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   BAG, 11.08.1992 - 1 AZR 103/92   

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BAG, 11.08.1992 - 1 AZR 103/92 (https://dejure.org/1992,666)
BAG, Entscheidung vom 11.08.1992 - 1 AZR 103/92 (https://dejure.org/1992,666)
BAG, Entscheidung vom 11. August 1992 - 1 AZR 103/92 (https://dejure.org/1992,666)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • archive.org
  • Techniker Krankenkasse
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 612a; GG Art. 9 Abs. 3; WG § 2 Abs. 1
    Kurzstreik, unverhältnismäßige Aussperrung u. Treueprämie

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Lohnforderung bei Aussperrung: Zahlung einer "Treueprämie" an Nichtstreikende bzw. Nichtausgesperrte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 71, 92
  • NJW 1993, 218
  • MDR 1993, 151
  • NZA 1993, 39
  • BB 1992, 2151
  • DB 1992, 1730
  • DB 1993, 234
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 10.06.1980 - 1 AZR 822/79

    Grundsätze zur Herstellung und Wahrung des Verhandlungsgleichgewichts im

    Auszug aus BAG, 11.08.1992 - 1 AZR 103/92
    Der Arbeitgeber ist in Annahmeverzug geraten, weil es sich bei der Aussperrung um eine rechtswidrige Kampfmaßnahme gehandelt hat, so daß die gegenseitigen Pflichten und Rechte aus dem Arbeitsverhältnis nicht suspendiert worden sind, wie dies bei einer rechtmäßigen Kampfmaßnahme der Fall wäre (BAG Urteil vom 10. Juni 1980, BAGE 33, 140 = AP Nr. 64 zu Art. 9 GG Arbeitskampf; BAG Urteil vom 7. Juni 1988, BAGE 58, 332 = AP Nr. 107 zu Art. 9 GG Arbeitskampf).

    Der erkennende Senat hat im Urteil vom 10. Juni 1980 (aaO) und im Urteil vom 26. April 1988 (BAGE 58, 138 = AP Nr. 101 zu Art. 9 GG Arbeitskampf) die grundsätzliche Zulässigkeit der suspendierenden Abwehraussperrung dem geltenden Tarifrecht entnommen, mit der die sich aus Art. 9 Abs. 3 GG ergebende Tarifautonomie konkretisiert wird.

    Als geeignet, erforderlich und proportional können nur solche Abwehraussperrungen gelten, die der Herstellung der Verhandlungsparität dienen (BAGE 33, 140 = AP Nr. 64 zu Art. 9 GG Arbeitskampf).

    Es werden nur Kriterien berücksichtigt, die einer typisierenden Betrachtung zugänglich sind, nicht dagegen situationsbedingte Vor- oder Nachteile, auch wenn diese sich im konkreten Arbeitskampf auswirken mögen (Senatsurteil vom 10. Juni 1980, aaO, mit zahlreichen Nachweisen aus der Literatur).

  • BAG, 26.04.1988 - 1 AZR 399/86

    Gesetzlicher Anspruch der Tarifvertragsparteien gegen den jeweiligen sozialen

    Auszug aus BAG, 11.08.1992 - 1 AZR 103/92
    Der erkennende Senat hat im Urteil vom 10. Juni 1980 (aaO) und im Urteil vom 26. April 1988 (BAGE 58, 138 = AP Nr. 101 zu Art. 9 GG Arbeitskampf) die grundsätzliche Zulässigkeit der suspendierenden Abwehraussperrung dem geltenden Tarifrecht entnommen, mit der die sich aus Art. 9 Abs. 3 GG ergebende Tarifautonomie konkretisiert wird.

    Jedenfalls ergibt sich dieses Recht nach der ständigen Rechtsprechung des Senats nach wie vor aus dem geltenden Tarifrecht und wird bestätigt durch die einzelnen Vorschriften des Bundesrechts, in denen die Zulässigkeit der Aussperrung vorausgesetzt wird (BAG Urteil vom 26. April 1988, BAGE 58, 138, 149 = AP Nr. 101 zu Art. 9 GG Arbeitskampf, zu B II 2 c ee der Gründe).

  • BAG, 28.07.1992 - 1 AZR 87/92

    Prämie an Nichtstreikende und tarifliches Maßregelungsverbot

    Auszug aus BAG, 11.08.1992 - 1 AZR 103/92
    Das hat der Senat gerade erst in der Entscheidung vom 28. Juli 1992 (- 1 AZR 87/92 - AP Nr. 123 zu Art. 9 GG Arbeitskampf) entschieden.
  • BAG, 05.03.1980 - 5 AZR 881/78

    Ungleichbehandlung verschiedener Arbeitnehmergruppen bei der

    Auszug aus BAG, 11.08.1992 - 1 AZR 103/92
    Eine Beseitigung der in der Vorenthaltung der Treueprämie liegenden Maßregelung kann nur dadurch erreicht werden, daß die Zuwendung auch den ausgesperrten Arbeitnehmern gewährt wird, weil die Rückzahlung von den arbeitenden Arbeitnehmern weitgehend rechtlich, zumindest aber tatsächlich nicht in Betracht kommt (Senatsurteil vom 4. August 1987, BAGE 46, 6 [BAG 03.05.1984 - 6 ABR 68/81] = AP Nr. 88 zu Art. 9 GG Arbeitskampf und Urteile des BAG vom 5. März 1980, BAGE 33, 57 = AP Nr. 44 zu § 242 BGB Gleichbehandlung sowie vom 13. November 1985, BAGE 50, 137 = AP Nr. 136 zu Art. 3 GG).
  • BAG, 13.11.1985 - 4 AZR 234/84

    Verfassungswidrigkeit von Ehefrauenzulage

    Auszug aus BAG, 11.08.1992 - 1 AZR 103/92
    Eine Beseitigung der in der Vorenthaltung der Treueprämie liegenden Maßregelung kann nur dadurch erreicht werden, daß die Zuwendung auch den ausgesperrten Arbeitnehmern gewährt wird, weil die Rückzahlung von den arbeitenden Arbeitnehmern weitgehend rechtlich, zumindest aber tatsächlich nicht in Betracht kommt (Senatsurteil vom 4. August 1987, BAGE 46, 6 [BAG 03.05.1984 - 6 ABR 68/81] = AP Nr. 88 zu Art. 9 GG Arbeitskampf und Urteile des BAG vom 5. März 1980, BAGE 33, 57 = AP Nr. 44 zu § 242 BGB Gleichbehandlung sowie vom 13. November 1985, BAGE 50, 137 = AP Nr. 136 zu Art. 3 GG).
  • BAG, 03.05.1984 - 6 ABR 68/81

    Einzelbetriebsrat - Gesamtbetriebsrat - Mitbestimmungsrecht - Auswahlrichtlinien

    Auszug aus BAG, 11.08.1992 - 1 AZR 103/92
    Eine Beseitigung der in der Vorenthaltung der Treueprämie liegenden Maßregelung kann nur dadurch erreicht werden, daß die Zuwendung auch den ausgesperrten Arbeitnehmern gewährt wird, weil die Rückzahlung von den arbeitenden Arbeitnehmern weitgehend rechtlich, zumindest aber tatsächlich nicht in Betracht kommt (Senatsurteil vom 4. August 1987, BAGE 46, 6 [BAG 03.05.1984 - 6 ABR 68/81] = AP Nr. 88 zu Art. 9 GG Arbeitskampf und Urteile des BAG vom 5. März 1980, BAGE 33, 57 = AP Nr. 44 zu § 242 BGB Gleichbehandlung sowie vom 13. November 1985, BAGE 50, 137 = AP Nr. 136 zu Art. 3 GG).
  • BAG, 05.03.1985 - 1 AZR 468/83

    Sympathiestreik

    Auszug aus BAG, 11.08.1992 - 1 AZR 103/92
    Hiervon geht das Bundesarbeitsgericht in seiner bisherigen Rechtsprechung aus (BAG Urteil vom 5. März 1985, BAGE 48, 160, 171 [BAG 05.03.1985 - 1 AZR 468/83] = AP Nr. 85 zu Art. 9 GG Arbeitskampf, zu II 4 der Gründe), ebenso die ganz herrschende Meinung in der Literatur (vgl. statt vieler Löwisch/Rieble, Schlichtungs- und Arbeitskampfrecht, 1989, Rz 45; Brox/Rüthers, Arbeitskampfrecht, 2. Aufl. 1982, Rz 91; Konzen, SAE 1991, 335, 342; Maunz/Dürig/Herzog/Scholz, GG, Art. 9 Rz 192).
  • BAG, 12.03.1985 - 1 AZR 636/82

    Aussperrung in der Druckindustrie 1978

    Auszug aus BAG, 11.08.1992 - 1 AZR 103/92
    Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluß vom 26. Juni 1991 (- 1 BvR 779/85 - AP Nr. 117 zu Art. 9 GG Arbeitskampf), mit dem es die Verfassungsbeschwerde gegen das Senatsurteil vom 12. März 1985 (BAGE 48, 195 = AP Nr. 84 zu Art. 9 GG Arbeitskampf) zurückwies, die Zulässigkeit von Aussperrungen, mit denen zur Herstellung der Verhandlungsparität Teil- oder Schwerpunktstreiks beantwortet werden, mit der Begründung bestätigt, derartige Aussperrungen seien nicht generell geeignet, die durch die Anerkennung des Streikrechts angestrebte Herstellung von Verhandlungsparität wieder zu Lasten der Arbeitnehmer zu beeinträchtigen.
  • BAG, 02.04.1987 - 2 AZR 227/86

    Kündigung als Verstoß gegen Benachteiligungsverbot

    Auszug aus BAG, 11.08.1992 - 1 AZR 103/92
    Dabei kommt ihr die Beweiserleichterung durch den Anscheinsbeweis zugute (MünchKomm-Schaub, 2. Aufl., § 612 a BGB Rz 11; Knigge, BB 1980, 1272, 1276; Schleicher, AR-Blattei, Gleichbehandlung im Arbeitsverhältnis II, unter D VIII 3 und im Ansatz auch BAG Urteil vom 2. April 1987, BAGE 55, 190 = AP Nr. 1 zu § 612 a BGB).
  • BAG, 07.06.1988 - 1 AZR 597/86

    Aussperrung erkrankter Arbeitnehmer

    Auszug aus BAG, 11.08.1992 - 1 AZR 103/92
    Der Arbeitgeber ist in Annahmeverzug geraten, weil es sich bei der Aussperrung um eine rechtswidrige Kampfmaßnahme gehandelt hat, so daß die gegenseitigen Pflichten und Rechte aus dem Arbeitsverhältnis nicht suspendiert worden sind, wie dies bei einer rechtmäßigen Kampfmaßnahme der Fall wäre (BAG Urteil vom 10. Juni 1980, BAGE 33, 140 = AP Nr. 64 zu Art. 9 GG Arbeitskampf; BAG Urteil vom 7. Juni 1988, BAGE 58, 332 = AP Nr. 107 zu Art. 9 GG Arbeitskampf).
  • BAG, 04.08.1987 - 1 AZR 486/85

    Sonderzahlung an Nicht-Streikende

  • BAG, 21.04.1971 - GS 1/68

    Arbeitskampfmaßnahmen

  • BAG, 21.06.1988 - 1 AZR 651/86

    Streikausschreitungen am kurzen Samstag - Art. 9 GG, keine Privilegierung von

  • BVerfG, 26.06.1991 - 1 BvR 779/85

    Aussperrung

  • BAG, 21.11.2000 - 9 AZR 665/99

    Allgemeiner Auskunftsanspruch

    Das ist insbesondere dann der Fall, wenn - wie hier - ein offensichtlicher Zusammenhang zwischen der benachteiligenden Maßnahme und der Ausübung des Rechts bestehen (vgl. BAG 11. August 1992 - 1 AZR 103/92 - BAGE 71, 92).
  • BAG, 18.02.2003 - 1 AZR 142/02

    Streik um Verbandstarifvertrag gegen Außenseiter-Arbeitgeber

    Das Bundesverfassungsgericht sah in dem ihm vorliegenden Fall diesen Zweck bereits deshalb als erfüllt an, weil dort der Außenseiter-Arbeitgeber die Geltung der Verbandstarifverträge generell in den Arbeitsverträgen vereinbart hatte (BVerfG 26. Juni 1991 - 1 BvR 779/85 - BVerfGE 84, 212, 224, zu C I 1 b der Gründe; vgl. aber auch BAG 11. August 1992 - 1 AZR 103/92 - BAGE 71, 92, 98, zu A I 3 a der Gründe).
  • BAG, 14.06.1994 - 1 ABR 63/93

    Mitbestimmung bei Sonderbonus

    Es ist nämlich davon auszugehen, daß der Rückforderung von Zahlungen, die von der mitbestimmten Entscheidung über den Sonderbonus nicht mehr gedeckt sind, kaum überwindbare praktische und möglicherweise auch rechtliche Hindernisse entgegenstehen werden (vgl. Senatsurteil vom 11. August 1992 - 1 AZR 103/92 - AP Nr. 124 zu Art. 9 GG Arbeitskampf, zu A II der Gründe).
  • BAG, 07.11.2002 - 2 AZR 742/00

    Annahmeverzug - Umfang der Arbeitszeit - betriebliche Übung - Maßregelungsverbot

    Die Beseitigung kann nur dadurch erfolgen, daß der Arbeitgeber den Arbeitnehmer so stellt, wie er ohne die Maßregelung stünde (st. Rspr. vgl. BAG 23. Februar 2000 - 10 AZR 1/99 - BAGE 94, 11 [Höhergruppierung]; 13. Juli 1993 - 1 AZR 676/92 - BAGE 73, 320 [Streikbruchprämie]; 11. August 1992 - 1 AZR 103/92 - BAGE 71, 92 mwN [Treueprämien]).
  • BAG, 15.02.2005 - 9 AZR 116/04

    Gleichbehandlung - Maßregelungsverbot - Abfindung

    Bei freiwilligen Leistungen des Arbeitgebers heißt das, dass der Arbeitgeber die Leistungsvoraussetzungen so abzugrenzen hat, dass Arbeitnehmer des Betriebes nicht aus sachfremden oder willkürlichen Gründen ausgeschlossen werden (BAG 11. August 1992 - 1 AZR 103/92 -BAGE 71, 92).
  • BAG, 13.07.1993 - 1 AZR 676/92

    Prämie an Nichtstreikende und tarifliches Maßregelungsverbot

    Der Senat hat in seinen nachfolgenden Entscheidungen keinen Anlaß gehabt, über die Frage der arbeitskampfrechtlichen Zulässigkeit von während des Arbeitskampfs gezahlten Streikbruchprämien zu entscheiden (Urteil vom 17. September 1991 - 1 AZR 26/91 - AP Nr. 120 zu Art. 9 GG Arbeitskampf; Urteil vom 28. Juli 1992 - 1 AZR 87/92 - AP Nr. 123 zu Art. 9 GG Arbeitskampf = SAE 1993, 48 m. Anm. von Belling/von Steinau-Steinrück; Urteil vom 11. August 1992 - 1 AZR 103/92 - AP Nr. 124 zu Art. 9 GG Arbeitskampf = SAE 1993, 57 m. Anm. von Hergenröder).

    Für nachträglich gezahlte Prämien hat der Senat daran festgehalten, daß hierin eine unzulässige Maßregelung im Sinne entsprechender tariflicher Maßregelungsverbote (Urteil vom 28. Juli 1992, aaO) bzw. des § 612 a BGB liegt (Urteil vom 11. August 1992, aaO).

  • LAG Schleswig-Holstein, 28.06.2005 - 5 Sa 64/05

    Kündigung, Probezeit, Maßregelungsverbot, Darlegungs- und Beweislast,

    b) Im Rahmen des § 612 a BGB sind dem Arbeitnehmer allerdings Beweiserleichterungen nach den Grundsätzen des Anscheinsbeweises zu gewähren (BAG, Urt. v. 11.08.1992 - 1 AZR 103/92 -, AP Nr. 124 zu § 9 GG 'Arbeitskampf; ArbG Kiel, Urt. v. 30.04.1997 - 5 Ca 56 b/97 -, NZA-RR 1998, 303 f.; ArbG Augsburg, Urt. v. 07.10.1997 - 2 Ca 1431/96 N -, NZA-RR 1998, 542 f.).
  • BAG, 27.06.1995 - 1 AZR 1016/94

    Eindeutigkeit einer Aussperrungserklärung

    Nach Aufgabe der Privilegierung des sog. Warnstreiks (Senatsurteil vom 21. Juni 1988 - 1 AZR 651/86 - BAGE 58, 364 = AP Nr. 108 zu Art. 9 GG Arbeitskampf) ist davon auszugehen, daß auch der kurzfristige Streik ein Erzwingungsstreik ist, der von der Seite des Arbeitgebers mit Abwehrmaßnahmen beantwortet werden kann; zu zulässigen Abwehrmaßnahmen kann auch die Abwehraussperrung gehören (vgl. im einzelnen Senatsurteil vom 11. August 1992 - 1 AZR 103/92 - BAGE 71, 92, 99 = AP Nr. 124 zu Art. 9 GG Arbeitskampf, zu A I 3 c und d der Gründe, m.w.N.).

    Es ergibt sich nach ständiger Senatsrechtsprechung jedenfalls aus dem geltenden Tarifrecht und wird bestätigt durch die Vorschriften des Bundesrechts, in denen die Zulässigkeit des Arbeitskampfs vorausgesetzt wird (Senatsurteil vom 11. August 1992, aaO., zu I 3 b der Gründe; zu den verfassungsrechtlichen Grundlagen vgl. BVerfGE 84, 212 = AP Nr. 117 zu Art. 9 GG Arbeitskampf).

  • BAG, 31.10.1995 - 1 AZR 217/95

    Ein Verband als Träger einer Aussperrung

    Insbesondere kann hier dahinstehen, inwieweit diejenigen Grundsätze zur Verhältnismäßigkeit, die nach dem Urteil des Senats vom 11. August 1992 (BAGE 71, 92, 99 f. = AP Nr. 124 zu Art. 9 GG Arbeitskampf, zu A I 3 c - e der Gründe) für Abwehraussperrungen durch ein nicht verbandsangehöriges Unternehmen bei Kurzstreiks gelten, auch für Aussperrungen maßgeblich sind, die ein Arbeitgeberverband beruhen.
  • BAG, 23.02.2000 - 10 AZR 1/99

    Eingruppierung einer Grundschullehrerin im Aufstiegsamt

    Diese Beseitigung kann nur dadurch erfolgen, daß der Beklagte der Klägerin die Höhergruppierung ab dem 1. Januar 1995 in gleicher Weise gewährt, wie er es bei den übrigen, mit der Klägerin vergleichbaren Grundschullehrern getan hat, die keine Eingruppierungsklagen eingereicht bzw. anhängige Klagen zurückgenommen hatten (so auch zum Anspruch auf unter Verstoß gegen § 612 a BGB nicht gewährte Treueprämien: BAG 11. August 1992 - 1 AZR 103/92 - BAGE 71, 92 mwN).
  • LAG Hamm, 14.11.2001 - 18 Sa 530/01

    Voraussetzungen für Abwehraussperrung von Streikteilnehmer eines Warnstreiks als

  • BAG, 13.07.1993 - 1 AZR 675/92

    Tarifliches Maßregelungsverbot - Prämie für arbeitswillige Arbeitnehmer -

  • LAG Niedersachsen, 01.09.1994 - 7 Sa 930/93

    Anspruch auf Vergütung aus Annahmeverzug infolge einer Aussperrung;

  • LAG Baden-Württemberg, 28.09.1999 - 20 Sa 71/98

    Auskunftsanspruch des umsatzbeteiligten Arbeitnehmers

  • BAG, 27.06.1995 - 1 AZR 1015/94
  • LAG Sachsen-Anhalt, 10.03.2010 - 4 Sa 215/09

    Anspruch auf tarifliche Zusatzleistung aus Sanierungstarifvertrag nach

  • LAG Sachsen-Anhalt, 10.03.2010 - 4 Sa 218/09

    Anspruch auf tarifliche Zusatzleistung aus Sanierungstarifvertrag nach

  • LAG Thüringen, 14.12.2021 - 1 Sa 127/20

    Kampfrisiko - Streikfolge - Kampfmaßnahme - arbeitskampfbedingte

  • LAG Berlin, 06.09.2002 - 6 Sa 1037/02

    Anspruch auf Weihnachtsgeld aus betrieblicher Übung; Voraussetzungen für den

  • BAG, 31.10.1995 - 1 AZR 218/95
  • LAG Rheinland-Pfalz, 21.10.1992 - 3 Sa 409/92

    Streik; Streikbruchprämie; Arbeitskampfmittel; Gleichbehandlungsgrundsatz

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 18.07.1996 - 1 Sa 330/95

    Lohnansprüche aus Ausnahmeverzug nach rechtswidriger Aussperrung - Geltendmachung

  • ArbG Frankfurt/Main, 02.04.2011 - 1 Ga 63/11

    Selektivaussperrung als Arbeitskampfmaßnahme ist nur unter strengen

  • ArbG Bocholt, 01.03.2001 - 1 Ca 2245/00

    Rechtmäßigkeit einer Abwehraussperrung; Lohnanspruch für die Zeit der

  • LAG Schleswig-Holstein, 30.08.1993 - 4 TaBV 8/93
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