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   BAG, 29.07.1992 - 4 AZR 502/91   

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https://dejure.org/1992,273
BAG, 29.07.1992 - 4 AZR 502/91 (https://dejure.org/1992,273)
BAG, Entscheidung vom 29.07.1992 - 4 AZR 502/91 (https://dejure.org/1992,273)
BAG, Entscheidung vom 29. Juli 1992 - 4 AZR 502/91 (https://dejure.org/1992,273)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auszeichnerin im Einzelhandel

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    TVG § 1; EWG-Vertrag Art. 119 Abs. 1; Lohntarifvertrag für den Einzelhandel in NRW vom 6.7.1989
    Eingruppierung: Begriff der "schweren körperlichen Arbeit"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 71, 56
  • MDR 1993, 152
  • NZA 1993, 181
  • BB 1992, 2296
  • DB 1992, 2556
 
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Wird zitiert von ... (65)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 07.11.1990 - 4 AZR 67/90

    Eingruppierung einer Regaleinrichterin im Einzelhandel

    Auszug aus BAG, 29.07.1992 - 4 AZR 502/91
    Dies ist die Tätigkeit, die mehr als die Hälfte der Gesamtarbeitszeit in Anspruch nimmt (BAG Urteil vom 7. November 1990 - 4 AZR 67/90 - AP Nr. 29 zu § 1 TVG Tarifverträge: Einzelhandel).

    Mit der Zuordnung der Beispiele zu den Lohngruppen bzw. Lohnstaffeln bringen die Tarifvertragsparteien zum Ausdruck, daß eine Tätigkeit, die als Beispiel genannt wird, die allgemeinen Tätigkeitsmerkmale dieser Lohngruppe bzw. Lohnstaffel erfüllt (BAG Urteil vom 7. November 1990, aaO).

    Wird die von einem Arbeitnehmer überwiegend ausgeübte Tätigkeit von einem Tätigkeitsbeispiel nicht oder nicht in vollem Umfange erfaßt, so sind für die Eingliederung die allgemeinen Tätigkeitsmerkmale heranzuziehen, bei deren Auslegung wiederum die Tätigkeitsbeispiele zu berücksichtigen sind (BAG Urteil vom 7. November 1990, aaO).

    Die Klägerin erfüllt eine einheitliche Arbeitsaufgabe im Sinne der Senatsrechtsprechung (BAG Urteil vom 7. November 1990, aaO).

    Dies bedeutet, daß die Tätigkeit ständig wiederkehrend in rechtlich erheblichem Ausmaß anfallen muß (BAG Urteil vom 7. November 1990, aaO).

    Es reicht aus, wenn die Tätigkeit häufig wiederkehrt und nicht nur gelegentlich anfällt (BAG Urteil vom 7. November 1990, aaO).

  • EuGH, 01.07.1986 - 237/85

    Rummler / Dato-Druck

    Auszug aus BAG, 29.07.1992 - 4 AZR 502/91
    Der Europäische Gerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 1. Juli 1986 - Rs 237/85 - AP Nr. 13 zu Art. 119 EWG-Vertrag ausgeführt, daß der Grundsatz des gleichen Entgelts verlangt, daß die Art der zu verrichtenden Arbeit objektiv berücksichtigt wird.
  • BAG, 09.03.1972 - 1 AZR 261/71

    Verfahrensrüge - Bedeutung der Unvollständigkeit

    Auszug aus BAG, 29.07.1992 - 4 AZR 502/91
    Zur Zulässigkeit einer Verfahrensrüge gehört, daß Beweismittel, Beweisthema sowie die vorinstanzliche Fundstelle des Beweisantritts angegeben werden und daß die Unterlassung der Beweiserhebung kausal für die Entscheidung gewesen ist (BAG Urteil vom 11. April 1985, BAGE 49, 39 = AP Nr. 39 zu § 102 BetrVG 1972; Urteil vom 9. März 1972 - 1 AZR 261/71 - AP Nr. 2 zu § 561 ZPO).
  • BAG, 11.04.1985 - 2 AZR 239/84

    Nachschieben von Kündigungsgründen - Anhörung bei Verdachtskündigung

    Auszug aus BAG, 29.07.1992 - 4 AZR 502/91
    Zur Zulässigkeit einer Verfahrensrüge gehört, daß Beweismittel, Beweisthema sowie die vorinstanzliche Fundstelle des Beweisantritts angegeben werden und daß die Unterlassung der Beweiserhebung kausal für die Entscheidung gewesen ist (BAG Urteil vom 11. April 1985, BAGE 49, 39 = AP Nr. 39 zu § 102 BetrVG 1972; Urteil vom 9. März 1972 - 1 AZR 261/71 - AP Nr. 2 zu § 561 ZPO).
  • BAG, 27.04.1988 - 4 AZR 707/87

    Bestimmung des Lohngruppen-Differenzierungsmerkmals "Schwere der Arbeit"

    Auszug aus BAG, 29.07.1992 - 4 AZR 502/91
    Zu berücksichtigen sind bei der Beurteilung mithin auch ausschließlich stehende Tätigkeit, notwendige Körperhaltung, taktgebundende, repetitive Arbeit, nervliche und sensorische Belastung, Lärm- und Umwelteinwirkung und soziale Belastungsfaktoren (BAG Urteil vom 27. April 1988, BAGE 58, 194 = AP Nr. 63 zu § 1 TVG: Metallindustrie, m. Anm. von von Hoyningen-Huene).
  • BAG, 16.01.1991 - 4 AZR 320/90

    Beginn einer tariflichen Ausschlußfrist

    Auszug aus BAG, 29.07.1992 - 4 AZR 502/91
    Dies ist die Tätigkeit, die mehr als die Hälfte der Gesamtarbeitszeit in Anspruch nimmt (BAG Urteil vom 7. November 1990 - 4 AZR 67/90 - AP Nr. 29 zu § 1 TVG Tarifverträge: Einzelhandel).
  • BAG, 13.12.2000 - 5 AZR 334/99

    Lohneinbehalt wegen negativen Arbeitskontos

    Dazu hätte es der Darlegung bedurft, über welches genaue Beweisthema der Zeuge hätte vernommen werden sollen und welches Ergebnis diese Beweisaufnahme voraussichtlich gezeitigt hätte (vgl. BAG 6. Februar 1974 - 3 AZR 232/73 - AP BGB § 133 Nr. 38; BAG 29. Juli 1992 - 4 AZR 502/91 - BAGE 71, 56; Zöller/Gummer ZPO 20. Aufl. § 554 Rn. 14).
  • BAG, 20.11.2003 - 8 AZR 580/02

    Schadensersatz wegen Betruges

    Anzugeben ist ferner das Ergebnis, das sich aus der zu Unrecht unterlassenen Beweisaufnahme ergeben hätte, ferner die Darlegung, dass die Unterlassung der Beweiserhebung kausal für die Entscheidung gewesen ist (BAG 18. Oktober 2000 - 2 AZR 380/99 - BAGE 96, 123 = AP BGB § 123 Nr. 59 = EzA BGB § 123 Nr. 56; 19. Mai 1998 - 9 AZR 394/97 - AP BGB § 611 Treuepflicht Nr. 11 = EzA HGB § 74 Nr. 61; 29. Juli 1992 - 4 AZR 502/91 - BAGE 71, 56, 67 = AP TVG § 1 Tarifverträge: Einzelhandel Nr. 32 = EzA TVG § 4 Einzelhandel Nr. 19).
  • BAG, 05.12.2002 - 2 AZR 549/01

    Sozialauswahl

    Gemäß § 554 Abs. 3 Nr. 3 b ZPO aF hätte die Revision jedoch darüber hinaus genau angeben müssen, auf Grund welchen Vortrags das Landesarbeitsgericht zu welchen Tatsachenfeststellungen hätte kommen müssen (BAG 29. Januar 1992 - 7 ABR 27/91 - BAGE 69, 286, 293); Beweismittel, Beweisantrag und Beweisthema sowie die Fundstelle der in den Vorinstanzen eingereichten Schriftsätzen hätten genau bezeichnet werden müssen, und es hätte der Darlegung bedurft, daß die Unterlassung der Beweiserhebung kausal für die Entscheidung gewesen ist (BAG 18. Januar 2001 - 2 AZR 167/00 - ZInsO 2001, 822; 29 Juli 1992 - 4 AZR 502/91 - BAGE 71, 56, 67; 11. April 1985 - 2 AZR 239/84 - BAGE 49, 39, 52).
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