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   BAG, 21.02.1991 - 6 AZR 406/89   

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BAG, 21.02.1991 - 6 AZR 406/89 (https://dejure.org/1991,454)
BAG, Entscheidung vom 21.02.1991 - 6 AZR 406/89 (https://dejure.org/1991,454)
BAG, Entscheidung vom 21. Februar 1991 - 6 AZR 406/89 (https://dejure.org/1991,454)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bemessung des tarifvertraglichen Übergangsgeldes - Nichteinbeziehung des Erziehungsurlaubs für Dauer der Beschäftigung - Ruhen des Arbeitsverhältnisses - Auslegung des normativen Teils eines Tarifvertrages - Begriff der Bezüge und der Beurlaubung - Erlass von ...

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Übergangsgeld und Erziehungsurlaub

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BAT § 62 Abs. 1, § 63 Abs. 1 bis 3; GG Art. 3 Abs. 1; BeamtVG § 47; MTL II §§ 65, 66; BErzGG § 15; BGB § 781
    Übergangsgeld im öffentlichen Dienst: Auswirkungen eines vorherigen Erziehungsurlaubs - Begriff der Bezüge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 67, 264
  • NZA 1991, 595
  • FamRZ 1991, 934 (Ls.)
  • BB 1991, 1199
  • BB 1991, 1787
  • DB 1991, 2671
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (17)

  • BAG, 27.11.1986 - 6 AZR 558/84

    Anrechnung von Rente auf tarifliches Übergangsgeld

    Auszug aus BAG, 21.02.1991 - 6 AZR 406/89
    Es ist nicht, jedenfalls nicht in erster Linie Entgelt für die vom Angestellten geleistete Arbeit, sondern wird in Erfüllung einer tariflich normierten, weiterwirkenden Fürsorgepflicht gewährt, um dem ausscheidenden Arbeitnehmer seine bisherigen Bezüge für einen Übergangszeitraum zu sichern, bis er eine andere Erwerbsgrundlage gefunden hat (BAG Urteil vom 20. März 1974 - 4 AZR 274/73 - AP Nr. 1 zu § 62 BAT; BAGE 53, 371, 380 = AP Nr. 11 zu § 62 BAT).

    Das Übergangsgeld soll als Überbrückungs- und Umstellungshilfe dienen (BAG Urteil vom 5. Februar 1981 - 3 AZR 748/79 - AP Nr. 188 zu § 242 BGB Ruhegehalt; BAGE 42, 212, 215 [BAG 19.04.1983 - 3 AZR 16/81] = AP Nr. 5 zu § 63 BAT) und die Aufrechterhaltung des bisherigen sozialen Status für einen bestimmten Zeitraum sicherstellen (BAGE 53, 371, 380 = AP, aaO).

  • BAG, 18.08.1976 - 4 AZR 284/75

    Anspruch auf Übergangsgeld - Vollbeschäftigung bei Ausscheiden -

    Auszug aus BAG, 21.02.1991 - 6 AZR 406/89
    Daneben lassen die Voraussetzungen für die Zahlung des Übergangsgeldes erkennen, daß erwiesene Betriebstreue belohnt und ein Entgelt für die in der Vergangenheit tatsächlich geleistete Arbeit gezahlt wird (BAG Urteil vom 18. August 1976 - 4 AZR 284/75 - AP Nr. 2 zu § 62 BAT; BAGE 45, 270, 273 = AP Nr. 11 zu § 42 SchwbG).

    Entsprechend können die jeweiligen Rechtsfolgen von den Tarifvertragsparteien ohne Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG abweichend bestimmt werden, solange der ihnen eingeräumte Ermessens- und Gestaltungsspielraum gewahrt ist (BAG Urteil vom 18. August 1976 - 4 AZR 284/75 - AP Nr. 2 zu § 62 BAT).

  • BAG, 20.03.1974 - 4 AZR 274/73

    Ausscheiden einer Angestellten - Aufhebungsvertrag - Annahme eines Pflegekindes -

    Auszug aus BAG, 21.02.1991 - 6 AZR 406/89
    Es ist nicht, jedenfalls nicht in erster Linie Entgelt für die vom Angestellten geleistete Arbeit, sondern wird in Erfüllung einer tariflich normierten, weiterwirkenden Fürsorgepflicht gewährt, um dem ausscheidenden Arbeitnehmer seine bisherigen Bezüge für einen Übergangszeitraum zu sichern, bis er eine andere Erwerbsgrundlage gefunden hat (BAG Urteil vom 20. März 1974 - 4 AZR 274/73 - AP Nr. 1 zu § 62 BAT; BAGE 53, 371, 380 = AP Nr. 11 zu § 62 BAT).
  • BAG, 27.02.1970 - 1 AZR 143/69

    Deklaratorisches Schuldanerkenntnis - Einwendungen des Schuldners - Mitwirkendes

    Auszug aus BAG, 21.02.1991 - 6 AZR 406/89
    Das Landesarbeitsgericht hat eine atypische Willenserklärung ausgelegt, die nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG Urteil vom 27. Juni 1963 - 5 AZR 383/62 - AP Nr. 5 zu § 276 BGB Verschulden bei Vertragsschluß; BAG Urteil vom 27. Februar 1970 - 1 AZR 143/69 - AP Nr. 2 zu § 781 BGB; BAG Urteil vom 17. April 1970 - 1 AZR 302/69 - AP Nr. 32 zu § 133 BGB) der revisionsrechtlichen Überprüfung nur insoweit unterliegt, ob das Berufungsgericht einen Verstoß gegen Denkgesetze und Erfahrungsgrundsätze begangen hat oder die gesetzlichen Auslegungsregeln verletzt hat.
  • BAG, 19.04.1983 - 3 AZR 16/81

    Übergangsgeld - Anrechnung von Auslandsstipendium - Deutscher Akademischer

    Auszug aus BAG, 21.02.1991 - 6 AZR 406/89
    Das Übergangsgeld soll als Überbrückungs- und Umstellungshilfe dienen (BAG Urteil vom 5. Februar 1981 - 3 AZR 748/79 - AP Nr. 188 zu § 242 BGB Ruhegehalt; BAGE 42, 212, 215 [BAG 19.04.1983 - 3 AZR 16/81] = AP Nr. 5 zu § 63 BAT) und die Aufrechterhaltung des bisherigen sozialen Status für einen bestimmten Zeitraum sicherstellen (BAGE 53, 371, 380 = AP, aaO).
  • BAG, 17.04.1970 - 1 AZR 302/69

    Vergleich - Auslegung eines Generalverzichts - Typische Vertragsklausel -

    Auszug aus BAG, 21.02.1991 - 6 AZR 406/89
    Das Landesarbeitsgericht hat eine atypische Willenserklärung ausgelegt, die nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG Urteil vom 27. Juni 1963 - 5 AZR 383/62 - AP Nr. 5 zu § 276 BGB Verschulden bei Vertragsschluß; BAG Urteil vom 27. Februar 1970 - 1 AZR 143/69 - AP Nr. 2 zu § 781 BGB; BAG Urteil vom 17. April 1970 - 1 AZR 302/69 - AP Nr. 32 zu § 133 BGB) der revisionsrechtlichen Überprüfung nur insoweit unterliegt, ob das Berufungsgericht einen Verstoß gegen Denkgesetze und Erfahrungsgrundsätze begangen hat oder die gesetzlichen Auslegungsregeln verletzt hat.
  • BAG, 14.02.1977 - 4 AZR 579/75

    Ausschlußfristen - Übergangsgeld

    Auszug aus BAG, 21.02.1991 - 6 AZR 406/89
    Es ist zwar keine Versorgungsleistung, hat aber zumindest auch Versorgungscharakter, weil es erst nach Ausscheiden des Arbeitnehmers ausgezahlt wird (vgl. BAG Urteil vom 14. Februar 1977 - 4 AZR 579/75 - AP Nr. 5 zu § 70 BAT).
  • BAG, 25.02.1987 - 8 AZR 430/84

    Bezahlter Urlaub

    Auszug aus BAG, 21.02.1991 - 6 AZR 406/89
    Aufgabe der Gerichte ist es nicht zu prüfen, ob die Tarifvertragsparteien jeweils die gerechteste und zweckmäßigste Regelung getroffen haben; sie haben lediglich zu kontrollieren, ob die bestehende Regelung die Grenzen des Gestaltungsspielraumes der Tarifvertragsparteien und damit die Grenzen der Tarifautonomie überschreitet (BAG Urteil vom 1. Juni 1983 - 4 AZR 566/80 - AP Nr. 5 zu § 611 BGB Deputat; BAGE 54, 210, 213 f. = AP Nr. 3 zu § 52 BAT).
  • BAG, 13.11.1985 - 4 AZR 234/84

    Verfassungswidrigkeit von Ehefrauenzulage

    Auszug aus BAG, 21.02.1991 - 6 AZR 406/89
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts sind die Tarifvertragsparteien an die Grundrechte gebunden (vgl. BAGE 50, 137, 141 = AP Nr. 136 zu Art. 3 GG, m. w. N.; Wiedemann/ Stumpf, TVG, 5. Aufl., Einl. Rz 57).
  • BAG, 10.05.1989 - 6 AZR 660/87

    Auswirkungen der Inanspruchnahme von Erziehungsurlaub auf die Zahlung von

    Auszug aus BAG, 21.02.1991 - 6 AZR 406/89
    Die Nichtberücksichtigung der Zeiten des Erziehungsurlaubes rechtfertigt nicht schon das Ruhen des Arbeitsverhältnisses während des Erziehungsurlaubs (Senatsurteile vom 10. Mai 1989 - 6 AZR 660/87 - EzA § 16 BErzGG Nr. 2 = NZA 1989, 759 und vom 7. Dezember 1989 - 6 AZR 322/88 - EzA § 4 TVG Metallindustrie Nr. 66 = NZA 1990, 494, jeweils auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BAG, 01.06.1983 - 4 AZR 566/80

    Anspruch auf Energiebeihilfe - Gleichheitssatz - Unverheiratete Angestellte -

  • BAG, 07.12.1989 - 6 AZR 322/88

    Erziehungsurlaub: Rechtsnatur der Erklärung über die Inanspruchnahme -

  • BAG, 05.02.1981 - 3 AZR 748/79

    Übergangsgeld - Abkehrgeld - Fischereihafen-Betriebsgesellschaft mbH -

  • BAG, 28.03.1984 - 5 AZR 249/82

    Übergangsgeld und Krankenbezüge bei Schwerbehinderten

  • BAG, 29.06.1989 - 6 AZR 459/88

    Ausschlussfrist: unzulässige Feststellungeklage stellt keine gerichtliche

  • BAG, 07.06.1990 - 6 AZR 573/88

    Lohnzuschläge - Arbeiten in blindgängerverseuchtem Gelände

  • BAG, 27.06.1963 - 5 AZR 383/62

    Willenserklärung - Ermittlung des Inhalts - Auslegung - Gesetzliche

  • BAG, 10.11.1994 - 6 AZR 486/94

    TV-Auslegung: § 63 BAT Anspruch auf Übergangsgeld; Berücksichtigung von

    Bei der Bemessung des Übergangsgeldes gem. § 63 II BAT sind Zeiten des Erziehungsurlaubs nicht zu berücksichtigen, weil sie nicht als Beschäftigungsverhältnis gelten, sondern als Beurlaubung i. S. des § 63 III 1 BAT während der keine Bezüge gezahlt wurden (Bestätigung von BAGE 67, 264 = NZA 1991, 595 = AP Nr. 9 zu § 63 BAT).

    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats sind Zeiten des Erziehungsurlaubs jedoch als Zeiten anzusehen, für die wegen Beurlaubung keine Bezüge gezahlt wurden (vgl. BAGE 67, 264, 268 ff. = AP Nr. 9 zu § 63 BAT, zu II 2 und 3 der Gründe).

    Es handelt sich insoweit nicht um Zeiten der Beschäftigung im öffentlichen Dienst in einem persönlichen Abhängigkeitsverhältnis, weil die Arbeitnehmerin während des Erziehungsurlaubes nicht in eine fremdbestimmte Arbeitsorganisation weisungsgebunden eingegliedert ist und insbesondere auch kein Entgelt erhält (vgl. BAGE 67, 264, 268 ff. = AP, aaO, zu II 2, 3 der Gründe).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. zuletzt BAGE 67, 264, 271 = AP, aaO, zu II 3 d der Gründe, m. w. N.) wird das tarifvertragliche Übergangsgeld gewährt, um dem ausscheidenden Arbeitnehmer seine bisherige Vergütung für einen Übergangszeitraum zu sichern, bis er eine andere Erwerbsgrundlage gefunden hat.

  • LAG Thüringen, 18.07.2001 - 6 Sa 452/00

    Kürzung des tariflichen Urlaubsgeldes für Teilzeitbeschäftigte im öffentlichen

    Nach der Entscheidung vom 21.02.1991 (BAGE 67, 264 = AP § 63 BAT Nr. 9) gehört das Urlaubsgeld zu dem einmaligen Sonderleistungen, mit denen auch andere Zwecke als der Ausgleich für geleistete Arbeiten und Dienste verfolgt werden.

    Im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen sachgerechten zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (ständige Rechtsprechung des BAG, vgl. statt vieler BAGE 62, 217 = AP § 4 TVG Ausschlussfristen Nr. 103; BAGE 67, 264 = AP BAT § 63 Nr. 9).

    Dass das Urlaubsgeld nicht vom Vergütungsbegriff des § 26 BAT-O und nicht vom Bezügebegriff des § 36 BAT-O umfasst ist, spricht auch nicht entscheidend gegen den Entgeltcharakter der Leistung, weil beide Begriffe enger als der allgemeine Entgeltbegriff sind und nicht alle Leistungen, die als Ausgleich für geleistete Arbeit anzusehen sind, umfasst (arg. aus BAGE 67, 264 = AP § 63 BAT Nr. 9 zu II 2 c und d der Gründe).

  • BAG, 30.03.2000 - 6 AZR 645/98

    Überbrückungsbeihilfe - Ausschluß bei vorgezogenem Altersruhegeld

    aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts sind die Tarifvertragsparteien an die Grundrechte gebunden; tarifliche Regelungen sind von den Gerichten für Arbeitssachen daraufhin zu überprüfen, ob sie gegen Grundrechte verstoßen und damit gemäß § 134 BGB nichtig sind (vgl. BAG 13. November 1985 - 4 AZR 234/84 - BAGE 50, 137; 21. Februar 1991 - 6 AZR 406/89 - BAGE 67, 264).

    Art. 3 Abs. 1 GG ist verletzt, wenn die Tarifvertragsparteien es versäumt haben, tatsächliche Gleichheiten oder Ungleichheiten der zu ordnenden Lebensverhältnisse zu berücksichtigen, die so bedeutsam sind, daß sie bei einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise beachtet werden müssen (BAG 21. Februar 1991 - 6 AZR 406/89 - BAGE 67, 264, 272).

  • BAG, 25.07.1996 - 6 AZR 683/95

    Ablieferung von Nebentätigkeitsvergütung

    Der Gleichheitssatz wird durch eine Norm dann verletzt, wenn der Normgeber es versäumt hat, tatsächliche Gleichheiten oder Ungleichheiten der zu ordnenden Lebensverhältnisse zu berücksichtigen, die so bedeutsam sind, daß sie bei einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise beachtet werden müssen (BAGE 67, 264, 272 = AP Nr. 9 zu § 63 BAT, zu II 5 a der Gründe).
  • BAG, 27.01.2000 - 6 AZR 429/98

    Dienstzeit - Grundwehrdienst bei DDR-Grenztruppen

    Dieser wird durch eine Tarifnorm verletzt, wenn die Tarifvertragsparteien es versäumt haben, tatsächliche Gleichheiten oder Ungleichheiten der zu ordnenden Lebensverhältnisse zu berücksichtigen, die so bedeutsam sind, daß sie bei einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise beachtet werden müssen (BAG 21. Februar 1991 - 6 AZR 406/89 - BAGE 67, 264, 272, zu II 5 a der Gründe).
  • BAG, 16.02.1994 - 10 AZR 516/93

    Anspruch eines Pförtners auf Zahlung einer Wechselschichtzulage - Berufstypische

    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAGE 50, 137, 141 = AP Nr. 136 zu Art. 3 GG; BAGE 67, 265, 272 [BAG 21.02.1991 - 6 AZR 406/89] = AP Nr. 9 zu § 63 BAT).

    Sie haben lediglich zu kontrollieren, ob die bestehende Regelung die Grenzen des Gestaltungsspielraums der Tarifvertragsparteien und damit die Grenzen der Tarifautonomie überschreitet (BAGE 67, 265, 272 [BAG 21.02.1991 - 6 AZR 406/89] = AP Nr. 9 zu § 63 BAT m.w.N.; BAG Urteil vom 6. Oktober 1993 - 10 AZR 477/92 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).

  • BAG, 23.02.1995 - 6 AZR 615/94

    Überbrückungsbeihilfe - Anrechnung einer Witwenrente

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts sind die Tarifvertragsparteien an die Grundrechte gebunden (vgl. BAG Urteil vom 21. Februar 1991 - 6 AZR 406/89 - BAGE 67, 264, 272 = AP Nr. 9 zu § 63 BAT, zu II 5a der Gründe, m.w.N.).

    Aufgabe der Gerichte ist es nicht zu prüfen, ob die Tarifvertragsparteien jeweils die gerechteste und zweckmäßigste Regelung getroffen haben; sie haben lediglich zu kontrollieren, ob die bestehende Regelung die Grenzen des Gestaltungsspielraums der Tarifvertragsparteien und damit die Grenzen der Tarifautonomie überschreitet (vgl. BAG Urteil vom 1. Juni 1983 - 4 AZR 566/80 - AP Nr. 5 zu § 611 BGB Deputat; BAG Urteil vom 21. Februar 1991 - 6 AZR 406/89 - aaO).

  • BAG, 27.01.2000 - 6 AZR 471/98

    Zeitzuschläge - Besitzstandswahrung

    aa) Die Tarifvertragsparteien sind nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts an die Grundrechte gebunden (BAG 13. November 1985 - 4 AZR 234/84 - BAGE 50, 137; 21. Februar 1991 - 6 AZR 406/89 - BAGE 67, 264; zweifelnd neuerdings: BAG 5. Oktober 1999 - 4 AZR 668/98 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Einzelhandel Nr. 70 und 26. April 2000 - 4 AZR 177/99 - zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • LAG Hessen, 28.06.2010 - 17 Sa 18/10

    Berechnung einer Firmenrente nach dem TV Übergangsversorgung Flugbegleiter -

    Sie beruht auf der Regelung in § 63 Abs. 3 BAT, wonach als Beschäftigungsverhältnis bei einem öffentlichen Arbeitgeber in einem Beamten-, Arbeits- oder Soldatenverhältnis zurückgelegte Zeiten ausschließlich derjenigen gelten, für die wegen Beurlaubung keine Bezüge gezahlt werden, und der Rechtsprechung, wonach Zeiten des Erziehungsurlaubs als Zeiten anzusehen sind, für die wegen Beurlaubung keine Bezüge gezahlt werden (ebenso BAG 21. Februar 1991 - 6 AZR 406/89 - AP BAT § 63 Nr. 9) .

    Grund für die Nichtberücksichtigung des Erziehungsurlaubs bzw. der Elternzeit im Rahmen des § 63 BAT ist damit nicht schon der Umstand, dass das Arbeitsverhältnis ruht, denn auch insoweit wird auf den rechtlichen Bestand abgestellt (so ausdrücklich BAG 21. Februar 1991 - 6 AZR 406/89 - aaO) .

  • BAG, 30.05.1996 - 6 AZR 632/95

    Beschäftigungszeit - besondere persönliche Systemnähe

    Dieser wird durch eine Tarifnorm verletzt, wenn die Tarifvertragsparteien es versäumt haben, tatsächliche Gleichheiten oder Ungleichheiten der zu ordnenden Lebensverhältnisse zu berücksichtigen, die so bedeutsam sind, daß sie bei einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise beachtet werden müssen (BAGE 67, 264, 272 = AP Nr. 9 zu § 63 BAT, zu II 5 a der Gründe).
  • BAG, 07.11.1991 - 6 AZR 392/88

    Übergangsgeld - teilzeitbeschäftigte Angestellte

  • BAG, 30.05.2006 - 3 AZR 304/05

    Betriebliche Altersversorgung - Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst -

  • BAG, 29.01.1998 - 6 AZR 360/96

    Berechnung der Beschäftigungszeit im öffentlichen Dienst bei Stasi-Kontakten

  • BAG, 29.01.1998 - 6 AZR 507/96

    Postdienstzeit - Tätigkeit für das MfS

  • BAG, 14.09.1994 - 10 AZR 216/93

    Zuwendung - Verminderung bei Krankheitszeiten

  • BAG, 11.02.1993 - 6 AZR 547/91

    Anspruch einer teilzeitbeschäftigten Angestellten auf Übergangsgeld - Sachliche

  • LAG Düsseldorf, 17.06.2005 - 9 Sa 424/05

    13. Monatseinkommen, Ausscheiden aus dem Beruf wegen Erreichens der Altersgrenze

  • BAG, 18.05.2000 - 6 AZR 761/98

    Dienstzeit - Grundwehrdienst bei DDR-Grenztruppen

  • BAG, 30.03.1995 - 6 AZR 674/94

    Übergangsgeld: tariflicher Ausschluss für Teilzeitbeschäftigte

  • LAG Hamm, 03.12.2003 - 18 Sa 1061/03

    Krankenbezüge, Krankengeldzuschuss, tarifliches Urlaubsgeld

  • BAG, 10.07.2003 - 6 AZR 344/02

    Überbrückungsbeihilfe - Rentenversicherungsbeiträge

  • BAG, 01.10.1998 - 6 AZR 123/97
  • BAG, 23.04.1998 - 6 AZR 548/96
  • BAG, 29.10.1998 - 6 AZR 268/97
  • BAG, 29.01.1998 - 6 AZR 423/96
  • LAG Nürnberg, 15.12.1992 - 2 (4) Sa 306/91

    Vergütung der Arbeitnehmer ; Gestaltungsfreiheit; Angestellte im Schreibdienst ;

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