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   BAG, 15.01.1991 - 1 AZR 105/90   

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https://dejure.org/1991,1343
BAG, 15.01.1991 - 1 AZR 105/90 (https://dejure.org/1991,1343)
BAG, Entscheidung vom 15.01.1991 - 1 AZR 105/90 (https://dejure.org/1991,1343)
BAG, Entscheidung vom 15. Januar 1991 - 1 AZR 105/90 (https://dejure.org/1991,1343)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Definition der Beschäftigung im Sinne von § 4 Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG) - Wirksamkeit einer Abordnung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber zur Arbeitsleistung von einem zu einem anderen Arbeitsamt - Tarifvertraglich vorgesehene Einweisung von ...

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Weiterbeschäftigungsurteil u. Beschäftigung i.S. v. § 4 BPersVG

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BPersVG § 4 Abs. 1, § 4 Abs. 5, § 75 Abs. 1 Nr. 4, § 75 Abs. 1 Nr. 3, § 69 Abs. 1 bis 5
    Weiterbeschäftigungsurteil und Beschäftigung i.S. von § 4 BPersVG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 67, 35
  • NZA 1991, 695 (Ls.)
  • BB 1991, 1198
  • DB 1991, 2677
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 09.08.1990 - 2 AZR 127/90

    Ordentliche Verdachtskündigung wegen Stempelkartenmanipulation - Nachschieben

    Auszug aus BAG, 15.01.1991 - 1 AZR 105/90
    Der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts hat durch Urteil vom 9. August 1990 (- 2 AZR 127/90 -) die Revision des Klägers gegen dieses Urteil des Landesarbeitsgerichts zurückgewiesen.

    Auch wenn aufgrund des Urteils des Zweiten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 9. August 1990 (- 2 AZR 127/90 -) rechtskräftig feststeht, daß das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien mit Ablauf des 31. Dezember 1988 durch ordentliche Kündigung der Beklagten beendet worden ist, besteht nach wie vor für den Kläger ein rechtliches Interesse daran, daß alsbald festgestellt wird, die Abordnung vom Arbeitsamt H zum Arbeitsamt D sei rechtswidrig.

    Inzwischen ist durch Urteil des Zweiten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 9. August 1990 (aaO) rechtskräftig festgestellt worden, daß die ordentliche Kündigung zum 31. Dezember 1988 rechtswirksam ist.

  • BAG, 10.03.1987 - 8 AZR 146/84

    Ansprüche des Arbeitnehmers bei Weiterbeschäftigung nach Kündigung

    Auszug aus BAG, 15.01.1991 - 1 AZR 105/90
    In seinem Urteil vom 10.03.1987 - 8 AZR 146/84 - hat sich der 8. Senat des Bundesarbeitsgerichtes mit der Frage auseinandergesetzt, welche Ansprüche ein Mitarbeiter hat, der lediglich zur Abwendung der drohenden Zwangsvollstreckung vom Arbeitgeber bis zur rechtskräftigen Entscheidung hinsichtlich der Wirksamkeit der Kündigung bzw. der Befristung weiterbeschäftigt wird.

    Der Achte Senat hat im Urteil vom 10. März 1987 (BAGE 54, 232 = AP Nr. 1 zu § 611 BGB Weiterbeschäftigung) die Frage, ob der Arbeitnehmer, der aufgrund eines Weiterbeschäftigungsurteils beschäftigt worden ist, dessen Kündigung sich aber letztendlich als rechtswirksam herausstellt, einen Anspruch auf anteilige Jahressonderzahlung und Urlaubsabgeltung hat, nach den Grundsätzen der ungerechtfertigten Bereicherung entschieden.

  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

    Auszug aus BAG, 15.01.1991 - 1 AZR 105/90
    Der Große Senat hat in dem Beschluß vom 27. Februar 1985 (BAGE 48, 122 ff. = AP Nr. 14 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht) die Rechtsnatur des Weiterbeschäftigungsanspruchs offengelassen.

    Arbeitnehmer, die aufgrund wirksamen Arbeitsvertrags im Betrieb beschäftigt waren, denen aber gekündigt wurde und die nach § 102 Abs. 5 BetrVG oder dem Beschluß des Großen Senats vom 27. Februar 1985 (aaO) einen Weiterbeschäftigungsanspruch haben und tatsächlich auch weiterbeschäftigt werden, sind nach allgemeiner Meinung für die Dauer ihrer Beschäftigung weiterhin Beschäftigte bzw. Arbeitnehmer des Betriebs im Sinne des Betriebsverfassungsrechts.

  • BAG, 02.06.1987 - 1 AZR 645/85

    Anspruch auf Zahlung einer Vergütung nach Schrankenwärtertätigkeit nach

    Auszug aus BAG, 15.01.1991 - 1 AZR 105/90
    Die Rechtsfolge ist, daß die Abordnung unwirksam ist (so schon Senatsurteil vom 2. Juni 1987 - 1 AZR 645/85 - n.v.).
  • BAG, 22.03.1967 - 4 AZR 107/66

    Tätigkeit eines Angestellten - Vorübergehende Ausübung - Wille bei Übertragung -

    Auszug aus BAG, 15.01.1991 - 1 AZR 105/90
    Dies folgt aus dem Zweck des Beteiligungsrechts, mit dem in erster Linie der von der Abordnung betroffene Arbeitnehmer geschützt werden soll, in zweiter Linie aber auch die Interessen der Dienststellenangehörigen berücksichtigt werden sollen (BAGE 17, 248, 257 = AP Nr. 5 zu § 1 TVG Tarifverträge: BAVAV; BAGE 18, 142, 151 [BAG 16.02.1966 - 4 AZR 50/65] = AP Nr. 6 zu § 1 TVG Tarifverträge: BAVAV, zu III b der Gründe; BAGE 19, 295, 300 = AP Nr. 9 zu § 1 TVG Tarifverträge: BAVAV; Fischer/Goeres, Personalvertretungsrecht des Bundes und der Länder, § 69 Rz 37; Grabendorff/ Windscheid/Ilbertz/Widmaier, BPersVG, 6. Aufl., § 69 Rz 36).
  • BAG, 16.02.1966 - 4 AZR 50/65

    Angestellten der BAVAV - Tariflich zustehende Vergütungsgruppe -

    Auszug aus BAG, 15.01.1991 - 1 AZR 105/90
    Dies folgt aus dem Zweck des Beteiligungsrechts, mit dem in erster Linie der von der Abordnung betroffene Arbeitnehmer geschützt werden soll, in zweiter Linie aber auch die Interessen der Dienststellenangehörigen berücksichtigt werden sollen (BAGE 17, 248, 257 = AP Nr. 5 zu § 1 TVG Tarifverträge: BAVAV; BAGE 18, 142, 151 [BAG 16.02.1966 - 4 AZR 50/65] = AP Nr. 6 zu § 1 TVG Tarifverträge: BAVAV, zu III b der Gründe; BAGE 19, 295, 300 = AP Nr. 9 zu § 1 TVG Tarifverträge: BAVAV; Fischer/Goeres, Personalvertretungsrecht des Bundes und der Länder, § 69 Rz 37; Grabendorff/ Windscheid/Ilbertz/Widmaier, BPersVG, 6. Aufl., § 69 Rz 36).
  • BAG, 14.07.1965 - 4 AZR 358/64

    Angestellter - Tätigkeitsmerkmale - Eingruppierung in Vergütungsgruppe -

    Auszug aus BAG, 15.01.1991 - 1 AZR 105/90
    Dies folgt aus dem Zweck des Beteiligungsrechts, mit dem in erster Linie der von der Abordnung betroffene Arbeitnehmer geschützt werden soll, in zweiter Linie aber auch die Interessen der Dienststellenangehörigen berücksichtigt werden sollen (BAGE 17, 248, 257 = AP Nr. 5 zu § 1 TVG Tarifverträge: BAVAV; BAGE 18, 142, 151 [BAG 16.02.1966 - 4 AZR 50/65] = AP Nr. 6 zu § 1 TVG Tarifverträge: BAVAV, zu III b der Gründe; BAGE 19, 295, 300 = AP Nr. 9 zu § 1 TVG Tarifverträge: BAVAV; Fischer/Goeres, Personalvertretungsrecht des Bundes und der Länder, § 69 Rz 37; Grabendorff/ Windscheid/Ilbertz/Widmaier, BPersVG, 6. Aufl., § 69 Rz 36).
  • BAG, 30.01.1985 - 4 AZR 117/83

    Einzelhandel-Buchhandel - Anrechnung von Berufsjahren - Verkaufsbuchhandel -

    Auszug aus BAG, 15.01.1991 - 1 AZR 105/90
    Dies folgt aus dem Zweck des Beteiligungsrechts, mit dem in erster Linie der von der Abordnung betroffene Arbeitnehmer geschützt werden soll, in zweiter Linie aber auch die Interessen der Dienststellenangehörigen berücksichtigt werden sollen (BAGE 17, 248, 257 = AP Nr. 5 zu § 1 TVG Tarifverträge: BAVAV; BAGE 18, 142, 151 [BAG 16.02.1966 - 4 AZR 50/65] = AP Nr. 6 zu § 1 TVG Tarifverträge: BAVAV, zu III b der Gründe; BAGE 19, 295, 300 = AP Nr. 9 zu § 1 TVG Tarifverträge: BAVAV; Fischer/Goeres, Personalvertretungsrecht des Bundes und der Länder, § 69 Rz 37; Grabendorff/ Windscheid/Ilbertz/Widmaier, BPersVG, 6. Aufl., § 69 Rz 36).
  • BGH, 14.07.1958 - VII ZR 99/57

    Feststellungsinteresse

    Auszug aus BAG, 15.01.1991 - 1 AZR 105/90
    Immer dann, wenn die beklagte Partei kraft Amtspflicht die Rechtskraft voraussichtlich ohne Zwang anerkennen und dem Spruch genügen wird, kann eine Feststellungsklage erhoben werden (BGHZ 28, 123, 126).
  • BAG, 10.11.2004 - 7 ABR 12/04

    Betriebsratswahl - Wählbarkeit gekündigter Arbeitnehmer

    Denn das aktive Wahlrecht setzt im Falle der Kündigung des Arbeitnehmers voraus, dass bei ordentlicher Kündigung entweder am Wahltag die Kündigungsfrist noch nicht abgelaufen ist oder nach diesem Termin eine vorläufige Weiterbeschäftigung erfolgt (BAG 15. Januar 1991 - 1 AZR 105/90 - BAGE 67, 35 = AP BPersVG § 4 Nr. 4 = EzA BGB § 611 Beschäftigungspflicht Nr. 50, zu B I 2 a der Gründe).
  • ArbG Düsseldorf, 24.02.2022 - 10 Ca 4119/21

    Fristlose Kündigungen einer Sixt-Mitarbeiterin unwirksam

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts setzt das aktive Wahlrecht im Falle einer Kündigung voraus, dass entweder die Kündigungsfrist noch nicht abgelaufen ist oder eine vorläufige Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers erfolgt (vgl. BAG 10.11.2004 - 7 ABR 12/04 - Rn. 15; BAG 15.01.1991 - 1 AZR 105/90) .
  • BAG, 24.05.2012 - 6 AZR 703/10

    Telekom-Beschäftigungsbrücke 2007 - Entgeltabsenkung

    Andere Teile der Rechtsprechung gebrauchen den Begriff der Nachwuchskraft für Inhaber von Stellen, die Arbeitnehmer nicht notwendig schon unmittelbar nach Abschluss eines Studiums oder einer Berufsausbildung einnehmen (vgl. zB BAG 15. Januar 1991 - 1 AZR 105/90 - im Tatbestand, BAGE 67, 35; 6. Dezember 1988 - 1 ABR 44/87 - im Tatbestand, BAGE 60, 244; 16. März 1988 - 7 AZR 363/87 - im Tatbestand, ZTR 1989, 27; zu einer solchen Fallgestaltung auch Kossens jurisPR-ArbR 34/2008 Anm. 3) .
  • LAG Berlin, 24.05.2005 - 3 Sa 2534/04

    Versetzung zum Stellenpool; Beteiligung des Personalrats; Feststellungsinteresse

    Im Gegensatz zur Beteiligung des Personalrats bei einer beabsichtigten Kündigung, bei der ein Verstoß gegen die durch den Landesgesetzgeber vorgeschriebene Erörterungspflicht einen Unwirksamkeitsgrund zur Folge hat (vgl. BAG a.a.O.), fehlt es für die Beteiligung bei sonstigen personellen Maßnahmen an einer der Vorschrift des § 108 Abs. 2 BPersVG entsprechenden Regelung (abweichend BAG 1 AZR 645/85 vom 02.07.1987 zu § 75 Abs. 1 Ziffer 2 bis 4 BPersVG; BAG 1 AZR 105/90 vom 15.01.1991, NZA 91, 695 zur Abordnung bei fehlendem Zustimmungsverfahren).
  • BAG, 07.11.1995 - 3 AZR 952/94

    Anspruch auf tarifvertragliche Anpassungen der Gagen

    b) Soweit für die Vergangenheit eine Leistungsklage möglich ist, besteht jedenfalls dann ein berechtigtes Interesse an einer Feststellung des geltend gemachten Anspruchs, wenn sie im Einzelfall zu einer prozeßwirtschaftlich sinnvollen Erledigung der aufgetretenen Streitpunkte führt (vgl. u.a. BAG Urteil vom 27. November 1986 - 8 AZR 163/84 - AP Nr. 13 zu § 50 BAT, zu I 1 der Gründe; BAGE 67, 35, 40 = AP Nr. 4 zu § 4 BPersVG, zu A der Gründe; BAG Urteil vom 7. März 1995 - 3 AZR 499/94 -, n.v., zu A III 2 c bb der Gründe).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 27.03.2012 - 5 Sa 139/11

    Unwirksame Versetzung einer Lehrkraft einer staatlichen Schule in

    Dies folgt aus dem Zweck des Beteiligungsrechts, mit dem in erster Linie der von der Personalmaßnahme betroffene Arbeitnehmer geschützt werden soll, in zweiter Linie aber auch die Interessen der Dienststellenangehörigen berücksichtigt werden sollen (BAG 15. Januar 1991 - 1 AZR 105/90 - BAGE 67, 35 = AP Nr. 4 zu § 4 BPersVG = PersR 1991, 307; BAG vom 2. Juni 1987 - 1 AZR 645/85).

    Dies folgt aus dem Zweck des Beteiligungsrechts, mit dem in erster Linie der von der Personalmaßnahme betroffene Arbeitnehmer geschützt werden soll, in zweiter Linie aber auch die Interessen der Dienststellenangehörigen berücksichtigt werden sollen (BAG 15. Januar 1991 - 1 AZR 105/90 - BAGE 67, 35 = AP Nr. 4 zu § 4 BPersVG = PersR 1991, 307; BAG vom 2. Juni 1987 - 1 AZR 645/85).

  • BAG, 09.02.2005 - 5 AZR 164/04

    Aufhebungsklage - Anspruch auf Gagenerhöhung

    Auf eine Leistungsklage können sie nicht verwiesen werden, da anzunehmen ist, das Land werde auch einem Feststellungsurteil Folge leisten (vgl. nur BAG 15. Januar 1991 - 1 AZR 105/90 - BAGE 67, 35, 40, zu A der Gründe; 29. September 2004 - 5 AZR 528/03 - aaO, zu I 2 der Gründe) und der streitige Anspruch zum Teil in die Zukunft gerichtet ist.
  • BAG, 07.03.1995 - 3 AZR 499/94

    Hinreichende Bestimmtheit von Feststellungsanträgen bei einer Feststellungsklage

    Soweit eine Leistungsklage auf bereits fällige Vergütungen möglich ist, besteht jedenfalls dann ein berechtigtes Interesse an einer positiven Feststellung, wenn sie im Einzelfall zu einer prozeßwirtschaftlich sinnvollen Erledigung der aufgetretenen Streitpunkte führt (vgl. u.a. BAG Urteil vom 22. Januar 1958 - 4 AZR 191/56 - AP Nr. 1 zu § 1 RuhegeldG Hamburg; BAG Urteil vom 27. November 1986 - 8 AZR 163/84 - AP Nr. 13 zu § 50 BAT, zu I 1 der Gründe; BAGE 67, 35, 40 = AP Nr. 4 zu § 4 BPersVG, zu A der Gründe; BAG Urteil vom 25. November 1992 - 7 AZR 109/92 -, n.v., zu B 2 b der Gründe).
  • VGH Bayern, 15.11.2022 - 17 P 22.1570

    Wahlanfechtung einer Personalratswahl - keine drei Wahlberechtigten iSd Art. 25

    Bei gekündigten Arbeitnehmern kommt es für die Beschäftigteneigenschaft und die aktive Wahlberechtigung i.S.v. Art. 25 Abs. 1 BayPVG maßgeblich darauf an, ob sie in Erfüllung eines bestehenden Weiterbeschäftigungsanspruchs am Wahltag tatsächlich weiterbeschäftigt wurden (im Anschluss an BAG, U.v. 15.1.1991 - 1 AZR 105/90 - BAGE 67, 35 Rn. 27).

    Bei gekündigten Arbeitnehmern kommt es für die Beschäftigteneigenschaft und die aktive Wahlberechtigung i.S.v. Art. 25 Abs. 1 BayPVG maßgeblich darauf an, ob sie in Erfüllung eines bestehenden Weiterbeschäftigungsanspruchs am Wahltag tatsächlich weiterbeschäftigt wurden (vgl. BAG, U.v. 15.1.1991 - 1 AZR 105/90 - BAGE 67, 35 Rn. 27 zum BetrVG bzw. BPersVG).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 07.09.2012 - 6 Sa 336/11

    Vertragsauslegung - Keine automatische Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei

    Bei Abordnungen wie auch Versetzungen dient der Mitbestimmungstatbestand nicht unwesentlich dem Schutz der Interessen des Betroffenen, so dass die fehlende Mitbestimmung zur Unwirksamkeit der Maßnahme führt (BAG 6, 8.1991 - 1 AZR 573/90 - zu II 5 der Gründe, ZTR 1992, 128; 15.1.1991 - 1 AZR 105/90 - zu II 4 der Gründe, NZA 1991, 695).
  • BAG, 06.08.1991 - 1 AZR 573/90

    Rechtswidrigkeit einer Umsetzung bzw. Versetzung eines Mitarbeiters der

  • BAG, 05.12.1995 - 3 AZR 226/95

    Anspruch auf Schaffung einer ergänzenden Altersversorgung gegen das Land

  • BAG, 25.11.1992 - 7 AZR 109/92

    Vorliegen eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses aufgrund der Unzulässigkeit

  • BAG, 15.11.1994 - 5 AZR 522/93

    Zulässigkeit einer allgemeinen Feststellungsklage bei gleichzeitig möglicher

  • BAG, 09.02.2005 - 5 AZR 165/04

    Aufhebungsklage, Anspruch auf Gagenerhöhung

  • BAG, 25.11.1992 - 7 AZR 193/92

    Wirksamkeit i.R.d. Befristung eines Arbeitsverhältnisses - Ansprüche eines

  • BAG, 23.04.1991 - 1 ABR 52/90

    Anforderungen der Abordnung von Flugbegleiter der DLH zu DFG -

  • BAG, 09.08.1990 - 2 AZR 127/90
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