenschutz

    Auszug aus BAG, 05.02.1991 - 1 ABR 24/90
    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats, daß die vom Arbeitgeber nach § 80 Abs. 2 BetrVG geschuldete Unterrichtung des Betriebsrats - auch durch Überlassung der erforderlichen Unterlagen - den Betriebsrat in die Lage versetzen soll, in eigener Verantwortung selbst zu prüfen, ob sich für ihn Aufgaben ergeben und ob er zur Wahrnehmung dieser Aufgaben tätig werden muß (Beschluß des Senats vom 17. März 1987, BAGE 54, 278 = AP Nr. 29 zu § 80 BetrVG 1972).
  • BAG, 27.06.1989 - 1 ABR 19/88

    Betriebsrat: Zeitpunkt der Unterrichtung durch den Arbeitgeber - Vorlage von

  • BAG, 01.03.1990 - 6 AZR 649/88

    Weiterbeschäftigung nach Kündigung - Tariflicher Anspruch

  • LAG Hessen, 19.08.1993 - 12 TaBV 9/93

    Betriebsrat: Unterrichtungspflicht des Arbeitgebers in deutscher Sprache

    a) Diese Bestimmung greift zugunsten des BR schon dann ein, wenn sich für ihn eine konkrete Aufgabenstellung "mit einiger Wahrscheinlichkeit" ergeben kann und zu diesem Zweck die betreffenden Unternehmens-Unterlagen überprüft werden sollen (BAG, Beschluss vom 27.06.1989 - 1 ABR 19/88 -, AP Nr. 37 zu § 80 BetrVG 1972 (zu 1 der Gründe); Beschluss vom 26.01.1988 - 1 ABR 34/86 -, AP Nr. 31 zu § 80 BetrVG 1972 (zu II 1 a aa) der Gründe); Beschluss vom 05.02.1991 - 1 ABR 24/90 -, AP Nr. 10 zu § 106 BetrVG (zu II 2 der Gründe (Bl. 3) und zu III c) der Gründe (Bl. 5)).
  • BAG, 07.04.2004 - 7 ABR 41/03

    Wirtschaftsausschuss - Ende der Amtszeit

    In Unternehmen, die die Errichtungsvoraussetzungen nicht erfüllen, ist weder ein Wirtschaftsausschuss zu bilden, noch obliegen die ihm zugewiesenen Aufgaben dem Betriebsrat selbst (BAG 5. Februar 1991 - 1 ABR 24/90 - BAGE 67, 155 = AP BetrVG 1972 § 106 Nr. 10 = EzA BetrVG 1972 § 106 Nr. 15).
  • BAG, 19.11.2019 - 7 ABR 3/18

    Wirtschaftsausschuss - Gemeinschaftsbetrieb - Tendenzunternehmen

    Der Anspruch steht dem Betriebsrat auch dann nicht zu, wenn in dem Unternehmen nach § 106 Abs. 1 Satz 1 BetrVG ein Wirtschaftsausschuss nicht zu bilden ist (grundlegend BAG 5. Februar 1991 - 1 ABR 24/90 - zu B III Gründe, BAGE 67, 155; vgl. auch BAG 7. April 2004 - 7 ABR 41/03 - zu B II 1 b Gründe, BAGE 110, 159) .
  • BAG, 09.07.1991 - 1 ABR 45/90

    Beschäftigung von Fremdarbeitern als Einstellung

    Soweit sich für den Betriebsrat jedoch Aufgaben erst dann stellen, wenn der Arbeitgeber eine Maßnahme ergreift oder plant, die Beteiligungsrechte des Betriebsrats auslösen, kann der Betriebsrat die Vorlage von Unterlagen, die zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich sind, auch erst dann verlangen, wenn der Arbeitgeber tätig wird (Senatsbeschluß vom 27. Juni 1989, aaO und vom 5. Februar 1991 - 1 ABR 24/90 - zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BAG, 09.05.1995 - 1 ABR 61/94

    Wirtschaftsausschuß und Stillegung betriebsratsloser Betriebe

    Das ergibt sich daraus, daß der Wirtschaftsausschuß lediglich Hilfsfunktionen für den Gesamtbetriebsrat erfüllt (BAGE 62, 294, 298 f. = AP Nr. 6 zu § 106 BetrVG 1972, zu B I 4 der Gründe, m. w. N.; BAGE 67, 155, 167 = AP Nr. 10 zu § 106 BetrVG 1972, zu B III 3 d der Gründe).

    Zwar ist der Wirtschaftsausschuß ein Hilfsorgan des Gesamtbetriebsrats und dient damit letztlich nur der Erfüllung von dessen Aufgaben (BAGE 67, 155, 166 = AP Nr. 10 zu § 106 BetrVG 1972, zu B III 3 d der Gründe).

    Darüber hinaus obliegt ihm in diesem Zusammenhang die Beratung wirtschaftlicher Angelegenheiten mit dem Unternehmer als eine eigenständige, von einzelnen Regelungsbefugnissen der betrieblichen Arbeitnehmervertretungen unabhängige Aufgabe (vgl. BAGE 67, 155, 167 = AP, aaO).

  • BVerwG, 28.02.2017 - 5 P 3.16

    Ablichtung; Abschrift; Analogie; Anregung; Anstalt des öffentlichen Rechts;

    Im Unterschied zu dem Betriebsrat, der gemäß § 80 Abs. 2 Satz 1 Halbs. 1 BetrVG zur Durchführung seiner Aufgaben nach diesem Gesetz vom Arbeitgeber zu unterrichten ist, dessen Information daher bedingt, dass sich für ihn insoweit eine konkrete Aufgabe stellt (BAG, Beschlüsse vom 5. Februar 1991 - 1 ABR 24/90 - BAGE 67, 155 und - 1 ABR 32/90 - BAGE 67, 168 ), ist der Wirtschaftsausschuss über Vorhaben und mögliche Folgen, die sich aus wirtschaftlichen Vorgängen ergeben, schon dann zu informieren, wenn hierdurch die Interessen der Arbeitnehmer des Unternehmens wesentlich berührt werden können (BAG, Beschlüsse vom 22. Januar 1991 - 1 ABR 38/89 - BAGE 67, 97 und vom 11. Juli 2000 - 1 ABR 43/99 - BAGE 95, 228 ).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.01.2011 - 3 TaBV 46/10

    Informationsrecht des Betriebsrats - Einsichtnahme in den Mietvertrag einer

    Der Beteiligte zu 1 übersieht, dass der Betriebsrat nicht jede Auskunft verlangen kann, nur weil ihn die dadurch vermittelten Kenntnisse insgesamt sachkundiger machen (vgl. BAG 05.02.1991 - 1 ABR 24/90 - ).

    Auch mit dem Hinweis auf die (eben bereits zitierte) BAG-Entscheidung vom 05.02.1991 - 1 ABR 24/90 - lässt sich das Antragsbegehren nicht rechtfertigen.

  • LAG Köln, 18.01.2002 - 11 (2) TaBV 66/01

    Schulungskosten; Stornokosten; Bilanzanalyse

    Auf deren Vorlage hat der Betriebsrat weder nach § 80 Abs. 2 BetrVG noch nach weiteren Vorschriften (§§ 90, 92, 99 Abs. 1, 102 Abs. 1, 111 BetrVG) einen allgemeinen Anspruch; vielmehr muß die jeweils vom Arbeitgeber geforderte Unterrichtung für die Erfüllung einer konkreten gesetzlichen Aufgabe des Betriebsrats erforderlich sein; unzureichend ist die Argumentation, der Betriebsrat könne nur bei vollständiger Unterrichtung über die wirtschaftliche Lage des Unternehmens und nur in Kenntnis auch von Hintergrundinformationen seine Aufgaben und Beteiligungsrechte sachgerecht wahrnehmen (BAG vom 05.02.1991 - 1 ABR 24/90 in AP Nr. 10 zu § 106 BetrVG 1972).

    Auch die Unterrichtungspflichten des Arbeitgebers nach § 106 Abs. 2 BetrVG bieten keinen Anlaß, ein Vorhaltewissen des Betriebsrats in Bilanzanalyse für erforderlich zu halten: Den dort begründeten Unterrichtungsanspruch hat nur der Wirtschaftsausschuß; er geht auch dann nicht auf den Betriebsrat über, wenn ein solcher Ausschuß nicht existiert (BAG vom 05.02.1991 - 1 ABR 24/90 in AP Nr. 10 zu § 106 BetrVG 1972).

  • LAG Niedersachsen, 27.09.2000 - 1 Sa 227/00

    Fortzahlung des Arbeitsentgelts und die Erstattung der Fahrtkosten eines

    Der Berufung der Beklagten ist im Ansatz zu folgen, wenn sie auf den Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 05. Februar 1991 - 1 ABR 24/90 - (EzA § 106 BetrVG Nr. 15 = AP Nr. 10 zu § 106 BetrVG 1972) hinweist, wonach ein Wissen zum Jahresabschluss nur für die Mitglieder des Wirtschaftsausschusses erforderlich ist.

    Ein Rückgriff auf die Rechtsprechung zu § 80 Abs. 2 BetrVG 1972, wonach bei Fehlen eines Betriebsratsausschusses das Einsichtsrecht in die Listen der Bruttolöhne und -gehälter dem Betriebsratsvorsitzenden oder einem anderen dazu bestimmten Betriebsratsmitglied zusteht, ist hier nach Wortlaut, Sinn und Zweck der Regelungen in §§ 106, 110 BetrVG 1972 nicht erlaubt (BAG 05. Februar 1991 a. a. O.).

  • LAG Hamm, 06.01.1994 - 16 Sa 1216/93

    Betriebsrat: Anspruch auf Aushändigung von Unterlagen im Anhörungsverfahren

    Den Pflichten des Arbeitgebers nach § 80 Abs. 2 BetrVG gehen freilich die Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes vor, die die Unterrichtungspflicht des Arbeitgebers in Bezug auf einzelne Beteiligungstatbestände näher umschreiben und in diesem Rahmen die Verpflichtung zur Vorlage von Unterlagen regeln (BAG vom 05.02.1991 - 1 ABR 24/90 -, DB 1991, 1382 ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht