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   BAG, 11.03.1992 - 7 ABR 50/91   

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BAG, 11.03.1992 - 7 ABR 50/91 (https://dejure.org/1992,1208)
BAG, Entscheidung vom 11.03.1992 - 7 ABR 50/91 (https://dejure.org/1992,1208)
BAG, Entscheidung vom 11. März 1992 - 7 ABR 50/91 (https://dejure.org/1992,1208)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 38 Abs. 2 S. 3 (n.F.), § 19; ZPO § 81
    Freistellung und Gruppenschutz im Betriebsrat

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrVG § 38 Abs. 2 Satz 3 n.F., § 19; ZPO § 81
    Verteilung der Freistellungen auf die im Betriebsrat vertretenen Gruppen nach dem d'Hondtschen Höchstzahlverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 70, 53
  • MDR 1993, 248
  • NZA 1992, 946
  • BB 1992, 1568
  • DB 1992, 1887
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (4)

  • GemSOGB, 17.04.1984 - GmS-OGB 2/83

    Fehlende schriftliche Prozeßvollmacht

    Auszug aus BAG, 11.03.1992 - 7 ABR 50/91
    Eine derartige Verfahrensvollmacht (Prozeßvollmacht) ermächtigt gemäß § 81 ZPO zu allen den Rechtsstreit betreffenden Prozeßhandlungen (Beschluß des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 17. April 1984 - GmS OGB 2/83 -, BGHZ 91, 111, 114 [BGH 17.04.1984 - GmS-OGB 2/83] = NJW 1984, 2149).
  • BGH, 20.06.1984 - V ZB 42/83

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen Versäumung der

    Auszug aus BAG, 11.03.1992 - 7 ABR 50/91
    Insbesondere umfaßt die Verfahrensvollmacht auch die Befugnis, Rechtsmittel einzulegen und zu begründen (vgl. statt vieler: BGH Beschluß vom 20. Juni 1984 - V ZB 42/83 - VersR 1984, 789, 790, m. w. N.; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 50. Aufl., § 81 Anm. 2 A).
  • BAG, 15.01.1992 - 7 ABR 24/91

    Anfechtung betriebsratsinterner Wahlen - Gruppenschutz

    Auszug aus BAG, 11.03.1992 - 7 ABR 50/91
    Das hat der Senat bereits in seinem zur Veröffentlichung vorgesehenen Beschluß vom 15. Januar 1992, BAGE 69, 228, - 7 ABR 24/91 -, entschieden.
  • BAG, 10.08.1977 - 5 AZR 394/76

    Prozeßvollmacht - Ermächtigung zu materiell-rechtlichen Willenserklärungen -

    Auszug aus BAG, 11.03.1992 - 7 ABR 50/91
    Dazu gehören alle Handlungen, die dem Betreiben des Verfahrens dienen (vgl. BAG Urteil vom 10. August 1977 - 5 AZR 394/76 - AP Nr. 2 zu § 81 ZPO, zu I 1 a aa der Gründe).
  • BAG, 20.04.2005 - 7 ABR 44/04

    Freistellungswahl - Beginn der Anfechtungsfrist

    Die Zulässigkeit der Beschwerde hing daher nicht von einer erneuten Beschlussfassung des Betriebsrats über deren Einlegung ab (BAG 11. März 1992 - 7 ABR 50/91 - BAGE 70, 53 = AP BetrVG 1972 § 38 Nr. 11 = EzA BetrVG 1972 § 38 Nr. 12, zu B I der Gründe).

    a) Die Wahl der freizustellenden Betriebsratsmitglieder kann in entsprechender Anwendung von § 19 BetrVG durch ein einzelnes oder mehrere Betriebsratsmitglieder angefochten werden (st. Rspr., vgl. etwa BAG 15. Januar 1992 - 7 ABR 24/91 - BAGE 69, 228 = AP BetrVG 1972 § 26 Nr. 10 = EzA BetrVG 1972 § 19 Nr. 37; 11. März 1992 - 7 ABR 50/91 - BAGE 70, 53 = AP BetrVG 1972 § 38 Nr. 11 = EzA BetrVG 1972 § 38 Nr. 12, zu B II 1 der Gründe).

  • LAG Düsseldorf, 07.06.2016 - 14 TaBV 17/16

    Gruppenwahl der freizustellenden Mitglieder des Betriebsrates unzulässig

    Die Wahl der freizustellenden Betriebsratsmitglieder kann in entsprechender Anwendung von § 19 BetrVG durch ein einzelnes oder mehrere Betriebsratsmitglieder angefochten werden (BAG, Beschluss vom 20.04.2005 - 7 ABR 47/04 -, BAGE 114, 236 - 242, Rn. 11; BAG, Beschluss vom 20.04.2005 - 7 ABR 44/04 -, BAGE 114, 228 - 236, Rn. 20; BAG, Beschluss vom 25.04.2001 - 7 ABR 26/00 -, BAGE 97, 340 - 350, Rn. 14; BAG, Beschluss vom 11.03.1992 - 7 ABR 50/91 -, BAGE 70, 53 - 62, Rn. 22; BAG, Beschluss vom 15.01.1992 - 7 ABR 24/91 -, BAGE 69, 228 - 242, Rn. 25; ErfK/Koch BetrVG § 38 Rn. 12; Richardi BetrVG/Thüsing BetrVG § 38 Rn. 69).

    Die Bestimmung des § 38 Abs. 2 Satz 3 BetrVG ist auch eine wesentliche Wahlvorschrift, deren Nichtbeachtung zur Anfechtbarkeit des Freistellungsbeschlusses führt mit der Folge, dass bei rechtzeitiger Anfechtung die Wahl der freizustellenden Betriebsratsmitglieder für unwirksam zu erklären ist, es sei denn, dass der Fehler auf das Wahlergebnis keinen Einfluss gehabt haben kann (BAG, Beschluss vom 25.04.2001 - 7 ABR 26/00 -, BAGE 97, 340 - 350, Rn. 14; BAG, Beschluss vom 11.03.1992 - 7 ABR 50/91 -, BAGE 70, 53 - 62, Rn. 22; Richardi BetrVG/Thüsing BetrVG § 38 Rn. 69).

    Bei Durchführung einer einheitlichen Wahl wäre nach dem insoweit anwendbaren d´Hondtschen Höchstzahlverfahren (vgl. insoweit nur BAG, Beschluss vom 11.03.1992 - 7 ABR 50/91 -, BAGE 70, 53 - 62, Rn. 26) über die letzte Freistellung entsprechend § 15 Abs. 2 Satz 3 WO durch Los zu entscheiden.

  • BAG, 20.04.2005 - 7 ABR 47/04

    Freistellungswahl - Erhöhung der Anzahl freizustellender Betriebsratsmitglieder

    Die Wahl der freizustellenden Betriebsratsmitglieder kann in entsprechender Anwendung von § 19 BetrVG innerhalb von zwei Wochen nach Abschluss der Wahl durch ein einzelnes oder mehrere Betriebsratsmitglieder angefochten werden (st. Rspr., vgl. etwa BAG 15. Januar 1992 - 7 ABR 24/91 - BAGE 69, 228 = AP BetrVG 1972 § 26 Nr. 10 = EzA BetrVG 1972 § 19 Nr. 37; 11. März 1992 - 7 ABR 50/91 - BAGE 70, 53 = AP BetrVG 1972 § 38 Nr. 11 = EzA BetrVG 1972 § 38 Nr. 12, zu B II 1 der Gründe).
  • BAG, 29.04.1992 - 7 ABR 74/91

    Neuwahl freizustellender Betriebsratsmitglieder

    Zwar müssen Gesetzesverstöße bei einer betriebsratsinternen Wahl (hier der Wahl der freizustellenden Betriebsratsmitglieder), sofern sie nicht zur Nichtigkeit der Wahl führen, in entsprechender Anwendung des § 19 BetrVG binnen einer Frist von zwei Wochen seit Bekanntgabe der Wahl in einem Wahlanfechtungsverfahren gerichtlich geltend gemacht werden (BAG Beschlüsse vom 13. November 1991, BAGE 69, 41, - 7 ABR 8/91 - und BAGE 69, 49 [BAG 13.11.1991 - 7 ABR 8/91], - 7 ABR 18/91 -, vom 15. Januar 1992, BAGE 69, 228, - 7 ABR 24/91 - und vom 11. März 1992, BAGE 70, 53 [BAG 11.03.1992 - 7 ABR 50/91], - 7 ABR 50/91 -).
  • LAG Düsseldorf, 24.06.2004 - 5 TaBV 74/03

    Freistellung von Betriebsratsmitgliedern, Anwendung der Wahlvorschriften über die

    Für die Zulässigkeit des Rechtsmittels kommt es demgemäß nur darauf an, dass der Verfahrensbevollmächtigte im Besitz einer solchen Prozessvollmacht ist (BAG, Beschluss vom 11.03.1992 - 7 ABR 50/91 - AP Nr. 11 zu § 38 BetrVG 1972; BAG, Urteil vom 10.08.1977 - 5 AZR 394/76 - AP Nr. 2 zu § 81 ZPO).

    Das Bundesarbeitsgericht vertritt in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, dass auch bei der Anfechtung betriebsratsinterner Wahlen § 19 Abs. 2 Satz 2 BetrVG anzuwenden ist, so dass auch insoweit die Zwei-Wochen-Frist Geltung erlangt (vgl. hierzu unter anderem: BAG, Beschluss vom 29.04.1992 - 7 ABR 74/91 - AP Nr. 15 zu § 38 BetrVG 1972; BAG, Beschluss vom 11.03.1992 - 7 ABR 50/91 - AP Nr. 11 zu § 38 BetrVG 1972; BAG, Beschluss vom 13.11.1991 - 7 ABR 18/91 - a. a. O.).

  • LAG Düsseldorf, 27.11.2019 - 4 TaBV 19/19

    Betriebsrat; Freistellungswahl; getrennte Wahlgänge; abweichende Regelungen

    Zudem ermächtigt die unbestritten erteilte erstinstanzliche Vollmacht den Verfahrensbevollmächtigten des Betriebsrats auch zur Einlegung von Rechtsmitteln (BAG 11.03.1992 - 7 ABR 50/91, juris Rn. 20; 26.05.2009 - 1 ABR 12/08, juris Rn. 10 mwN).

    Die Wahl der freizustellenden Betriebsratsmitglieder kann in entsprechender Anwendung von § 19 BetrVG innerhalb von zwei Wochen nach Abschluss der Wahl durch ein einzelnes oder mehrere Betriebsratsmitglieder angefochten werden (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa BAG 15.01.1992 - 7 ABR 24/91, BAG 69, 228; BAG 11.03.1992 - 7 ABR 50/91, BAG 70, 53).

    Entsprechend den Regelungen in den §§ 5 u. 15 der WO, die bei der Verteilung der Sitze auf die Geschlechter und die Verteilung der in Verhältniswahl gewählten Betriebsratsmitglieder das d'Hondtsche Höchstzahlensystem vorschreiben, ist dieses System auch bei der Wahl der in Verhältniswahl freizustellenden Betriebsratsmitglieder anzuwenden (BAG 11.03.1992 - 7 ABR 50/91 -, AP BetrVG 1972 § 38 Nr. 11).

  • BAG, 08.04.1992 - 7 ABR 71/91

    Wahl des stellvertretenden Betriebsratsvorsitzenden; Gruppenschutz

    Zwar müssen Gesetzesverstöße bei einer betriebsratsinternen Wahl (hier der Wahl des stellvertretenden Betriebsratsvorsitzenden), sofern sie nicht zur Nichtigkeit der Wahl führen, in entsprechender Anwendung des § 19 BetrVG binnen einer Frist von zwei Wochen seit Bekanntgabe der Wahl in einem Wahlanfechtungsverfahren gerichtlich geltend gemacht werden (BAG Beschlüsse vom 13. November 1991 - 7 ABR 8/91 - und vom 11. März 1992 - 7 ABR 50/91 - alle zur Veröffentlichung auch in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt).

    Von einer zwingenden Norm kann weder freiwillig noch einvernehmlich abgewichen werden; ein Verzicht der durch die Norm begünstigten Gruppe ist daher nicht denkbar (ebenso Wiese, aaO, § 26 Rz 24; in diesem Sinne auch der zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmte Senatsbeschluß vom 11. März 1992 - 7 ABR 50/91 - zur ebenfalls zwingenden Norm des § 38 Abs. 2 Satz 3 BetrVG).

  • BAG, 20.10.1993 - 7 ABR 26/93

    Übertragung von Aufgaben auf gemeinsame Ausschüsse

    Der Senat hat in jüngster Zeit mehrfach entschieden, daß Gesetzesverstöße bei einer betriebsratsinternen Wahl (hier der Wahl der vom Betriebsrat benannten Mitglieder des gemeinsamen Ausschusses), sofern sie nicht zur Nichtigkeit der Wahl führen, in entsprechender Anwendung des § 19 BetrVG innerhalb einer Frist von zwei Wochen in einem Wahlanfechtungsverfahren gerichtlich geltend gemacht werden müssen (Beschlüsse vom 13. November 1991 - 7 ABR 8/91 - AP Nr. 9 zu § 26 BetrVG 1972, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt, zu B 1 der Gründe, und - 7 ABR 18/91 - AP Nr. 3 zu § 27 BetrVG 1972, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt, zu B II 1 der Gründe; Beschluß vom 15. Januar 1992 - 7 ABR 24/91 - AP Nr. 10 zu § 26 BetrVG 1972, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt, zu B II 2 der Gründe; Beschluß vom 11. März 1992 - 7 ABR 50/91 - AP Nr. 11 zu § 38 BetrVG 1972, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt, zu B II 1 der Gründe; Beschluß vom 8. April 1992 - 7 ABR 71/91 - AP Nr. 11 zu § 26 BetrVG 1972, zu B I der Gründe; Beschluß vom 29. April 1992 - 7 ABR 74/91 - AP Nr. 15 zu § 38 BetrVG 1972, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt, zu B I der Gründe; Beschluß vom 28. Oktober 1992 - 7 ABR 2/92 -, zur Veröffentlichung bestimmt, zu B I der Gründe).
  • LAG Sachsen, 25.10.2001 - 6 TaBV 15/01

    Nachwahl eines Betriebsratsmitgliedes in die Freistellung; Nichtbeachtung der

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  • BAG, 28.10.1992 - 7 ABR 2/92

    Nachwahl eines freizustellenden Betriebsratsmitglieds

    Die Wahl der freizustellenden Betriebsratsmitglieder ist in entsprechender Anwendung des § 19 BetrVG innerhalb der dort vorgesehenen Frist von zwei Wochen nach Abschluß der Wahl durch ein oder mehrere Betriebsratsmitglieder anfechtbar, wenn gegen wesentliche Wahlvorschriften verstoßen worden ist (vgl. Senatsbeschlüsse vom 15. Januar 1992 - 7 ABR 24/91 - EzA § 19 BetrVG 1972 Nr. 37 und vom 11. März 1992, BAGE 70, 53 [BAG 11.03.1992 - 7 ABR 50/91] = EzA § 38 BetrVG 1972 Nr. 12).
  • LAG Nürnberg, 17.12.2020 - 4 TaBV 11/20

    Syndikusanwalt - Prozessbevollmächtigter - Betriebsratsmitglieder - Freistellung

  • ArbG Düsseldorf, 17.01.2019 - 2 BV 129/18
  • LAG Schleswig-Holstein, 31.03.1998 - 1 TaBV 43/97

    Betriebsrat: Erstattung höherer als die gesetzlichen Gebühren eines Rechtsanwalts

  • LAG Baden-Württemberg, 31.03.2003 - 15 TaBV 4/02

    Bestimmung der Anzahl freigestellter Betriebsratsmitglieder

  • LAG Nürnberg, 17.12.2020 - 11 BV 66/19

    Postulationsfähigkeit eines Syndikusanwalts

  • LAG Hessen, 04.03.1993 - 12 TaBV 142/92

    Betriebsrat: Abwahl / Nachwahl von Freigestellten

  • ArbG Nürnberg, 14.11.2019 - 11 BV 66/19

    Auflösung des Betriebsrats wegen grober Pflichtverletzung

  • LAG Hamburg, 12.09.1995 - 6 TaBV 3/95

    Wahl eines freizustellenden Betriebsratsmitgliedes; Wahlverfahren zum Betriebsrat

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