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   BAG, 29.10.1992 - 5 AZR 377/92   

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https://dejure.org/1992,136
BAG, 29.10.1992 - 5 AZR 377/92 (https://dejure.org/1992,136)
BAG, Entscheidung vom 29.10.1992 - 5 AZR 377/92 (https://dejure.org/1992,136)
BAG, Entscheidung vom 29. Oktober 1992 - 5 AZR 377/92 (https://dejure.org/1992,136)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit bei Rüge gegen für unrichtig gehaltene Rechtsauffassungen - Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit wegen Mitwirkung an einem früheren Verfahren, das zu einer für die Partei ungünstigen ...

  • archive.org
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO §§ 42, 44
    Richterablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    ZPO §§ 42, 44
    Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 71, 293
  • NJW 1993, 879
  • MDR 1993, 383
  • NZA 1993, 238
  • BB 1992, 2512
  • DB 1993, 283
 
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Wird zitiert von ... (133)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 08.05.1992 - III S 3/92

    Anforderungen an die Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus BAG, 29.10.1992 - 5 AZR 377/92
    Die Richterablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit ist kein geeignetes Mittel, sich gegen unrichtige bzw. für unrichtig gehaltene Rechtsauffassungen (auch in früheren Verfahren) eines Richters zu wehren, es sei denn, die mögliche Fehlerhaftigkeit beruhte auf einer unsachlichen Einstellung des Richters oder auf Willkür (vgl. BFH Beschluß vom 14. Juni 1991 - VI B 6/91 - SGb 1992, 311; BFH Beschluß vom 8. Mai 1992 - III S 3/92 -, n.v.).
  • BFH, 14.06.1991 - VI B 6/91

    Ablehnung eines Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus BAG, 29.10.1992 - 5 AZR 377/92
    Die Richterablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit ist kein geeignetes Mittel, sich gegen unrichtige bzw. für unrichtig gehaltene Rechtsauffassungen (auch in früheren Verfahren) eines Richters zu wehren, es sei denn, die mögliche Fehlerhaftigkeit beruhte auf einer unsachlichen Einstellung des Richters oder auf Willkür (vgl. BFH Beschluß vom 14. Juni 1991 - VI B 6/91 - SGb 1992, 311; BFH Beschluß vom 8. Mai 1992 - III S 3/92 -, n.v.).
  • BAG, 13.11.1991 - 5 AZR 105/91
    Auszug aus BAG, 29.10.1992 - 5 AZR 377/92
    Sie macht geltend, die zur Entscheidung über die Revision maßgeblichen Rechtsfragen seien in den Verfahren 5 AZR 105/91 und 5 AZR 430/90 entscheidungserheblich gewesen.
  • BAG, 24.07.1991 - 5 AZR 430/90

    Ausbildungskosten - Rückzahlungsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 29.10.1992 - 5 AZR 377/92
    Sie macht geltend, die zur Entscheidung über die Revision maßgeblichen Rechtsfragen seien in den Verfahren 5 AZR 105/91 und 5 AZR 430/90 entscheidungserheblich gewesen.
  • BVerfG, 04.07.1989 - 1 BvR 537/87

    Verfassungskonforme Auslegung des § 1579 Nr. 1 BGB

    Auszug aus BAG, 29.10.1992 - 5 AZR 377/92
    Im übrigen verkennt die Klägerin, daß ein letztinstanzliches Gericht nach Art. 103 GG nicht verpflichtet ist, jedes Vorbringen der Beteiligten in den Entscheidungsgründen ausdrücklich zu bescheiden (BVerfGE 22, 274 [BVerfG 19.07.1967 - 2 BvR 639/66]; 65, 295 [BVerfG 22.11.1983 - 2 BvR 399/81]; 80, 286).
  • BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvR 399/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im sozialgerichtlichen

    Auszug aus BAG, 29.10.1992 - 5 AZR 377/92
    Im übrigen verkennt die Klägerin, daß ein letztinstanzliches Gericht nach Art. 103 GG nicht verpflichtet ist, jedes Vorbringen der Beteiligten in den Entscheidungsgründen ausdrücklich zu bescheiden (BVerfGE 22, 274 [BVerfG 19.07.1967 - 2 BvR 639/66]; 65, 295 [BVerfG 22.11.1983 - 2 BvR 399/81]; 80, 286).
  • BVerfG, 19.07.1967 - 2 BvR 639/66

    Einheitliches Grundrecht

    Auszug aus BAG, 29.10.1992 - 5 AZR 377/92
    Im übrigen verkennt die Klägerin, daß ein letztinstanzliches Gericht nach Art. 103 GG nicht verpflichtet ist, jedes Vorbringen der Beteiligten in den Entscheidungsgründen ausdrücklich zu bescheiden (BVerfGE 22, 274 [BVerfG 19.07.1967 - 2 BvR 639/66]; 65, 295 [BVerfG 22.11.1983 - 2 BvR 399/81]; 80, 286).
  • BGH, 13.01.2016 - VII ZR 36/14

    Ablehnung eines Richters am BGH wegen öffentlicher Äußerungen auf einer

    Wenn er insoweit eine klare, aber nicht kundgetane Meinung hat, begründet dies nicht die Besorgnis der Befangenheit zulasten der Beklagten, denn hieraus ergibt sich nicht, dass der Richter nicht bereit ist, seine Meinung kritisch zu überprüfen und das Vorbringen der Prozessbeteiligten unvoreingenommen zur Kenntnis zu nehmen (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Mai 2002 - XI ZR 388/01, NJW 2002, 2396, juris Rn. 7; BAG, BAGE 71, 293, 296, juris Rn. 11).
  • BSG, 02.11.2007 - B 1 KR 72/07 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren bei

    Anders liegt es aber, wenn die mögliche Fehlerhaftigkeit auf einer unsachlichen Einstellung des Richters oder - wie dargelegt - auf objektiver Willkür beruht (vgl BAG NJW 1993, 879 mit Hinweis auf BFH SGb 1992, 311; BFH, Beschluss vom 8.5.1992 - III S 3/92 -, unveröffentlicht).
  • BVerwG, 28.02.2022 - 9 A 12.21

    Herleitung der Ablehnung der Richter wegen der Besorgnis einer Befangenheit aus

    Sie ist bei der Auslegung der vorgenannten Bestimmungen zu berücksichtigen und kann nicht dadurch umgangen werden, dass ein Sachverhalt, der bewusst keinen gesetzlichen Ausschlussgrund darstellt, ohne Hinzutreten weiterer Umstände ein Ablehnungsrecht begründet (vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. Oktober 1997 - 11 B 30.97 - Buchholz 303 § 42 ZPO Nr. 2; BAG, Beschluss vom 29. Oktober 1992 - 5 AZR 377/92 - BAGE 71, 293 ; Kluckert, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 54 Rn. 57).

    Gerechtfertigt ist eine Ablehnung daher erst dann, wenn die Entscheidung so grob fehlerhaft ist, dass sie als Willkür erscheint, sie mithin bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken schlechterdings nicht mehr verständlich erscheint und offensichtlich unhaltbar ist (vgl. BGH, Beschluss vom 25. September 2013 - AnwZ (Brfg) 51/12 - juris Rn. 9; BAG, Beschluss vom 29. Oktober 1992 - 5 AZR 377/92 - BAGE 71, 293 ).

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