Rechtsprechung
BAG, 05.03.1991 - 1 ABR 39/90 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Notwendigkeit der Zustimmung des Betriebsrats bei Einstellung von Arbeitnehmern - Tätigwerden als Erfüllungsgehilfe des Dienstunternehmers oder Werkunternehmers - Auslegung des Begriffes der "Einstellung" - Voraussetzung der Eingliederung in den Betrieb des Arbeitgebers ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BetrVG § 99
Zum Begriff der Einstellung
- rechtsportal.de
BetrVG § 99
Betriebsrat: Anspruch auf Mitbestimmung bei Einstellung - Begriff der Einstellung - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
BetrVG § 99
Einsatz von Arbeitnehmern einer Fremdfirma - Eingliederung als Voraussetzung für mitbestimmungspflichtige Einstellung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Bremen, 21.04.1988 - 8 BV 129/87
- LAG Bremen, 21.12.1989 - 3 TaBV 22/89
- BAG, 05.03.1991 - 1 ABR 39/90
Papierfundstellen
- BAGE 67, 290
- NZA 1991, 686
- BB 1991, 1199
- BB 1991, 1338
- BB 1991, 549
- DB 1991, 1334
- DB 1991, 654
Wird zitiert von ... (67) Neu Zitiert selbst (4)
- BAG, 15.04.1986 - 1 ABR 44/84
Mitbestimmungsrecht - Mitbestimmung - Betriebsrat - Weisungsgebundenheit - …
Auszug aus BAG, 05.03.1991 - 1 ABR 39/90
Darauf, ob und gegebenenfalls von wem diesen Personen tatsächlich Weisungen hinsichtlich dieser Tätigkeit gegeben werden, kommt es nicht an (Beschluß vom 15. April 1986, BAGE 51, 337 = AP Nr. 35 zu § 99 BetrVG 1972; Beschluß vom 16. Dezember 1986 - 1 ABR 52/85 - AP Nr. 40 zu § 99 BetrVG 1972; Beschluß vom 18. April 1989, BAGE 61, 283 = AP Nr. 65 zu § 99 BetrVG 1972; Beschluß vom 1. August 1989, BAGE 62, 271 = AP Nr. 68 zu § 99 BetrVG 1972). - BAG, 01.08.1989 - 1 ABR 54/88
Einstellung: Begriff
Auszug aus BAG, 05.03.1991 - 1 ABR 39/90
Darauf, ob und gegebenenfalls von wem diesen Personen tatsächlich Weisungen hinsichtlich dieser Tätigkeit gegeben werden, kommt es nicht an (Beschluß vom 15. April 1986, BAGE 51, 337 = AP Nr. 35 zu § 99 BetrVG 1972; Beschluß vom 16. Dezember 1986 - 1 ABR 52/85 - AP Nr. 40 zu § 99 BetrVG 1972; Beschluß vom 18. April 1989, BAGE 61, 283 = AP Nr. 65 zu § 99 BetrVG 1972; Beschluß vom 1. August 1989, BAGE 62, 271 = AP Nr. 68 zu § 99 BetrVG 1972). - BAG, 18.04.1989 - 1 ABR 97/87
Betriebsrat: Mitbestimmung bei Einstellung
Auszug aus BAG, 05.03.1991 - 1 ABR 39/90
Darauf, ob und gegebenenfalls von wem diesen Personen tatsächlich Weisungen hinsichtlich dieser Tätigkeit gegeben werden, kommt es nicht an (Beschluß vom 15. April 1986, BAGE 51, 337 = AP Nr. 35 zu § 99 BetrVG 1972; Beschluß vom 16. Dezember 1986 - 1 ABR 52/85 - AP Nr. 40 zu § 99 BetrVG 1972; Beschluß vom 18. April 1989, BAGE 61, 283 = AP Nr. 65 zu § 99 BetrVG 1972; Beschluß vom 1. August 1989, BAGE 62, 271 = AP Nr. 68 zu § 99 BetrVG 1972). - BAG, 16.12.1986 - 1 ABR 52/85
Mitbestimmung des Betriebsrats bei Abordnungen
Auszug aus BAG, 05.03.1991 - 1 ABR 39/90
Darauf, ob und gegebenenfalls von wem diesen Personen tatsächlich Weisungen hinsichtlich dieser Tätigkeit gegeben werden, kommt es nicht an (Beschluß vom 15. April 1986, BAGE 51, 337 = AP Nr. 35 zu § 99 BetrVG 1972; Beschluß vom 16. Dezember 1986 - 1 ABR 52/85 - AP Nr. 40 zu § 99 BetrVG 1972; Beschluß vom 18. April 1989, BAGE 61, 283 = AP Nr. 65 zu § 99 BetrVG 1972; Beschluß vom 1. August 1989, BAGE 62, 271 = AP Nr. 68 zu § 99 BetrVG 1972).
- BAG, 28.04.1992 - 1 ABR 73/91
Unterrichtung des Betriebsrates vor einer Einstellung
Der Senat hat in den von der Rechtsbeschwerde angeführten Entscheidungen (vom 18. April 1989, BAGE 61, 283 = AP Nr. 65 zu § 99 BetrVG 1972, vom 1. August 1989, BAGE 62, 271 = AP Nr. 68 zu § 99 BetrVG 1972, vom 8. Mai 1990 - 1 ABR 7/89 AP Nr. 80 zu § 99 BetrVG 1972, vom 5. März 1991 - 1 ABR 39/90 - EzA § 99 BetrVG 1972 Nr. 99 und vom 12. November 1991 - 1 ABR 3/91 -, nicht zur Veröffentlichung vorgesehen) stets wiederholt, daß eine Einstellung im Sinne von § 99 Abs. 1 BetrVG immer schon dann vorliegt, wenn Personen in den Betrieb eingegliedert werden, um zusammen mit den im Betrieb schon beschäftigten Arbeitnehmern den arbeitstechnischen Zweck des Betriebes durch ihrer Art nach weisungsgebundene Tätigkeit zu verwirklichen. - LAG Düsseldorf, 19.03.2009 - 11 TaBV 303/08
Mitbestimmungsfreier Einsatz von Arbeitnehmern durch Fremdfirmen bei fehlender …
Allein in diesem Tätigwerden als Erfüllungsgehilfe des Dienst- oder Werkunternehmers liegt - jedenfalls in den Normalfällen - noch keine "Einstellung" i. S. von § 99 BetrVG, die der Zustimmung des Betriebsrats bedarf (BAG 05.03.1991 - 1 ABR 39/90 - NZA 1991, 686, 687).Die Tätigkeit der Erfüllungsgehilfen der Dienst- oder Werkunternehmer erscheint dann in die betriebliche Organisation eingebunden und vom Arbeitgeber als Auftraggeber geplant und organisiert (BAG 05.03.1991 - 1 ABR 39/90 - NZA 1991, 686, 688).
Berücksichtigt man noch weitere Äußerlichkeiten, wie die Benutzung der Sozialräume der Arbeitgeberin - allerdings auf der Basis des Mietvertrages vom 26.05.2008 -, die Nutzung der Tankstelle der Arbeitgeberin - die entnommenen Mengen an Dieselkraftstoff und Motoröl werden der M. Logistik und Dienstleistungen GmbH in Rechnung gestellt -, die Durchführung anfallender Reparaturen an den seitens der M. Logistik und Dienstleistungen GmbH von der Arbeitgeberin gemieteten Fahrzeugen in deren Werkstatt, sowie die Bereitstellung von Arbeitskleidung der Arbeitgeberin mögen die Arbeitnehmer der M. Logistik und Dienstleistungen GmbH als Personen erscheinen, die in den Betrieb eingegliedert sind, um zusammen mit den im Betrieb schon beschäftigten Arbeitnehmern der Arbeitgeberin den arbeitstechnischen Zweck deren Betriebes, nämlich die Durchführung von Transportarbeiten, durch weisungsgebundene Tätigkeiten zu verwirklichen (vgl. auch BAG 05.03.1991 - 1 ABR 39/90 - NZA 1991, 686, 688).
Als ein derartiges äußeres Anzeichen kann auch der Umstand gelten, dass die Arbeitnehmer der M. Logistik und Dienstleistungen GmbH aufgrund der mit der Arbeitgeberin geschlossenen Transportverträge Tätigkeiten übernommen haben, die früher von Arbeitnehmern der Arbeitgeberin ausgeführt wurden (vgl. hierzu BAG 05.03.1991 - 1 ABR 39/90 - NZA 1991, 686, 688).
Die Erfüllungsgehilfen des Dienst- oder Werkunternehmers haben dann diese Weisungen des Auftraggebers nicht deswegen zu erfüllen, weil sie zu diesem in einem Rechtsverhältnis stehen und in dessen Arbeits- und Produktionsprozess eingegliedert sind, sondern weil sie aus dem zwischen ihnen und dem Dienst- bzw. Werkunternehmer bestehenden Rechtsverhältnis die Beachtung dieser Anweisungen schulden (BAG 05.03.1991 - 1 ABR 39/90 - NZA 1991, 686, 688).
Hinzu kommen muss, dass diese Personen selbst in die Arbeitsorganisation des Arbeitgebers eingegliedert werden, so dass dieser die für ein Arbeitsverhältnis typischen Entscheidungen über deren Arbeitseinsatz auch nach Zeit und Ort zu treffen hat, er also die Personalhoheit über diese Personen hat (BAG 05.03.1991 - 1 ABR 39/90 - NZA 1991, 686, 688).
Im Übrigen kommt es für die Beurteilung der Eingliederung nicht darauf an, inwieweit äußere Umstände bei der von der M. Logistik und Dienstleistungen GmbH zu erbringenden Dienstleistung zu Gunsten der Arbeitgeberin die Zusammenarbeit mit Arbeitnehmern deren Betriebes notwendig machen (BAG 05.03.1991 - 1 ABR 39/90 - NZA 1991, 686, 688).
- BAG, 09.07.1991 - 1 ABR 45/90
Beschäftigung von Fremdarbeitern als Einstellung
In der Beschäftigung von Arbeitnehmern einer Drittfirma aufgrund eines echten Werkvertrages liegt keine Einstellung i.S. von § 99 Abs. 1 BetrVG , wenn die Drittfirma die für ein Arbeitsverhältnis typischen Entscheidungen über den Arbeitseinsatz nach Zeit und Ort zu treffen hat (Bestätigung des Senatsbeschlusses vom 5.3.1991 - 1 ABR 39/90 - zur Veröffentlichung vorgesehen).Darauf, ob diesen Personen tatsächlich Weisungen hinsichtlich dieser Tätigkeit gegeben werden, kommt es nicht an (Beschluß vom 15. April 1986, BAGE 51, 337 = AP Nr. 35 zu § 99 BetrVG 1972; Beschluß vom 16. Dezember 1986 - 1 ABR 52/85 - AP Nr. 40 zu § 99 BetrVG 1972; Beschluß vom 18. April 1989, BAGE 61, 283 = AP Nr. 65 zu § 99 BetrVG 1972; Beschluß vom 1. August 1989, BAGE 62, 271 = AP Nr. 68 zu § 99 BetrVG 1972 und Beschluß vom 5. März 1991 - 1 ABR 39/90 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).
In seinem Beschluß vom 5. März 1991 (aaO, zu B II 1 der Gründe) hat der Senat darauf hingewiesen, daß die möglichen Fallgestaltungen sich nicht allein danach unterscheiden, ob Personen im Betrieb aufgrund eines Werk- oder Dienstvertrages tätig werden.
Es ist, wie der Senat in dem Beschluß vom 5. März 1991 (aaO, zu B II 2 der Gründe) ausgeführt hat, eine im arbeitsteiligen Wirtschaftsleben übliche Praxis, daß ein Arbeitgeber nicht alle zur Erreichung eines bestimmten Arbeitsergebnisses erforderlichen Arbeiten durch eigene Arbeitnehmer ausführen, sondern Teilleistungen von Dritten aufgrund eines Werk- oder Dienstvertrages erbringen läßt.
c) Für diese Fälle hat der Senat in seiner Entscheidung vom 5. März 1991 (aaO, zu B II 5 der Gründe) im einzelnen begründet, daß Personen, die als Dienst- oder Werknehmer oder deren Erfüllungsgehilfen die in einem Dienst- oder Werkvertrag vereinbarte Leistung erbringen, nicht schon deswegen in den Betrieb des Auftraggebers und dessen Organisation i. S. von § 99 BetrVG eingegliedert sind, weil sie im Betrieb des Auftraggebers tätig werden und die von ihnen zu Dienstleistung oder das von ihnen zu erstellende Werk, hinsichtlich Art, Umfang, Güte, Zeit und Ort in den betrieblichen Arbeitsprozeß eingeplant ist.
- BAG, 13.03.2001 - 1 ABR 34/00
Mitbestimmung des Betriebsrats bei Einsatz von Testkäufern einer Fremdfirma
Dazu genügt nach der bisherigen Rechtsprechung des Senats ebensowenig die detaillierte Beschreibung der dem Auftragnehmer übertragenen Tätigkeit in dem zugrunde liegenden Vertrag (BAG 5. März 1991 - 1 ABR 39/90 - BAGE 67, 290, zu B II 4 der Gründe; 5. Mai 1992 - 1 ABR 78/91 - BAGE 70, 201, zu B II, B II 3 b der Gründe; 1. Dezember 1992 - 1 ABR 30/92 - EzA BetrVG 1972 § 99 Nr. 110, zu B II 2 a der Gründe) wie die engere räumliche Zusammenarbeit im Betrieb, die Unentbehrlichkeit einer von der Fremdfirma erbrachten Hilfsfunktion für den Betriebsablauf und die Einweisung und Koordination des Fremdfirmeneinsatzes durch Mitarbeiter des Betriebsinhabers (BAG 9. Juli 1991 - 1 ABR 45/90 - AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 94 = EzA BetrVG 1972 § 99 Nr. 102, zu B I 2 b der Gründe). - LAG Düsseldorf, 11.05.2012 - 10 TaBV 19/11
Einstellung; Eingliederung in den Betrieb
Zwar zeigt die Regelung des § 99 Abs. 2 Nr. 3 BetrVG deutlich, dass Sinn und Zweck des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrates aus § 99 BetrVG auch darin liegen, im Betrieb beschäftigte Arbeitnehmer vor möglichen Nachteilen in Form von Kündigungen oder Versetzungen zu schützen (vgl. BAG vom 05.03.1991 - 1 ABR 39/90, dokumentiert bei juris, Rn. 26).Es dient nicht dazu, den Arbeitgeber zur Schaffung von Arbeitsplätzen zu veranlassen oder ihn davon abzuhalten, Arbeitsplätze abzubauen oder frei gewordene Arbeitsplätze nicht mehr zu besetzen (so ausdrücklich BAG vom 05.03.1991 a.a.O, Rn. 27).
Ist die Entscheidung aber gefallen und sind bisher im Betrieb verrichtete Arbeiten auf Dritte übertragen worden, werden Interessen der Arbeitnehmer nicht erneut dadurch berührt, dass in Erfüllung eines geschlossenen Dienst- oder Werkvertrages der Dienst- oder Werknehmer oder dessen Erfüllungsgehilfen im Betrieb tätig werden (BAG vom 05.03.1991 - 1 ABR 39/90, dokumentiert bei juris, Rn. 27, 28).
Hinzukommen muss vielmehr immer, dass die Personen selbst so in die Arbeitsorganisation des Arbeitgebers eingegliedert werden, dass dieser die für ein Arbeitsverhältnis typischen Entscheidungen über deren Arbeitseinsatz auch nach Zeit und Ort zu treffen, faktisch also er die Personalhoheit über diese Personen inne hat (BAG vom 05.03.1991 - 1 ABR 39/90, dokumentiert bei juris, Rn. 16 bis 24).
Die Vorschriften über den Dienst- oder Werkvertrag schlössen nicht aus, dass die zu erbringende Dienstleistung oder das zu erstellende Werk vertraglich hinsichtlich aller Einzelheiten bezüglich Ausführung, Umfang, Güte, Zeit und Ort der Erbringung bzw. Erstellung so detailliert und bestimmt vereinbart würden, dass dem Dienst- oder Werknehmer hinsichtlich der Erbringung der Dienstleistung oder der Erstellung des Werkes kein eigener Entscheidungsspielraum mehr verbleibe (BAG vom 05.03.1991 - 1 ABR 39/90, dokumentiert bei juris, Rn. 18 ff.).
Die Erfüllungsgehilfen des Dienst- oder Werknehmers haben dann diese Weisungen des Auftraggebers nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichts nicht deswegen zu erfüllen, weil sie zu diesem in einem Rechtsverhältnis stehen und in dessen Arbeits- und Produktionsprozess eingegliedert sind, sondern weil sie aus dem zwischen ihnen und dem Dienst- bzw. Werknehmer bestehenden Rechtsverhältnis die Beachtung dieser Anweisungen schulden (BAG vom 05.03.1991 - 1 ABR 39/90, dokumentiert bei juris, Rn. 23).
- BAG, 12.11.2002 - 1 ABR 60/01
Mitbestimmung beim Einsatz von DRK-Mitgliedern auf Krankenkraftwagen
Maßgebend ist, ob die von den betreffenden Personen zu verrichtenden Tätigkeiten ihrer Art nach weisungsgebunden und dazu bestimmt sind, der Verwirklichung des arbeitstechnischen Zwecks des Betriebs zu dienen, so daß sie vom Betriebsinhaber organisiert werden müssen (BAG 5. März 1991 - 1 ABR 39/90 - BAGE 67, 290 mwN; 5. Mai 1992 - 1 ABR 78/91 - BAGE 70, 201; 18. Oktober 1994 - 1 ABR 9/94 - BAGE 78, 142; 22. April 1997 - 1 ABR 74/96 - AP BetrVG 1972 § 99 Einstellung Nr. 18 = EzA BetrVG 1972 § 99 Einstellung Nr. 3; 19. Juni 2001 - 1 ABR 25/00 - BAGE 98, 70). - BAG, 13.12.2005 - 1 ABR 51/04
Mitbestimmungsrecht - Einstellung von Drittpersonal
Ob den betreffenden Personen tatsächlich Weisungen hinsichtlich dieser Tätigkeit gegeben werden - und ggf. von wem - ist unerheblich (9. Juli 1991 - 1 ABR 45/90 - AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 94 = EzA BetrVG 1972 § 99 Nr. 102, zu B I 1 a der Gründe mwN; 5. März 1991 - 1 ABR 39/90 -BAGE 67, 290, zu B I der Gründe; 3. Juli 1990 - 1 ABR 36/89 - AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 81 = EzA BetrVG 1972 § 99 Nr. 90, zu B III 1 der Gründe; 1. August 1989 - 1 ABR 54/88 - BAGE 62, 271, zu B II 2 c der Gründe).Dazu genügen nach der Rechtsprechung des Senats weder die detaillierte Beschreibung der dem beauftragten Unternehmer übertragenen Tätigkeiten in dem zugrunde liegenden Vertrag (1. Dezember 1992 - 1 ABR 30/92 - EzA BetrVG 1972 § 99 Nr. 110, zu B II 2 a der Gründe; 5. März 1991 - 1 ABR 39/90 - BAGE 67, 290, zu B II 4 der Gründe) noch die enge räumliche Zusammenarbeit der beidseitigen Arbeitnehmer im Betrieb, die Unentbehrlichkeit einer von der Fremdfirma erbrachten Hilfsfunktion für den Betriebsablauf und die Einweisung und Koordination des Fremdfirmeneinsatzes durch Mitarbeiter des Betriebsinhabers (9. Juli 1991 - 1 ABR 45/90 - AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 94 = EzA BetrVG 1972 § 99 Nr. 102, zu B I 2 b der Gründe).
Es hat sich auf Formulierungen in Entscheidungen des Senats vom 5. März 1991 (- 1 ABR 39/90 - BAGE 67, 290), 3. Juli 1990 (- 1 ABR 36/89 - AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 81 = EzA BetrVG 1972 § 99 Nr. 90) und 1. August 1989 (- 1 ABR 54/88 - AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 68 = EzA BetrVG 1972 § 99 Nr. 75) gestützt, nach denen es nicht darauf ankommt, "ob und gegebenenfalls von wem" den im Betrieb tätigen Personen tatsächlich Weisungen hinsichtlich ihrer Tätigkeit gegeben werden.
- BAG, 13.05.2014 - 1 ABR 50/12
Einsatz von Fremdpersonal - Beteiligungsrecht des Betriebsrats - Eingliederung
Vielmehr müssen sie - hiervon geht auch das Landesarbeitsgericht aus - so in den fremden Betrieb eingegliedert sein, dass deren Inhaber die für ein Arbeitsverhältnis typischen Entscheidungen über den Arbeitseinsatz des Fremdpersonals trifft (BAG 5. März 1991 - 1 ABR 39/90 - zu B II der Gründe, BAGE 67, 290) . - BAG, 01.12.1992 - 1 ABR 30/92
Betriebsrat: Mitbestimmung bei Einsatz von Fremdpersonal
Ob und gegebenenfalls von wem diesen Personen tatsächlich Weisungen hinsichtlich dieser Tätigkeit gegeben werden, ist rechtlich unerheblich (Beschluß vom 15. April 1986, BAGE 51, 337 = AP Nr. 35 zu § 99 BetrVG 1972; Beschluß vom 16. Dezember 1986 - 1 ABR 52/85 - AP Nr. 40 zu § 99 BetrVG 1972; Beschluß vom 18. April 1989, BAGE 61, 283 = AP Nr. 65 zu § 99 BetrVG 1972; Beschluß vom 1. August 1989, BAGE 62, 271 = AP Nr. 68 zu § 99 BetrVG 1972; Beschluß vom 5. März 1991 - 1 ABR 39/90 - AP Nr. 90 zu § 99 BetrVG 1972; Beschluß vom 9. Juli 1991 - 1 ABR 45/90 - EzA § 99 BetrVG 1972 Nr. 102; Beschluß vom 1. Oktober 1991 - 1 ABR 75/90 - n.v., zu B I der Gründe; Beschluß vom 5. Mai 1992 - 1 ABR 78/91 - EzA § 99 BetrVG 1972 Nr. 105, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu B II der Gründe).Damit ist jedoch zunächst nur die vertragsgemäße Dienstleistung oder das vertragsgemäß erstellte Werk als solches in die Planung des Arbeitsablaufs und der Produktion einbezogen (Beschluß vom 5. März 1991, aaO).
So hat der Senat in früheren Entscheidungen sowohl das Flämmen von Stahl in einem Stahl- und Walzwerk (Beschluß vom 5. März 1991, aaO) als auch die Lackierung von Bremszylindern in einem Unternehmen, das Bremsanlagen für Kraftfahrzeuge herstellt (…Beschluß vom 9. Juli 1991, aaO), als abgrenzbare und auf Fremdfirmen übertragbare Teilleistungen des vom Arbeitgeber hergestellten Produkts angesehen.
- BAG, 05.05.1992 - 1 ABR 78/91
Zum Begriff der Einstellung im Sinne von § 99 BetrVG
Maßgebend ist, ob die von diesen Personen zu verrichtende Tätigkeit ihrer Art nach eine weisungsgebundene Tätigkeit ist, die der Verwirklichung des arbeitstechnischen Zweckes des Betriebes zu dienen bestimmt ist und daher vom Arbeitgeber organisiert werden muß (BAGE 51, 337; 61, 283 und 62, 271 = AP Nr. 35, 65 und 68 zu § 99 BetrVG 1972 sowie Senatsbeschlüsse vom 5. März 1991 - 1 ABR 39/90 - EzA § 99 BetrVG 1972 Nr. 99 und vom 9. Juli 1991 - 1 ABR 45/90 - EzA § 99 BetrVG 1972 Nr. 102).Gerade in den Sachverhalten, die den Entscheidungen vom 5. März 1991 (aaO) und 9. Juli 1991 (…aaO) zugrunde lagen, haben Fremdarbeitnehmer Daueraufgaben wahrgenommen, ohne daß der Senat angenommen hätte, es liege eine Einstellung vor.
b) Wie der Senat auch in den Entscheidungen vom 5. März 1991 (aaO) und 9. Juli 1991 (…aaO) ausgeführt hat, spricht die Tatsache, daß die Dienstleistung, die die ASD für den Arbeitgeber zu erbringen hat, in dem Dienstvertrag detailliert beschrieben ist, nicht für eine Integration der Arbeitnehmer von ASD in die betriebliche Organisation des Arbeitgebers.
- LAG Hamm, 14.10.2016 - 13 TaBVGa 8/16
Die portugiesischen Arbeitnehmer können bei der Firma DURA Automotive am Samstag …
- BAG, 27.07.1993 - 1 ABR 7/93
Beschäftigung von freien Mitarbeitern als mitbestimmungspflichtige Einstellung - …
- BAG, 18.10.1994 - 1 ABR 9/94
Mitbestimmung bei Einsatz von Fremdpersonal
- BAG, 01.10.1991 - 1 ABR 75/90
Betriebsrat: Mitbestimmung bei Einsatz von Personal einer Fremdfirma
- BAG, 01.10.1991 - 1 ABR 79/90
Betriebsrat: Mitbestimmung bei Einsatz von Personal einer Fremdfirma
- BAG, 01.10.1991 - 1 ABR 78/90
Betriebsrat: Mitbestimmung bei Einsatz von Personal einer Fremdfirma
- BAG, 01.10.1991 - 1 ABR 80/90
Betriebsrat: Mitbestimmung bei Einsatz von Personal einer Fremdfirma
- BAG, 01.10.1991 - 1 ABR 77/90
Zum Begriff der Einstellung nach § 99 BetrVG - Umfang der Beteiligung des …
- BAG, 01.10.1991 - 1 ABR 76/90
Zum Begriff der Einstellung nach § 99 BetrVG - Umfang der Beteiligung des …
- BAG, 30.08.1994 - 1 ABR 3/94
Beschäftigung eines "freien Handelsvertreters" als mitbestimmungspflichtige …
- BAG, 20.04.1993 - 1 ABR 59/92
Training von Bewerbern in Unterrichtsmethode als Einstellung
- BAG, 11.09.2001 - 1 ABR 14/01
Mitbestimmung bei Einstellung - Aufhebung der Beschäftigung von Mitarbeitern …
- LAG Berlin, 27.05.2005 - 6 Sa 1499/04
Betriebsstilllegung; nachträglicher Betriebsübergang; Massenentlassung; …
- BVerwG, 08.01.2003 - 6 P 8.02
Eingliederung; Einstellung; Fremdunternehmen; Krankentransport.
- LAG Köln, 27.01.1995 - 13 Sa 524/94
Arbeitnehmerüberlassung: Fremdfirmeneinsatz - Zulässigkeit
- LAG Niedersachsen, 19.05.2021 - 2 TaBV 51/20
Verfolgung des arbeitstechnischen Zwecks des Betriebes als Kriterium einer …
- LAG Düsseldorf, 21.12.2011 - 6 TaBV 63/11
Betriebsverfassungsrecht; Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Versetzung einer …
- LAG Hamm, 26.11.2010 - 10 TaBV 67/10
Einstellung eines Arbeitnehmers ohne Zustimmung des Betriebsrats; …
- BAG, 13.05.1992 - 7 AZR 284/91
Arbeitnehmerüberlassung: Abgrenzung zum Werkvertrag
- BAG, 22.10.1991 - 1 ABR 28/91
Grober Verstoß gegen Mitbestimmungsrecht bei Überarbeit
- LAG Schleswig-Holstein, 18.01.2022 - 2 TaBV 25/21
Mitbestimmungsrecht Betriebsrat - Einstellung - Eingliederung - Drittpersonal - …
- LAG Düsseldorf, 02.10.2012 - 17 TaBV 38/12
Mitbestimmung des Betriebsrats bei Versetzung eines Leiharbeitnehmers
- BAG, 18.06.1991 - 1 ABR 55/90
Erfordernis der Zustimmung des Betriebsrates zur Beschäftigung von Arbeitnehmern …
- LAG Berlin-Brandenburg, 06.05.2013 - 21 Sa 2286/12
Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay") - Arbeitnehmerüberlassung - …
- LAG Nürnberg, 02.05.2005 - 9 TaBV 1/04
Betriebsratsgröße - Beschäftigtenzahl - Vertretungsbefristung - …
- ArbG Wiesbaden, 23.07.1997 - 7 BV 3/97
Unterlassung der Anordnung von Überstunden ohne Zustimmung des Betriebsrats; …
- OVG Niedersachsen, 15.09.1993 - 18 L 1684/92
Mitbestimmungsrecht des Personalrats bei der Beschäftigung von …
- LAG Düsseldorf, 02.10.2012 - 17 TaBV 48/12
Zustimmungsverweigerung des Betriebsrats zu personellen Einzelmaßnahmen
- ArbG Hamburg, 27.01.2003 - 14 BV 1/02
Bestehen eines gemeinsamen Betriebes mehrerer Unternehmen; Gemeinsame Nutzung von …
- LSG Berlin-Brandenburg, 17.04.2014 - L 1 KR 405/12
Abgrenzung der abhängigen Beschäftigung von der selbständigen Tätigkeit bei einer …
- LAG Düsseldorf, 21.12.2011 - 6 TaBV 75/11
Betriebsverfassungsrecht; Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Versetzung einer …
- MAVG der Nordelbischen Ev.-Luth Kirche, 10.11.2005 - 1 KG 22/05
- LAG Hessen, 04.04.2006 - 4 TaBV 183/05
Betriebsrat: Beteiligungsrechte im Zusammenhang mit Einstellungen
- Kirchengericht für mitarbeitervertretungsrechtliche Streitigkeiten der Nordelbischen Ev.-Luth. Kirch, 10.11.2005 - 1 KG 22/05
- LAG Rheinland-Pfalz, 18.10.2005 - 5 Sa 64/05
Status eines Facharztes
- LAG Sachsen-Anhalt, 20.08.2014 - 4 TaBV 7/14
Einsatz von Drittpersonal als Einstellung i. S. v. § 99 Abs 1 S 1 BetrVG
- BAG, 15.07.1992 - 7 AZR 398/91
Arbeitnehmerüberlassung - Werkvertrag
- LAG Saarland, 05.09.2001 - 2 TaBV 4/01
Verletzung des Mitbestimmungsrechtes nach § 111 BetrVG; Mitbestimmungsrecht des …
- LAG Niedersachsen, 25.01.2016 - 12 TaBV 81/15
Mitbestimmung beim Einsatz von Lokführern eines Personaldienstleisters auf …
- LAG Hamburg, 01.11.1991 - 3 TaBV 3/90
Betriebsrat; Mitbestimmungsrecht; Einstellung; Fremdfirmenarbeiter; Arbeitnehmer; …
- LAG Niedersachsen, 30.11.1995 - 1 TaBV 56/95
Möglichkeit der Einführung von Leistungs- anstelle von Zeitlohn zur Herstellung …
- LAG Berlin, 08.01.1997 - 13 TaBV 2/96
Betriebsrat Mitbestimmungrecht bei Abschluss von befristeten Arbeitsverträgen mit …
- LAG Köln, 14.06.2017 - 11 Sa 979/16
Arbeitnehmerüberlassung, Abgrenzung Dienstvertrag
- LAG Köln, 14.06.2017 - 11 Sa 816/16
Arbeitnehmerüberlassung, Abgrenzung Dienstvertrag
- LAG Schleswig-Holstein, 02.08.1993 - 6 Sa 317/92
Betriebsteil; Werkrahmenvertrag; Betriebsmitteln des Betriebes
- LAG Hessen, 03.12.1991 - 4 TaBV 75/91
Beteiligungsrecht des Betriebsrats bei Einstellungen ; …
- LAG Berlin, 10.12.1992 - 14 TaBV 5/92
Betriebsrat; Sprachschule; Anstellungsvertrag; Lehrkraft ; Mitbestimmungsrecht ; …
- BAG, 12.11.1991 - 1 ABR 3/91
Anspruch auf Aufhebung der Einstellung von Fremdarbeiterfirmen - Arbeiten an …
- LAG Köln, 14.06.2017 - 11 Sa 817/16
Arbeitnehmerüberlassung, Abgrenzung Dienstvertrag
- LAG Köln, 14.06.2017 - 11 Sa 818/16
Arbeitnehmerüberlassung, Abgrenzung Dienstvertrag
- LAG Hamburg, 04.08.1995 - 3 TaBV 9/94
Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates beim Einsatz von sog. Auftragnehmern durch …
- BAG, 23.04.1991 - 1 ABR 47/90
Beschäftigung eines Fremdtrainers in einem Trainingszentrum bedarf der Zustimmung …
- KGH der Evangelischen Kirche in Deutschland, 15.04.2013 - KGH.EKD I-0124/U29
- KGH der Evangelischen Kirche in Deutschland, 15.04.2013 - KGH.EKD I-0124/U27
- KAGH, 30.11.2006 - M 1/06
Mitwirkung der MAV bei der Beschäftigung von Ein-Euro-Jobbern
- LAG Schleswig-Holstein, 24.03.1994 - 4 TaBV 2/94
Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Einstellungen; Vorliegen der …
- Schiedsstelle des Diakonischen Werkes der Ev.-luth. Landeskirche Hannovers e. V, 01.06.1994 - 3 VR MVO 57/92
Mitarbeitervertretungen