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   BAG, 23.06.1992 - 1 ABR 9/92   

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https://dejure.org/1992,399
BAG, 23.06.1992 - 1 ABR 9/92 (https://dejure.org/1992,399)
BAG, Entscheidung vom 23.06.1992 - 1 ABR 9/92 (https://dejure.org/1992,399)
BAG, Entscheidung vom 23. Juni 1992 - 1 ABR 9/92 (https://dejure.org/1992,399)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verpflichtung zur Eingruppierung - Verweisung auf Tarifvertrag

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrVG § 77 Abs. 2, § 77 Abs. 6, § 101, § 99 Abs. 1, § 87 Abs. 1 Nr. 10, § 77 Abs. 3, § 87 Abs. 1 Eingangssatz
    Betriebsvereinbarung: Wirksamkeit von Blankettverweisung auf den jeweils gültigen Tarifvertrag?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 70, 356
  • NZA 1993, 229
  • BB 1992, 2150
  • BB 1993, 289
  • DB 1993, 441
 
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Wird zitiert von ... (51)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 20.12.1988 - 1 ABR 68/87

    Betriebsrat: Nachholung der unvollständigen Unterrichtung durch den Arbeitgeber,

    Auszug aus BAG, 23.06.1992 - 1 ABR 9/92
    Unterläßt der Arbeitgeber eine Eingruppierung des Arbeitnehmers, muß in entsprechender Anwendung dieser Grundsätze der Betriebsrat nach § 101 BetrVG vom Arbeitgeber die Durchführung der Eingruppierung unter Wahrung des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats verlangen können, wenn die Nichteingruppierung des Arbeitnehmers sich als ein betriebsverfassungswidriger Zustand darstellt (vgl. Senatsentscheidung vom 20. Dezember 1988, BAGE 60, 330 = AP Nr. 62 zu § 99 BetrVG 1972).

    Allerdings begründet nach der Entscheidung vom 20. Dezember 1988 (aaO) § 99 BetrVG allein noch keine Verpflichtung des Arbeitgebers, einen Arbeitnehmer einzugruppieren.

    Diese kann - wie der Senat in der Entscheidung vom 20. Dezember 1988 (aaO) ausgeführt hat - in einem auf das Arbeitsverhältnis anzuwendenden Tarifvertrag enthalten sein, sich aber auch aus einer Betriebsvereinbarung ergeben.

  • BAG, 15.05.1964 - 1 ABR 15/63

    Einigungsstelle - Betriebsvereinbarung - Tarifvertragvorrang

    Auszug aus BAG, 23.06.1992 - 1 ABR 9/92
    Die bestehende Teilunwirksamkeit der Betriebsvereinbarung führt nicht zur Unwirksamkeit der gesamten Betriebsvereinbarung, weil der wirksame Teil der Betriebsvereinbarung auch ohne die unwirksamen Bestimmungen eine sinnvolle und in sich geschlossene Regelung enthält (vgl. dazu BAGE 16, 31, 38 f. = AP Nr. 5 zu § 56 BetrVG Akkord und BAGE 35, 205 = AP Nr. 1 zu § 87 BetrVG 1972 Vorschlagswesen).
  • BAG, 18.04.1989 - 1 ABR 100/87

    Voraussetzungen für den Ausschluss des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats

    Auszug aus BAG, 23.06.1992 - 1 ABR 9/92
    Gerade dies ist vorliegend nicht der Fall, dementsprechend schließt vorliegend ein Tarifvertrag das Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG nicht aus (vgl. dazu Beschluß des Großen Senats vom 3. Dezember 1991, aaO; BAG Beschluß vom 18. April 1989 - 1 ABR 100/87 - AP Nr. 18 zu § 87 BetrVG 1972 Tarifvorrang).
  • BAG, 31.05.1983 - 1 ABR 57/80

    Eingruppierung - Betriebsratsmitbestimmung

    Auszug aus BAG, 23.06.1992 - 1 ABR 9/92
    Bereits in der Entscheidung vom 31. Mai 1983 (BAGE 43, 35 = AP Nr. 27 zu § 118 BetrVG 1972) hat der Senat im einzelnen ausgeführt und begründet, daß dann, wenn der Arbeitgeber eine Eingruppierung ohne die erforderliche Zustimmung des Betriebsrats vorgenommen hat, dieser nach § 101 BetrVG zwar nicht die "Aufhebung der Eingruppierung", wohl aber die nachträgliche Einholung seiner Zustimmung und bei Verweigerung der Zustimmung die Durchführung des arbeitsgerichtlichen Zustimmungsersetzungsverfahrens verlangen könne.
  • BAG, 27.07.1956 - 1 AZR 430/54

    Tarifvertrag: Auslegung von Verweisungsklauseln

    Auszug aus BAG, 23.06.1992 - 1 ABR 9/92
    Solche dynamischen Blankettverweisungen sind grundsätzlich unzulässig (BAGE 3, 303 = AP Nr. 3 zu § 4 TVG Geltungsbereich; BAGE 12, 285 = AP Nr. 12 zu § 3 TVG Verbandszugehörigkeit).
  • BAG, 16.02.1962 - 1 AZR 167/61

    Tarifvertrag - Verweis auf anderen Tarifvertrag - Gastmitglied -

    Auszug aus BAG, 23.06.1992 - 1 ABR 9/92
    Solche dynamischen Blankettverweisungen sind grundsätzlich unzulässig (BAGE 3, 303 = AP Nr. 3 zu § 4 TVG Geltungsbereich; BAGE 12, 285 = AP Nr. 12 zu § 3 TVG Verbandszugehörigkeit).
  • BAG, 03.12.1991 - GS 2/90

    Mitbestimmung - Anrechung übertariflicher Zulage.

    Auszug aus BAG, 23.06.1992 - 1 ABR 9/92
    a) Nach inzwischen gefestigter Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts gilt der Tarifvorbehalt des § 77 Abs. 3 BetrVG nicht für die Wahrnehmung der obligatorischen Mitbestimmungsrechte nach § 87 BetrVG (vgl. Beschluß des Großen Senats vom 3. Dezember 1991, BAGE 69, 135 [BAG 03.12.1991 - GS - 2/90], - GS 2/90 - BAGE 54, 191 = AP Nr. 21 zu § 77 BetrVG 1972 und BAGE 60, 244 = AP Nr. 37 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung).
  • BAG, 24.02.1987 - 1 ABR 18/85

    Mitbestimmung bei tarifüblicher Regelung

    Auszug aus BAG, 23.06.1992 - 1 ABR 9/92
    a) Nach inzwischen gefestigter Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts gilt der Tarifvorbehalt des § 77 Abs. 3 BetrVG nicht für die Wahrnehmung der obligatorischen Mitbestimmungsrechte nach § 87 BetrVG (vgl. Beschluß des Großen Senats vom 3. Dezember 1991, BAGE 69, 135 [BAG 03.12.1991 - GS - 2/90], - GS 2/90 - BAGE 54, 191 = AP Nr. 21 zu § 77 BetrVG 1972 und BAGE 60, 244 = AP Nr. 37 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung).
  • BAG, 09.07.1980 - 4 AZR 564/78

    Wahrung der Schriftform bei Bezugnahme auf einen verweisenden Tarifvertrag

    Auszug aus BAG, 23.06.1992 - 1 ABR 9/92
    Inzwischen hat der Vierte Senat entschieden, es sei zulässig, wenn die Tarifvertragsparteien auf jeweils geltende andere tarifliche Vorschriften verwiesen, sofern deren Geltungsbereich mit dem Geltungsbereich in den verweisenden Tarifnormen in einem engen sachlichen Zusammenhang stehe (BAGE 34, 42 und BAGE 40, 327 = AP Nr. 7 und 8 zu § 1 TVG Form).
  • BAG, 06.12.1988 - 1 ABR 44/87

    Mitbestimmung bei Gehalt, Provision und Prämien

    Auszug aus BAG, 23.06.1992 - 1 ABR 9/92
    a) Nach inzwischen gefestigter Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts gilt der Tarifvorbehalt des § 77 Abs. 3 BetrVG nicht für die Wahrnehmung der obligatorischen Mitbestimmungsrechte nach § 87 BetrVG (vgl. Beschluß des Großen Senats vom 3. Dezember 1991, BAGE 69, 135 [BAG 03.12.1991 - GS - 2/90], - GS 2/90 - BAGE 54, 191 = AP Nr. 21 zu § 77 BetrVG 1972 und BAGE 60, 244 = AP Nr. 37 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung).
  • BAG, 10.11.1982 - 4 AZR 1203/79

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit von Blankettverweisungen in Tarifverträgen,

  • BAG, 28.04.1981 - 1 ABR 53/79

    Mitbestimmungsrecht über Grundsätze des betrieblichen Vorschlagswesens

  • BAG, 26.08.2008 - 1 AZR 354/07

    Mitbestimmung bei betrieblicher Lohngestaltung - Nachwirkung einer

    Betriebsvereinbarungen mit teils erzwingbaren, teils freiwilligen Regelungen wirken grundsätzlich nur hinsichtlich der Gegenstände nach, die der zwingenden Mitbestimmung unterfallen (BAG 23. Juni 1992 - 1 ABR 9/92 - BAGE 70, 356, zu B II 5 der Gründe).
  • BAG, 25.02.2015 - 5 AZR 481/13

    Kleine dynamische Bezugnahmeklausel - Tarifsukzession

    Zudem wäre eine dynamische Bezugnahme auf tarifliche Regelungen in einer Betriebsvereinbarung unwirksam (BAG 23. Juni 1992 - 1 ABR 9/92 - zu B II 1 der Gründe, BAGE 70, 356; 28. März 2007 - 10 AZR 719/05 - Rn. 34 f.; Fitting BetrVG 27. Aufl. § 77 Rn. 24; Richardi in Richardi BetrVG 14. Aufl. § 77 Rn. 35 - jeweils mwN) .

    Sie verzichten nicht auf ihr Recht und ihre Pflicht, die Arbeitsbedingungen inhaltlich zu gestalten, wenn sie statisch auf einen bestimmten Tarifvertrag verweisen und damit dessen Regelung gleichsam als eigene übernehmen (BAG 23. Juni 1992 - 1 ABR 9/92 - zu B II 2 b der Gründe, BAGE 70, 356) .

  • BAG, 12.10.1994 - 7 AZR 398/93

    Betriebsvereinbarung über die Durchführung von Kurzarbeit; tarifvertragliche

    Der durch die Betriebsvereinbarung geschaffene Rechtszustand soll insoweit aufrechterhalten werden, als er auch ohne den unwirksamen Teil eine ordnende Funktion entfaltet (BAG Beschluß vom 23. Juni 1992 - 1 ABR 9/92 - AP Nr. 55 zu § 77 BetrVG 1972, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt).
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