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   BAG, 06.11.1958 - 2 AZR 354/55   

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BAG, 06.11.1958 - 2 AZR 354/55 (https://dejure.org/1958,25)
BAG, Entscheidung vom 06.11.1958 - 2 AZR 354/55 (https://dejure.org/1958,25)
BAG, Entscheidung vom 06. November 1958 - 2 AZR 354/55 (https://dejure.org/1958,25)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Kündigung - Kündigungsschutz - Massenentlassungen - Berufung auf Unwirksamkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 7, 4
  • NJW 1959, 1197
  • MDR 1959, 524
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 20.06.1958 - 2 AZR 271/55

    Erstattungsansprüche gegen Arbeitgeber - Rechtsweg vor Arbeitsgerichten -

    Auszug aus BAG, 06.11.1958 - 2 AZR 354/55
    Insoweit kann zur näheren Begründung auf das zur Veröffentlichung bestimmte Urteil des erkennen den Senats vom 20. Juni 1958 - 2 AZR 271/55 - mit den darin enthaltenen eingehenden Begründungen und Nachweisen verwiesen werden.

    Wie der Senat in dem bereits erwähnten Urteil vom 20. Juni 1958 - 2 AZR 271/55 - ausgeführt hat, sind seit 1931 Rechtsprechung und Rechtslehre übereinstimmend durch weg davon ausgegangen, daß der in § 113 AVAVG Abs. 2 (a.F.) geregelte Erstattungsanspruch auf einer cessio legis von Ansprüchen des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber beruht und daß wegen des privatrechtlichen Charakters des Erstattungsanspruchs deshalb der Rechtsweg vor den Arbeitsgerichten auch nach geschehenem Rechtsübergang auf den Träger der Arbeitslosenversicherung bestehen bleibe (§ 2 Abs. 2 ArbGG 1926 bzw. § 2 Abs. 4 ArbGG 1953).

    Dann würde sich nämlich ergeben, daß für Berlin Erstattungsansprüche nach § 113 Abs. 2 AVAVG (a.F.) zudem übrigens nur vorübergehend bis zum Inkrafttreten des § 96 AVAVG 1956, in die Sozialgerichtsbarkeit verwiesen worden wären, obwohl in allen anderen deutschen Ländern, wie in dem Ur teil des Senates vom 20. Juni 1958 - 2 AZR 271/55 - ein gehend belegt ist, für Erstattungsansprüche nach § 113 Abs. 2 AVAVG (a.B.) die Arbeitsgerichte zuständig waren und nach § 96 Abs. 2 AVAVG 1956 zuständig sind.

  • BAG, 20.06.1958 - 2 AZR 197/56

    Arbeitslos - Arbeitsvertragliche Beziehungen - Ablehnung seiner Arbeit -

    Auszug aus BAG, 06.11.1958 - 2 AZR 354/55
    Sind diese Voraussetzungen gegeben, so tritt, wie aus § 113 Abs. 2 AVAVG (a.F.) hervorgeht, die Legalzession der Ansprüche des "Arbeitslosen" gegen den Arbeitgeber auf die Bundesanstalt mit der Gewährung der Arbeitslosenunterstützung ein, früher nicht (vgl. Urteil des Zweiten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 20. Juni 1958 - 2 AZR 197/56 -)° Leistungen an "Arbeitslose" sind im vorliegenden Fall seitens der Klägerin erfolgt.

    Wie der erkennende Senat in dem Urteil vom 20. Juni 1958 - 2 AZR 197/56 - ausgeführt hat, ist "arbeitslos" derjenige, der faktisch arbeitslos ist, und es greift bei gegebener faktischer Arbeitslosigkeit § 113 Abs. 2 AVAVG (a.F.) auch dann Platz, wenn die die Arbeitslosenunterstützung gewährende Behörde weiß, daß der von ihr unterstützte Arbeitnehmer im Hinblick auf § 113 Abs. 1 AVAVG (a.F.) keine Arbeitslosenunterstützung beanspruchen kann.

  • BAG, 29.11.1957 - 1 AZR 35/56
    Auszug aus BAG, 06.11.1958 - 2 AZR 354/55
    Sie hat aber vor allem auch nichts dafür dargelegt, daß eine etwaige vorsätzliche oder falsche Ausfüllung derartiger Bescheinigungen - sollten es solche im Sinne von §§ 170 Abs. 2, 218a AVAVG (a.F.) gewesen sein - ursächlich dafür war, daß sie daraufhin Arbeitslosenunterstützung gezahlt hat (vgl. BAG Urteil des Ersten Senats vorn 29. November 1957 - 1 AZR 35/56 - A P Nr. 3 zu § 4 TVG Ausschlußfristen).
  • BAG, 27.02.1958 - 2 AZR 445/55

    Wirksamkeit der Kündigung - Angabe der Gründe - Zustimmung des Landesarbeitsamtes

    Auszug aus BAG, 06.11.1958 - 2 AZR 354/55
    Dieser ist im Ersten Abschnitt des Kündigungsschutzgesetzes geregelt (§§ 1 ff. KSchG ), und der Massenent lassungskündigungsschutz der §§ 15 ff. KSchG läßt den Individualkündigungsschutz der §§ 1 ff. KSchG unberührt (Urteil des Zweiten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 27. Februar 1958 - 2 AZR 445/55 - AP Nr. 1 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung; mit weiteren Nachweisen und zustimmender Anmerkung von Herschel).
  • BAG, 20.06.1958 - 2 AZR 231/55

    Restitutionsverfahren - Revision - Vorprozeß - Revisionsgrenze -

    Auszug aus BAG, 06.11.1958 - 2 AZR 354/55
    § 584 Anm. 2 B; Urteile des Zweiten Senats-des Bundesarbeitsgerichts vom 20. März 1958 - 2 AZR 60/55 - und vom 20. Juni 1958 - 2 AZR 231/55 - AP Nr. 3 zu § 580 ZPO und BAG 6, 95 /1007).
  • RG, 01.12.1910 - IV 249/10

    Restitutionsklage

    Auszug aus BAG, 06.11.1958 - 2 AZR 354/55
    Das angefochtene Urteil des Landesarbeitsgerichts hat das arbeitsgerichtliche Urteil ersetzt (vgl. auch RGZ 75, 53 /ßff5 OLG Stettin JW 1925, 2273 {221ff \ Stein-Jonas, ZPO, 18. Aufl., § 584 Amn.
  • RG, 30.01.1907 - V 153/06

    Aufnahme des durch Eröffnung des Konkurses unterbrochenen Verfahrens gegenüber

    Auszug aus BAG, 06.11.1958 - 2 AZR 354/55
    Diese Antragsänderung ist den Parteien auch noch im Revisionsverfahren gestattet (BGH LM Nr. 5 zu § 146 KO; RGZ 65, 132 £1337; Jaeger, LZ 1915 Sp. 1273 Jaeger, aaO, § 146 Anm. 19(s. 554).; Böhle-Stamschräder, aaO, § 146 Anm. 2 d), sofern sie sich im Rahmen des bisherigen Parteivorbringens und damit innerhalb der Grenzen des § 561 ZPO hält, was hier der Fall ist.
  • BAG, 20.03.1958 - 2 AZR 60/55

    Begründung einer Restitutionsklage - Prozeßstoff des Vorprozesses - Aufgefundene

    Auszug aus BAG, 06.11.1958 - 2 AZR 354/55
    § 584 Anm. 2 B; Urteile des Zweiten Senats-des Bundesarbeitsgerichts vom 20. März 1958 - 2 AZR 60/55 - und vom 20. Juni 1958 - 2 AZR 231/55 - AP Nr. 3 zu § 580 ZPO und BAG 6, 95 /1007).
  • BAG, 23.03.2006 - 2 AZR 343/05

    Anzeigepflicht bei einer Massenentlassung

    Selbst wenn eine verspätete Massenentlassungsanzeige generell zur Unwirksamkeit einer vorher ausgesprochenen Kündigung führen würde (so früher BAG 6. November 1958 - 2 AZR 354/55 - BAGE 7, 4; 13. März 1969 - 2 AZR 157/68 - AP KSchG § 15 Nr. 10 = EzA KSchG § 15 Nr. 1; 6. Dezember 1973 - 2 AZR 10/73 - BAGE 25, 430; 6. Juni 1989 - 2 AZR 624/88 - AP KSchG 1969 § 17 Nr. 6 = EzA KSchG § 17 Nr. 4; ErfK/Ascheid 6. Aufl. § 18 KSchG Rn. 2; siehe auch Os-nabrügge NJW 2005, 1093, 1094; aA Ferme/Lipinski ZIP 2005, 593, 594; Piekenbrock ZZP 2006, 3, 34 mwN) - was aber auf Grund des Sinns und Zwecks des Anzeigeverfahrens nicht zwingend erscheint -, verbietet es der Grundsatz des Vertrauensschutzes im vorliegenden Fall, die Kündigung vom 30. Juli 2004 als unwirksam anzusehen.
  • BAG, 18.09.2003 - 2 AZR 79/02

    Massenentlassung

    Da ein möglicher Verstoß der Beklagten gegen § 17 Abs. 2 KSchG in Verbindung mit der Richtlinie 98/59/EG jedenfalls nicht zur Unwirksamkeit der Kündigung führt, kann schließlich offen bleiben, ob der Kläger nicht gehalten war, sich in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit der Kündigung auf die angebliche Verletzung der Vorschriften über den Kündigungsschutz bei Massenentlassungen zu berufen (vgl. BAG 19. Juni 1991 - 2 AZR 127/91 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 53 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 70; 31. Juli 1986 - 2 AZR 594/85 - AP KSchG 1969 § 17 Nr. 5 = EzA KSchG § 17 Nr. 3; 23. Oktober 1959 - 2 AZR 181/56 - BAGE 8, 172; 6. November 1958 - 2 AZR 354/55 - BAGE 7, 4).
  • BAG, 23.10.1959 - 2 AZR 181/56

    Kündigung - Kündigungsschutz - Massenentlassungen - Berufung auf Unwirksamkeit

    Die Kündigung gegenüber einem Arbeitnehmer, die unter Verletzung der Vorschriften über den Kündi gungsschutz bei Massenentlassungen (§§ 15 ff.KSchG) erfolgt, ist nur dann unwirksam, wenn der gekündig te Arbeitnehmer sich auf die Unwirksamkeit beruft (Bestätigung der Urteile des Zweiten Senates des Bundesarbeitsgerichts vom 6. November 1958 - 2 AZR 354/55 und vom 13« Dezember 1958 - .

    Zur näheren Begründung wird auf Ziffer 1 der Entscheidungsgründe des Urteils des Zweiten Senates des Bundesarbeitsgerichts vom 6. November 1958 - 2 AZR 354/55 - AP Nr. 1 zu § 15 KSchG-, das auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt ist, verwiesen.

    2., Daß für den von der Klägerin gemäß § 113 AVAVG 1929 verfolgten Erstattungsanspruch für den hier in Betracht kommenden Zeitraum jedenfalls für Berlin der Rechtsweg vor den Arbeitsgerichten gegeben ist, hat der Senat in der soeben erwähnten Entscheidung vom 6. November 1958 - 2 AZR 354/55 - AP Nr. 1 zu § 15 KSchG - ebenfalls ausgesprochen, worauf verwiesen wird (vgl. auch die Urteile des Zweiten 4 Senates des Bundesarbeitsgerichts vom 20» Juni 1958 - 2 AZR 271/55 und 2 AZR 197/56 - AP Nr. 1 und Nr. 5 zu § 113 AVAVG (a.F.) - und vom 13c Dezember 1958 - 2 AZR 557/55- AP Nr. 2 zu § 15 KSchG).

    Denn wie der Senat in seinen Urteilen vom 20. Juni 1958 - 2 AZR 271/55 und 2 AZR 197/56 - AP Nr. 1 und Nr. 5 zu § 113 AVAVG (a.F.) - und in seinen Urteilen vom 6.November 1958 - 2 AZR 354/55 - AP Nr. 1 zu § 1 KSchG - und vom 13c Dezember 1958 - 2 AZR 557/55 - AP Nr. 2 zu § 15 KSchG - mit ausführlicher und hiermit in Bezug genommener Begründung dargelegt hat, setzt ein Erstattungsanspruch der Klägerin nach § 113 AVAVG (a.F.) voraus, daß vom Arbeitsamt nach näherer Maßgabe des AVAVG Leistungen an einen "Arbeits losen" gewährt werden, der noch Bezüge aus seinem Arbeitsverhältnis vom Arbeitgeber zu fordern hat und der daher gemäß § 113 Abs. 1 AVAVG (a.F.) keine Leistungen erhalten soll.

    Nur wenn gerade auch diese letzteren Voraussetzungen gegeben sind, tritt, wie aus § 113 Abs. 2 AVAVG (a.F.) her vorgeht, die Legalzession der Vergütungsansprüche des "Arbeitslosen" gegen den Arbeitgeber auf die Klägerin mit der Gewährung der Arbeitslosenunterstützung ein (vgl. insbesondere die Urteile des Zweiten Senates des Bundesarbeitsgerichts vom 20. Juni 1958 - 2 AZR 197/56 - AP Nr. 5 au § 113 AVAVG (a.F.) - und vom 6. November 1958 - 2 AZR 354/55 - AP Nr. 1 zu § 15 KSchG).

    5 Die Klägerin hat auch nichts dafür dargelegt, daß die Beklagte vorsätzlich oder fahrlässig in einer Bescheinigung, zu deren Ausstellung sie nach § 170 Abs» 2 AVAVG (a.P») verpflichtet war, falsche oder unvollständige Angaben gemacht und dadurch gegen § 218a AVAVG (a»P.) verstoßen habe und daß solche Angaben ursächlich dafür gewesen seien, daß daraufhin die Klägerin die betreffenden Arbeitnehmer unter stützt hat» Somit kann auch § 218a AVAVG (a«P») als Anspruchsgrundlage für das Klagebegehren nicht in Betracht gezogen werden (vgl» dazu Urteil des Ersten Senates des Bundesarbeitsgerichts vom 29» November 1957 - 1 AZR 35/56 - AP Nr» 3 zu § 4 TVG Ausschlußfristen - und Ziffer 7 der Entscheidungsgründe des Urteils des Zweiten Senates des Bundesarbeitsgerichts vom 6» November 1958 - 2 AZR 354/55 - AP Nr» l8 zu § 15 KSchG)».

  • BAG, 24.02.2005 - 2 AZR 207/04

    Betriebsbedingte Kündigung; Massenentlassungsanzeige; Nachteilsausgleich

    Der Arbeitsverwaltung soll die Möglichkeit erhalten bleiben, rechtzeitig Maßnahmen zur Vermeidung oder wenigstens zur Verzögerung von Belastungen des Arbeitsmarktes einzuleiten und für die anderweitige Beschäftigung der Entlassenen zu sorgen (BAG 6. Dezember 1973 - 2 AZR 10/73 - BAGE 25, 430; 14. August 1986 - 2 AZR 683/85 - RzK I 8 b Nr. 8; entsprechend zu der Vorgängerregelung von § 15 KSchG (1951) Senat 6. November 1958 - 2 AZR 354/55 - BAGE 7, 4).
  • BAG, 13.04.2000 - 2 AZR 215/99

    Anzeigepflichtige Massenentlassung

    Der Arbeitsverwaltung soll die Möglichkeit erhalten bleiben, rechtzeitig Maßnahmen zur Vermeidung oder wenigstens zur Verzögerung von Belastungen des Arbeitsmarktes einzuleiten und für die anderweitige Beschäftigung der Entlassenen zu sorgen (Senatsurteile vom 6. Dezember 1973 aaO; vom 14. August 1986 - 2 AZR 683/85 - RzK I 8 b Nr. 8 zu I 2 a der Gründe; entsprechend zu der Vorgängerregelung von § 15 KSchG [1951] Senat 6. November 1958 - 2 AZR 354/55 - BAGE 7, 4).
  • BAG, 13.12.1958 - 2 AZR 557/55

    Kündigung - Kündigungsschutz - Massenentlassungen - Berufung auf Unwirksamkeit

    Der Senat hält an dem in dem Urteil vom 6. November 1958 - 2 AZR 354/55 - aufgestellten Grundsatz fest, daß die Kündigung gegenüber einem Arbeitnehmer, die unter Verletzung der Vorschriften über den Kündi gungsschutz bei Massenentlassungen (§§ 15 ff. KSchG) erfolgt, nur dann unwirksam ist, wenn der gekündigte Arbeitnehmer sich auf die Unwirksamkeit beruft» .

    Hierzu hat der erkennende Senat in den Urteilen vom 20. Juni 1958 - 2 AZR 271/55 und 2 AZR 197/56 - s&wie auch in dem Urteil vom 6. November 1958 - 2 AZR 354/55 - bereits ausgeführt, daß Erstattungsansprüche der Bundesanstalt gegen Arbeitgeber gemäß § 113 Abs. 2 AVAVG (a.E.) auf einer gesetzlichen Zession der entsprechenden Arbeitnehmeransprüche beruhen u n ddaß des halb gemäß § 2 Abs. 4 ArbGG auch für die Klagen der Bundesanstalt gegen den Arbeitgeber der Rechtsweg vor den Arbeitsgerichten gegeben ist.

    Wie der erkennen de Senat in dem Urteil vom 20. Juni 1958 - 2 AZR 197/56 - und in dem Urteil vom 6. November 1958 - 2 AZR 354/55 - ausgeführt hat, ist "arbeitslos" im Sinne von § 113 Abs. 1 AVAVG (a.P.) derjenige, der faktisch arbeitslos ist, und es greift bei gegebener faktischer Arbeitslosigkeit § 113 Abs. 2 AVAVG (a.P.) auch dann Platz, wenn die die Arbeitslosenunterstützung gewährende Behörde weiß, daß der von ihr unterstützte Arbeitnehmer im Hinblick auf § 113 Abs. 1 AVAVG (a.P.) deshalb keine .Arbeitslosenunterstützung erhalten soll, weil er noch Vergütungsansprüche gegen seinen Arbeitgeber hat.

    Wie der Senat in dem zur Veröffentlichung bestimmten Urteil vom 6. November 1958 - 2 AZR 354/55 - mit eingehender Begründung ausgeführt hat, gewähren §§ 15, 16 KSchG dem einzelnen Arbeitnehmer keinen automatischen Kündigungsschutz, sondern einen Kündigungsschutz nur dann, wenn der Arbeitnehmer sich darauf beruft.

    Auf die ein gehende Begründung des Urteils des Bundesarbeitsgerichts vom 6. November 1958 - 2 AZR 354/55 - wird hiermit verwiesen.

  • BAG, 18.09.2003 - 2 AZR 403/02

    Massenentlassung

    Da ein möglicher Verstoß der Beklagten gegen § 17 Abs. 2 KSchG in Verbindung mit der Richtlinie 98/59/EG jedenfalls nicht zur Unwirksamkeit der Kündigung führt, kann schließlich offen bleiben, ob der Kläger nicht gehalten war, sich in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit der Kündigung auf die angebliche Verletzung der Vorschriften über den Kündigungsschutz bei Massenentlassungen zu berufen (vgl. BAG 19. Juni 1991 - 2 AZR 127/91 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 53 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 70; 31. Juli 1986 - 2 AZR 594/85 - AP KSchG 1969 § 17 Nr. 5 = EzA KSchG § 17 Nr. 3; 23. Oktober 1959 - 2 AZR 181/56 - BAGE 8, 172; 6. November 1958 - 2 AZR 354/55 - BAGE 7, 4).
  • BAG, 18.09.2003 - 2 AZR 139/03

    Betriebsbedingte Kündigung in Konzernbetrieb - Kündigung; Konzern;

    Da ein möglicher Verstoß der Beklagten gegen § 17 Abs. 2 KSchG in Verbindung mit der Richtlinie 98/59/EG jedenfalls nicht zur Unwirksamkeit der Kündigung führt, kann schließlich offen bleiben, ob der Kläger nicht gehalten war, sich in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit der Kündigung auf die angebliche Verletzung der Vorschriften über den Kündigungsschutz bei Massenentlassungen zu berufen (vgl. BAG 19. Juni 1991 - 2 AZR 127/91 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 53 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 70; 31. Juli 1986 -2 AZR 594/85- AP KSchG 1969 § 17 Nr. 5 = EzA KSchG § 17 Nr. 3; 23. Oktober 1959 -2 AZR 181/56 - BAGE 8, 172; 6. November 1958 - 2 AZR 354/55 - BAGE 7, 4).
  • BAG, 25.01.1963 - 5 AZR 178/62

    Eheähnliches Verhältnis - Beteiligten im Arbeitsverhältnis - Erbeinsetzung als

    6, 147 KO handelt (im Anschluß an BGH Lli Nr. 4 und Nr. 5 zu § 146 KO und BAG 7, 4 /Ti , 1/7 = AP Nr. 1 zu § 15 KSchG).

    2 , Wegen der nach Verkündung des landesarbeitsgerichtlichen Urteils erfolgten Konkurseröffnung kann auch im Revisionsverfahren der vorn Beklagten aufgenomrnene Rechtsstreit von beiden Parteien nur noch mit solchen Klageanträgen weiter betrieben werden, die berücksichtigen, daß es sich im vorliegenden Fall nur noch um einen sogenannten Schuldenmassenstreit im Sinne von §§ 158 .ff. KO handelt, bei dem es somit nur noch darum geht, ob die Forderungen der Klägerin gegen den Widerspruch des Beklagten zur Knkurstabelle festzustellen sind oder nicht (vgl» BGH LM Nr» 4 und Nr» 5 zu § 146 KOj BAG 7, 4 [11,12] - AP Nr» 1- zu § 15 KSchG, jeweils mit weiteren Nachweisen; vgl» weiter noch: Mentzel-Kuhn, KO, 7. Auf1., 1962, § 146 Anm» 5; Jaeger-Lent-Weber-Klug, KO, 8 . Auf1., 1961, § 146 Anm» 25)» Der Antrag des Beklagten ist 7.

    in dieser Beziehung eindeutige Der Antrag der Klägerin lautet zwar nur auf Zurückweisung der Revision» Soweit die Revision daraus herleitet;, mit diesem Antrag trage die Klägerin nicht in der gebotenen Weise dem Wesen des Schuldenmassenstreites Rechnung, ist jedoch ihre Rüge unbegründet« Bestimmte Antragsformulierungen sind für den Schuldenmassenstreit gesetzlich nicht vorgeschrieben; ihre sachgerechte und klare Formulierung ist oft schwierig und auch weitgehend abhängig von einem dogmatischen Lehrstreit über das Wesen des Schuldenmassenstreits (vgl» BAG 7, 4 [12j = AP Hr. 1 zu § 15 KSchG)» Das verbietet es, im Schuldenmassenstreit an die Klageanträge der Parteien übertriebene formale Anforderungen zu stellen.

  • BAG, 18.09.2003 - 2 AZR 607/02

    Betriebsbedingte Kündigung bei Stilllegung des verbliebenen Einzelbetriebes nach

    Da ein möglicher Verstoß der Beklagten gegen § 17 Abs. 2 KSchG in Verbindung mit der Richtlinie 98/59/EG jedenfalls nicht zur Unwirksamkeit der Kündigung führt, kann schließlich offen bleiben, ob der Kläger nicht gehalten war, sich in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit der Kündigung auf die angebliche Verletzung der Vorschriften über den Kündigungsschutz bei Massenentlassungen zu berufen (vgl. BAG 19. Juni 1991 - 2 AZR 127/91 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 53 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 70; 31. Juli 1986 -2 AZR 594/85- AP KSchG 1969 § 17 Nr. 5 = EzA KSchG § 17 Nr. 3; 23. Oktober 1959 -2 AZR 181/56 - BAGE 8, 172; 6. November 1958 - 2 AZR 354/55 - BAGE 7, 4).
  • BAG, 04.03.1993 - 2 AZR 451/92

    Betriebsbedingte Kündigung - Kündigungsschutz bei Massenentlassung

  • BAG, 10.02.2005 - 2 AZR 207/04

    Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung - Pflicht eines Arbeitgebers zur

  • BAG, 18.09.2003 - 2 AZR 138/03

    Wirksamkeit der betriebsbedingten Kündigung eines Hafenarbeiters -

  • LAG Baden-Württemberg, 25.02.1999 - 18 Sa 2/98

    Anzeigepflichtige Massenentlassung

  • BAG, 13.03.1969 - 2 AZR 157/68

    Kündigung - Betriebsbegriff - Treuepflichtverletzung - Strafbare Handlung

  • BAG, 03.12.1998 - 2 AZR 531/98
  • BAG, 18.01.1963 - 5 AZR 200/62

    Weihnachtsgratifikation

  • BAG, 28.11.1966 - 5 AZR 190/66

    Zuständigkeit des Gerichts - Materielle Entscheidung - Innere Rechtskraft -

  • BAG, 08.10.1959 - 2 AZR 501/56

    Wirksame ordentliche Kündigung - Schadenersatz - Schuldhafte Vertragsverletzung -

  • ArbG Karlsruhe, 17.05.2005 - 6 Ca 361/04

    Massenentlassung: Richtlinienkonforme Auslegung; Folge der verspäteten Anzeige

  • BAG, 16.06.1999 - 4 AZR 70/98
  • BAG, 02.02.1984 - 2 AZR 392/82
  • BAG, 21.05.1970 - 2 AZR 294/69

    Kündigungsschutz bei Massenentlassungen - Arbeitnehmer bei

  • BAG, 28.01.1964 - 3 AZR 137/62

    Rentenreform - Betriebliche Ruhegeldversprechen - Versorgungsbetrag - Anrechnung

  • BAG, 27.07.1983 - 5 AZR 393/81
  • LAG Thüringen, 18.06.2014 - 6 Sa 130/13

    Begriff des Betriebsteilübergangs

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