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   BAG, 19.01.1993 - 9 AZR 53/92   

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https://dejure.org/1993,1234
BAG, 19.01.1993 - 9 AZR 53/92 (https://dejure.org/1993,1234)
BAG, Entscheidung vom 19.01.1993 - 9 AZR 53/92 (https://dejure.org/1993,1234)
BAG, Entscheidung vom 19. Januar 1993 - 9 AZR 53/92 (https://dejure.org/1993,1234)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Urlaub für studentische Hilfskräfte

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BUrlG §§ 1, 3; BGB §§ 133, 157, 620, 280 Abs. 1, 284 Abs. 1, 286 Abs. 1, 287 Satz 2, 249 Satz 1, 251 Abs. 1
    Urlaub für studentische Hilfskräfte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 72, 147
  • NJW 1994, 958
  • MDR 1993, 992
  • NZA 1993, 988
  • BB 1993, 1148
  • BB 1993, 220
  • DB 1993, 1781
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 18.02.1992 - 9 AZR 611/90

    Verhältnis von Musterprozeßvereinbarung und tariflicher Ausschlußfrist

    Auszug aus BAG, 19.01.1993 - 9 AZR 53/92
    Es hat dabei wesentliche Umstände des Einzelfalles nicht gewürdigt, so daß sein Urteil auch einer eingeschränkten revisionsrechtlichen Beurteilung nicht standhält, wenn die Vereinbarung der Parteien als nichttypischer Vertrag zu bewerten sein und die Auslegung des Landesarbeitsgerichts daher nur einem eingeschränkten Überprüfungsmaßstab unterliegen sollte (vgl. dazu Senatsurteil vom 18. Februar 1992 - 9 AZR 611/90 - EzA § 4 TVG Ausschlußfristen Nr. 98, zu II 2 c der Gründe, m. w. N).
  • BAG, 14.01.1992 - 9 AZR 148/91

    Tariflicher Urlaubsanspruch - Rollierendes Freizeitsystem

    Auszug aus BAG, 19.01.1993 - 9 AZR 53/92
    Diese Zahl ist zu der Anzahl der Tage, an denen Vollzeitbeschäftigte arbeitsverpflichtet waren, in ein Verhältnis zu setzen (Senatsurteil vom 14. Januar 1992 - 9 AZR 148/91 - EzA BUrlG § 13 Nr. 52 = BB 1992, 995).
  • BAG, 13.01.1993 - 5 AZR 56/92

    Arbeitsvertrag durch Einteilung in Dienstplan - Nichtvorlage einer

    Auszug aus BAG, 19.01.1993 - 9 AZR 53/92
    Diese Rechtsauffassung steht nicht im Widerspruch zu der vom Fünften Senat des Bundesarbeitsgerichts in den Rechtstreitigkeiten der Parteien in seinen Urteilen vom 13. Januar 1993 - 5 AZR 54/92 - und - 5 AZR 56/92 - vorgenommenen Würdigung.
  • BAG, 30.10.1991 - 7 AZR 653/90
    Auszug aus BAG, 19.01.1993 - 9 AZR 53/92
    Das vermeintliche Interesse von Studenten, sich wegen der wechselnden Inanspruchnahme durch das Studium nur für einen begrenzten Zeitraum arbeitsrechtlich binden zu können (BAGE 65, 86, 95 = AP Nr. 136 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; BAG Urteil vom 30. Oktober 1991 - 7 AZR 653/90 -, n. v.) mag als Sachgrund für ein unbestritten befristet abgeschlossenes Arbeitsverhältnis anzuerkennen sein.
  • BAG, 13.01.1993 - 5 AZR 54/92

    Arbeitsvertrag durch Eintragung in Dienstplan - Gehaltsfortzahlung im

    Auszug aus BAG, 19.01.1993 - 9 AZR 53/92
    Diese Rechtsauffassung steht nicht im Widerspruch zu der vom Fünften Senat des Bundesarbeitsgerichts in den Rechtstreitigkeiten der Parteien in seinen Urteilen vom 13. Januar 1993 - 5 AZR 54/92 - und - 5 AZR 56/92 - vorgenommenen Würdigung.
  • BAG, 04.04.1990 - 7 AZR 259/89

    Befristetes Arbeitsverhältnis mit Studenten

    Auszug aus BAG, 19.01.1993 - 9 AZR 53/92
    Das vermeintliche Interesse von Studenten, sich wegen der wechselnden Inanspruchnahme durch das Studium nur für einen begrenzten Zeitraum arbeitsrechtlich binden zu können (BAGE 65, 86, 95 = AP Nr. 136 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; BAG Urteil vom 30. Oktober 1991 - 7 AZR 653/90 -, n. v.) mag als Sachgrund für ein unbestritten befristet abgeschlossenes Arbeitsverhältnis anzuerkennen sein.
  • BAG, 13.02.1985 - 7 AZR 345/82
    Auszug aus BAG, 19.01.1993 - 9 AZR 53/92
    Die Auffassung des Senats steht nicht im Widerspruch zu den Erkenntnissen des Siebten Senats vom 18. August 1982 (- 7 AZR 353/80 -, n. v.) und vom 13. Februar 1985 (- 7 AZR 345/82 -, n. v.).
  • BAG, 18.08.1982 - 7 AZR 353/80
    Auszug aus BAG, 19.01.1993 - 9 AZR 53/92
    Die Auffassung des Senats steht nicht im Widerspruch zu den Erkenntnissen des Siebten Senats vom 18. August 1982 (- 7 AZR 353/80 -, n. v.) und vom 13. Februar 1985 (- 7 AZR 345/82 -, n. v.).
  • BAG, 15.11.2005 - 9 AZR 626/04

    Arbeitnehmerähnliche Person - Urlaubsanspruch - Vertragsauslegung

    Wiederholt sich - wie hier - ein Arbeitsrhythmus innerhalb eines Jahres nicht, ist der Umrechnung die Jahresarbeitszeit zugrunde zu legen (vgl. Senat 22. Oktober 1991 - 9 AZR 621/90 - BAGE 68, 377; 19. Januar 1993 - 9 AZR 53/92 - BAGE 72, 147; 5. November 2002 - 9 AZR 470/01 -AP TVG § 1 Tarifverträge: Chemie Nr. 15 = EzA TVG § 4 Chemische Industrie Nr. 4).
  • BAG, 31.07.2002 - 7 AZR 181/01

    Rahmenvereinbarung mit Tagesaushilfen

    Ohne Erfolg beruft sich der Kläger auf die Entscheidungen des Fünften Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 22. April 1998 (- 5 AZR 2/97 - AP BGB § 611 Rundfunk Nr. 24 = EzA BGB § 611 Arbeitnehmerbegriff Nr. 71 und - 5 AZR 92/97 - AP BGB § 611 Rundfunk Nr. 25 = EzA BGB § 620 Nr. 151) sowie des Neunten Senats vom 19. Januar 1993 (- 9 AZR 53/92 - BAGE 72, 147 ff. = AP BUrlG § 1 Nr. 20).
  • BAG, 20.10.1993 - 7 AZR 657/92

    Befristeter Arbeitsvertrag mit studentischer Aushilfskraft

    Die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts steht nicht im Widerspruch zum Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 19. Januar 1993 (- 9 AZR 53/92 - EzA § 1 BUrlG Nr. 20 = BB 1993, 1148 f. = DB 1993, 1781 f. = MDR 1993, 992 = NZA 1993, 988 ff. [BAG 19.01.1993 - 9 AZR 53/92]).

    Der vorliegende Sachverhalt unterscheidet sich noch in weiteren wesentlichen Punkten von dem Sachverhalt, der dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 19. Januar 1993 (a.a.O.) zugrunde lag.

  • BAG, 11.11.1998 - 5 AZR 119/98

    Vergütung studentischer Sitzwachen

    Dazu bedürfte es weiterer Umstände, aus denen erkennbar werden müßte, daß die Beteiligten vom Fortbestehen rechtlicher Bindungen über die Zeit des einzelnen Einsatzes hinaus ausgegangen sind (BAG Urteil vom 19. Januar 1993 - 9 AZR 53/92 - BAGE 72, 147 = AP Nr. 20 zu § 1 BUrlG; Senatsurteile vom 22. April 1998 - 5 AZR 2/97 - und - 5 AZR 92/97 - AP Nr. 24, 25 zu § 611 BGB Rundfunk).
  • BAG, 20.03.1996 - 7 AZR 524/95
    Die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts steht nicht im Widerspruch zu dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 19. Januar 1993 (BAGE 72, 147 = AP Nr. 20 zu § 1 BUrlG).

    Der vorliegende Sachverhalt unterscheidet sich noch in einem weiteren wesentlichen Punkt von dem Sachverhalt, der dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 19. Januar 1993 (a.a.O.) zugrunde lag.

  • LAG Berlin-Brandenburg, 08.09.2017 - 2 Sa 555/17

    Arbeitnehmerstatus - Redaktionsassistentin einer Rundfunkanstalt

    Dies spricht entgegen der Auffassung der Beklagten und nach der mit den Parteien im Termin der mündlichen Verhandlung erörterten Fall der sog. "Gießener Nachtwachen" (für das Urlaubsrecht BAG, 19.01.1993 - 9 AZR 53/92 - EzA § 1 BUrlG Nr. 20) nicht gegen eine Arbeitnehmereigenschaft.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 02.12.2010 - 5 Sa 1863/10

    Arbeitnehmerstatus - Bestehen eines Arbeitsvertrags aufgrund eines Rahmenvertrags

    Anders als in den Fällen, die den Entscheidungen des BAG vom 22.04.1998 (- 5 AZR 2/97 -, EzA § 611 BGB Arbeitnehmerbegriff Nr. 71 und 5 AZR 92/97 - EzA § 620 BGB Nr. 151) und vom 19.01.1993 - 9 AZR 53/92 -, EzA § 1 BUrlG Nr. 20) zugrunde lagen, hatten die Parteien im vorliegenden Fall mit dem Rahmenvertrag eine schriftliche Vereinbarung geschlossen, die in § 2 Abs. 3 Satz 1 ausdrücklich darauf hinweist, dass aus ihr kein Anspruch auf Erteilung weiterer Einzelaufträge, insbesondere nicht auf eine bestimmte Anzahl und Häufigkeit der Einzelaufträge hergeleitet werden kann (so auch Urteil BAG vom 31.07.2002 - 7 AZR 181/01 -, aaO).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.03.2010 - 11 Sa 650/09

    Häufig wiederkehrende kurzfristige Beschäftigung von Rettungssanitätern und

    Der vorliegende Fall ist auch nicht dem vom Bundesarbeitsgericht durch Urteil vom 19. Januar 1993 - 9 AZR 53/92 - (AP Nr. 20 zu § 1 BUrlG ) entschiedenen Fall vergleichbar, in dem der Aufnahme einer Studentin in den Kreis der studentischen Hilfskräfte eine dreiwöchige Einweisung, Beobachtung und die Einstufung als "geeignet" durch den zuständigen Mitarbeiter vorangegangen ist.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.03.2010 - 11 Sa 648/09

    Häufig wiederkehrende kurzfristige Beschäftigung von Rettungssanitätern und

    Der vorliegende Fall ist auch nicht dem vom Bundesarbeitsgericht durch Urteil vom 19. Januar 1993 - 9 AZR 53/92 - AP Nr. 20 zu § 1 BUrlG) entschiedenen Fall vergleichbar, in dem der Aufnahme der Studentin in den Kreis der studentischen Hilfskräfte eine dreiwöchige Einweisung, Beobachtung und die Einstufung als "geeignet" durch den zuständigen Mitarbeiter vorangegangen ist.
  • BAG, 20.03.1996 - 7 AZR 687/95

    Zustandekommen eines befristeten Arbeitsverhältnisses i.R.e. medizinischen

    Die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts steht nicht im Widerspruch zum Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 19. Januar 1993 (BAGE 72, 147 = AP Nr. 20 zu § 1 BUrlG).
  • LAG Berlin, 06.10.1995 - 6 Sa 71/95

    Arbeitsverhältnis: Befristung - Aushilfsarbeitsverhältnisse mit Studenten

  • LAG Hessen, 12.05.1995 - 13 Sa 344/94

    Zulage: Teilzeitbeschäftigte - Gleichbehandlungsgrundsatz

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