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   BAG, 27.05.1992 - 5 AZR 252/91   

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BAG, 27.05.1992 - 5 AZR 252/91 (https://dejure.org/1992,1787)
BAG, Entscheidung vom 27.05.1992 - 5 AZR 252/91 (https://dejure.org/1992,1787)
BAG, Entscheidung vom 27. Mai 1992 - 5 AZR 252/91 (https://dejure.org/1992,1787)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anrechnung der Berufsschulzeit nach Verkürzung der tariflichen Arbeitszeit

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    JArbSchG § 8 Abs. 1, § 9 Abs. 2 Nr. 1, § 9 Abs. 4, § 21a Abs. 1 Nr. 1; AZO § 3
    Anrechnung der Berufsschulzeit nach Verkürzung der tariflichen Arbeitszeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 70, 301
  • NZA 1993, 453
  • BB 1992, 2512
  • DB 1993, 330
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 08.11.1989 - 5 AZR 642/88

    Mehrarbeit für Schwerbehinderte

    Auszug aus BAG, 27.05.1992 - 5 AZR 252/91
    Der erkennende Senat hat dazu entschieden, daß unter Mehrarbeit im Sinne des § 46 SchwbG nicht die über die individuelle Arbeitszeit des Schwerbehinderten hinausgehende tägliche Arbeitszeit zu verstehen sei, sondern die werktägliche Dauer von 8 Stunden (§ 3 AZO) überschreitende Arbeitszeit maßgebend sei (BAGE 63, 221 = AP Nr. 1 zu § 46 SchwbG).

    Der Senat hat in diesem Zusammenhang ausgeführt, die in den letzten Jahren allgemein eingeführten Arbeitszeitverkürzungen beruhten weniger auf dem Gedanken, daß die Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers bei einer täglichen Arbeitszeit von mehr als 8 Stunden überfordert sei, als vielmehr auf dem sozialpolitischen Postulat nach mehr Freizeit, um die Möglichkeiten des Arbeitnehmers zur Gestaltung seines Privatlebens außerhalb der Arbeitszeit zu verbessern (BAGE 63, 221, 225 = AP Nr. 1 zu § 46 SchwbG).

  • BAG, 10.11.1982 - 4 AZR 109/80

    Medizinisch-technische Assistentinnen - Veterinärmedizinisch-technische

    Auszug aus BAG, 27.05.1992 - 5 AZR 252/91
    Im Fall einer bewußten Regelungslücke ist es den Arbeitsgerichten verwehrt, diese zu schließen, weil sie sich sonst über den Willen der Tarifvertragsparteien hinwegsetzten und unzulässigerweise in deren durch Art. 9 Abs. 3 GG geschützte Tarifautonomie eingreifen würden (ständige Rechtsprechung des BAG, vgl. u. a. BAGE 40, 345, 352 = AP Nr. 69 zu §§ 22, 23 BAT, m. w. N.).
  • BAG, 23.09.1981 - 4 AZR 569/79

    Anrechnung von Teilnahme an Ausbildungsseminaren bei Lehramtsanwärter

    Auszug aus BAG, 27.05.1992 - 5 AZR 252/91
    Solche Regelungslücken sind nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung dessen zu schließen, wie die Tarifvertragsparteien die Streitfrage bei objektiver Betrachtung der wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhänge im Zeitpunkt des Tarifvertragsabschlusses voraussichtlich geregelt hätten, falls sie an den nicht geregelten Fall gedacht hätten (BAGE 36, 218, 225 = AP Nr. 19 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten).
  • ArbG Siegen, 18.02.1992 - 3 Ca 984/91
    Auszug aus BAG, 27.05.1992 - 5 AZR 252/91
    Gegen diese unterschiedlichen Gestaltungsmöglichkeiten spricht nicht schon die Tatsache, daß die Auszubildenden in den persönlichen Geltungsbereich eines Tarifvertrages mit einer Arbeitszeitverkürzung einbezogen sind (anderer Meinung: Arbeitsgericht Siegen, Urteil vom 18. Februar 1992 - 3 Ca 984/91 - BB 1992, 641 [ArbG Siegen 18.02.1992 - 3 Ca 984/91]).
  • BAG, 23.05.1973 - 4 AZR 349/72

    Leiter der Registratur - Tätigkeitsmerkmale

    Auszug aus BAG, 27.05.1992 - 5 AZR 252/91
    Im Fall einer bewußten Regelungslücke ist es den Arbeitsgerichten verwehrt, diese zu schließen, weil sie sich sonst über den Willen der Tarifvertragsparteien hinwegsetzten und unzulässigerweise in deren durch Art. 9 Abs. 3 GG geschützte Tarifautonomie eingreifen würden (ständige Rechtsprechung des BAG, vgl. u. a. BAGE 40, 345, 352 = AP Nr. 69 zu §§ 22, 23 BAT, m. w. N.).
  • BAG, 25.05.2004 - 3 AZR 123/03

    Abbau einer tariflichen Überversorgung im öffentlichen Dienst

    Eine unbewusste Regelungslücke ist einer gerichtlichen Vertragsergänzung nicht zugänglich, wenn es zu deren Ausfüllung bei objektiver Betrachtung der übrigen Regelungen und ihrer wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhänge mehrere Möglichkeiten gibt (BAG 27. Mai 1992 - 5 AZR 252/91 - BAGE 70, 301, 305 f.; 5. Oktober 1999 - 3 AZR 230/98 - BAGE 92, 310, 317).
  • BAG, 05.10.1999 - 3 AZR 230/98

    Absenkung einer tarifvertraglichen Zusatzrente bei späterer Änderung der

    Wenn - wie im vorliegenden Fall - mehrere Lösungsmöglichkeiten bestehen, muß die Wahl den Tarifvertragsparteien überlassen bleiben (vgl. ua. BAG 27. Mai 1992 - 5 AZR 252/91 - BAGE 70, 301, 305 f., zu I der Gründe).
  • LAG Hamm, 24.02.1999 - 9 Sa 1273/98

    Anspruch des volljährigen Auszubildenden auf vergütete Freistellung für die

    Unter Zugrundelegung der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Anrechnung von Berufsschulzeiten auf tariflich festgelegte Ausbildungszeiten (Urteil vom 27.05.1992 - 5 AZR 252/91 - NZA 93, 453; zu II 4 der Gründe) werden hiernach weder die tarifliche Ausbildungszeit noch arbeitszeitrechtliche Schutzbestimmungen berührt.
  • LAG Niedersachsen, 17.07.2009 - 10 Sa 1578/08

    Schließung von Tariflücken durch das Gericht; Begründete Klage eines

    Kirche § 12 Nr. 2 = ZTR 2001, 1173; 5.10.1999 - 3 AZR 230/98 - aaO; 27.5.1992 - 5 AZR 252/91 - BAGE 70, 301 = AP JArbSchG § 8 Nr. 1 = EzA JArbSchG § 8 Nr. 1).
  • LAG Köln, 18.09.1998 - 12 Sa 549/98

    Arbeitszeit: Anrechnung von Wegezeit und die während der Berufsschule anfallenden

    a) Insoweit differenzierte es schon die bisher in Rechtsprechung und Rechtslehre nahezu einhellig vertretene Ansicht, daß Auszubildende zwar für die zum Besuch der Berufsschule notwendige Wegezeit freizustellen sind, diese aber auf die (gesetzlich zulässige, vgl. dazu BAG Urteil vom 27.05.1992 - 5 AZR 252/91 - Betrieb 93, 330, 331) Arbeitszeit nicht anzurechnen ist (Berger-Delhey/Platz, a.a.O., 1899; LAG Frankfurt Urteil vom 09.12.1987 - 2 Sa 454/87 - BB 88, 631; Gedon-Spiertz, BBiG , Rdn. 5 zu § 7 BBiG ; Kropp-Kraegeloh, BBiG , 4. Aufl., Rdn. 2 zu § 7 ).
  • LAG Baden-Württemberg, 05.10.1995 - 13 Sa 17/95

    Überbrückungsbeihilfe - Berechnung - Mitberücksichtigung der Besitzstandszulage

    Nur wenn hiernach eine Regelungslücke festgestellt werden kann, ist eine ergänzende Auslegung statthaft (BAG vom 23.09.1981 - 4 AZR 569/79 -, AP Nr. 19 zu § 611 BGB/Lehrer, Dozenten; vom 10.10.1984 - 4 AZR 411/82 -, AP Nr. 95 zu § 22 ,23 BAT 75; vom 23.08.1990 - 6 AZR 528/88 -, AP Nr. 1 zu § 1 TVG/Tarifverträge Keramikindustrie - unter II 3. der Gründe; vom 27.05.1992 - 5 AZR 252/91 -, AP Nr. 1 zu § 8 JArbSchG - unter I der Gründe).
  • LAG Thüringen, 26.04.1999 - 8 Sa 691/98

    Arbeitsentgelt: Reisekostenvergütung - Monatliche Pauschale bei Straßenwärtern

    Bestehen nämlich keine sichtbaren Anhaltspunkte dafür, welche Regelung die Tarifvertragsparteien getroffen hätten, so kommt eine richterliche Ausfüllung der Tariflücke deshalb nicht in Betracht, weil die Gerichte für Arbeitssachen nicht befugt sind, in die Gestaltungsfreiheit der Tarifvertragsparteien korrigierend und ergänzend einzugreifen und eine Aufgabe zu übernehmen, die Art. 9 Abs. 3 GG allein den Tarifvertragsparteien zugewiesen hat (vgl. BAG Urteil vom 27.05.1992 DB 93, 330 ; BAG Urteil vom 21.10.1992 DB 93, 540).
  • LAG Niedersachsen, 26.03.1999 - 3 Sa 829/98

    Streit um die Höhe einer pauschalen Reisekostenvergütung; Geltung eines

    In diesem Fall ist keine Ausfüllung der Tariflücke durch die Gerichte möglich, da die Gerichte für Arbeitssachen nicht befugt sind, in die Gestaltungsfreiheit der Tarifvertragsparteien korrigierend und ergänzend einzugreifen und damit eine Aufgabe zu übernehmen, die das Grundgesetz in Artikel 9 Abs. 3 allein den Tarifvertragsparteien zugewiesen hat (BAG, Urteil vom 23.09.1981 - 4 AZR 569/79 - AP Nr. 19 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten; BAG, Urteil vom 27.05.1992 - 5 AZR 252/91 - AP Nr. 1 zu § 8 JugArbSchutzG; Kempen, Zachert, Grundl., Rn. 334 m.w.N.).
  • ArbG Detmold, 13.05.1998 - 1 Ca 407/98

    Anrechenbarkeit von Berufsschulzeiten auf die tarifliche Ausbildungszeit

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  • BAG, 05.10.1999 - 3 AZR 229/98

    Absenkung einer tarifvertraglichen Zusatzversorgung nach tariflicher Anpassung -

    Wenn - wie im vorliegenden Fall - mehrere Lösungsmöglichkeiten bestehen, muß die Wahl den Tarifvertragsparteien überlassen bleiben (vgl. ua. BAG 27. Mai 1992 - 5 AZR 252/91 - BAGE 70, 301, 305 f., zu I der Gründe).
  • BAG, 05.10.1999 - 3 AZR 523/98
  • LAG Hamm, 24.01.1997 - 10 Sa 1318/96

    Ergänzende Vertragsauslegung bei bewußter Regelungslücke durch das

  • BAG, 05.10.1999 - 3 AZR 524/98
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