Rechtsprechung
| BAG, 24.07.1991 - 5 AZR 443/90 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Ausbildungskosten - Rückzahlungsvereinbarung
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- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ausbildungskosten - Rückzahlungsvereinbarung - Beweislast
- Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Rückzahlungsvereinbarung für Ausbildungskosten
- Betriebs-Berater
Rückzahlungsvereinbarung für Ausbildungskosten
Verfahrensgang
- ArbG Köln, 10.11.1989 - 2 Ca 1498/89
- LAG Köln, 29.03.1990 - 10 Sa 1309/89
- BAG, 24.07.1991 - 5 AZR 443/90
Zeitschriftenfundstellen
- BAGE 68, 178
- NJW 1992, 2110 (Ls.)
- MDR 1992, 592
- BB 1992, 1141
- BB 1992, 360
- DB 1992, 893
- NZA 1992, 405
Wird zitiert von ... (17)
- BAG, 16.03.1994 - 5 AZR 339/92
Ausbildungskosten - Rückzahlungsvereinbarung
Dabei kommt es u.a. auf die Dauer der Bindung, den Umfang der Fortbildungsmaßnahme, die Höhe des Rückzahlungsbetrages und dessen Abwicklung an (so grundlegend schon BAGE 13, 168 = AP Nr. 25 zu Art. 12 GG; BAGE 42, 48 = AP Nr. 6 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe; BAG Urteil vom 24. Juli 1991, BAGE 68, 178 = AP Nr. 16 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe; vgl. auch BGH Urteil vom 5. Juni 1984 - VI ZR 279/82 - AP Nr. 11 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe).IV.1.a) Der Senat hat in ständiger Rechtsprechung dem Arbeitgeber die Darlegungs- und Beweislast für die tatsächlichen Voraussetzungen auferlegt, aus denen sich die Rechtswirksamkeit der Rückzahlungsklausel ergibt (BAG Urteil vom 18. August 1976, BAGE 28, 159 = AP Nr. 3 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe; BAG Urteil vom 11. April 1990 - 5 AZR 308/89 - und vom 24. Juli 1991 - 5 AZR 430/90 - AP Nr. 14, 15 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe, sowie vom 24. Juli 1989 - 5 AZR 443/90 - BAGE 68, 178 = AP Nr. 16 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe).
In seinem Urteil vom 24. Juli 1991 (BAGE 68, 178 = AP Nr. 16 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe) hat er ausgeführt, aus der dem Einzelfall angepaßten Interessenabwägung folge zwangsläufig, daß eine Partei in diesem Rahmen solche Umstände darlegen müsse, die ihr Interesse an derartigen Rückzahlungsverpflichtungen rechtfertigen könnten.
Der Senat hat in seinen Urteilen vom 11. April 1990 (…aaO.) und vom 24. Juli 1991 (aaO.) weder den Hinweis ausreichen lassen, der Pilot fliege bei seinem neuen Arbeitgeber denselben Flugzeugtyp, für den ihm die Musterberechtigung finanziert worden sei, noch den Vortrag, daß viele Fluggesellschaften den Flugzeugtyp einsetzten, für den der Betreffende ausgebildet worden sei.
b) Diese Rechtsprechung des Senats hat in der Literatur zum Teil Zustimmung gefunden (Krause, Anm. zum Senatsurteil vom 24. Juli 1991 - 5 AZR 430/90 - EzA § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe Nr. 7; hinsichtlich der Beweislastverteilung auch Ahrens, Anm. zum Senatsurteil vom 24. Juli 1991 - 5 AZR 443/90 - EzA § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe Nr. 8), zum Teil Ablehnung erfahren (…Hanau/Stoffels, aaO., S. 30, 52 ff.;… Scholz, Gutachten S. 119 ff., hinsichtlich der Anforderungen an die Darlegungslast auch Ahrens, aaO.).
In diesem Zusammenhang kann auch ein anderer Umstand Bedeutung gewinnen: Die Beklagte ist, wie aus dem Urteil des Senats vom 24. Juli 1991 (BAGE 68, 178 = AP Nr. 16 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe) bekannt ist, eine Tochtergesellschaft der S.- Fluggesellschaft mbH, aus der sie durch Betriebsausspaltung hervorgegangen ist.
- BAG, 15.12.1993 - 5 AZR 279/93
Ausbildungskosten - Rückzahlungsvereinbarung
Dieser Grundsatz erhält in Fällen der vorliegenden Art seinen spezifischen Inhalt aus der Wertentscheidung des Grundgesetzes für die freie Wahl des Arbeitsplatzes (Art. 12 Abs. 1 GG), die auch das Recht umfaßt, den gewählten Arbeitsplatz aufzugeben und zu wechseln (BAG Urteil vom 24. Juli 1991 - 5 AZR 443/90 - AP Nr. 16 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen).Dabei kommt es u. a. auf die Dauer der Bindung, den Umfang der Fortbildungsmaßnahme, die Höhe des Rückzahlungsbetrages und dessen Abwicklung an (BAGE 42, 48 = AP Nr. 6 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe; BAG Urteil vom 24. Juli 1991 - 5 AZR 443/90 - AP Nr. 16 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe, auch zur Veröffentlichung in der amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen, zu III 2 der Gründe).
- LAG Bremen, 25.02.1994 - 4 Sa 13/93
Rückzahlung einer Ausbildungsbeihilfe - Ausschlußgründe / Beweisverwertungsverbot …
Dieser Grundsatz enthält seinen spezifischen Inhalt aus der Wertentscheidung des Grundgesetzes für die freie Wahl des Arbeitsplatzes (Art. 12 Abs. 1 GG ), die auch das Recht umfasst, den gewählten Arbeitsplatz aufzugeben und zu wechseln (vgl. BAG, AP Nr. 25 zu Art. 12 GG und AP Nr. 16 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe).Die für den Arbeitnehmer tragbaren Bindungen sind aufgrund einer Güter- und Interessenabwägung nach Maßgabe des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes unter Heranziehung aller Umstände des Einzelfalles zu ermitteln (vgl. BGH, aaO., BAG, AP Nr. 16 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe).
Anderseits scheidet eine Beteiligung an Ausbildungskosten in der Regel dann aus, wenn die Interessen des Arbeitnehmers an der Ausbildung im Vergleich zu denen des Arbeitgebers gering sind (vgl. BAG, AP Nr. 16 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe).
- BAG, 06.09.1995 - 5 AZR 241/94
Rückzahlung von Fortbildungskosten
Die für den Arbeitnehmer tragbaren Bindungen sind aufgrund einer Güterund Interessenabwägung nach Maßgabe des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes unter Heranziehung der Umstände des Einzelfalles zu ermitteln (BAG Urteil vom 23. Februar 1983, BAGE 42, 48 = AP Nr. 6 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe; BAG Urteil vom 24. Juli 1991, BAGE 68, 178 = AP Nr. 16 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe). - BAG, 16.03.1994 - 5 AZR 447/92
Arbeitsrechtlicher Status eines Co-Piloten
Die für den Arbeitnehmer tragbaren Bindungen sind aufgrund einer Güter- und Interessenabwägung nach Maßgabe des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes unter Heranziehung der Umstände des Einzelfalles zu ermitteln (BAG Urteil vom 23. Februar 1983, BAGE 42, 48 = AP Nr. 6 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe; BAG Urteil vom 24. Juli 1991, BAGE 68, 178 = AP Nr. 16 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe; vgl. auch BGH Urteil vom 5. Juni 1984 - VI ZR 279/82 - AP Nr. 11 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe). - LAG Düsseldorf, 29.03.2001 - 11 Sa 1760/00 Die für den Arbeitnehmer tragbaren Bindungen sind auf Grund einer Güter- und Interessenabwägung nach Maßgabe des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes unter Heranziehung der Umstände des Einzelfalles zu ermitteln (BAG 23.02.1983 ? 5 AZR 531/80 ? EzA § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe Nr. 3; BAG 24.07.1991 ? 5 AZR 443/90 ? EzA § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe Nr. 8; BAG 06.09.1995 ? 5 AZR 241/94 ? EzA § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe Nr. 14).
Die richterliche Inhaltskontrolle einzelvertraglicher Klauseln, durch die sich der Arbeitnehmer zur Rückzahlung von Ausbildungskosten verpflichtet, ist von Verfassungs wegen geboten, da derartige Rückzahlungsverpflichtungen das Grundrecht auf freie Wahl des Arbeitsplatzes nach Art. 12 GG beeinträchtigen können (BAG 24.07.1991 ? 5 AZR 443/90 ? a. a. O.).
Dazu hätten konkrete Angaben über die Lage auf dem Arbeitsmarkt für die Kräfte mit dem Ausbildungsstand des Beklagten gehört (BAG 11.04.1990 ? 5 AZR 308/89 ? DB 1990, 2222 ff.; BAG 24.07.1991 ? 5 AZR 443/90 ? NZA 1992, 405, 407).
- BAG, 26.10.1994 - 5 AZR 390/92
Rückzahlung von Ausbildungskosten; Umwandlung in Darlehensschuld
Die für den Arbeitnehmer tragbaren Bindungen sind aufgrund einer Güter- und Interessenabwägung nach Maßgabe des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes unter Heranziehung der Umstände des Einzelfalles zu ermitteln (BAG Urteil vom 23. Februar 1983, BAGE 42, 48 = AP Nr. 6 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe; BAG Urteil vom 24. Juli 1991, BAGE 68, 178 = AP Nr. 16 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe). - BAG, 30.11.1994 - 5 AZR 715/93
Rückzahlung der Kosten eines Sprachaufenthalts
Dazu forderte der Senat konkrete Angaben über die Lage auf dem Arbeitsmarkt für Arbeitskräfte mit dem Ausbildungsstand des betreffenden Arbeitnehmers (so noch BAG Urteil vom 24. Juli 1991 - 5 AZR 443/90 - BAGE 68, 178, 184 f. = AP Nr. 16 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe; BAG Urteil vom 24. Juli 1991 - 5 AZR 430/90 - AP Nr. 15 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe). - LAG Baden-Württemberg, 06.07.2000 - 3 Sa 3/00
Rückzahlungspflicht für Ausbildungskosten; Dauer der zulässigen Bindung bei einer …
Dieser Grundsatz erhält in Fällen der vorliegenden Art seinen spezifischen Inhalt aus der Wertentscheidung des Grundgesetzes für die freie Wahl des Arbeitsplatzes (Art. 12 Abs. 1 GG), die auch das Recht umfaßt, den gewählten Arbeitsplatz aufzugeben und zu wechseln (BAG Urteil vom 24. Juli 1991 - 5 AZR 443/90 - AP Nr. 16 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen).Dabei kommt es u. a. auf die Dauer der Bindung, den Umfang der Fortbildungsmaßnahme, die Höhe des Rückzahlungsbetrages und dessen Abwicklung an (BAGE 42, 48 = AP Nr. 6 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe; BAG Urteil vom 24. Juli 1991 - 5 AZR 443/00 - AP Nr. 16 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen, zu III 2 der Gründe).
- BAG, 27.05.1992 - 5 AZR 324/91 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
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