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   BAG, 16.01.1991 - 4 AS 7/90   

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https://dejure.org/1991,1495
BAG, 16.01.1991 - 4 AS 7/90 (https://dejure.org/1991,1495)
BAG, Entscheidung vom 16.01.1991 - 4 AS 7/90 (https://dejure.org/1991,1495)
BAG, Entscheidung vom 16. Januar 1991 - 4 AS 7/90 (https://dejure.org/1991,1495)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Durchführung von Rechtshilfeersuchen - Voraussetzungen für eine Rechtshilfehandlung - Pflicht der Arbeitsgerichte den Gerichten für Arbeitssachen Rechtshilfe zu leisten - Ausforschungsbeweis als verbotene Prozeßhandlung

  • archive.org
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 67, 71
  • NJW 1991, 1252
  • MDR 1991, 476
  • NZA 1991, 364
  • BB 1991, 420
  • DB 1991, 920
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 25.08.1982 - 4 AZR 878/79

    Tarifvertrag: Tarifliche Übrung - Auslegung - Ausforschungsbeweis

    Auszug aus BAG, 16.01.1991 - 4 AS 7/90
    Im Interesse eines rechtsstaatlichen Verfahrens kann hiervon nicht abgewichen werden (BAG Urteil vom 25. Februar 1987 - 4 AZR 240/86 - AP Nr. 81 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; auch BAGE 40, 67, 74 = AP Nr. 2 zu § 1 TVG Tarifliche Übung).
  • BAG, 25.02.1987 - 4 AZR 240/86

    Mischbetrieb - Tarifvertrag - Darlegungslast - Zeugenvernehmung

    Auszug aus BAG, 16.01.1991 - 4 AS 7/90
    Im Interesse eines rechtsstaatlichen Verfahrens kann hiervon nicht abgewichen werden (BAG Urteil vom 25. Februar 1987 - 4 AZR 240/86 - AP Nr. 81 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; auch BAGE 40, 67, 74 = AP Nr. 2 zu § 1 TVG Tarifliche Übung).
  • OLG Düsseldorf, 12.05.1958 - 12 AR 13/58
    Auszug aus BAG, 16.01.1991 - 4 AS 7/90
    Teilweise wird eine abschließende Stellungnahme vermeiden (BGH, JZ 1953, 230; OLG Düsseldorf, NJW 1959, 298 [OLG Düsseldorf 12.05.1958 - 12 AR 13/58]).
  • RG, 20.05.1942 - IV B 12/42

    Darf im Verfahren nach § 31 des Personenstandsgesetzes das ersuchte Gericht die

    Auszug aus BAG, 16.01.1991 - 4 AS 7/90
    Das sei aber allein Sache des das Verfahren durchführenden Gerichts (RGZ 169, 158, 160; OLG Frankfurt, MDR 1970, 597; Kissel, aaO, § 158 Rz 32; Baumbach/Lauterbach, aaO, § 158 GVG, Anm. 2 B).
  • OLG Frankfurt, 02.03.1970 - 6 W 52/70
    Auszug aus BAG, 16.01.1991 - 4 AS 7/90
    Das sei aber allein Sache des das Verfahren durchführenden Gerichts (RGZ 169, 158, 160; OLG Frankfurt, MDR 1970, 597; Kissel, aaO, § 158 Rz 32; Baumbach/Lauterbach, aaO, § 158 GVG, Anm. 2 B).
  • BAG, 28.04.2004 - 10 AZR 370/03

    Sozialkassenverfahren im Baugewerbe - Darlegung

    Wenn in dem Beschluss vom 16. Januar 1991 (- 4 AS 7/90 - BAGE 67, 71) die Durchführung der Rechtshilfe untersagt worden ist, weil der zugrunde liegende Beweisbeschluss nicht genügend bestimmte Tatsachen enthalten habe, die der Rechtshilferichter habe feststellen sollen, so beruhte dies darauf, dass in jenem Fall die Zeugen nicht über die Art der von ihnen selbst durchgeführten Arbeiten und deren Anteil an ihrer persönlichen Gesamtarbeitszeit vernommen werden sollten, sondern darüber, wie sich die betriebliche Gesamtarbeitszeit auf bestimmte Tätigkeiten während eines bestimmten Zeitraumes verteilt habe.

    Soweit aus dem Beschluss vom 16. Januar 1991 (- 4 AS 7/90 - BAGE 67, 71) der Schluss gezogen werden könnte, dass über den dort entschiedenen Einzelfall hinaus für die beweiserhebliche Beschreibung einer baugewerblichen Tätigkeit die Darlegung erforderlich sei, wann, wo und welche Arbeiten mit welchen Betriebsmitteln verrichtet worden seien, hält der Senat daran nicht fest.

  • BAG, 26.10.1999 - 10 AS 5/99

    Durchführung von Rechtshilfeersuchen

    Hinweise des Senats: Weiterführende Rechtsprechung zum Beschluß vom 16. Januar 1991 - 4 AS 7/90 - (BAGE 67, 71 = AP Nr. 1 zu § 13 ArbGG 1979).

    Damit scheidet eine Ablehnung eines Rechtshilfeersuchens durch das ersuchte Gericht mit der Begründung, es handele sich um einen unzulässigen Ausforschungsbeweis, regelmäßig aus (so auch: OLG Frankfurt Beschluß vom 2. März 1970 - 6 W 52/70 - MDR 1970, 597; LAG Nürnberg Beschluß vom 28. Oktober 1985, aaO; Kissel, GVG, 2. Aufl., § 158 Rz 10; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, 57. Aufl., § 158 GVG Rz 3; offen gelassen von: BAGE 67, 71 = AP Nr. 1 zu § 13 ArbGG 1979).

    Deshalb muß der Beweisbeschluß die bestimmten Tatsachen enthalten, die der Rechtshilferichter feststellen soll (BAGE 67, 71) und darf nicht so abgefaßt sein, daß sich der ersuchte Richter die Beweisfragen erst aus den Akten zusammensuchen muß.

    d) Der vorliegende Fall unterscheidet sich damit von demjenigen, welcher der Entscheidung des Bundesarbeitsgericht vom 16. Januar 1991 (BAGE 67, 71) zugrunde gelegen hat.

  • LAG Berlin, 24.07.2003 - 16 Sa 850/03

    Anforderungen an die Substantiiertheit eines Sachvortrages für einen

    Dazu sind die Arbeitsgerichte aber nach der Zivilprozessordnung nicht berufen (so ausdrücklich auch der Beschluss des 4. Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 16.01.1991, 4 AS 7/90, NZA 1991, 364).

    Die Kammer sieht sich zwar in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des 4. Senats des Bundesarbeitsgerichts (vgl. insbesondere den zitierten Beschluss vom 16.01.1991 - 4 AS 7/90 -).

  • BSG, 12.05.1998 - B 11 SF 1/97 R

    Wirksame Rechtswegbeschwerde beim BSG, Streitigkeiten zwischen Bundesanstalt für

    Die Vorschriften des SGG über die Beschwerde schreiben indes keine Begründung der Beschwerde vor; insoweit stimmt das SGG mit den Vorschriften der ZPO über die Beschwerde bzw sofortige Beschwerde überein (RGZ 152, 316, 318 f; vgl BAG NJW 1991, 1252).
  • LAG Schleswig-Holstein, 06.06.1995 - AR 42/92
    Dieses hat die Durchführung des Beschlusses am 11.04.95 unter Hinweis auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 16.01.91 - 4 AS 7/90 - als unzulässig abgelehnt und zur Begründung ausgeführt, dass die Durchführung der Beweisaufnahme zu einem unzulässigen Ausforschungsbeweis führen würde.

    Der Ausgangsbeschluss in der Sache - 4 AS 7/90 - sei mit dem Beweisbeschluss vom 30.03.95 nicht zu vergleichen.

  • LAG Hessen, 24.01.1992 - 15 Sa 621/91

    Betrieblicher Geltungsbereich der Bau-Tarifverträge; Voraussetzungen des

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  • LAG Hessen, 01.11.1991 - 15 Sa 1490/90

    Unterfallen eines Hotel- und Gaststättenbetriebes als Ganzes unter den

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  • LAG Nürnberg, 21.07.2021 - 3 Ta 49/21

    Rechtshilfebeschwerde

    Das Arbeitsgericht Wiesbaden als ersuchendes Gericht ist für diese Beschwerde beschwerdeberechtigt gemäß § 159 Abs. 2 GVG (BAG, Beschluss vom 16.01.1991 - 4 AS 7/90 - BAGE 67, 71; Kissel/Mayer, a.a.O., Rn. 8).
  • ArbG Nürnberg, 26.01.2021 - 2 AR 111/20

    Ablehnung eines Rechtshilfeersuchens durch ersuchtes Arbeitsgericht wegen eines

    Zu den verbotenen Prozesshandlungen i.S.d. § 158 Abs. 2 S. 1 GVG zählt nach überwiegender und auch zutreffender Rechtsauffassung auch die Durchführung eines sogenannten Ausforschungsbeweises (BAG Beschluss vom 16.01.1991 - 4 AS 7/90 -).
  • SG Berlin, 26.09.2019 - S 118 VE 70/19

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtshilfeersuchen - Zeugenvernehmung -

    Die Durchführung der Rechtshilfe ist jedenfalls dann verboten, wenn der Beweisbeschluss keine hinreichenden Tatsachen enthält, über die der Rechtshilferichter eine Zeugenvernehmung durchführen könnte (Bundesarbeitsgericht (BAG) Beschluss vom 16. Januar 1991 - 4 AS 7/9 in NZA 1991, S. 364).
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